Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 53.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192901006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (11. Mai 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was muß der Uhrmacher vom Wechsel wissen?
- Autor
- Gruber, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 53.1929 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1929) 21
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1929) 37
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1929) 57
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1929) 75
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1929) 93
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1929) 115
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1929) 133
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1929) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1929) 175
- AusgabeNr. 11 (9. März 1929) 191
- AusgabeNr. 12 (16. März 1929) 209
- AusgabeNr. 13 (23. März 1929) 231
- AusgabeNr. 14 (30. März 1929) 247
- AusgabeNr. 15 (6. April 1929) 265
- AusgabeNr. 16 (13. April 1929) 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1929) 301
- AusgabeNr. 18 (27. April 1929) 321
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1929) 339
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1929) 359
- ArtikelWas muß der Uhrmacher vom Wechsel wissen? 359
- ArtikelEin Handbuch für den Uhrenfreund und den Uhrensammler 360
- ArtikelDer Behandlung der Uhren und Reparaturen vor Verkauf und Abgabe 364
- ArtikelOberstudiendirektor Dr. Karl Giebel fünfzig Jahre 365
- ArtikelAus der Werkstatt 366
- ArtikelSprechsaal 366
- ArtikelVermischtes 368
- ArtikelUnterhaltung 370
- ArtikelHandels-Nachrichten 371
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 372
- ArtikelBriefkasten 374
- ArtikelPatent-Nachrichten 374
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 374
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1929) 375
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1929) 391
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1929) 409
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1929) 425
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1929) 443
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1929) 469
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1929) 489
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1929) 515
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1929) 531
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1929) 549
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1929) 567
- AusgabeNr. 32 (3. August 1929) 585
- AusgabeNr. 33 (10. August 1929) 605
- AusgabeNr. 34 (17. August 1929) 623
- AusgabeNr. 35 (24. August 1929) 643
- AusgabeNr. 36 (31. August 1929) 661
- AusgabeNr. 37 (7. September 1929) 675
- AusgabeNr. 38 (14. September 1929) 693
- AusgabeNr. 39 (21. September 1929) 711
- AusgabeNr. 40 (28. September 1929) 731
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1929) 749
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1929) 771
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1929) 789
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 45 (2. November 1929) 823
- AusgabeNr. 46 (9. November 1929) 841
- AusgabeNr. 47 (16. November 1929) 861
- AusgabeNr. 48 (23. November 1929) 879
- AusgabeNr. 49 (30. November 1929) 897
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1929) 917
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1929) 937
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1929) 959
- BandBand 53.1929 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
StofTer fiaws ^Schi/ftz rttnltm (iaUlu rtuygens Ajrnsoft n\ Mudqt P.URo'i FJeüVoud 5 Mc\«Vd kL6n(j\iit Bezugspreis ■für Deutschland bei offener Zustellung monatlich 1,-75 RM, unter Streifband 2,10 RM. Für das Ausland unter Streifband, soweit keine Portoermähigungen bestehen, Jahres lezugspreis 25,— RM in Landeswährung t6 U. S. A. $, 30 Schweizer Franken usw. Die Zeitung erscheint an jedem Sonnabend, Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung, Berlin C 2, Breite Stra&e 8-9 Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,27 RM, für Stellen - Angebote und -Gesuche 0,17 RM Die ganze Seite wird mit 255, — R>{ be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Grundpreis X Multiplikator 1,7 RM). Postscheck - Konto Berlin 2581 Telegramm-Adresse; Uhrzeit Berlin Fernsprecher: Bl Berolina 5641 U hcea- Edelmetall- und ScKmucktuace n- Mackt Nr. 20, Jahrgang 53 Verlag: Deutsche Verlagswerke Strauß, Vetter & Co.. Berlin [ l 11. Mai 1929 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Was muß der Uhrmacher vom Wechsel wissen? Von Oberlehrer A. G r u b e r Die beiden Notizen in Nr. 50, Jahrgang 1928, und in Nr 5, Jahrgang 1929 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung „Wechsel sind kein bares Geld!“ beweisen, daß über das Wesen und vor allem über die mit Wechseln verbundenen Gefahren mancherlei Unklarheiten bei den Uhrmachern be stehen. Wenn der in Nr. 50 erwähnte Ghef seinen Unter gebenen dahin belehrte, daß ein Wechsel eine schöne Sache sei, mit der man sich aus der Not helfen könne, wenn man kein Geld habe, so ist damit die gute Seite des Wechsels sehr treffend gekennzeichnet. Wenn aber derselbe Chef den Nachsatz anfügt, daß ein Wechsel den Unkundigen Kopf und Kragen kosten könne, so weist dies doch hinrei chend auf die große Gefährlichkeit dieser „schönen Sache“ hin. Die Reihe der damit zu Schaden Gekommenen ist denn auch eine sehr lange, und das Studium der einzelnen Ge schichten wäre ebenso interessant wie lehrreich. Ich möchte mich jedoch darauf beschränken, einen besonders krassen ball herauszugreifen, weil dabei ein scheinbar ganz unbe teiligter Dritter, der den Wechsel weder ausgestellt und in Umlauf gesetzt, noch ihn akzeptiert hatte, schließlich den Wechsel, der nur durch seine Kasse gelaufen war, bezahlen mußte. Eine ländliche Darlehenskasse bekam einen Wechsel über 10 000 RM an Stelle von Bargeld in Zahlung und gab ihn sobald als möglich wieder zur Begleichung einer Schuld von 10 000 RM weiter. Der Wechsel war schon vor her durch mehrere Hände gegangen und wechselte auch nachher noch mehrmals den Besitzer, um bei einer Bank zu landen. Als diese den Wechsel einziehen ließ und von dem Akzeptanten Zahlung nicht zu erhalten war, suchte sich die Bank aus den vorausgehenden Inhabern (Vormännern) die Darlehenskasse aus, die auch bezahlte und nun ihrerseits bemüht sein konnte, ihre 10 000 RM von den eigenen Vor männern einzutreiben. Die rechtliche Verpflichtung aller Vormänner, den W^echsel in bar zu bezahlen, falls er von dem hierzu Verpflichteten nicht eingelöst wird, ergibt sich ohne weiteres aus dem Umstande, daß jeder der Vormänner den Wechsel an Stelle von baren 10 000 RM in Zahlung ge geben hat. Der Fall liegt hier ähnlich, wie wenn die zur Zahlung gegebenen Geldscheine sich als gefälscht, also wertlos erweisen würden. Daß der Geldempfänger die Rück nahme des wertlosen Geldes und Umtausch gegen einen wirklichen Wert fordern kann, ist ohne weiteres klar. Wie der Geschädigte dann seinerseits wieder zu seinem Geld kommt, ist eine zweite Frage, die ganz wie beim Wechsel nur dann gelöst werden kann, wenn er die Persönlichkeit dessen kennt, der ihm das wertlose Papier gegeben hat. Dies war in dem in Nr. 5 geschilderten Falle nicht gegeben, weil der Akzeptant dem Uhrmacher nicht hinreichend be kannt war, was wohl als Ausnahme bezeichnet werden kann. Eine weitere Gefahr der Schädigung ergibt sich aber selbst dann noch, wenn dieser Uhrmacher seinen Kunden auf gefunden hätte für den Fall, daß dieser nicht über einen entsprechenden Besitz verfügt. Ich halte es demnach jeden falls für sehr empfehlenswert, in der Annahme eines jeden Wechsels mehr als vorsichtig zu sein, wobei ich jedoch durchaus nicht wie unser alter Lehrer auf dem Standpunkt stehe, daß man mit Wechseln überhaupt nicht umgehen dürfe. Nur muß man zum mindesten vertraut sein mit den allerwichtigsten Bestimmungen über den Wechsel, die ich nachstehend folgen lasse. Der Wechsel als Kreditpapier. Zunächst ist der Wechsel tatsächlich etwas sehr Schönes, weil er mir er möglicht, eine gegenwärtig fällige Zahlung auf eine gewisse Zeit hinauszuschieben. Mit einem mündlichen Versprechen und auch mit einem schriftlichen Schuldbekenntnis ist der Lieferant nicht einverstanden; er kann auch damit nichts anfangen. Vielmehr verlangt er ein verschärftes (wechsel mäßiges) Zahlungsversprechen, wie im Sola - Wechsel : „Am zahle i c h gegen diesen Sola-Wechsel oder wie beim gezogenen Wechsel: „Am .... zahlen Sie gegen diesen Prima-Wechsel . . .“ Einen solchen Wechsel anzuerkennen, braucht der Geschäftsmann keine Bedenken zu tragen, wenn er fest damit rechnen kann, den Wechselbetrag am Verfalltage verfügbar zu haben, denn der Wechsel bedeutet für ihn die Vergünstigung, die Schuld erst an einem späteren Termin zahlen zu müssen, dann aber
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder