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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 48.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19240000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (16. Februar 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die erste Monatsbilanz in Gold
- Autor
- Felsing, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 48.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1924) 15
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1924) 27
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1924) 39
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1924) 53
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1924) 65
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1924) 81
- ArtikelDie erste Monatsbilanz in Gold 81
- ArtikelAuf der Suche nach dem idealen Uhrenöl (Schluß zu Seite 68) 83
- ArtikelUnsere Gewindeschneidwerkzeuge 84
- ArtikelWinke für die Ausführung ärztlicher Brillen-Verordnungen (Schluß ... 85
- ArtikelDie Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die ... 87
- ArtikelVermischtes 88
- ArtikelHandelsnachrichten 90
- ArtikelKurse und Preise 91
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 91
- ArtikelBriefkasten 93
- ArtikelPatent-Nachrichten 93
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 94
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1924) 95
- AusgabeNr. 9 (1. März 1924) 111
- AusgabeNr. 10 (8. März 1924) 125
- AusgabeNr. 11 (15. März 1924) 141
- AusgabeNr. 12 (22. März 1924) 157
- AusgabeNr. 13 (29. März 1924) 171
- AusgabeNr. 14 (5. April 1924) 187
- AusgabeNr. 15 (12. April 1924) 203
- AusgabeNr. 16 (19. April 1924) 219
- AusgabeNr. 17 (26. April 1924) 235
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1924) 251
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1924) 271
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1924) 285
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1924) 303
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1924) 319
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1924) 337
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1924) 353
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1924) 371
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1924) 387
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1924) 403
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1924) 421
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1924) 435
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1924) 451
- AusgabeNr. 31 (2. August 1924) 469
- AusgabeNr. 32 (9. August 1924) 495
- AusgabeNr. 33 (16. August 1924) 513
- AusgabeNr. 34 (23. August 1924) 529
- AusgabeNr. 35 (30. August 1924) 545
- AusgabeNr. 36 (6. September 1924) 563
- AusgabeNr. 37 (13. September 1924) 581
- AusgabeNr. 38 (20. September 1924) 599
- AusgabeNr. 39 (27. September 1924) 617
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1924) 637
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1924) 653
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1924) 669
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1924) 689
- AusgabeNr. 44 (1. November 1924) 707
- AusgabeNr. 45 (8. November 1924) 725
- AusgabeNr. 46 (15. November 1924) 741
- AusgabeNr. 47 (22. November 1924) 757
- AusgabeNr. 48 (29. November 1924) 773
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1924) 793
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1924) 815
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1924) 835
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1924) 853
- BandBand 48.1924 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis für Deutschland für den Bezug von der Geschäftsstelle monatlich 1,50 Goldmark, unter Streifband 1,85 Goldmark; bei direkter Bestellung bei der Post monatlich 3 Gold- m&rk. Für das Ausland unter Streifband Jahresbezugspreis nach Anfrage. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. IIUI 00ß % KtfBOr •: .. \ WVUVW \: -VxG&xs'-ty CRNMM WHOS» öS©»*** inunnd Preise der Anzeigen Multiplikator 1,5 X Goldmarkkurs X nachstehende Preise: Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,16 Mark« für Stellen-Angebote und -Gesuche 0,10 Mark. Die ganze Seite wird mit 150.— Mark berechnet. Postscheck-Konto 2581 Berlin Telegramm-Adresse; Uhrzeit Berlin Fernsprecher; Merkur 4660, 4661, 7688, 739, 2504. UhrerhEdelmefall* und Schmuckwaren♦ Markt XLVIII. Jahrgang Berlin, 16. Februar 1924 Nummer 7 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Die erste Monatsbilanz in Gold Von Dr. jur. W. F e 1 s i n g Seit Monaten und Jahren habe ich die Entwicklung der •wirtschaftlichen Lage vorausgesagt und besonders auf die steuerlichen Folgen hingewiesen, welche zwangsläufig daraus entstehen müßten. Ich selbst habe es am lebhaftesten bedauert, daß meine Prophezeiungen genau so eingetroffen sind, wie ich sie den mir nahestehenden Kreisen geschildert habe. Wenn ich auch zweifellos durch den Inhalt meiner Veröffentlichungen bei den meisten nur unangenehme Empfindungen erwecken konnte, so haben doch wohl meine Warnungen bei nicht allzu wenigen den erfreulichen Erfolg gehabt, daß sie selbst danach handeln und sich dadurch vor den schwersten Schädigungen bewahren konnten. Einer der Hauptpunkte, den ich stets betonte, war die Notwendig keit, durch eine geordnete Buchführung den steuerlichen Anforderungen soweit entgegenzutreten, wie es die gesetz lichen Bestimmungen zulassen. Diesen Rat, der manchem auf die Dauer wohl etwas auf die Nerven gefallen sein mag, wiederhole ich hiermit nochmals dringend. Durch die Be stimmungen der Steuemotverordnungen sind den Behörden noch viel weitergehende Rechte eingeräumt worden, als durch die früheren Gesetze. War bisher eine „Schätzung" des Einkommens mit den weittragenden Zahlungsfolgen nur dann möglich, wenn aus den Büchern das tatsächliche Ein kommen nicht nachgewiesen werden konnte, so haben die Behörden jetzt das Recht, im allgemeinen dem Steuerpflich tigen nach seinem „Verbrauch" eine noch viel weiter gehende Belastung aufzuerlegen. Wie sich diese Bestim mung in der Praxis auswirken wird, kann heute noch nie mand sagen; das eine steht aber zweifellos fest, daß eine klare und geordnete Buchführung, aus welcher das Einkom men tatsächlich in einwandfreier Weise hervorgeht, die Ge fahr einer Schätzung oder Festsetzung nach dem Verbrauch abwenden, zum mindesten aber stark verringern wird. In allen meinen Veröffentlichungen habe ist seit vielen Monaten auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Waren lager auf wertbeständiger Grundlage festzustellen („Franken inventur"); diejenigen Fachgenossen, die der letzten Reichs tagung in Dresden beigewohnt haben, werden sich meiner Ausführungen noch entsinnen. Wie recht ich mit diesem Rat gehabt habe, zeigt die gesetzliche Festlegung der Ver pflichtung zur Aufstellung einer Goldmarkbilanz für den 1. Januar 1924. Auch solche Gewerbetreibende, die nicht zur Aufstellung einer derartigen Bilanz verpflichtet sind (Kleingewerbetreibende oder Handwerker), werden sich zur Sicherung ihrer eigenen Existenz freiwillig zu dieser Ar beit entschließen müssen. Tun sie dies nicht, so ist ja ihr Einkommen am Schlüsse des Jahres 1924 überhaupt nicht feststellbar, und dann werden zwangsläufig die gefürchteten Schätzungen eintreten! Die Aufstellung einer Goldmarkbilanz bringt aber außer den steuerlichen Verpflichtungen noch für den einzelnen den praktischen Vorteil, daß er sich selbst über sein Ver mögen klar wird und alles tun kann, um seine Existenz zu erhalten, ja, sie gegebenenfalls auf eine veränderte Basis zu stellen. Nichts ist so gefährlich und verwerflich, als „Vogel- Strauß-Politik“ zu treiben und auch unter den veränderten, hoffentlich stabil bleibenden Verhältnissen in dem bisherigen Traumzustande weiter hinzudämmern. Noch viel wichtiger für jedermann muß es schließlich sein, Klarheit darüber zu gewinnen, ob sein Betrieb jetzt noch rationell arbeitet und einen Gewinn abwirft. Hierfür ist die Möglichkeit leichter gegeben als mancher denkt. Wer meine „Verbandsbuchführung" im Gebrauch hat, kann mit einer verblüffenden Leichtigkeit durch einige Berech nungen feststellen, ob sein Betrieb im vergangenen Monat einen Gewinn abgeworfen oder einen Verlust gebracht hat. Die Aufstellung einer Bilanz wird zwar in der Regel dadurch erfolgen, daß für eine gewisse Zeitspanne das Anfangs vermögen mit dem Endvermögen verglichen wird. Ebenso gut ist es aber möglich, für eine gewählte Zeit den Unter-
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