Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 57.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19330000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (22. Juli 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schaufenster im Sommer
- Autor
- Netta, Marie
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verbot der Annahme von Uhren-Reparaturen durch Warenhäuser
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 57.1933 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1933) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1933) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1933) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1933) 77
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1933) 85
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1933) 97
- AusgabeNr. 10 (4. März 1933) 109
- AusgabeNr. 11 (11. März 1933) 121
- AusgabeNr. 12 (18. März 1933) 135
- AusgabeNr. 13 (25. März 1933) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1933) 165
- AusgabeNr. 15 (8. April 1933) 179
- AusgabeNr. 16 (15. April 1933) 191
- AusgabeNr. 17 (22. April 1933) 205
- AusgabeNr. 18 (29. April 1933) 219
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1933) 225
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1933) 239
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1933) 253
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1933) 283
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1933) 297
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1933) 313
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1933) 325
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1933) 337
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1933) 353
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1933) 369
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1933) 381
- ArtikelHaltbarkeit der Öle für Uhren und Feingerät 381
- ArtikelDie Ölfrage bei Uhren eine Qualitätsfrage der Lagersteine und ... 382
- ArtikelEin neues Elektro-Schleifgerät für die Bearbeitung von Metallen, ... 384
- ArtikelEine neue kleine Fräsmaschine für die Uhrenfabrikation und ... 385
- ArtikelSchaufenster im Sommer 386
- ArtikelVerbot der Annahme von Uhren-Reparaturen durch Warenhäuser 387
- ArtikelAus der Werkstatt 388
- ArtikelVermischtes 389
- ArtikelHandels-Nachrichten 390
- ArtikelMeister-Vereinigungen 392
- ArtikelVersch. Vereinigungen 393
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 393
- ArtikelBriefkasten 393
- ArtikelMitteilungen vom Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 394
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 32 (5. August 1933) 407
- AusgabeNr. 33 (12. August 1933) 417
- AusgabeNr. 34 (19. August 1933) 431
- AusgabeNr. 35 (26. August 1933) 443
- AusgabeNr. 36 (2. September 1933) 455
- AusgabeNr. 37 (9. September 1933) 469
- AusgabeNr. 38 (16. September 1933) 483
- AusgabeNr. 39 (23. September 1933) 499
- AusgabeNr. 40 (30. September 1933) 513
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1933) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1933) 537
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1933) 561
- AusgabeNr. 45 (4. November 1933) 573
- AusgabeNr. 46 (11. November 1933) 583
- AusgabeNr. 47 (18. November 1933) 599
- AusgabeNr. 48 (25. November 1933) 613
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1933) 627
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1933) 639
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1933) 651
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1933) 663
- BandBand 57.1933 I
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Nr. 30 DEUTSCHE ÜHRMACHER-ZEITUNG 387 arbeit machen will. Man muß dem Publikum entgegen- kommen, seine Gedanken aufrütteln und auf Dinge hinlenken, die ihm wirklich von Nutzen sind und darüber hinaus Freude machen — dann wird sich das Geschäft heben. Reiseköfferchen mit silbernen Toilettengarnituren u. ä. m, werden wohl nur selten Käufer finden. Eher ist es schon möglich, Kunden zu Ergänzungsbeschaffungen zu bewegen. Nichts ist praktischer, als in ein schon vorhandenes Köffer- chen die passende Silbergarnitur einarbeiten zu lassen, z. B. eine silberne Hülle für den Rasierpinsel, eine kleine silberne Schale zum Schaumschlagen, einen Rasierapparat, einen zu sammenlegbaren Rasierspiegel für den Herrn und für die Dame kleine Schminkkassetten, Seifenkästen und Puderdosen oder auch silberne Hüllen für bekannte Markenflaschen, denn die Frauen benutzen gern die Originalflakons. Man vergesse auch nicht, daß die sportbegeisterten jungen Leute gern auf ihren Wanderungen und Bootsfahrten Eß bestecke und kleine Taschengegenstände wie Messer, Blei stifte und Toilettegeräte neben den Führerscheinhüllen und Ausweispapieren bei sich führen. Auch hierauf sollte das Schaufenster Bedacht nehmen. Wertvollere Gegenstände wer den von der Jugend auch höher gewertet, aufmerksamer be handelt; also ist es auch in erzieherischer Hinsicht zu emp fehlen, ihnen silberne Gegenstände zur Benutzung zu geben. Dann sollte alles, was Autler und Autlerin von Dingen dieser Art gebrauchen, gebührend berücksichtigt werden. Im Sommer sollten ferner alle jene Gegenstände ange- boten werden, die bei der sommerlichen Bewirtung in Haus und Garten, auf Balkon und Terrasse benutzt werden. Zu nächst sind da die durchaus wieder modernen Bowlen und Kannen für kühle Getränke. Warum soll nicht auch im Som mer Gelegenheit sein, mit lieben Gästen einen schönen Som merabend bei einer anregenden Bowle zu feiern? Hier läßt sich das Schaufenster des Juweliers und des Uhrmachers mit geringen Kosten, nur mit etwas Phantasie und Geschmack sommerlich herrichten: Ein gedeckter Tisch, ein Baum oder Blumenboskett im Hintergrund, ein bunter Schirm, eine Ampel oder Lampe mit „magischer" Beleuchtung, eine Bowle, ein paar Gläser auf silbernen Untersätzen, Kuchenkörbchen, Kon fektschalen, Serviettenhalter, Rauchzeug, Platten für Bröt chen, und was sonst auf einen hübsch gedeckten Anrichte tisch gehört (auch ein Teil der hier genannten Geräte tut schon gute Wirkung), könnten eine Ecke des Schaufensters bilden, und die andere Hälfte könnte, sachlich und kauf gerecht, verschiedene Muster dieser für einen Sommerabend zu empfehlenden Gegenstände aufweisen. All dies soll nur ein paar Anregungen dafür bieten, wie neues Leben in die ewig gleichförmige, langweilige und herz lich wenig zum Kauf anreizende Art der Schaufenster-Deko rationen der meisten unserer Fachgeschäfte gebracht werden kann. Diese Werbung verursacht keine großen Kosten und setzt nur ein bißchen Nachdenken und Geschmack voraus. Wer nicht die nötige Sicherheit hat, wende sich an einen Fachmann für Schaufenster-Dekorationen — diese Leute wollen ja auch leben. Die Erhöhung des Umsatzes durch ein wirklich gutes Schaufenster ist erwiesen. Wer die geringen Kosten, die damit verbunden sind, scheut, der „spart“ wie ein Bauer, der seine Kuh, die ihm Milch geben soll, nicht füttert. Und wer sich aus geistiger Trägheit nicht ständig den Kopf darüber zer bricht, wie er sich in seiner Schaufenster- und sonstigen Werbung am zweckmäßigsten auf die wechselnden Verhält nisse einstellt, läßt manchen günstigen Augenblick, der ihn fördern könnte, ungenutzt verstreichen. 0<>00000000^00<xX>0000<X><xXx><>000<K><X>00<>«’00<X>0<><><X><x>00000<>0<>000<>0<>0<x>OOC><X><><>0<>000<><><>0<>0<>«> Verbot der Annahme von Uhren-Reparaturen durch Warenhäuser! Durch das Gesetz zum Schutze des Einzelhandels vom 12. Mai 1933 wird u. a. bestimmt, daß selbständige Hand werksbetriebe im Rahmen von Warenhäusern, Einheitspreis geschäften oder anderen, durch die besondere Art der Preisstellung gekennzeichneten Geschäften sowie in den Verkaufs- oder Verteilungsstellen von Konsumvereinen oder Werkskonsumanstalten nicht mehr errichtet werden dürfen, und daß die Reichsregierung die Schließung der in den genannten Unternehmungen bereits bestehenden Handwerks betriebe bestimmen kann. In einem bald danach an den Reichsverband der Mittel- und Großbetriebe des Deutschen Einzelhandels gerichteten Schreiben des Reichskommissars Dr. Wagener wurde die Schließung der Handwerksbetriebe in den Warenhäusern bis zum 1. Oktober 1933 verfügt. Mit allen diesen Bestimmungen war jedoch dem Uhrmacher gewerbe nicht gedient, da es „selbständige Uhren-Reparatur- werkstätten" in den Warenhäusern und ähnlichen Betrieben, wenn überhaupt, dann nur in ganz wenigen Ausnahmefällen gibt. Durchweg lassen die Warenhäuser die Arbeiten an den von ihnen zur Reparatur angenommenen Uhren nicht in eigenen Werkstätten, sondern durch Hausgewerbetreibende, in unserem Gewerbe meist „Heimuhrmacher" genannt, aus führen, die ganz überwiegend selbständig und in die Hand werksrolle eingetragen sind. Die berufenen Vertreter des Uhrengewerbes strebten deshalb dahin, ein allgemeines Ver bot für die Annahme von Uhren zur Reparatur durch die Warenhäuser usw. zu erwirken. Diese Bemühungen hatten einen schnellen und vollständigen Erfolg, wie sich aus der Verordnung des Reichswirtschafts ministers über den Abbau der selbständi gen Handwerksbetriebe in Warenhäusern vom 11. Juli 1933 ergibt, die wir wegen ihrer beson deren Bedeutung hier im Wortlaut wiedergeben: „Auf Grund der Vorschrift des §7 Satz 2 des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels vom 12. Mai 1933 — Reichsgesetzbl. I S. 262 — wird folgendes verordnet: § 1. In Verbindung mit einem Warenhaus, Einheitspreisgeschäft, Kleinpreisgeschäft, Serienpreisgeschäft oder einem anderen, durch die besondere Art der Preisstellung gekennzeichneten Geschäft dürfen auf Rechnung des Unternehmers des Einzelhandelsbetriebes a) Einrichtungen zur Herstellung von Wurstwaren, zur Her stellung von Brot, Back- und Konditorwaren, Einrichtungen für Sattler-, Polster- und Tapezierarbeiten, für Schuhmacherarbeiten, für optische Arbeiten, für Kürschnerarbeiten, für Möbeltischlereien, für Uhrenreparaturen, für Kraftfahrzeug- und Fahrradreparaturen, Einrichtungen zum Betrieb des Friseurgewerbes mit Wirkung vom 1. September 1933 ab und Einrichtungen zur Anfertigung von Ober- und Unterkleidung, zur Aufnahme von Lichtbildern (photographische Ateliers) mit Wirkung vom 31. Dezember 1933 ab als selbständige Handwerksbetriebe nicht mehr unterhalten werden, b) Aufträge zur Ausführung der unter a genannten handwerk lichen Arbeiten nicht mehr entgegengenommen werden. § 2. Selbständige Handwerksbetriebe und Annahmestellen zur Entgegennahme von Aufträgen zur Ausführung handwerklicher Leistungen, die entgegen der Bestimmung im § 1 in Verbindung mit einem Warenhaus, Einheitspreisgeschäft, Kleinpreisgeschäft, Serienpreisgeschäft oder einem anderen, durch die besondere Art der Preisstellung gekennzeichneten Geschäft unterhalten werden, hat die Polizeibehörde zu schließen. §3. Wer vorsätzlich oder fahrlässig der Bestimmung im § 1 zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bestraft." Durch die Bestimmungen des § 1 a) wird die oben erwähnte Verfügung des inzwischen aus seinem Amte geschiedenen
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