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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (27. Januar 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handels-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- ArtikelDas Zaponieren 51
- ArtikelKonstruktion und Bestandteilfabrikation von Taschen- und ... 52
- ArtikelDer Papier-Kondensator 55
- ArtikelDie Steuererklärungen für 1933 56
- ArtikelKant und das Uhrwerk 58
- ArtikelVermischtes 59
- ArtikelHandels-Nachrichten 60
- ArtikelMeister-Vereinigungen 62
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 63
- ArtikelVersch. Vereinigungen 63
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 64
- ArtikelBriefkasten 64
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
- BandBand 58.1934 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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60 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 5 mit einzubauen, so daß das Aquarium abwechselnd in verschie denen Farben beleuchtet wird, wodurch sich infolge der vielfachen Lichtbrechung im Wasser, an den Fischkörpern und der Kugel natürlich geradezu märchenhafte Effekte erzielen lassen. Das Er zeugnis trägt die Bezeichnung „Aquatora"; es ist offenbar wieder ein Beweis dafür, wie sehr Frankreich doch trotz allem noch von der Krise verhältnismäßig verschont geblieben ist, da in Deutsch land solche Stücke ja nur selten Liebhaberumsatz finden dürften. Immerhin wird die Ausführung für die Leser unserer Zeitung von Interesse sein. Dr. B z. Zulässige und unzulässige Uhren und Edelmetallsachen. Auf Grund des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole sind gemäß der Veröffentlichung des Reichsministers für Volksaufklä rung und Propaganda im „Reichsanzeiger" vom 20. Januar wieder zahlreiche Waren für zulässig, erheblich mehr jedoch für unzulässig erklärt worden. Als zulässig gelten u. a. eine Schreibtischuhr aus Holz in quadratischem Prisma mit Hakenkreuz (Entscheidung des Regierungspräsidenten in Wiesbaden), Anstecknadeln und Anhänger mit Hakenkreuz sowie Halsketten mit Hakenkreuz anhängern, als unzulässig eine Weckeruhr mit Hakenkreuz und dem Horst Wessel-Lied als Weckzeichen (Entscheidung der Württemberg. Politischen Polizei in Stuttgart), Krawatten- und Anstecknadeln, Broschen, Halskettchen und Manschettenknöpfe mit dem Bilde des Führers bezw. dem Hakenkreuz und den schwarz-weiß-roten Farben. Da z. T. die gleichen Waren für zu lässig und für unzulässig erklärt worden sind, ist es, wie wir früher schon bemerkt haben, ersichtlich, daß hier die Art der Ver wendung nationaler Symbole und die Qualität der Verarbeitung ausschlaggebend sind. Schadensersatzansprüche eines bei einem Eisenbahnunfall ver unglückten Uhrmachers. Der Uhrmacher C. hatte während des Krieges einen Eisenbahnunfall erlitten und für die berufsnachteili gen Folgen, die infolgedessen eingetreten waren, die Deutsche Reichsbahngesellschaft mit anfänglich gutem Erfolg verantwortlich gemacht. Als ihm aber schließlich Ende 1932 vom Kammergericht im ganzen nur noch etwas über 3000 RM zugebilligt wurden, legte er beim Reichsgericht Revision mit dem Antrage ein, ihm seine auf über 14 000 RM bezifferten Ansprüche auf Ersatz des Erwerbsverlustes und Einnahmeausfalles von Herbst 1922 bis Ende 1940 zu gewährleisten. Das Reichsgericht hat jetzt zu seinen Gunsten auch im vollen Umfange die neuerliche Verhandlung angeordnet und hierzu ausgeführt: Das Kammergericht meint, der Kläger habe vor 1922 ein größeres Gold- und Uhrwarengeschäft erworben und für die folgende Zeit keinen Schaden nachgewiesen. Zwar bestünde die Minderung seiner Erwerbsfähigkeit für die Ausführung von Reparaturarbeiten (50 v. FI.) und für die Kunden bedienung (40 v. H.) weiter, beide Tätigkeiten übe der Kläger aber nicht mehr selbst aus, sondern lasse sie durch zwei Angestellte erledigen. Daß er diese Hilfskräfte ersparen würde, wenn er nicht durch Verletzungen behindert wäre, sei nicht dargetan. Vielmehr spreche der Umstand, daß er ständig zwei Angestellte und nicht nur einen beschäftige, gerade dafür, daß dieses nur auf den Umfang seines Geschäftes zurückzuführen sei und nicht auf seine körperliche Behinderung. Wenn das Kammergericht in diesem Zusammenhang die Behauptung des Uhrmachers, das Geschäft sei in der Hauptsache auf Reparaturarbeiten eingerichtet, und er lasse diese Arbeiten nur wegen seiner Unfallbehinderung durch andere ausführen, zurückweist, so geht das fehl. Es ist nicht einzusehen, warum die Zweizahl der Angestellten gegen die Behauptung des Klägers sprechen soll. Das Nächstliegende wäre doch, daß der Kläger, wenn er nicht durch die Unfallfolgen behindert wäre, bei dem vergrößerten Umfange seines Geschäftes mit einer Hilfskraft auskommen würde, etwa mit einer Verkäuferin, während er die Reparaturarbeiten selbst ausführen könnte. Hiernach ist die Mög lichkeit einer sachlichen Verkennung des Schadensbegriffes durch das Kammergericht nicht von der Hand zu weisen. Der Fall ist nunmehr so zu erwägen, wie der Kläger gestellt sein würde, wenn die Wirtschaftskrise ihn als gesunden, nicht an den Unfallfolgen leidenden Mann getroffen hätte, ob er dann nicht vermöge seines Uhrmacher-Handwerks einen Erwerb finden würde. („Reichs gerichtsbriefe"; VI 254/33 — 30. November 1933.) Ein Uhrmacher-Fachkursus ist, wie die Handwerkskammer Münster i. W. bekanntgibt, für Gelsenkirchen in Aussicht genommen. Meldungen müssen umgehend an die Handwerkskammer erfolgen. Ein allgemeiner Meisterkursus, der Kalkulation, Buch führung, Gewerbeordnung, Arbeitsrecht, Steuerwesen u. ä. m. um faßt, beginnt in Münster i. W. Ende Januar. Vorgesehen sind 120 Stunden und eine Dauer von sechs bis sieben Monaten. Zulässigkeit von Karat-Angaben auf Präzisionsgewichten, § 78, Abs. 1 der Eichordnung, der lautet: „Die Masse ist bei den Ge wichten nach Kilogramm, Hektogramm, Gramm oder Milligramm zu bezeichnen und zwar ausschließlich mit den Abkürzungen .ß’ fb ' erhält gemäß der dritten Verordnung über die Änderung der Eichordnung vom 14. Dezember 1933 den folgen den Zusatz: „Neben dieser Bezeichnung darf auf den Präzisions gewichten zu 100, 20, 10, 2, 1 Gramm, 200, 100, 20, 10 und 2 Milli gramm auch die Bezeichnung nach dem metrischen Karat (1 metri sches Karat == 200 Milligramm) mit der Abkürzung k aufgebracht sein.“ Büchertisch*) Working in Precious Metals. Von E. A. Smith. Verlag N. A. G. Press Limited, London, 400 Seiten, zahlreiche Tabellen und Abbildungen. Preis gebd. 15 sh, — Nach einer Einführung von Prof. H. Carpenter behandelt das Buch die Ziele der Me tallurgie, Handwerkliches und Wissenschaft, neuzeitliche Anschau ungen über Metalle und Legierungen, Untersuchungsmethoden, Kristallstruktur der Metalle, Konstitution und Struktur der Legie rungen, Abkühlungskurven und Zustandsdiagramme, Werkstoffe, Flußmittel, Schmelzvorrichtungen, Schmelzen und Gießen, mecha nische Verarbeitung, Ausglühen, chemische Behandlung (Beizen usw.), Gold und seine industriellen Legierungen, Silber und seine industriellen Legierungen, Platin und seine industriellen Legie rungen, Lote und Löten, Polieren und Fertigmachen, Edelmetall emaillierung, Sammlung und Behandlung der Abfälle, Ersatzmittel für Edelmetalle (Walzgold, Vergoldung usw.). Literaturnachweis, Tabellen und Sachregister schließen den Text. Die einleitenden Kapitel geben eine sehr gute Einführung in die wissenschaftlichen Grundlagen, die sich auf das Notwendige beschränkt und auch dem nicht wissenschaftlich vorgebildeten Leser verständlich ist. Die technischen Abhandlungen über die in Verwendung befindlichen Legierungen entsprechen dem heutigen Standpunkt und lassen den erfahrenen Fachmann erkennen. Die äußerst geschickte Wahl und Behandlung des Stoffes gibt auch dem Praktiker die Möglichkeit, sich die Hilfsmittel der Wissen schaft und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung nutz bar zu machen. Die chemischen und elektrochemischen Kapitel über Beizen, Entfetten, Versilbern, Vergolden sind weniger aus führlich behandelt als die über Legierungen. Eine Anzahl guter Abbildungen unterstützen den Text; wertvoll für den Fachmann sind auch die zahlreichen Tabellen. Wenn wir auch unter den deutschen Fachwerken das Standard- Buch von Sterner-Rainer haben, wird doch auch das vor liegende Buch aus der Feder des bekannten englischen Fachmannes vielen unserer Leser willkommen sein. H. K. *) Die hier besprochenen Bücher können auch vom Verlage der Deutschen Uhrmacher-Zeitung bezogen werden. Handels-N achrichten Noch keine Preiserhöhung beim Uhrengroßhandel Wie wir einer Mitteilung des Verbandes Deutscher Uhren- Grossisten entnehmen, werden Taschen- und Armbanduhren zur zeit noch zu den alten Preisen geliefert. Eine Preiserhöhung für diese Uhren wurde von der Pforzheimer Industrie beschlossen. Um jedoch dem Uhren-Einzelhandel noch eine Möglichkeit zu bil liger Lagerergänzung zu geben, wird der deutsche Uhren-Groß- handel erst zu einem noch bekanntzugebenden Zeitpunkte dieser Konvention beitreten. Mit Rücksicht auf die Beunruhigung des Marktes durch Werbeschreiben einzelner Firmen wird darauf hin gewiesen, daß jeder deutsche Uhren-Grossist noch in der Lage ist, Uhren zu alten Preisen zu liefern. Wiederansteigen der Ausfuhr von Schweizer Uhren im Jahre 1933 Nach der amtlichen Schweizer Statistik hatte die Ausfuhr von Uhren und Uhrteilen aller Art aus der Schweiz im Jahre 1933 einen Wert von insgesamt 96 Mill. Fr. gegen 86,3 Mill. Fr. im Jahre 1932. Die Zunahme belief sich also auf 9,7 Mill. Fr. oder 11,2 %. Aber trotz dieser wertmäßigen Steigerung war die Aus fuhr im letzten Jahre immer noch außerordentlich niedrig; sie erreichte nur 31,2 % derjenigen des Jahres 1929 und 29,5 % des Jahres 1920. Bei der Gruppe der Taschen- und Armbanduhren sowie der fertigen Werke und Gehäuse ist die Ausfuhr m e n g e beträchtlich stärker als der Wert gestiegen. Die Menge stieg um 2,7 auf 11,87 Mill. Stück oder um 29,5 %, der Wert dagegen nur um 8,82 auf 81,86 Mill. Fr. oder um 12 %. In der Hauptsache dürfte dies darauf zurückzuführen sein, daß die Nachfrage nach billigen Erzeugnissen im Jahre 1933 noch lebhafter als in den früheren Jahren gewesen ist. In geringerem Maße werden Preissenkungen daran beteiligt gewesen sein. Eine andere Ent wicklung war bei den Großuhren und den Uhrteilen aller Art festzustellen; hier erfuhr die Menge eine Zunahme um 78 auf 1440 dz oder um 5,8 %, der Wert jedoch eine solche um 0,89 auf 14,14 Mill. Fr. oder um 6,7 %. Die folgende Zusammenstellung ermöglicht einen Vergleich der gesamten Schweizer Uhrenausfuhr während
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