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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 53.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192901006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (20. April 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 53.1929 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1929) 21
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1929) 37
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1929) 57
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1929) 75
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1929) 93
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1929) 115
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1929) 133
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1929) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1929) 175
- AusgabeNr. 11 (9. März 1929) 191
- AusgabeNr. 12 (16. März 1929) 209
- AusgabeNr. 13 (23. März 1929) 231
- AusgabeNr. 14 (30. März 1929) 247
- AusgabeNr. 15 (6. April 1929) 265
- AusgabeNr. 16 (13. April 1929) 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1929) 301
- ArtikelDas ganze Jahr hindurch verkaufen! 301
- ArtikelSchmuck und Gerät im Wandel der Formen 302
- ArtikelAus der Werkstatt 303
- ArtikelSprechsaal 304
- ArtikelDas ganze Jahr hindurch verkaufen! 307
- ArtikelVermischtes 315
- ArtikelUnterhaltung 316
- ArtikelHandels-Nachrichten 316
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 317
- ArtikelBriefkasten 319
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 320
- AusgabeNr. 18 (27. April 1929) 321
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1929) 339
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1929) 359
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1929) 375
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1929) 391
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1929) 409
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1929) 425
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1929) 443
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1929) 469
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1929) 489
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1929) 515
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1929) 531
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1929) 549
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1929) 567
- AusgabeNr. 32 (3. August 1929) 585
- AusgabeNr. 33 (10. August 1929) 605
- AusgabeNr. 34 (17. August 1929) 623
- AusgabeNr. 35 (24. August 1929) 643
- AusgabeNr. 36 (31. August 1929) 661
- AusgabeNr. 37 (7. September 1929) 675
- AusgabeNr. 38 (14. September 1929) 693
- AusgabeNr. 39 (21. September 1929) 711
- AusgabeNr. 40 (28. September 1929) 731
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1929) 749
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1929) 771
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1929) 789
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 45 (2. November 1929) 823
- AusgabeNr. 46 (9. November 1929) 841
- AusgabeNr. 47 (16. November 1929) 861
- AusgabeNr. 48 (23. November 1929) 879
- AusgabeNr. 49 (30. November 1929) 897
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1929) 917
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1929) 937
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1929) 959
- BandBand 53.1929 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 17 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 305 klärt wird, daß die in Stuttgart anwesenden Mitglieder des Vor standes des Zentralverbandes dem Treurabatt bedingungslos zu gestimmt hätten, während dies von unserem Vorsitzenden, Kol legen Kercbhoff, bereits ganz offiziell als unrichtig bezeichnet worden ist. Auf jeden Fall wird jeder deutsche Uhrmacher den Erklärungen seines Vorstandes, also derjenigen Kollegen, denen er sein Vertrauen geschenkt hat, mehr Glauben schenken als der Darstellung des Syndikus Hoffmann, der ja nun seinen Verband in eine solch zweifelhafte Stellung hineinmanövriert hat, daß diese Haltung sogar aus dessen eigenen Reihen schärfsten Widerspruch erfahren hat. Ähnlich operiert Hoffmann in seinem Artikel dann weiter, in dem er die Tatsache, daß der Zentralverband und der Marken uhrverein nichts mehr miteinander gemein hätten, einfach be streitet. Augenscheinlich weiß er in unseren Angelegenheiten besser Bescheid als wir selber. Nun, er möge es sich nur gesagt sein lassen: Markenuhrverein und Zentralverband sind völlig ge trennt; das ist eine unbestreitbare Tatsache. Aber die Mitglieder des Markenuhrvereins müssen laut Statut Mitglieder des Zentral verbandes sein, das ist die einzige Bindung, die heute noch zwischen "beiden besteht. Hieraus ergibt sich nun aber auch die Tatsache, daß wir 2500 Mitglieder des Markenuhrvereins (also ein Viertel der Mitglieder des Zentralverbandes, die Ladengeschäfte haben) vom Zentralverband verlangen müssen, daß er keinerlei Unterschrift unter ein Vertragswerk setzt, welches dieses Viertel seiner Mitglieder in schwerster Weise schädigt. Es ist noch von keinem der vielen Einsender bestritten worden, daß der Anspruch des Markenuhrvereins auf gleichmäßige Belieferung mit Weckern, solange überhaupt eine Belieferung einer anderen Handelsmarke mit Großuhren besteht, absolut be rechtigt ist; das erkennen alle Faktoren an, das zeigen auch die in der Sache getätigten verschiedenen Abstimmungen des Vor standes und Hauptausschusses des Zentralverbandes, die sich immer wieder einstimmig für eine gleichmäßige Behandlung der Markenorganisationen einsetzten. Wir haben beim Zentralverband den Anspruch gestellt, seine Unterschrift nicht unter ein Vertragswerk zu setzen, welches da hin führt, daß der jetzige ungerechte Zustand verewigt wird, und das im Laufe der weiteren Entwicklung dann dahin geführt hätte, daß wir uns, um Großuhren zu bekommen, Außenseiterware hätten beschaffen müssen, und daß wir dann eben durch die Unterschrift des Zentralverbandes verurteilt gewesen wären, die Ware der Vertragsfabriken um 10 % teurer zu bezahlen. Ist es nicht eine glatte Selbstverständlichkeit, daß der Zentralverband seine Unter schrift unter einen Vertrag verweigern mußte, der ein Viertel seiner Mitglieder in einer solch unerträglichen Weise schädigte? Der Grossistenverband tut dann so, als ob er im Interesse des Friedens weitgehende Zugeständnisse gemacht habe. Nun, das ist glatt nicht wahr. Der Markenuhrverein hat, um die Einigkeit des Faches zu wahren, seinen Standpunkt im Interesse des Friedens im Laufe der Verhandlungen weitgehend modifiziert, so weit gehend, daß aus Mitgliederkreisen bereits Proteste gegen solch große Zugeständnisse erfolgt sind. Der Grossistenverband hat aber, wie wohl bekannt ist, in starrster Weise an seiner von Anfang an eingeschlagenen Politik des ,,Alles oder nichts!" festgehalten. Er verlangt Zulassung aller seiner Mitglieder. Syndikus Hoffmann schreibt ja auch in seinem Artikel ganz vorwurfsvoll: „Er (der Markenuhrverein) wollte sich zudem die Auswahl der Grossisten Vorbehalten. Jawohl, das wollte er und das mußte er, und da muß man nun einmal etwas deutlicher werden. Die ZentRa kann es unter keinen Umständen dulden, daß dieses mit vielen Mühen und Opfern der deutschen ZentRa-Uhrmacher aufgebaute Werk in Hände kommt, die nicht absolut zuverlässig sind. Und in der Liste der Grossisten, die sich um die ZentRa-Weckerbelieferung bewarben, waren mehrere, denen man ohne weiteres schwerste Verfehlungen gegen die Prinzipien, die im deutschen Uhrenhandel üblich sind, nachweisen konnte. Ich war ja auch gezwungen, in Donaueschingen einen solchen ganz krassen Fall einmal mit Namen und allem Drum und Dran vorzutragen, im Beisein sämtlicher Fabrikanten, Und daran habe ich dann die Frage geknüpft, ob nun noch jemand der Anwesenden mir zumuten könne, diesen An tragsteller, ein Mitglied des Grossistenverbandes zuzulassen? Und niemand hat mir widersprochen! Ich weise auch noch darauf hin, daß leider der Zentralverband oft genug, viel zu oft, gezwungen war, in seinen Verbandsnachrichten auf Verfehlungen von Gros sisten gegen die im Fache üblichen Grundsätze hinzuweisen. Diese Grossisten, die sich nachweisbar in der Vergangenheit gegen unsere Interessen vergangen haben, werden wir niemals zulassen, und ich verstehe es nicht, daß der Grossistenverband, der die Gründe, warum wir auswählen wollen, genau kennt, es überhaupt noch wagt, uns dieses Auswählen zum Vorwurf zu machen. Er setzt sich damit dem Verdacht aus, daß er selbst solche zweifelhaften Mitglieder schützen will. Wir können in der ZentRa-Organisation nur solche Grossisten gebrauchen, wie wir sie glücklicherweise bei der Taschenuhrenorganisation haben, zu denen wir das absolute Vertrauen haben, daß niemals etwas geschieht, was gegen die In teressen des Faches im allgemeinen und der ZentRa im besonderen verstößt. Daß wir den Grossistenverband bekämpfen, und daß wir eine Erklärung, die nicht nur „kaum etwas anderes als eine Kriegs erklärung", sondern die eine unverblümte Kriegserklärung ist, ab gegeben haben, das stimmt; aber die dann folgenden Aus führungen, die anscheinend rechtlicher Art sein sollen, stimmen nun aber gar nicht. Ich bin nebenbei auch gar kein Freund juri stischer Spitzfindigkeiten, denn es ist nun einmal so, daß die Juristen alles mögliche „beweisen", selbst wenn es dem klaren Laienverstand absolut nicht eingehen will. Nach meiner Auffassung ist es ein glatter Unfug, wenn nun immer wieder, sowohl vom Grossistenverband wie vom Wirt schaftsverband, die Behauptung aufgestellt wird, daß die Beliefe rung einzelner Vertragsgrossisten mit ZentRa-Weckern gegen den Treurabatt verstoße. Der Treurabattvertrag enthält nichts, was diese Auffassung stützen kann. Ganz im Gegenteil spricht er ja im § 1 nur davon, daß die Uhrenfabriken verpflichtet sind, ihre Erzeugnisse nur an Großuhrenhändler abzusetzen, mit denen dieser Vertrag geschlos sen ist. Der Sinn dieses Paragraphen ist doch der, daß Außenseiter nicht beliefert werden dürfen. Er enthält aber nichts darüber, daß ™n Uhren mit bestimmter Marke, von denen es ja außer der Alpina noch eine ganze Reihe, wie z, B, Dufa, Efesa und der- gleichen gibt, an alle Vertragsgrossisten zu liefern sind. Warum leitet denn der Grossistenverband auf Grund des Ver trages nun nicht das Recht her, daß auch diese Marken von jedem Grossisten bezogen und vertrieben werden können? Oder ist etwa ein bestehendes Unrecht kein Unrecht, und ist nur das Unrecht, daß man gleiches Recht für alle verlangt? Der letzte Absatz im § 2 des Vertrages, wonach Uhrmacher verbände nicht als Uhrengroßhandlungen angesehen werden dürfen, trifft selbstverständlich nicht auf unsere ZentRa zu und kann nicht gegen deren Belieferung ins Treffen geführt werden. Dieser Passus hat doch ganz offensichtlich nur den Zweck, den Grossisten nicht eine weitere neue Konkurrenz durch Schaffung weiterer Uhr macher-Einkaufsgenossenschaften, die direkt ab Fabrik als Gros sist beziehen, zu schaffen, woran die ZentRa nicht denkt. Keines falls kann er so ausgelegt werden, daß nun einzelnen Großhand lungen verboten werden soll, genau wie die Alpina, die ja aus drücklich als Großhandlung anerkannt wird, Wecker mit irgend einer Marke zu liefern. Der Wirtschaftsverband hat diesen Vertrag schon mit vollem Bewußtsein so aufgestellt, daß es unbedingt möglich ist, daß ein zelne Großhandlungen und die Alpina, wie bisher, so auch künftig, Großuhren mit einer besonderen Marke liefern können. Es ist deshalb durch nichts gerechtfertigt, auf diesen Vertrag Bezug zu nehmen, wenn man begründen will, daß irgendeiner Großhandlung oder deren mehreren nicht dasselbe Recht mit Bezug auf die ZentRa zugestanden werden darf. Wir halten es für an der Zeit, der Ansicht energisch entgegenzutreten, daß man den Hinweis auf den Treurabatt dazu benutzen könne, um unseren ZentRa- Grossisten den Bezug von ZentRa-Weckern weiter zu sperren. Eine falsche Behauptung wird dadurch nicht richtiger, daß sie mehrmals aufgestellt wird, die Behauptung nämlich, daß der Gros sistenverband in Donaueschingen durch ein Vorstandsmitglied offiziell vertreten gewesen sei. Primavesi vom Grossistenverband hat in Donaueschingen ausdrücklich erklärt, daß er nicht offiziell als Vertreter anwesend sei, und wenn er einen anderen Weg gefahren wäre und ihn das in Mainz am Zuge für ihn ausgerufene Telegramm nicht erreicht hätte, wäre er wohl gar nicht in Donau eschingen angekommen. Doch das sind Nebensächlichkeiten; sie kennzeichnen aber die Art der Beweisführung des Grossistenver bandes. Wenn man also mit juristischen Spitzfindigkeiten anfangen will, kann man demnach beweisen, daß die Grossisten des Marken uhrvereins auch nach dem Vertrage ihr Recht verlangen können; ich glaube aber, daß unsere Kollegen auf derartige juristische Kunststücke keinerlei Wert legen, sondern einfach verlangen, daß nach dem klaren Verstand und nach dem Gerechtigkeitsgefühl gehandelt wird, und das bedeutet einfach gleiches Recht für alle! Der Markenuhrverein kann seinen Anspruch auf gleichmäßige Be handlung und damit Gerechtigkeit gar nicht aufgeben; er muß auf Grund seiner Mitgliedschaft beim Zentralverband und auf Grund seiner Bedeutung nach wie vor verlangen, daß der Zentralverband kein Vertragswerk unterschreibt, welches dem Markenuhrverein keine Gerechtigkeit angedeihen läßt. Diese Überzeugung ist aber nicht allein in unseren Reihen, mögen die Kollegen auch in ver schiedenen Lagern stehen, einhellig, sondern sie wird auch von gerecht denkenden Mitgliedern des Grossistenverbandes geteilt, und die Leiter des Grossistenverbandes mögen nur die Korrespon denz der letzten Wochen nachsehen; dann werden sie Schreiben finden, worin ihnen glattweg attestiert wird, daß die eigenen Mit glieder es nicht verstehen, daß man nicht die sieben Punkte der Forderungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher als eine klare Selbstverständlichkeit annimmt.
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