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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 45.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192101007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (22. April 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Lehrlingswesen im Tarifvertrag-Gesetzentwurf
- Autor
- Kames, Fr. A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 45.1921 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1921) 17
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1921) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1921) 41
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1921) 55
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1921) 69
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1921) 81
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1921) 93
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1921) 107
- AusgabeNr. 10 (4. März 1921) 119
- AusgabeNr. 11 (11. März 1921) 131
- AusgabeNr. 12 (18. März 1921) 141
- AusgabeNr. 13 (25. März 1921) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1921) 161
- AusgabeNr. 15 (8. April 1921) 173
- AusgabeNr. 16 (15. April 1921) 183
- AusgabeNr. 17 (22. April 1921) 195
- ArtikelLehrlingswesen im Tarifvertrag-Gesetzentwurf 195
- ArtikelJapan als Uhrenland 196
- ArtikelGrundzüge des deutschen bürgerlichen Rechts (Fortsetzung zu ... 198
- ArtikelVermischtes 200
- ArtikelHandelsnachrichten 201
- ArtikelKurse und Preise 203
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 203
- ArtikelBriefkasten 204
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 204
- AusgabeNr. 18 (29. April 1921) 205
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1921) 217
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1921) 229
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1921) 245
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1921) 259
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1921) 271
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1921) 281
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1921) 293
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1921) 305
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1921) 321
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1921) 333
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1921) 347
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1921) 359
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1921) 371
- AusgabeNr. 32 (5. August 1921) 383
- AusgabeNr. 33 (12. August 1921) 395
- AusgabeNr. 34 (19. August 1921) 405
- AusgabeNr. 35 (26. August 1921) 435
- AusgabeNr. 36 (2. September 1921) 447
- AusgabeNr. 37 (9. September 1921) 459
- AusgabeSondernummer (Juni 1921) 37
- AusgabeNr. 38 (16. September 1921) 487
- AusgabeNr. 39 (23. September 1921) 501
- AusgabeNr. 40 (30. September 1921) 515
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1921) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1921) 541
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1921) 555
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1921) 571
- AusgabeNr. 45 (4. November 1921) 585
- AusgabeNr. 46 (11. November 1921) 597
- AusgabeNr. 47 (18. November 1921) 609
- AusgabeNr. 48 (25. November 1921) 623
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1921) 633
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1921) 649
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1921) 659
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1921) 673
- BandBand 45.1921 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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JMÜDG£, ffiLeROYj /UM6ÜfP& Jscmemn L 'AD.tßNeel/% Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Rantn für Geschäfts- u.vermischte Anzeigen 2.40 Mark, für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 1.60 Mark. Die ganze Seite (400 Zeilen) wird mit 800 Mark berechnet; Ausland 200 % Zuschlag Postscheck-Konto: 2581 Berlin Bank-Konto: Disconto-Gesellschaft, Dep.-Kasse Berlin, Lindenstraße 3 Telegramm - Adresse: Uhrzeit Berlin Uhren.Edelmefall- und Schmuckwaren♦ Markf Herausgegeben von Wilhelm Schultz, Berlin SW68, Neuenburger Straße 8 XLV. Jahrgang Berlin, 22. April 1921 Nummer 17 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten Bezugspreis für Dentschland von der Geschäftsstelle be zogen vierteljährlich 9 Mark. Bei direkter Be stellung bei der Post vierteljährlich 100 Mark. Für Österreich (unter Streifband) vierteljährlich 16 Mark. Für das Ausland (unter Streifband) vierteljährlich 26 Mark einschl. Porto. Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung er scheint regelmäßig an jedem Freitag Fernsprecher; Amt Moritzplatz 12396 bis 12399 :”AAvww-v\n AHAa»M.w hmcmm »swss» Lehrlingswesen im Tarifvertrags - Gesetzentwurf Von Fr. A. K r. m o s Das Handwerk hat von jeher darunter gelitten, daß es besetzen unterworfen, und allerhand Vorschriften und Ver ordnungen unterstellt wurde, die ohne seine Mitwirkung zu stande geikommen waren. Bei der Vorkriegsgesetzgebung hat man sich wenigstens bemüht, den besonderen Verhältnissen im Handwerk Rechnung zu tragen. Fast die gesamte Kriegs- und X.aohkriegsge.setzgebung dagegen ist auf die Bedürfnisse oder die vermeintlichen Bedürfnisse der Fabriken und der in ihnen tätigen Arbeiter eingestellt. Das Handwerk ist einfach ganz schablonenmäßig in diese Verordnungen mit einbezogen worden. Bei der Verteidigung gegen solche von außen aufgezwungenen Gesetze und Verordnungen hat sich das Handwerk immer zwei mächtigen Gruppen gegenüber gesehen, denen es eine eigene gleichwertige Macht bisher nicht entgegen zu stellen ver mochte. Die erste Gruppe bilden die industriellen Arbeitgeber, die. in vollständiger Ferkenn.ung ihrer eigenen Interessen in dem Handwerk ln der Regel nur die Konkurrenz erblickt haben, deren Vernichtung, oder, soweit 'dies nicht angängig, deren Einfügung in die- industriellen Interessenkreisc den industriellen Unternehmern nur von Vorteil zu sein schien. Daß die Erhaltung eines leistungsfähigen, selbständigen Hand werkerstandes auch für die industriellen Unternehmer von außerordentlichem Vorteil %ein muß. ist diesen kaum jemals voll zum Bewußtsein gekommen. Die zweite Gruppe, der sich bas Handwerk gegenüberge- stellt sah, ist die Gruppe der Gewerkschaften einerseits und der linksgerichteten politischen Parteien andererseits. Die letzteren .ganz besonders haben mit Recht im Handwerk mit eins der mächtigsten Bollwerke gegen ihre Bestrebungen er kannt. Deshalb haben sie auch stets versucht, dem Handwerk d.as Wasser abzugraben, wo immer es nur möglich war. Sie haben erkannt, daß eine der starken Wurzeln seiner Kraft in seinem Lehrlin.gswe.sen besteht, und deshalb haben sie seit der Novemberrevolution immer wieder versucht, dem Handwerk die Regelung des Lehrlingswesens zu entreißen und es soviel wie möglich selbst in die Hände zu bekommen. Sie glaubten sich hierzu mit Vorteil des Tarifrechtes bedienen zu können. Dje auf diesem Gebiete unternommenen Versuche konnten unter dem jetzt geltenden Recht bisher durchweg mit Erfolg zurück gewiesen weiden dank der eifrigen Tätigkeit der Handwcrks- or.ganisationen. Daß die erwähnten Kreise sich durch die.se Mißerfolge nicht ahschrecken lassen würden, war vorauszusehen. Vor wenigen Monaten erst wurde ein neues Warnungssignal ge geben, bestehend in einem Gesetzentwurf für Ji? Regelung des Lehrlingswesens, der in einigen Hand werkerkreisen ebnen Sturm der Entrüstung hervorrief, und von dom die Regierung dann aber mit der Erklärung abrückte, daß sie nichts damit zu tun habe. Dieses Abrücken wurde ihr auch leicht gemacht, da sie selbst, wie jetzt, bekannt geworden ist. einen Entwurf eines Arbeitstarifgcsotzos ausarbeiten ließ, durch ■welchen die Re gelung des Lehrli.ngswesens den Tarifverträgen Vorbehalten werden soll. Dieser Entwurf ist in Nr. 15 def ..-Sozialen Praxis“ vom 13. April veröffentlicht. Niach dieser Zeitschrilt ist er entstanden im Arbeitsausschuß für einheitliches Ar beitsrecht im R"ichsar,beitsministerium unter Verwertung älterer Vorarbeiten, insbesondere denen' der Gesellschaft für soziale Reform und zum Teil unter Mitwirkung des zuständigen Unterausschusses der letzteren. Von anderen Stellen wird Prof. Dr. Hugo Sinzhei.mer als Verfasser des Entwurfes be zeichnet. Das Handwerk hat allen Anlaß, sich sehr eingehend mit diesem Gesetzentwurf zu beschäftigen und rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit hier in einem für die Dauer bestimmten Gesetz nicht, wieder ein auch für das Handwerk gütiges neues Arbeitsrecht, gegen die Interessen des Handwerks geschaffen wird. In diesem Zusammenhänge soll zunächst nur auf die das Lehrlin.gswesen 'betreffenden Vorschriften hingewiesen werden. V<^n welch .außerordentlich großer Bedeutung gerade diese Vor schriften für das Handwerk sind, geht daraus hervor, daß der Reichsverband des deutschen Handwerks, dem dieser Gesetz entwurf schon früher bekannt, geworden waT, sich veranlaßt gesehen hat, eine außerplanmäßige Aussch.ußsitzung für den 8. und 9. April nach Hannover elnzuberufen, um diese und andere Fragen des Handwerksrechtes zu besprechen. Der Ausschuß hat sich seinerseits angesichts der Bedeutung der Fraftb dahin ent schieden, dem Vorschläge des Vorstandes, eine Vollversamm lung des Reiohsverbandes für dep 3. Mai nach Würzburg ein-
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