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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 57.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19330000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (10. Juni 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 57.1933 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1933) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1933) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1933) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1933) 77
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1933) 85
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1933) 97
- AusgabeNr. 10 (4. März 1933) 109
- AusgabeNr. 11 (11. März 1933) 121
- AusgabeNr. 12 (18. März 1933) 135
- AusgabeNr. 13 (25. März 1933) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1933) 165
- AusgabeNr. 15 (8. April 1933) 179
- AusgabeNr. 16 (15. April 1933) 191
- AusgabeNr. 17 (22. April 1933) 205
- AusgabeNr. 18 (29. April 1933) 219
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1933) 225
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1933) 239
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1933) 253
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1933) 283
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1933) 297
- ArtikelHaltbarkeit der Öle für Uhren und Feingerät 297
- ArtikelTaschenuhröl und synthetische Lagersteine 298
- ArtikelDeutscher oder schwedischer Bandstahl? - Prüfungsmöglichkeiten ... 300
- ArtikelErweiterter Vollstreckungsschutz 302
- ArtikelReichsgesetz über den Neuaufbau der Handwerksorganisation 303
- ArtikelGesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit 306
- ArtikelVermischtes 307
- ArtikelHandels-Nachrichten 309
- ArtikelMeister-Vereinigungen 310
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 311
- ArtikelVersch. Vereinigungen 311
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 312
- ArtikelBriefkasten 312
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der deutschen Uhrmacher ... 312
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1933) 313
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1933) 325
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1933) 337
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1933) 353
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1933) 369
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 32 (5. August 1933) 407
- AusgabeNr. 33 (12. August 1933) 417
- AusgabeNr. 34 (19. August 1933) 431
- AusgabeNr. 35 (26. August 1933) 443
- AusgabeNr. 36 (2. September 1933) 455
- AusgabeNr. 37 (9. September 1933) 469
- AusgabeNr. 38 (16. September 1933) 483
- AusgabeNr. 39 (23. September 1933) 499
- AusgabeNr. 40 (30. September 1933) 513
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1933) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1933) 537
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1933) 561
- AusgabeNr. 45 (4. November 1933) 573
- AusgabeNr. 46 (11. November 1933) 583
- AusgabeNr. 47 (18. November 1933) 599
- AusgabeNr. 48 (25. November 1933) 613
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1933) 627
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1933) 639
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1933) 651
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1933) 663
- BandBand 57.1933 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 24 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 307 2. Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen von Inventar gegenständen Zur Belebung der deutschen Maschinenindustrie wird für die nschaffung von Maschinen und Geräten Steuerfreiheit gewährt, adurch soll ein Anreiz zum Kauf neuer Maschinen gegeben erden. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, daß die An- chaffung des Gegenstandes nach dem 30. Juni 1933 und vor dem . Januar 1935 erfolgt, daß die neu angeschaffte Maschine inländi- ches Erzeugnis ist, und daß sie eine gleichartige, dem Betriebe isher schon dienende Maschine ersetzt. Die Verwendung der euen Maschine darf aber nicht zu einer Minderbeschäftigung on Arbeitnehmern im Betriebe des Steuerpflichtigen führen. Die teuervergiinstigung wird dadurch gewährt, daß der Geschäfts- nhaber den für die Anschaffung aufgewendeten Betrag bei rmittelung des Gewinns für die Einkommen- und die Gewerbe teuer voll abziehen darf. 3. Freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit Dieser Abschnitt des Gesetzes stellt in erster Linie eine teueramnestie dar, die dadurch erreicht wird, daß der teuerpflichtige, der sich gegen die Gesetzgebung vergangen hat, ine Spende zur Förderung der nationalen Arbeit zeichnet. Dies ann offen, also unter Namensnennung bei dem Finanzamt, oder eheim ohne Namensnennung durch Vermittelung eines Notars eschehen. Neben der Spende zur Erreichung einer Steuer- mnestie ist auch noch eine sonstige freiwillige Spende vor- esehen, für die besondere Vorteile bei der Einkommensteuer ewährt werden. Da die Bestimmungen über die freiwilligen Spenden sehr wichtig sind und sich im Rahmen der heutigen 'urzen Besprechung nicht genügend behandeln lassen, so werden ir sie demnächst eingehender darlegen. 4 , Überführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft Zwecks Verminderung der bei den Hausgehilfinnen sehr großen rbeitslosigkeit sieht das Gesetz neben den schon gewährten rleichterungen durch Befreiung der weiblichen Hausangestellten von der Arbeitslosenversicherung und durch die Herabsetzung der Vermischtes „Tag der Uhr“ Um beim Publikum für Qualitätsuhren, insbesondere für Groß uhren, zu werben, wird die Verkaufsberatung für den Deutschen Uhrenfachhandel in verschiedenen Mittelstädten ,,Tage der Uhr“ veranstalten. In einem großen Saale wird ein öffentlicher Vortrag „Du und Deine Uhr“ mit Lichtbildern gehalten wer den, an den sich die Vorführung des wirkungsvollen Ufa-Films ,,1 000 kleine Rädchen“ anschließt. Für den Besuch des Vortrages wird durch redaktionelle Hinweise und längere Auf sätze in den Tageszeitungen, durch Inserate, durch Handzettel, durch Bekanntmachungen in den örtlichen Vereinen, durch die Uhrenschaufenster und durch eine Verlosung geworben. Gleich zeitig wird in dem betreffenden Orte eine Woche lang eine Groß uhrenausstellung durchgeführt, um dem Publikum moderne Großuhren zeigen zu können. Die Schaufenster der Fachgeschäfte sind nicht immer für eine wirkungsvolle Großuhrendekoration geeignet, und außerdem besucht mancher Kunde lieber zwanglos eine Ausstellung, ehe er ein Uhrengeschäft betritt. Daher kommt einer solchen Großuhrenausstellung erhöhte Bedeutung für die Werbung zu. Schließlich werden die Schaufenster der Uhren fachgeschäfte besonders wirkungsvoll während der Veranstaltung dekoriert. Die Verkaufsberatung trifft alle Vorbereitungen, läßt den Vortrag halten, die Ausstellung herrichten, die Schaufenster dekorieren, versorgt die Presse mit Material usw. Bedingung für ein gutes Gelingen ist die Mitarbeit der Uhrenfachgeschäfte, die sich mit ihrer ganzen Kraft dem „Tag der Uhr“ widmen müssen. — Die erste derartige Veranstaltung wird, wie bereits in der vorigen Nummer mitgeteilt, in Altenburg i. Thür, im Juni durchgeführt werden. Der öffentliche Vortrag, den H. W. Tümena halten wird, findet Donnerstag, den 15. Juni, abends 8 Uhr, im „Goldenen Pflug“ in Altenburg statt. Die Großuhrenausstellung wird Sonntag, den 11, Juni, feierlich in Anwesenheit von Behörden- und Pressevertretern in der Kunsthandlung Brauer, Altenburg, Johannisstr. 7, eröffnet und bleibt bis Sonntag, den 18. Juni (von 9 Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags) geöffnet. Die Schau fensterdekorationen, die E. Rautenberg entworfen hat, zeigen u. a. folgende Fenster: „Die Zeiten der Welt“ (Weltzeituhr), „Die Zeit aus dem Lichtnetz" (elektrische Uhren), „Einst und Jetzt“ (alte und neue Uhren), ein Werkstattfenster, „Küche und Küchenuhren“ und „Deutsche Arbeit“ (die Bedeutung der Schwarzwälder Uhren industrie). Invalidenversicherungsbeiträge jetzt auch noch eine steuerliche Erleichterung vor, und zwar sollen die beschäftigten Haus gehilfinnen dem Arbeitgeber als minderjährige Kinder angerech net werden, d. h. dem Arbeitgeber ist bei Festsetzung seiner Steuer für jede — im Höchstfälle für drei — beschäftigte Haus angestellte eine Steuerermäßigung in der gleichen Weise zu ge währen, wie sie ihm für ein minderjähriges Kind zustehen würde. In Kraft tritt diese Vorschrift mit dem 1. Juli 1933. 5. Förderung der Eheschließungen Zur Förderung der Eheschließungen gewährt die Reichs regierung den Eheschließenden auf Antrag ein Darlehen bis zu 1000 RM. Gegeben wird dieses Darlehen in sogenannten Bedarfs- scheänen, die von den Gewerbetreibenden bei Anschaffung von Möbeln und Hausgeräten in Zahlung genommen werden. Die Darlehen sind zinslos und müssen mit je 1 % monatlich zurück gezahlt werden. Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens ist, daß die künftige Ehefrau in der Zeit vom 1, Juni 1931 bis zum 31. Mai 1933 mindestens sechs Monate in einem inländischen Arbeitsverhältnis gestanden hat, daß sie diese Tätigkeit spätestens mit dem Tage der Eheschließung aufgibt, und daß sie sich ver pflichtet, solange keine Tätigkeit als Arbeitnehmerin wieder auf zunehmen, als der Ehemann nicht weniger als 125 RM monatlich verdient. 6. Ledigensteuer Zur Finanzierung der Ehestandsdarlehen wird von sämtlichen unverheirateten Personen, soweit diese das 55. Lebensjahr nicht überschritten haben, eine Ehestandshilfe in Höhe von 2 bis 5 % des Einkommens erhoben. Ausnahmen hiervon sind für Personen vorgesehen, die bedürftige Eltern oder sonstige Angehörige wesentlich unterstützen. In Kraft tritt die neue Steuer mit dem 1. Juli 1933. Zu dem gleichen Zeitpunkt fällt die bisherige Ledigensteuer fort. Bei Arbeitnehmern ist die Ehestandshilfe zusammen mit dem sonstigen Lohnabzüge von den Arbeitgebern einzubehalten und abzuführen. Auch über diesen Teil des Ge setzes wird noch näher zu berichten sein. R. A. Selbsthilfe im Handwerk Die Handwerkskammer Stettin und Köslin, deren kommissari scher Präsident Uhrmachermeister J. Z i e p e 1, Stettin, ist, richtete kürzlich einen Aufruf an das pommersche Handwerk, in dem auf die Bemühungen der Reichsregierung, dem Mittelstände durch gesetzgeberische Maßnahmen zu helfen, dann aber auch darauf hingewiesen wurde, daß das Handwerk von sich aus alles tun müsse, um im Wege der Selbsthilfe die Bestrebungen der Reichsregierung nachdrücklichst und tatkräftigst zu unterstützen. Insbesondere wurde dem Handwerk empfohlen, nach folgenden Richtlinien zu handeln: „1. Jeder selbständige Handwerker muß es sich zur Aufgabe machen, jede handwerksmäßige Arbeit, die er vergeben kann, beschleunigt einem Handwerks kollegen zuzuführen, Gewiß werden auch hier Schwie rigkeiten auftauchen, besonders soweit die Aufbringung der Mittel in Frage kommt. Aber wir sind der Ansicht, daß der alte Grund satz zu gelten hat: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Wenn ein Kredit bei der Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut nicht flüssig gemacht werden kann, wird durch Vereinbarungen mit dem Handwerkskollegen über Ratenzahlungen ein Ausweg zu finden sein. 2. Jeder selbständige Handwerker darf bei handwerklichen Arbeitsaufträgen unter gar keinen Umständen einen Schwarzarbeiter hierzu heranziehen. Handwer ker, die das tun, stellen sich damit außerhalb der Gemeinschaft des Berufsstandes; sie haben damit zu rechnen, daß ihre Namen öffentlich bekanntgegeben werden. 3. Jeder Handwerker muß es sich zur Pflicht machen, b e i allen Einkäufen die mittelständischen Ge schäfte zu berücksichtigen. Warenhäuser und Ein heitspreisgeschäfte sind unter allen Umständen zu meiden. Für jeden selbständigen Handwerker hat der Grundsatz zu gelten: Für das Gemeinwohl, für das Handwerk und mit dem Handwerk!“ Umsatz-Sondersteuer für Warenhäuser und ähnliche Betriebe Ein Vorschlag der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels Die Hauptgemeinschaft hat dem Reichsfinanzminister den Ent wurf einer Sondersteuer vom Umsatz zum Schutze des selbstän digen und mittelständischen Einzelhandels vorgelegt und teilt über ihre Vorschläge folgendes mit: „Nach diesem Entwurf soll ein besonderer Zuschlag auf warenhausähnliche Be triebe (Warenhäuser, Einheitspreis- und Kleinpreisgeschäfte), Großfilialunternehmungen und Großversand-
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