Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 59.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19350000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (9. Februar 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 15. Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am 13. Januar 1935 in Berlin
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 59.1935 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1935) 15
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1935) 27
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1935) 39
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1935) 53
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1935) 67
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1935) 79
- ArtikelEin Wettbewerb für unsere Leser 79
- ArtikelDie deutsche Aus- und Einfuhr von Uhren im Jahre 1934 80
- ArtikelVom Finieren, Aufkitten und Verbessern von Schmucksteinen 82
- BeilageDas ganze Jahr hindurch mehr verkaufen! 1
- Artikel15. Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes der Deutschen ... 83
- ArtikelVermischtes 85
- ArtikelHandels-Nachrichten 86
- ArtikelMeister-Vereinigungen 86
- ArtikelVersch. Vereinigungen 88
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 88
- ArtikelBriefkasten 88
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1935) 89
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1935) 103
- AusgabeNr. 10 (2. März 1935) 115
- AusgabeNr. 11 (9. März 1935) 129
- AusgabeNr. 12 (16. März 1935) 141
- AusgabeNr. 13 (23. März 1935) 155
- AusgabeNr. 14 (30. März 1935) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1935) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1935) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1935) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1935) 219
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1935) 227
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1935) 239
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1935) 251
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1935) 269
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1935) 1
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1935) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1935) 313
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1935) 327
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1935) 341
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1935) 353
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1935) 365
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1935) 377
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1935) 391
- AusgabeNr. 32 (3. August 1935) 403
- AusgabeNr. 33 (10. August 1935) 415
- AusgabeNr. 34 (17. August 1935) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1935) 435
- AusgabeNr. 36 (31. August 1935) 451
- AusgabeNr. 37 (7. September 1935) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1935) 475
- AusgabeNr. 39 (21. September 1935) 489
- AusgabeNr. 40 (28. September 1935) 505
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1935) 517
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1935) 527
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1935) 541
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1935) 555
- AusgabeNr. 45 (2. November 1935) 567
- AusgabeNr. 46 (9. November 1935) 581
- AusgabeNr. 47 (16. November 1935) 593
- AusgabeNr. 48 (23. November 1935) 605
- AusgabeNr. 49 (30. November 1935) 623
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1935) 635
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1935) 649
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1935) 663
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Nr. 7 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 85 mals wurde noch extra ein kleiner Ständer zu der Aufzug welle angefertigt. Am meisten vertreten waren die Blech schachteln der Furniturenhandlungen, in die viele Arbeiten recht lieblos hineingesteckt waren. Der Befestigung des Fadenschildchens und auch dem Schild selbst kann noch mehr Beachtung geschenkt werden. Die Bewertung der Arbeiten geschah nach der vom Kollegen Firl zusammengestellten Prüfungsordnung der Zwischenprüfungen mit dem Fünfpunktsystem. Drei Gesichts punkte waren maßgebend: 1. Äußerer Eindruck, 2. Maße, 3. Vollendung. Das übrige besagt die neue Prüfungsordnung. Das Fünfpunktsystem hat sich diesmal als zu grobe Staffe lung erwiesen: deshalb wurden auch halbe Punkte beachtet, so daß sich doch das System dem Zehnpunktsystem nähert. Der Prüfungsausschuß wird sich bis zur nächsten Prüfung noch mit der Frage befassen, Das Diplom des Zentralverbandes konnte neun Lehrlingen des vierten Lehrjahres verliehen werden, da sie den Bedin gungen entsprachen und bei zwei vorherigen Prüfungen Arbeiten über 8 Punkte eingereicht hatten. Die übrigen Preisträger erhielten für 5 bis 4,5 Punkte eine erste Aus zeichnung und für 4,5 bis 4 Punkte eine zweite Auszeichnung. Für weitere Prämiierung standen aus der Rudolf-Flume- Stiftung und der Georg-Jacob-Stiftung je 600 RM zur Ver fügung. Diese Geldpreise werden nicht in bar, sondern in Form von Gutscheinen für Werkzeuge oder Bücher über wiesen, die bei den Firmen Rudolf Flume, Berlin SW 19, oder Georg Jacob, Leipzig, einzulösen sind. Am Morgen des 15. Januar gedachte Kollege Firl des glänzenden Ergebnisses der Saar-Abstimmung, das bei der Rundfunkbekanntmachung allenthalben ein so erhebendes Gefühl auslöste. Der Lehrlings- und Prüfungsausschuß des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher Firl Linnartz Bei der Prüfung der Lehrlingsarbeiten wurden die in den Tabellen wiedergegebenen Ergebnisse festgestellt. Vermischtes Die Steuererklärungen 1934 Die Abgabefrist für die Steuererklärungen 1934 ist nunmehr auf die Zeit bis zum 28. F e b r u a r 1935 fest gesetzt worden. Bis zu diesem Tage sind die Umsatz-, Einkommen- und Vermögensteuererklärungen einzureichen. In den meisten Län dern sind bis zu dem gleichen Zeitpunkte auch die Gewerbesteuer erklärungen abzugeben. Im allgemeinen empfiehlt es sich, die Vorarbeiten für die Aus füllung der Erklärungen sofort in Angriff zu nehmen, damit eine fristgemäße Erledigung möglich ist, denn nach einer ausdrücklichen Anweisung des Reichsfinanzministeriums sollen Verlängerungen über den 28. Februar hinaus nur in Ausnahmefällen gewährt wer den, also in der Hauptsache nur dann, wenn es sich um größere Betriebe handelt, bei denen die Bilanzarbeiten einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, oder wenn die Feststellung des Vermögens mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist. Inzwischen ist auch der Steuerkurszettel zur Ermittlung der in die Vermögenserklärung einzusetzenden Werte für Wertpapiere veröffentlicht worden; der vollständige Steuerkurszettel kann von der „Berliner Börsen-Zeitung“, Berlin W 8, Kronenstr. 37, bezogen werden. Wenn es sich auch empfiehlt, mit den Vorbereitungsarbeiten schon jetzt zu beginnen, so ist es doch ratsam, mit der Ausfüllung der Formulare vorläufig zu warten, denn die noch ausstehenden Durchführungsbestimmungen zu den Gesetzen, insbesondere zu dem Einkommensteuergesetz, werden wahrscheinlich noch verschiedene beachtens werte Änderungen bringen. So führte Staatssekretär Rein hardt in einem kürzlich gehaltenen Vortrage aus, daß z. B. die Sonderabschreibungen auf kurzlebige Wirtschaftsgüter, die das Einkommensteuergesetz den Vollkaufleuten vorbehält, voraussicht lich auch auf solche Gewerbetreibende ausgedehnt werden, die, ohne Vollkaufmann zu sein, ordnungsmäßige Bücher führen. Hier unter fallen in erster Linie die Handwerker und die Kleingewerbe treibenden. Weiter gab Staatssekretär Reinhardt bekannt, daß noch Erwägungen darüber schweben, ob nicht das Verbot des neuen Einkommensteuergesetzes, von dem Gewinn des Jahres 1934 die etwaigen Verluste der beiden letzten Jahre abzuziehen, eine Milderung erfahren könne, vielleicht in der Form, daß gestattet werde, die Hälfte derartiger Verluste zu kürzen. Die Durch führungsverordnung soll auch Bestimmungen darüber enthalten, was auf die Einkommensteuerschuld 1934 angerechnet werden darf. Wir werden über die neuen Bestimmungen sofort nach der Veröffentlichung eingehend berichten. R- A. Beobachtungen an einer „Wassersport“ - Uhr. Sogenannte „wasserdichte" Uhren kommen heute mehr und mehr in Gebrauch und finden insbesondere bei Sportsleuten Anklang. Natürlich muß eine solche Bezeichnung „wasserdicht" richtig aufgefaßt werden. Es soll dadurch nicht der Sportler angereizt werden, nun unbedingt die Wasserdichtheit seiner Uhr bei jedem ausgedehnten Bade zu erproben; denn praktisch braucht der Wassersportler die Uhr ja beim Schwimmen auch nicht, weil er sowieso im Gefühl hat, wann er sein Bad abbrechen muß. Der Sinn der wasserdichten Uhren besteht vielmehr darin, daß eine Uhr, wenn sie versehentlich am Arm mit ins Bad genommen worden ist, nicht sofort unbrauchbar wird, also weiterhin ohne jede Reparatur ihren Dienst tun kann. Desgleichen ist die Uhr am Strande zu empfehlen, weil sie natürlich das Eindringen von Sand und Staub ebenso verhindert, außerdem in dieser Jahreszeit vor allem zum Wintersport, bei dem die Uhr natürlicherweise ebenfalls höheren Beanspruchungen aus- gesetzt ist. Wir haben nun kürzlich Gelegenheit gehabt, eine sehr ein gehende Prüfung einer solchen ,,Wassersport“-Uhr der Cortebert Watch Co. durchzuführen, wobei wir nach einer längeren all gemeinen Gangprüfung, die einen recht befriedigenden konstan ten Gang zeigte, die Uhr dann den verschiedensten Strapazier prüfungen unterwarfen. Zunächst haben wir die Uhr etwa einen Monat lang ständig beim Händewaschen tragen lassen, ohne daß irgendeine Störung der Uhr oder ihres Ganges festzustellen war. Im allgemeinen betrugen die täglichen Gangänderungen etwa 5 bis 10 Sekunden, wenn auch vereinzelt größere Gangschwankungen bis zu 20 und 30 Sekunden vereinzelt auftraten. Dann wurde die Uhr beim Baden getragen, ohne daß sich der Gang im geringsten änderte. Eine weitere Woche wurde die Uhr direkt eine ständig steigende Zeitdauer ins Wasser gelegt und zwar zunächst 1 Minute, dann 3 Minuten, dann 5 Minuten, dann eine halbe Stunde und schließlich eine ganze Stunde täglich. Auch hierbei blieb die mittlere Gangänderung täglich 2 bis 5 Sekunden; auch nachdem diese Strapazierprüfung auf einen 4- bis 7stündigen Aufenthalt im Wasser ausgedehnt wurde, traten keine wesentlichen Änderungen auf. Erst bei sehr ausgedehnten Strapazierprüfungen von 8- bis 24stündigem Aufenthalt der Uhr im Wasser, der an sich der Uhr keinen Schaden tat, trat eine stärkere Änderung des Ganges ein, voraussichtlich infolge der übermäßig beanspruchten Temperatur kompensation, Gangieistung und RoDUstheit der Uhr muß nach den Ergebnissen dieser Prüfung als sehr befriedigend bezeichnet werden. ^ r - ^ z ' Verbotene Schmucksachen. Auf Grund des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole sind jetzt wieder mehrere Schmucksachen für unzulässig erklärt worden, nämlich aus der Tschechoslowakei stammende minderwertige Perlenhalsketten in den Farben Weiß, Weißgelb, Schwarz-Weiß und Schwarz-Weiß- Rot mit farbigen Anhängern und einem schwarzen Hakenkreuz, ferner Perlen-Armbänder und -Halsketten mit schwarzen, weißen und roten Perlen sowie einem Hakenkreuzanhängsel aus Blech, Anstecknadeln, Ohrringe, Halsketten und Fingerringe aus un edlem Metall mit Hakenkreuz. Uhrmacher-Meisterprüfung in Berlin. Die nächste Meister prüfung im Uhrmacher-Handwerk im Handwerkskammerbezirk Berlin wird am 25. April d. J. abgehalten. Diejenigen Kollegen, welche die Meisterprüfung jetzt abzulegen gedenken, wollen sich schon jetzt dazu anmelden bei dem Vorsitzenden der Meister prüfungskommission, Otto Schräder, Berlin-Lichtenberg, Frankfurter Allee 102. Verurteilung wegen Verstoßes gegen die Standesehre, In der ersten Sitzung des Ehrengerichtes bei der Handwerkskammer zu Berlin führte der Vorsitzende, Amts- und Landgerichtsrat Dr. Hott mann, u, a. folgendes aus: Die Ehrengerichtsbarkeit des Handwerks ist dazu berufen, den Aufbau des deutschen Handwerks zu fördern und aus ihm auszumerzen, was sich an Schmarotzern und Schäd lingen eingenistet hat. Es ist Aufgabe der Ehrengerichtsordnung, der alle in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe Unterworten
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