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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 59.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19350000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (6. April 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 59.1935 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1935) 15
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1935) 27
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1935) 39
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1935) 53
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1935) 67
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1935) 79
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1935) 89
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1935) 103
- AusgabeNr. 10 (2. März 1935) 115
- AusgabeNr. 11 (9. März 1935) 129
- AusgabeNr. 12 (16. März 1935) 141
- AusgabeNr. 13 (23. März 1935) 155
- AusgabeNr. 14 (30. März 1935) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1935) 181
- ArtikelBerliner Uhrmacher im Reichsberufswettkampfe 181
- ArtikelDas ganze Jahr hindurch mehr verkaufen! 183
- ArtikelUhrmachergehilfenlohn, Arbeitszeit und Ausgleichsquittung 184
- ArtikelFachschaftskunde des Uhrmachers 185
- ArtikelAus der Werkstatt 186
- ArtikelSprechsaal 187
- ArtikelVermischtes 188
- ArtikelHandels-Nachrichten 190
- ArtikelMeister-Vereinigungen 190
- ArtikelVersch. Vereinigungen 191
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 191
- ArtikelBriefkasten 192
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 192
- AusgabeNr. 16 (13. April 1935) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1935) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1935) 219
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1935) 227
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1935) 239
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1935) 251
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1935) 269
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1935) 1
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1935) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1935) 313
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1935) 327
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1935) 341
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1935) 353
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1935) 365
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1935) 377
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1935) 391
- AusgabeNr. 32 (3. August 1935) 403
- AusgabeNr. 33 (10. August 1935) 415
- AusgabeNr. 34 (17. August 1935) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1935) 435
- AusgabeNr. 36 (31. August 1935) 451
- AusgabeNr. 37 (7. September 1935) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1935) 475
- AusgabeNr. 39 (21. September 1935) 489
- AusgabeNr. 40 (28. September 1935) 505
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1935) 517
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1935) 527
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1935) 541
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1935) 555
- AusgabeNr. 45 (2. November 1935) 567
- AusgabeNr. 46 (9. November 1935) 581
- AusgabeNr. 47 (16. November 1935) 593
- AusgabeNr. 48 (23. November 1935) 605
- AusgabeNr. 49 (30. November 1935) 623
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1935) 635
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1935) 649
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1935) 663
- BandBand 59.1935 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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188 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 15 streben, möglichst komplizierte und teure Apparate herzustellen und zu verkaufen; das geht deutlich aus den Schaufenstern der Radiogeschäfte hervor. Die gesamte Radio-Industrie hat sich zu einem Block zusammengeschlossen, der die Preise scharf über wacht. Auch andere Gewerbezweige, z. B. die Elektrotechnik, haben gute und feste Preise. Aber die Uhrmacher hinken hinter her, und eine große Uhrenfabrik versteigt sich sogar zu der Be hauptung, daß billige Uhren nützlich und zusätzlich umsatzfördernd seien! Das geht doch wirklich zu weit! Nein, und abermals nein: es ist und bleibt so, daß für jede billige Uhr eine bessere verkauft werden könnte, und daß das Endergebnis des Verkaufs der billigen Uhren ein Verlust ist. In diesem Sinne sollte der Uhrmacher mit der Zeit gehen. M, Schroeder. Die in Nr. 14 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung erschienenen Ausführungen einer großen Uhrenfabrik über die billige Taschen- und Armbanduhr sind zwar recht interesssant, doch können sie mich nicht ganz überzeugen. Auch dann, wenn man sich mit dem Vorhandensein dieser billigsten Erzeugnisse abfindet und das durch sie bedingte Zurückgehen des Reparaturgeschäftes mit in den Kauf nehmen will, so bleibt noch der erhebliche Unfug — so muß ich schon sagen — der einjährigen schriftlichen Garantie zu ver dauen. In dieser Hinsicht sündigen gerade einige große Geschäfte und die Warenhäuser. Auch diejenigen Fabrikanten, die ein Inter esse an den billigsten Uhren haben, sollten doch wenigstens getragene Uhren nicht gegen neue Umtauschen. Wenn Sie sich in dieser Hinsicht nicht übermäßig entgegenkommend zeigen, wird die Garantie von selbst aufhören, die Gemüter zu erregen, denn für den geringen Verdienst, der bei dem Verkaufe der billigsten Uhren bleibt, würde wohl kein normaler Uhrmacher Garantie für diese Erzeugnisse leisten. Der Käufer muß einsehen lernen, daß er von Uhren in so niedriger Preislage keine lange Lebensdauer verlangen kann. Wenn jemand ganz billige Schuhe kauft, dann weiß er, daß sie nicht lange halten werden, und daß es sich auch nicht lohnt, sie reparieren zu lassen. Aber der Uhrmacher, ja, der haftet noch im Jenseits! v r' ■ K. G. Ur Je. Welche Zylindertabelle ist richtig? Die in der Spalte „Aus der Werkstatt“ unserer Nr. 14 erwähnten Zylindertabellen verschiedener Autoren lassen das Ver langen aufkommen, daß man sich endlich für die Zwecke der Praxis für eine bestimmte Tabelle entscheidet. Richtig sind sie zwar alle, aber welche ist die beste? Am nächstliegenden dürfte es sein, die Tabellen bezw. Verhältnis werte von Strasser, Irk und Krumm zur engeren Wahl zu stellen. Um den interessierten Kollegen bei ihrer Entscheidung an die Hand zu gehen, stellen wir fest, daß bei spielsweise ein Zylinderrad von 8 mm gemessenem Durchmesser nach Strasser einen Zylinder von 0,95 mm 0 bei 3,96 mm Achsenabstand, nach Irk einen Zylinder von 0,94 mm 0 bei 3,94 mm Achsenabstand, nach Krumm einen Zylinder von 0,96 mm 0 bei 3,98 mm Achsenabstand erfordert, und daß einem Zylinder von 1 mm 0 nach Strasser ein gemessener Raddurchmesser von 8,41 mm bei 4,16 mm Achsenabstand, nach Irk ein gemessener Raddurchmesser von 8,54 mm bei 4,20 mm Achsenabstand, nach Krumm ein gemessener Raddurchmesser von 8,37 mm bei 4,16 mm Achsenabstand entspricht. Wir bitten die interessierten Leser, uns mitzuteilen, welcher Tabeile sie den Vorzug geben würden. Die Schriftleitung. Vermischtes Zu der Neuordnung der handwerklichen Fachverbände Mit der Anordnung des Reichswirtschaftsministers über die bezirkliche und fachliche Gliederung der Reichsgruppe Handwerk innerhalb des t organischen Aufbaus der gewerblichen Wirtschaft vom 23. März 1935, über die wir in der vorigen Nummer aus führlich berichtet haben, ist, wie der Reichsstand des deutschen Handwerks bemerkt, der Schlußstein auf den vor läufigen Aufbau des deutschen Handwerks gesetzt worden. Die Führer der einzelnen Handwerkszweige heißen künftig Reichsinnungsmeister. Das gesamte Aufkommen an Fachverbandsbeiträgen wird an der Spitze zusammen gefaßt. Damit werden die Beiträge für die den Innungen übergeord nete Fachorganisation eines Handwerkszweiges für das Reichs gebiet einheitlich gestaltet. Einem längeren Aufsatz des Regierungsrats Dr. Karl Hart mann, der als Sachbearbeiter im Reichswirtschaftsministerium und im Preußischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit an der neuen Handwerkergesetzgebung maßgebend beteiligt war, ent nehmen wir folgendes: Das Kernstück in der Neuregelung des handwerklichen Fachverbandswesens bildet der Reichs- lnnungsverband. Die Reichsinnungsverbände können nach Bedarf Fach Untergruppen bilden. Diese sind aber recht lich unselbständige Untergliederungen des Reichsinnungsverbandes, denen die Innungen des durch sie vertretenen Handwerkszweiges nicht unmittelbar angehören. Sie haben auch nicht das Recht der eigenen Beitragserhebung oder selbständigen Finanzgebarung. Dasselbe gilt für die bezirk liche Gliederung des Reichsinnungsverbandes. Zwar können nach Bedarf für die einzelnen Wirtschaftsbezirke besondere Bezirks stellen eingerichtet werden; diese sind jedoch lediglich Ver waltungsstellen des Reichsinnungsverbandes. Für die früheren Landes- oder Bezirksfachverbände ist daher jetzt kein Raum mehr. Die Handwerkerinnungen gehören unmittelbar und ohne weiteres dem Reichsinnungsverband an. Soweit ein für das Reichsgebiet bestehender Fachverband auch zukünftig als organisatorische Einheit fortbestehen soll, wird er lediglich als Ganzes in den neuerrichteten Reichsinnungs verband uberführt. Ein bisheriger Reichsfachverband, der als a .9 Untergruppe eines Reichsinnungsverbandes weiterbestehen S ° ' J?'* f^ em , vere * n igt, d. h. er wird zu einer rechtlich unselbständigen Gliederung in der Einheit des Reichsinnungs verbandes. Alle anderen Fachverbände, vor allem auch die bis herigen Landes- und Bezirksfachverbände, wer den nach Dr. Hartmann entweder mit dem entsprechenden Reichs- innungsverbande vereinigt oder aufgelöst. Mitgliederver sammlungen finden im Bereich der Reichsgruppe Handwerk nicht statt; an ihre Stelle tritt in den besonders vorgesehenen Fällen der Beirat. Den eigentlichen Aufgabenbereich der Reichs innungsverbände stellt die Beratung und Be treuung der Handwerkerinnungen und deren Mitglieder auf dem Fachgebiete dar. Innerhalb dieses großen Rahmens können die Satzungen Einzelheiten regeln, So wird den Reichsinnungsverbänden eine weitere Arbeitsmöglich keit gegeben sein bei der Erziehung des Handwerks zu einer ver nünftigen und gesunden, den wohlverstandenen Interessen des Be rufsstandes und der Volksgesamtheit gerechtwerdenden Preis gebarung und in der Schaffung geordneter Wettbewerbs verhältnisse. Zunächst ist es ihnen freilich noch untersagt, markt- und preisregelnde Maßnahmen zu treffen. Zur fachlichen Betreuung im eigentlichen Sinne gehören vor allem die Maß nahmen, welche die fachliche Ausbildung der Meister, Gesellen und Lehrlinge fördern sollen, z. B. die Unter haltung und Unterstützung von Fachschulen, Fachkursen, Vortrags veranstaltungen usw. Die Sorge für eine leistungsfähige und zuver lässige handwerkliche Fachpresse ist in diesem Zusam menhänge ebenso wichtig wie die freudige und verantwortungs bewußte Mitwirkung des Reichsinnungsverbandes bei allen Maß nahmen, die der Reichswirtschaftsminister, der Reichshandwerks meister, die Handwerkskammern und Innungen auf dem Gebiete des Lehrlingswesens, der Gesellen- und der Meisterprüfungen zu treffen haben. Die Frage, ob Unterstützungseinrich tungen beibehalten oder übernommen werden können, dürfte zu bejahen sein. Eine Beitragspflicht der Innungen be steht ausschließlich zu dem Reichsinnungsverbande, also nicht zu einer Fachgruppe oder zu einer bezirklichen Verwaltungsstelle. Bei Handwerkerinnungen, die mehrere Handwerkszweige umlassen und etwa deshalb mehreren Reichsinnungsverbänden angehören, wird die Beitragspflicht in der Satzung dieser Reichsinnungsverbände besonders geregelt. Streitigkeiten über die Zugehörigkeit einer Innung zu einem Reichsinnungsverbande ent scheidet der Reichshandwerksmeister endgiltig. Uhren und Schmuckwaren auf der Ausstellung „Der Kolpingssohn in der Freizeit” In der Zeit vom 24. März bis zum 2. April veranstaltete der Berliner katholische Gesellenverein, der auf das weithinreichende Wirken des großen „Gesellenvaters“ Kolping zurückgeht, in der Philharmonie zu Berlin mit Unterstützung der Reichsregierung eine Ausstellung handwerklicher Qualitätsarbeiten, die von den Kolpingssöhnen in ihrer Freizeit geschaffen worden sind. Die ein-
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