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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 57.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19330000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 42 (14. Oktober 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Falsche Richtlinien für den Einkauf von Großuhren
- Autor
- Firl, Oswald
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 57.1933 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1933) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1933) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1933) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1933) 77
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1933) 85
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1933) 97
- AusgabeNr. 10 (4. März 1933) 109
- AusgabeNr. 11 (11. März 1933) 121
- AusgabeNr. 12 (18. März 1933) 135
- AusgabeNr. 13 (25. März 1933) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1933) 165
- AusgabeNr. 15 (8. April 1933) 179
- AusgabeNr. 16 (15. April 1933) 191
- AusgabeNr. 17 (22. April 1933) 205
- AusgabeNr. 18 (29. April 1933) 219
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1933) 225
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1933) 239
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1933) 253
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1933) 283
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1933) 297
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1933) 313
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1933) 325
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1933) 337
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1933) 353
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1933) 369
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 32 (5. August 1933) 407
- AusgabeNr. 33 (12. August 1933) 417
- AusgabeNr. 34 (19. August 1933) 431
- AusgabeNr. 35 (26. August 1933) 443
- AusgabeNr. 36 (2. September 1933) 455
- AusgabeNr. 37 (9. September 1933) 469
- AusgabeNr. 38 (16. September 1933) 483
- AusgabeNr. 39 (23. September 1933) 499
- AusgabeNr. 40 (30. September 1933) 513
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1933) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1933) 537
- ArtikelModerne Ziehtechnik 537
- ArtikelTechnische Uhrwerke für Schalt- und Meßgeräte 539
- ArtikelÜbler Metallgeruch und -geschmack, besonders bei Bestecken 541
- ArtikelMeine Uhrensammlung, ihre Entstehung und ihr Zweck (Schluß zu ... 542
- ArtikelFalsche Richtlinien für den Einkauf von Großuhren 544
- ArtikelVermischtes 546
- ArtikelHandels-Nachrichten 547
- ArtikelMeister-Vereinigungen 548
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 549
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 550
- ArtikelBriefkasten 550
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der deutschen Uhrmacher ... 550
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1933) 561
- AusgabeNr. 45 (4. November 1933) 573
- AusgabeNr. 46 (11. November 1933) 583
- AusgabeNr. 47 (18. November 1933) 599
- AusgabeNr. 48 (25. November 1933) 613
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1933) 627
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1933) 639
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1933) 651
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1933) 663
- BandBand 57.1933 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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546 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 42 Bei dem Hauptartikel unseres Geschäftes, dem Wecker, finden wir allzu oft den Fehler, daß sich die Zeigerstellknöpfe lösen und verlorengehen. Das auf die Zeigerwelle gestellte Rohr der Knöpfe ist meist zu dünn. Beim Zeigerstellen durch die Kundschaft, die es nicht so sorgfältig ausführt wie der Uhrmacher, müssen sich dann die dünnen Stellen aufweiten, und der Knopf fällt herunter. Auch wird Klage geführt über zu kleine Aufzugschlüssel, wodurch die Uhr zu schwer auf zuziehen ist. Außerdem ist das Material meist zu weich, so daß die Schlüssel sich leicht verbiegen. Die Schlüssel sitzen auch sehr oft zu nahe der Zeigerwelle, wodurch beim Auf ziehen die Zeiger mit verstellt werden. Wie viele Minutenzeiger der Wecker herunterfallen, weiß der Uhrmacher nur zu gut. Warum fallen sie herunter? Weil die Zeigerwelle am oberen Ende zu konisch ist, und weil die Minutenzeiger dann durch das Emporschnellen des Stunden zeigers und die Erschütterung abfallen müssen. Zu klagen haben wir auch über die meist zu dünnen Pla tinen bei Weckern, die bei dem geringsten Fall auseinander gehen, wodurch dann fast immer ein großer Schaden herbei geführt wird. Vermischtes Förderung des Handwerks durch das Handwerk! Seit Jahren schon kämpft das deutsche Handwerk gegen die Schwarzarbeit, das Pfuschertum und die Schmutzkonkurrenz, das Zugabewesen und mancherlei andere Schäden. Eine durchgreifende Besserung dieser Verhältnisse ist jedoch erfahrungsgemäß, solange die Wirtschaftsnot andauert, kaum zu erreichen. Um so mehr sollten alle Handwerker einträchtig zusammenstehen, sich gegen seitig nach Kräften zu fördern suchen und jedwede Beteiligung an Mißständen, unter denen das Handwerk leidet, ablehnen nach dem Grundsatz: ,,Was du nicht willst, daß man dir tu, das füg' auch keinem ändern zu. 1 Darauf weist auch die Graveur- und Ziseleur-Innung Berlin in einem an die Uhrmacher und Juweliere gerichteten Aufruf mit Nachdruck hin. Sie bemerkt darin mit Recht, daß es nicht angehe, auf das Pfuschertum im eigenen Beruf zu schimpfen und es in einem anderen zu unter stützen. In Zukunft müsse es als Regel gelten: Gute Arbeit ver langen und den gerechten Preis dafür zahlen! Das Gratisgravieren wird, trotzdem es als verbotene Zugabeleistung anzusehen ist, noch häufig im Wirtschaftskampfe verwandt. Daß ein solches Verfahren bei allen deutschen Graveuren auf Widerstand stößt, ist verständ lich. Die Berliner Graveur-Innung weist auch darauf hin, daß eine sorgfältige Gravierung immer noch Gefallen bei den Käufern findet und nicht zuletzt den Anreiz für weitere Anschaffungen bildet. Es wäre zu begrüßen, wenn sich die Uhrmacher und Juweliere diese Tatsache mehr als bisher zunutze machten und bei ihrer Werbung auf die schönen Gravierungen hinwiesen. Das wäre auch besser und erfolgversprechender als das Angebot unentgeltlicher Gravie rungen. Zum Schluß lassen wir nochmals die vom Reichsstand des deutschen Handwerks an alle deutschen Handwerker anläßlich der Reichs-Handwerkswoche vom 15. bis 21, Oktober gerichtete Aufforderung folgen: ,,Macht selbst den Anfang mit der Arbeits beschaffung im Kleinen! Zeigt selbst, daß es tatsächlich auf jeden einzelnen ankommt, und gebt euch gegenseitig Aufträge! Meidet Warenhäuser und mittelstandsfeindliche Betriebe!" Bedarfsdeckungsscheine aus Ehestandsdarlehen Da bei den Uhrmachern noch vielfach Unklarheiten über die Bedarfsdeckungsscheine aus Ehestandsdarlehen herrschen, so seien die für die Einzelhandelsgeschäfte unseres Faches wichtigsten Be stimmungen über diese Scheine hier nochmals wiedergegeben. ■—• Die aus Ehestandsdarlehen erteilten Bedarfsdeckungsscheine dürfen f 1111 " von ^ en hierfür ausdrücklich zugelassenen Geschäftsinhabern in Zahlung genommen werden. Zulassungen erfolgen dann, wenn Geschäftsinhaber arischer Abstammung ist, wenn gegen seine Geschäftsführung keine Bedenken bestehen, und wenn er sich ver pflichtet, auf die Bedarfsdeckungsscheine nur inländische Erzeug- a hzugeben. Anträge auf Zulassung sind an die Gemeinde behörde, in Berlin an das Beschaffungsamt zu richten. Im allge meinen empfiehlt es sich, die Anträge durch die zuständige Innung zu leiten, damit diese gleich ein Gutachten über den Antragsteller beifügen kann. Der Geschäftsinhaber erhält, wenn er zugelassen wird, ein Ausweisplakat des Inhalts, daß das Geschäft zur Ent- Als ein Kardinalfehler muß es bezeichnet werden, daß die Radkränze der Federhäuser bei fast allen Arten von Groß uhren zu schmal sind. Hier muß der Uhrmacher endlich ein mal dazu kommen, bei den Fabriken ganz energisch darauf zu dringen, daß dieser Übelstand wegfällt. Dann wollen wir noch hinweisen auf die schlechten Spiral schlüssel bei Uhren mit Unruh und die oft zu schweren Anker, die kein Gegengewicht haben oder aber ein so falsch gehal tenes, daß die Bewegung des Ankers gehemmt wird. Ich habe nun versucht, Hinweise zu geben, worauf beim Einkauf von Großuhren das Augenmerk zu richten ist. Ich habe dabei aber auch versucht, die im Gebrauch entstehenden Mängel zu beleuchten, und dies habe ich in voller Absicht getan, um die Fabriken zu bewegen, dem Uhrmacher die Ware nicht mehr so zu liefern, daß seine Taschen in unzuträglicher Weise belastet werden. Vom Handwerker verlangt man ordent liche Leistungen. Wir können dieses Verlangen weitergeben an die Ursprungsquellen, die Fabrikation. Wenn der Uhrmacher Ware, welche die aufgeführten Mängel zeigt, beim Einkauf zurückweist, dann wird die Fabrikation gezwungen, seinen Wünschen Rechnung zu tragen. gegennahme der Bedarfsdeckungsscheine aus den Ehestandsdar lehen berechtigt ist. Dieses Plakat muß neben den Unterschriften der zuständigen Beamten den Dienststempel der Gemeinde tragen. Es ist zweckmäßigerweise im Schaufenster anzubringen, damit die Kundschaft auf die Möglichkeit einer Deckung ihres Ehestands bedarfes in diesem Geschäft hingewiesen wird. Auf die Scheine dürfen alle Gegenstände verabfolgt werden, die zur Einrichtung einer Wohnung dienen. Für das Uhrmacher- und Juweliergewerbe kommen in der Hauptsache in Frage: Großuhren, also Zimmer uhren aller Art einschl. der Wecker und Küchenuhren, ferner Bestecke, Corpuswaren, Radioapparate u. ä. m. Ausgenom men sind Taschen- und Armbanduhren, Schmuck- und Bijouterie waren aller Art einschl. der Trauringe. Die Bedarfsdeckungsscheine werden von den Behörden in ver schieden hohen Beträgen ausgegeben. Bei der Entgegennahme der Scheine sollen im allgemeinen keine größeren Bargeldauszahlungen stattfinden, sondern es sollen nur solche Scheine angenommen werden, die dem Werte des gekauften Gegenstandes ungefähr ent sprechen. Wird also z. B. eine Tischuhr im Werte von 40 RM verkauft, so soll kein Bedarfsdeckungsschein im Werte von 100 RM oder mehr angenommen werden, sondern es würde für diesen Fall ein Schein von vielleicht 50 RM in Frage kommen. Gegebenenfalls muß der Käufer durch Umtausch größerer Scheine einen solchen kleinen Schein besorgen. Durch die Vorschrift soll verhindert werden, daß bei dem Einkauf kleinerer Wertgegen stände ein größerer Betrag in Geld umgewandelt wird und nun mehr dem Darlehensnehmer auch zu anderen Anschaffungen zur Verfügung steht. Die Darlehensscheine werden von den zustän digen Finanzämtern in bar eingelöst oder auf Wunsch des Ge schäftsinhabers gegen fällige Steuern verrechnet. Die Einlösung geht im allgemeinen ganz glatt vonstatten, es bedarf nur der Hin gabe der Scheine, um das darauf entfallende Geld zu erhalten. Um die Beschäftigung der Junggehilfen Eine Verfügung der Handwerkskammer zu Breslau Wie uns der Provinzialverband Schlesischer Uhrmacher mit teilt, hat die Handwerkskammer in Breslau mit Genehmigung des Treuhänders der Arbeit unter dem 30. August 1933 die folgende Verfügung — 116313/33 — erlassen: Im Kampfe gegen die Arbeitslosigkeit spielt die Weiterbeschäf tigung der ausgelernten Lehrlinge eine erhebliche Rolle. Um den I.ehrherren die Weiterbeschäftigung zu erleichtern, wird folgendes bestimmt: 1. Jeder Meister ist berechtigt, seine ausgelernten Lehrlinge ein Jahr lang unter Tarif weiter zu beschäftigen. In der Regel soll der Arbeitslohn betragen: a) wo ein Tariflohn besteht, mindestens 50 % des Tariflohnes, b) wo kein Tarif besteht, der Ortslohn eines Ge sellen unter 21 Jahren, c) wo Kost und Wohnung gewährt wird, zusätzlich über 40% des Ortslohnes eines Gesellen unter 21 Jahren. 2. Die Meldungen haben über die Innungen an die zuständigen Landesverbände zu erfolgen. In Berufen, für die kein Landes verband besteht, ist die Meldung an die zuständige Handwerks kammer zu richten. Die Meldungen müssen enthalten: den Namen und Stand des Meisters, den Namen des Beschäftigten, die Dauer der Lehrzeit, den Beginn der neuen Vereinbarung und den verein barten Lohn. 3. Bei Entlassung älterer Gesellen infolge Weiterbeschäftigung der ausgelernten Lehrlinge oder bei vorzeitiger Entlassung der
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