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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 53.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192901006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neujahrsbetrachtung
- Autor
- Kames, Fr. A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 53.1929 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- Artikel1928-1929 1
- ArtikelNeujahrsbetrachtung 2
- ArtikelDer Weg zum Erfolg 4
- ArtikelUntersuchung der Uhrgeräusche 6
- ArtikelBis fast auf eine Milliardstel einer Sekunde ablesbare ... 8
- ArtikelDie Verwendung von Goldabfällen zur Herstellung von nahtlosen ... 9
- ArtikelModerne Uhrgehäuse 10
- ArtikelAus der Werkstatt 12
- ArtikelSprechsaal 12
- ArtikelVermischtes 13
- ArtikelUnterhaltung 14
- ArtikelHandels-Nachrichten 15
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 18
- ArtikelBriefkasten 19
- ArtikelPatent-Nachrichten 19
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 20
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1929) 21
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1929) 37
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1929) 57
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1929) 75
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1929) 93
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1929) 115
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1929) 133
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1929) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1929) 175
- AusgabeNr. 11 (9. März 1929) 191
- AusgabeNr. 12 (16. März 1929) 209
- AusgabeNr. 13 (23. März 1929) 231
- AusgabeNr. 14 (30. März 1929) 247
- AusgabeNr. 15 (6. April 1929) 265
- AusgabeNr. 16 (13. April 1929) 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1929) 301
- AusgabeNr. 18 (27. April 1929) 321
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1929) 339
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1929) 359
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1929) 375
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1929) 391
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1929) 409
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1929) 425
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1929) 443
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1929) 469
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1929) 489
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1929) 515
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1929) 531
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1929) 549
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1929) 567
- AusgabeNr. 32 (3. August 1929) 585
- AusgabeNr. 33 (10. August 1929) 605
- AusgabeNr. 34 (17. August 1929) 623
- AusgabeNr. 35 (24. August 1929) 643
- AusgabeNr. 36 (31. August 1929) 661
- AusgabeNr. 37 (7. September 1929) 675
- AusgabeNr. 38 (14. September 1929) 693
- AusgabeNr. 39 (21. September 1929) 711
- AusgabeNr. 40 (28. September 1929) 731
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1929) 749
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1929) 771
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1929) 789
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 45 (2. November 1929) 823
- AusgabeNr. 46 (9. November 1929) 841
- AusgabeNr. 47 (16. November 1929) 861
- AusgabeNr. 48 (23. November 1929) 879
- AusgabeNr. 49 (30. November 1929) 897
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1929) 917
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1929) 937
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1929) 959
- BandBand 53.1929 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 1 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG sich die Handelsmarken nahezu ausschließlich auf Taschen uhren. Nun, die Fabrikanten haben nicht gewartet, bis sie auch für Großuhren Geltung erlangt hatten, sondern haben die Türe vorher zugemacht. Es bestehen zwar noch Ver träge mit einer der Handelsmarken-Organisationen; jede weitere Lieferung von Großuhren mit einer Handelsmarke wird aber rundweg abgelehnt, und man darf ruhig annehmen, daß die Fabrikanten es durchaus ehrlich meinen, wenn sie sagen, daß sie sich kräftig bemühen wollen, auch die Liefe rungsverpflichtung gegenüber der einen Marke zu beseitigen, denn sie haben selbstverständlich längst erkannt, daß die ursprünglich nur zur gegenseitigen Bekämpfung im Einzel handel geschaffenen Handelsmarken auch ein wundervolles Machtmittel gegenüber der Fabrikation darstellen. Wer die Macht hat oder zu haben glaubt, gibt sie nicht gern aus der Hand. Im Augenblick ist die Macht wohl bei den Fabrikanten, soweit Großuhren in Frage kommen, aber es gibt anscheinend doch noch einige recht unbequeme Außenseiter, und es wäre sehr wohl denkbar, daß diese mit Hilfe der Handelsmarken zu noch weit größerer Bedeutung gelangen könnten, was dann unter Umständen eine wesent liche Einschränkung der augenblicklichen Machtstellung der organisierten Fabrikanten bedeuten könnte. Das Mittel hier gegen wurde aber gefunden, ein ganz unschuldiges, harmloses kleines Mittelchen, nur so eine kleine, der „Rationalisierung dienende Mehrbelastung der Fakturisten, die ab 1. Januar 1929 das Vergnügen haben, auf jede Rechnung + 11,1 und — 10 % zu schreiben, und denen hierbei boshafterweise die Pflicht auferlegt worden ist, den Zwischenwert auch auszu rechnen; ein kleiner Rechenfehler schadet aber nichts, denn die Schlußsumme der Rechnung ist die gleiche wie vor dem Aufschlag; die braucht man also nur abzuschreiben. ,,T r e u- r a b a 11" nennt sich diese niedliche kleine Erfindung allge mein; hier hat man ihr den Namen „Vorzugsrabatt gegeben. Mit den Uhrmachern verhandeln? Aber selbstverständ lich, furchtbar gern! Also die Frage der Warenhausbeliefe rung ist ein wundervolles und unerschöpfliches Thema; dar über kann man jahrelang verhandeln und Zugeständnisse machen. Man kann darüber auch im Januar 1929 noch ein mal verhandeln. Auch über den Treurabatt? Das ließ sich leider nicht machen, denn der von den Grossisten ge wünschte Vertrag lief am 31. Dezember 1928 ab und mußte mithin notwendigerweise — wegen des dringenden Wunsches natürlich — zum 1. Januar 1929 erneuert werden, und da es ja nun doch leichter ist, mit 200 Grossisten einen Vertrag zu machen als mit 12 000 Uhrmachern, so mußte man diese kleine Bestimmung eben schnell in diesen Vertrag einfügen. Aber das hat ja auch fast gar nichts zu sagen, denn es bleibt doch eigentlich alles beim alten: +.11,1 und —10%! Und auf die vorhandene Außenseiterware hat der Vertrag selbst verständlich keine Rückwirkung. Die Uhrmacher wollen den Treurabatt nicht? Ja aber, meine Herren, Sie verlangen doch, daß wir schärfste Bin dungen eingehen bezüglich der Belieferung von Außenseitern. Sie verlangen von uns, daß wir schärfste Bin dungen eingehen bezüglich der Belieferung von Waren häusern, trotzdem uns deren bare Kasse manchmal eine so wirksame Hilfe sein könnte, wie sie uns von Ihnen nie ge boten werden kann. Sie verlangen, mit einem Worte gesagt, von uns einen möglichst absoluten Schutz des Vorrechtes des Handels mit Uhren gegenüber allen möglichen Außenseitern. Da werden Sie uns doch gerechterweise als Gegenleistung den Schutz gegenüber unseren Außenseitern nicht versagen wollen und können. Im übrigen dürfen Sie uns diesen Schutz nicht versagen, denn wenn Sie die Außenseiter neben uns begünstigen, die an keinerlei Bedingungen gebunden sind, dann sind wir ja gar nicht dazu in der Lage, Ihnen den von Ihnen gewünschten Schutz zu gewähren, denn er würde ja von den Fabrikations-Außenseitern immer wieder wirkungs los gemacht werden. Gegen diese Argumentation der Fabrikanten läßt sich auch beim allerbesten Willen nichts einwenden. Ebenso sicher, wie es ist, daß der Treurabatt gegenüber dem Einzel handel eine höchst unerwünschte Zwangsmaßnahme dar- slellt, deren Folgen durch die dadurch bedingte weitere Machtanhäufung bei den Fabrikanten für den Einzelhandel recht nachteilig sein können, ebenso sicher ist es, daß der Einzelhandel gegenüber den Fabrikanten nicht dauernd den Standpunkt einnehmen kann: Du darfst zwar nur an mich liefern, aber ich kaufe, wo ich will. Da es aber gesetzlich nicht möglich ist, mit dem Zentralverband Verträge mit wirt schaftlichen Bindungen für seine Mitglieder, und da es praktisch nicht möglich ist, solche Verträge mit sämtlichen Uhrmachern einzeln abzuschließen, so kann man es den Fa brikanten wirklich nicht so sehr übelnehmen, wenn sie den jenigen Weg gehen, der sich ihnen durch ihren Vertragsab schluß mit den Grossisten leicht darbietet. Es ist unmöglich, das Problem des Treurabattes an dieser Stelle in allen Einzelheiten zu erörtern. Es kommt uns nur darauf an, darzulegen, daß seine Einführung einerseits eine gewisse Zwangläufigkeit zu bedeuten scheint, daß seine Aus wirkungen auf den Einzelhandel andererseits aber von so grundlegender Bedeutung sein können, daß seiner Einführung nur unter solchen Kautelen zugestimmt werden kann, daß wichtige Interessen des Einzelhandels weder jetzt noch in Zukunft verletzt werden können. Vor allen Dingen handelt es sich um die Wahrung des Friedens im Einzelhandel. Es ist dringendst zu fordern, daß die Wirkung des Denunzianten tums im Einzelhandel und im Großhandel nach Einführung des Treurabattes nicht unterschätzt werden darf. Augen blicklich ist das nächste Ziel der Einführung des Treurabattes sicherlich auch die Fernhaltung der Handelsmarken vom Ge biete der Großuhren. Wie die Dinge sich nun einmal ent wickelt haben, ist aber die Einführung von Handelsmarken auch für Großuhren ein vitales Interesse des Einzelhandels. Geht es den Fabrikanten wirklich nur um die Bekämpfung ihrer Fabrikations-Außenseiter, dann brauchen sie sich auch gegen die Übertragung von Handelsmarken auf Großuhren nicht zu sträuben, denn in dem Augenblick, in dem die Lie- feiung dieser Uhren von Vertragsfabrikanten übernommen wird, wird man jeden Gedanken, sie von Außenseitern zu be ziehen, fallen lassen. Geht es den Fabrikanten aber nur um die letzte Befestigung ihrer das ganze Gewerbe unumschränkt beherrschenden Machtposition, dann handelt es sich auch für den Einzelhandel um eine für seine selbständige Existenz lebenswichtige Machtfrage, und er hat das letzte daranzu setzen, die Einführung des Treurabattes zu verhindern. Hiei- zu bedarf es aber voller Einigkeit und der Einsetzung dei vollen Macht auch der wirtschaftlichen Einzelhandels-Organi sationen, die hierbei auch um ihre Existenz kämpfen, wenn dies vielleicht auch noch nicht von allen Seiten anei- kannt wird. Übrigens ist dem Einzelhandel in diesem Kampfe ein mächtiger Bundesgenosse erwachsen durch ein Urteildes Kartellgerichtes, wonach dieses im Falle der Fest setzung eines Vorzugsrabattes von nur fünf Prozent ent schieden hat, daß der Treurabatt eine sperrähnliche Maß nahme darstelle. Die Verhängung einer solchen Maßnahme hängt aber von der Billigung des Kartellgerichtes ab. In dem erwähnten Falle hat das Kartellgericht zwar erkannt, daß hiei durch den Vorzugsrabatt eine Gefährdung der Gesamtwirt schaft oder des Gemeinwohles nicht eintreten würde, und daß eine unbillige Beeinträchtigung der privaten Interessen dci betroffenen Firma nicht vorliege. Hiernach ist es also durch aus möglich, daß das Kartellgericht in einem anders ge lagerten Falle anders entscheiden und damit z. B. auch der Treurabatt der Uhrenindustrie die gedachte Wirkung ver-
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