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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 48.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19240000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (9. Februar 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die wesentlichsten Neuerungen im Gerichtsverfahren und in der Gerichtsverfassung
- Autor
- Boerne
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 48.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1924) 15
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1924) 27
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1924) 39
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1924) 53
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1924) 65
- ArtikelDie wesentlichsten Neuerungen im Gerichtsverfahren und in der ... 65
- ArtikelAuf der Suche nach dem idealen Uhrenöl 67
- ArtikelDie Geberstation des Rundfunks 68
- ArtikelWinke für die Ausführung ärztlicher Brillen-Verordnungen 70
- ArtikelAus der Werkstatt 71
- ArtikelDie neue preußische Gewerbesteuer 72
- ArtikelUnberechtigte Schweizer Angriffe gegen die Rentenmark 73
- ArtikelSprechsaal 74
- ArtikelVermischtes 75
- ArtikelHandelsnachrichten 75
- ArtikelKurse und Preise 76
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 77
- ArtikelBriefkasten 80
- ArtikelPatent-Nachrichten 80
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1924) 81
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1924) 95
- AusgabeNr. 9 (1. März 1924) 111
- AusgabeNr. 10 (8. März 1924) 125
- AusgabeNr. 11 (15. März 1924) 141
- AusgabeNr. 12 (22. März 1924) 157
- AusgabeNr. 13 (29. März 1924) 171
- AusgabeNr. 14 (5. April 1924) 187
- AusgabeNr. 15 (12. April 1924) 203
- AusgabeNr. 16 (19. April 1924) 219
- AusgabeNr. 17 (26. April 1924) 235
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1924) 251
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1924) 271
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1924) 285
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1924) 303
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1924) 319
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1924) 337
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1924) 353
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1924) 371
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1924) 387
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1924) 403
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1924) 421
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1924) 435
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1924) 451
- AusgabeNr. 31 (2. August 1924) 469
- AusgabeNr. 32 (9. August 1924) 495
- AusgabeNr. 33 (16. August 1924) 513
- AusgabeNr. 34 (23. August 1924) 529
- AusgabeNr. 35 (30. August 1924) 545
- AusgabeNr. 36 (6. September 1924) 563
- AusgabeNr. 37 (13. September 1924) 581
- AusgabeNr. 38 (20. September 1924) 599
- AusgabeNr. 39 (27. September 1924) 617
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1924) 637
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1924) 653
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1924) 669
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1924) 689
- AusgabeNr. 44 (1. November 1924) 707
- AusgabeNr. 45 (8. November 1924) 725
- AusgabeNr. 46 (15. November 1924) 741
- AusgabeNr. 47 (22. November 1924) 757
- AusgabeNr. 48 (29. November 1924) 773
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1924) 793
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1924) 815
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1924) 835
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1924) 853
- BandBand 48.1924 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Bezugspreis für Deutschland für den Bezug von der Geschäftsstelle monatlich 1,50 Goldmark, unter Streifband 1,85 Goldmark; bei direkter Bestellung bei der Post monatlich 3 Gold- mark. Für das Ausland unter Streifband Jahresbezugspreis oach Anfrage. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. Will RLERuY scmtsv. AD. U1HGE % OB®»* ll,IJ llllllll||||||ll|||!i 'liiiumfti Preise der Anzeigen Multiplikator 1,5 X Goldraarkkurs X nachstehende Preise: Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,16 Mark, für Stellen-Angebote und -Gesuche 0,10 Mark. Die ganze Seite wird mit 150.— Mark berechnet Postscheck-Konto 2581 Berlin Telegramm-Adresse: Uhrz ei t B e rlia Fernsprecher: Merkur 4660, 4661, 7688, 739, 2504. Uhren-Edelmetall- und Schmuckwaren-Markt XLVIII. Jahrgang Berlin, 9. Februar 1924 Nummer 6 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Die wesentlichsten Neuerungen im Gerichtsverfahren und in der Gerichtsverfassung Von Justizrat Dr. Boerne, Berlin Auf Grund des Ermächtigungsgesetzes hat die Reichs regierung durch Verordnungen vom 22. Dezember 1923 und 4. Januar 1924 verschiedene zum Teil recht einschneidende Änderungen für das zivil- und das strafprozessuale Verfahren und für die Besetzung der Gerichte getroffen. Unter Be schränkung auf das für den Leserkreis der Deutschen Uhr macher-Zeitung besonders Wichtige und für den Laien leicht Verständliche sei hier über diese Abänderungen fol gendes bemerkt: I. Zivilprozeß a) Nach dem bisher bestehenden Gesetze mußte münd lich verhandelt werden. Nur auf Grund mündlicher Ver handlung durfte eine Entscheidung ergehen. So stand es wenigstens auf dem Papier. In der Praxis hat sich das be kanntlich vielfach anders gestaltet. Sicherlich für die Ber liner Amts- und Landgerichte kann man sagen, daß es bei nahe die Regel geworden war, daß gar nicht oder recht wenig mündlich verhandelt wurde, vielmehr Entscheidungen nur auf Grund der Schriftsätze gefällt wurden. Dieser tat sächlich bestehende Zustand erhält jetzt seine gesetzliche Unterlage durch die Vorschrift, daß die Gerichte, und zwar alle Instanzen, berechtigt sind, im Einverständnis mit den Parteien ganz ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Dies gilt im Gegensatz zu den bisher bestehenden Bestim mungen jetzt auch für das Oberlandesgericht und das Reichs gericht, schließlich auch für das Amtsgerichtsverfahren selbst dann, wenn die Parteien nicht durch Rechtsanwälte vertreten sind. Es ist schließlich eine Entscheidung zulässig, ohne daß überhaupt mündlich verhandelt worden ist, während nach dem bisherigen Rechtszustand wenigstens einmal der Prozeß mündlich verhandelt werden mußte. b) Urteile und Zahlungsbefehle konnten bisher nur auf Reichsmark lauten. Die neue Verordnung schafft „wert beständige Schuldtitel . Darin kann die Höhe einer zu zahlenden Geldsumme auch in solchen Umlauf mitteln bestimmt werden, die, ohne gesetzliches Zahlungs mittel zu sein, von den öffentlichen Kassen in Zahlung ge nommen werden. Das ist in erster Linie die G o 1 d m a r k. Es kann das Urteil aber auch aussprechen, daß Zahlung zu leisten ist nach Maßgabe einer amtlichen Notierungszahl. So können in Unterhaltsprozessen die unterhaltspflich tigen Eheleute, Eltern oder Kinder verurteilt werden zur Zah lung von Unterhalt von X Mark mal amtlicher Notierungs zahl. Schließlich wird die Reichsregierung auch ermächtigt, noch andere Werteinheiten, über die amtliche Feststellungen ergehen, als Maßstab zuzulassen. Das ermöglicht Ver urteilungen dahin, daß ein Mehrfaches des Preises eines Zentners Roggen, Kohle, Kali oder dergleichen oder eines Grammes Feingold zu zahlen ist. c) Besonders wichtig sind die Vorschrif ten über das Schiedsurteil. Auf den überein stimmenden Antrag beider Parteien ist nicht im Wege des gewöhnlichen zivilprozessualen Verfahrens zu verhandeln und zu entscheiden, sondern es wird der Streit durch Schiedsurteil entschieden. Dann bestimmt das Gericht nach freiem Ermessen die Art des Verfahrens, jedoch muß das rechtliche Gehör den Parteien gewährt werden. Im übrigen ist das Schiedsgericht hinsichtlich des Ganges des Verfah rens vollkommen frei. Vorsitzender des Schiedsgerichts ist in Verfahren vor dem Amtsgericht der Amtsrichter, in Ver fahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht der Vorsitzende der zuständigen Kammer oder des zuständigen Senats. Die Parteien dürfen ein bestimmtes Mitglied des
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