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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 61.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193700000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19370000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (24. April 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Uhrenschau auf der Schweizer Mustermesse
- Autor
- Höfer, Otto
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handels-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 61.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1937) 15
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1937) 29
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1937) 41
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1937) 55
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1937) 69
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1937) 81
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1937) 89
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1937) 103
- AusgabeNr. 10 (6. März 1937) 119
- AusgabeNr. 11 (13. März 1937) 133
- AusgabeNr. 12 (20. März 1937) 147
- AusgabeNr. 13 (27. März 1937) 159
- AusgabeNr. 14 (3. April 1937) 171
- AusgabeNr. 15 (10. April 1937) 183
- AusgabeNr. 16 (17. April 1937) 195
- AusgabeNr. 17 (24. April 1937) 209
- ArtikelAn die Lesergilde unserer Zeitung! 209
- ArtikelZum zwanzigsten April! 210
- BeilageDas ganze Jahr hindurch verkaufen! 9
- ArtikelDie Uhrenschau auf der Schweizer Mustermesse 211
- ArtikelVermischtes 212
- ArtikelHandels-Nachrichten 212
- ArtikelMeister-Vereinigungen 214
- ArtikelVersch. Vereinigungen 214
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 215
- ArtikelBriefkasten 215
- ArtikelAnzeigen 216
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1937) 217
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1937) 229
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1937) 241
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1937) 251
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1937) 263
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1937) 275
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1937) 287
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1937) 301
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1937) 313
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1937) 325
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1937) 337
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1937) 355
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1937) 367
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1937) 379
- AusgabeNr. 32 (7. August 1937) 393
- AusgabeNr. 33 (14. August 1937) 407
- AusgabeNr. 34 (21. August 1937) 419
- AusgabeNr. 35 (28. August 1937) 431
- AusgabeNr. 36 (4. September 1937) 445
- AusgabeNr. 37 (11. September 1937) 459
- AusgabeNr. 38 (18. September 1937) 471
- AusgabeNr. 39 (25. September 1937) 483
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1937) 495
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1937) 509
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1937) 521
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1937) 535
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1937) 547
- AusgabeNr. 45 (6. November 1937) 563
- AusgabeNr. 46 (13. November 1937) 579
- AusgabeNr. 47 (20. November 1937) 593
- AusgabeNr. 48 (27. November 1937) 607
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1937) 625
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1937) 637
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1937) 651
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1937) 667
- BandBand 61.1937 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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212 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG I Nr. 17 kung im Deckstein, in welcher der Zapfen läuft und eine größere Menge Öl sich besser halten kann, Es soll also haupt sächlich verhindert werden, daß das Öl auf dem Deckstein auseinander läuft. Eine andere Neuheit ist eine Stoppuhr mit rück laufendem Zeiger, die zur Verwendung in Bomben flugzeugen konstruiert ist. Diese Uhr ist von großem tech nischen Interesse, weil sie die Möglichkeit bietet, den ab gestoppten oder auch den vorwärtslaufenden Zeiger durch einen entsprechenden Knopfdruck wieder rückwärts laufen zu lassen. Es ist also möglich, bestimmte auf dem Zifferblatt abgelesene Zeitabschnitte auf dem Zifferblatt noch einmal, und zwar rückwärts, abzulesen. Solche Messungen werden von Bombenflugzeugen einiger ausländischer Staaten verwandt. Es kann sich z. B. die Notwendigkeit ergeben, daß das Flug zeug zunächst das Ziel des Bombenabwurfes überfliegt, ohne abzuwerfen, und von diesem Ziel bis zu einem markanten Punkt die Flugzeit stoppt, dann nach der Umkehr in gleicher Fluggeschwindigkeit von dem markanten Punkte an die Uhr rückwärts laufen läßt. Das Flugzeug benötigt nun von dem Umkehrpunkte bis zum Ziele die gleiche Zeit, die der Zeiger der Stoppuhr beim Rückwärtslauf für die abgemessene Strecke auf dem Zifferblatte braucht. Infolgedessen kann der Flug zeugführer oder Beobachter an seiner Stoppuhr ablesen, wann er sich über seinem Ziel auf dem Rückfluge befindet. Die Be satzung kann entsprechend ihren Berechnungen im richtigen Augenblick die Bomben abwerfen. Wenn es sich auch um eine Sonderuhr handelt, so ist die Konstruktion des rückwärts laufenden Zeigers doch neuartig und deshalb bemerkenswert. Auch die schweizerische Großuhren-Industrie hatte ausgestellt, darunter verschiedene elektrisch betriebene Tischuhren, vornehmlich aber die bekannten Sumis- wälder und Neuenburger Pendulen. Elektrische Uhren wurden von verschiedenen bekannten schweizerischen Uhrenfabriken gezeigt, ferner Armbänder für Uhren, Uhr macher-Werkzeuge und dergleichen. Auch die Schweizer Nichtfachleute nahmen einen regen Anteil an der Uhrenmesse. Ein erfreuliches Zeichen von Zusammenarbeit bemerkte man auch bei den Baseler Uhrengeschäften, die ihre Schaufenster zu einem großen Teil der besonderen Gelegenheit angepaßt hatten und durch Sonderdekorationen bevorzugt für Uhren warben. Otto H ö f e r. Vermischtes Sechsmonatige Vorbenutzung vor der Anmeldung von gewerb lichen Schutzrechten. Gleich dem neuen Patentrecht enthält das Gesetz über den Schutz von Gebrauchsmustern in seiner neuen Fassung vom 5. Mai 1936 eine für Erfinder wichtige Bestimmung. Nach dem alten Gesetz lief der rechtlich unkundige Erfinder immer Gefahr, seiner Erfindung verlustig zu gehen, wenn er sich vor der Anmeldung unbedacht verhielt, die Erfindung vor ihrer Anmeldung — sei es auch nur probeweise — öffentlich benutzte und sie anderen durch Gestattung der Benutzung oder durch eine Beschrei bung (Veröffentlichung) zugänglich machte. Durch diese „offenkundige Vorbenutzung“, die dem Erfinder bei oder nach der Anmeldung von anderen entgegengehalten werden konnte, kam er um die Früchte seiner Gedankenarbeit. Nach dem neuen Recht (Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz) ist die Vorbenutzung nicht mehr neuheitsschädlich, wenn sie innerhalb von sechs Mona ten vor der Anmeldung erfolgt ist. Nach einer neuen Reichsgerichtsentscheidung, die sich mit dem Schutz des Erfinders gegen den Einwand der Vorbenutzung be faßt, hat das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 — ebenso wie das Gebrauchsmustergesetz vom gleichen Tage — rückwirkende Kraft, und zwar ist die Rückwirkung so zu verstehen, daß auch für die bereits bei Inkrafttreten der Gesetze (1. Oktober 1936) er teilten Patente und Gebrauchsmuster eine vor der Anmeldung geschehene Vorbenutzung von sechs Monaten und weniger dem Recht des Erfinders nicht mehr entgegengehalten werden kann. („Reichsgerichtsbriefe.“ 62/36. 188/36.) Es ist im allgemeinen unser Grundsatz, Neuheiten und Er findungen erst nach der Patenterteilung, nach Sicherung der Herstellung und nach eigener Prüfung in unserer Zeitung zu besprechen, einmal um keine unnötigen Anfragen nach nicht liefer baren Neuheiten zu bewirken, dann aber auch mit Rücksicht auf die oben erwähnten Bestimmungen des früheren Patentgesetzes. An diesem Grundsatz werden wir auch weiterhin festhalten; da aber doch gelegentlich Fälle Vorkommen, daß Kollegen z. B. neue Werkzeuge usw. bekanntgeben, ohne zunächst an einen atentschutz, ein Gebrauchsmuster usw. zu denken, begrüßen wir es, daß in solchen Fällen nunmehr auch noch eine nachträg- liehe Anmeldung eines Patentes oder Gebrauchsmusters inner halb von sechs Monaten auch nach einer Vorveröffentlichung zulässig ist Freilich wird nur in ganz seltenen Fällen ein neues Werkzeug die Kosten und Mühen des Rechtsschutzes lohnen. Die Schriftleitung. Das Lehrheft für den Einzelhandel. Für alle Lehrlinge des Einzelhandels hat die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel mit Zu- , R e ' c k s " und Preußischen Arbeitsministers und des rasidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeits losenversicherung ein Lehrheft herausgegeben, das auch Richtlinien für die Ausbildung der Lehrlinge in C G "u ^ , n z rv n e n Tachzweigen des Einzelhandels e n t h ä 1 t. Diese Richtlinien wurden von der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel mit der Deutschen Arbeitsfront (Amt für Berufs erziehung und Betriebsführung und Jugendamt), der Reichsjugend- uhrung und der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handels kammern aufgestellt. Jeder Kaufmannslehrling im Einzelhandel muß das Lehrheft führen, da es in Zukunft auch als Unterlage für die bei den Industrie- und Handelskammern im Frühjahr und Herbst jedes Jahres abgehaltenen Kaufmannsgehilfenprüfungen dient. Das Lehrheft ist gegen eine geringe Gebühr bei den Industrie- und Handelskammern erhältlich (für die Lehrlinge der in Berlin ansässigen Einzelhandelsbetriebe aber bei der Firma Liebheit & Thiesen, Berlin SW 19, Niederwallstr. 16). Das Lehr heft wird erst durch die Eintragung des Lehrlings in die Lehrlings rolle der Industrie- und Handelskammern oder deren Geschäfts nebenstellen gültig. Die erfolgte Eintragung wird im Lehrheft bescheinigt. Die Lehrherren solcher Einzelhandelslehrlinge, die sich bereits im ersten und zweiten Lehrjahr befinden und in die Lehrlingsrolle eingetragen sind, müssen, soweit das noch nicht geschehen ist, die Lehrhefte nachträglich bei den Handelskammern einreichen. Eine „Qualitätsuhr“. Wie die in der Tschechoslowakei er scheinende „Mitteleuropäische Uhrmacher-Zeitung“ berichtet, war ein Uhrmacher in einem Züricher Warenhause Zeuge des folgenden Vorfalles: Ein Kunde hatte sich für 2 Franken eine Uhr gekauft und wollte damit seinen Heimweg antreten, als ihm die Verkäuferin nachrief: „Einen Augenblick, mein Herr, Sie bekommen noch einen Garantieschein. Wenn die Uhr nicht drei Tage geht, können Sie sie Umtauschen.“ j 1 t • t I IänclclS“M achnchten Zunahme des deutschen Uhrenumsatzes im Februar 1937 Nach dem Bericht der Forschungsstelle für den Handel beim Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit und des Instituts für Konjunkturforschung sind die Umsätze des deutschen Einzel handels insgesamt im Februar 1937 gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres um 7 % und gegenüber dem Februar 1933 um 54 % gestiegen. Der Uhrenumsatz war im Februar 1937 um 17% höher als im Februar 1936 und um 74 % höher als im Februar 1933. Die Aufschläge und Gewinne des Handels Prof. Dr. L ü e r, der Leiter der Reichsgruppe Handel, hat auf einer Tagung der Fachgruppe Textilien der Wirtschaftsgruppe Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel eine Ansprache gehalten, in der er u. a. folgendes ausführte: Die Spannungen, die sich aus der Preisstoppverordnung ergeben, müssen auch vom Handel über wunden werden. Es ist falsch, wenn vielfach die Meinung ge äußert wird, die Handelsspanne sei zu hoch, und das Ziel der Preispolitik müsse darin bestehen, die Gewinnspanne des Handels abzubauen. Handelsspanne ist niemals Gewinnspanne! Der Handel muß gleichwohl versuchen, alle Kraftreserven einzusetzen. Eine seiner ersten Aufgaben muß darin bestehen, den Handelsbetrieb zu rationalisieren. Ein neues Betätigungsfeld hat der Handel in der Verbrauchslenkung gefunden, für das er besonders geeignet ist. Durch die enge Verbindung, insbesondere der Einzelhändler, mit den Verbrauchern wird die Voraussetzung für die Lenkung des Güterstromes in die Kanäle des Verbrauchs geschaffen.
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