Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 57.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19330000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 50 (9. Dezember 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Musterschutz in der deutschen Edelmetall- und Schmuckwarenindustrie
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 57.1933 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1933) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1933) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1933) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1933) 77
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1933) 85
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1933) 97
- AusgabeNr. 10 (4. März 1933) 109
- AusgabeNr. 11 (11. März 1933) 121
- AusgabeNr. 12 (18. März 1933) 135
- AusgabeNr. 13 (25. März 1933) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1933) 165
- AusgabeNr. 15 (8. April 1933) 179
- AusgabeNr. 16 (15. April 1933) 191
- AusgabeNr. 17 (22. April 1933) 205
- AusgabeNr. 18 (29. April 1933) 219
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1933) 225
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1933) 239
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1933) 253
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1933) 283
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1933) 297
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1933) 313
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1933) 325
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1933) 337
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1933) 353
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1933) 369
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 32 (5. August 1933) 407
- AusgabeNr. 33 (12. August 1933) 417
- AusgabeNr. 34 (19. August 1933) 431
- AusgabeNr. 35 (26. August 1933) 443
- AusgabeNr. 36 (2. September 1933) 455
- AusgabeNr. 37 (9. September 1933) 469
- AusgabeNr. 38 (16. September 1933) 483
- AusgabeNr. 39 (23. September 1933) 499
- AusgabeNr. 40 (30. September 1933) 513
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1933) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1933) 537
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1933) 561
- AusgabeNr. 45 (4. November 1933) 573
- AusgabeNr. 46 (11. November 1933) 583
- AusgabeNr. 47 (18. November 1933) 599
- AusgabeNr. 48 (25. November 1933) 613
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1933) 627
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1933) 639
- ArtikelMusterschutz in der deutschen Edelmetall- und ... 639
- ArtikelTechnische Uhrwerke für Schalt- und Meßgeräte (Schluß zu Seite ... 640
- ArtikelEin neuer Elektroschrauber 642
- ArtikelGesetz über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks 644
- ArtikelGesetzliche Regelungen des Rabattwesens 645
- ArtikelVermischtes 646
- ArtikelHandels-Nachrichten 648
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 649
- ArtikelVersch. Vereinigungen 649
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 649
- ArtikelBriefkasten 650
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der deutschen Uhrmacher ... 650
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1933) 651
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1933) 663
- BandBand 57.1933 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellung monatlich 1,60 RM, unter Streifband 1,95 RM, Jahresbezugspreis bei Vorauszahlung 17,50 RM; für das Ausland unter Streifband, soweit keine Portoeimäßigungen bestehen, Jahresbezugs preis 23,— RM oder in Landeswährung Die Zeitung erscheint an jedem Sonnabend. Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung, Berlin SW68, Neuenburger Str. 8 tins/r, #*z/vs Mlanpe MttAHipp Atfrp/ JG/vssmj SfttfJer tStc/sser VSctru/tz Hrnltin dalüti rtuyqens dr»R&tn Kamson YUMuAqt P U Roy FBtüKouA l ktnoVd LUlnwLiX lllllllll Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite füt Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,24 RM, für Stellen - Angebote und Gesuche 0,15 RM. Die ganze Seite wird mit 225,— RM be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Grundpreis X Multiplikator 1,5 RM) Postscheck • Konto Berlin 2581 Telegramm - Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: A 7 Dönhoff 2425, 2426, 2427 U Kcea- Edelmetall- und Scfimucktö ace M ac kt Nr. 50 , Jahrgang 57 ★ Verlag: Deutsche Verlagswerke Strauß, Vetter & Co.. Berlin SU/ 68 » 9 . Dezember 1933 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten ' 13 ,!| i 1 i Musterschutz in der deutschen Edelmetall- und Schmuckwarenindustrie Über die auf dem Gebiete der Musterschöpfungen im deutschen Edelmetallgewerbe bestehenden Mißstände und den verdienst vollen Kampf der vor einigen Monaten von dem Reichsverbande der Deutschen Edelmetall- und Schmuckwarenindustrie ins Leben gerufenen Musterschutzstelle dagegen berichtet der fol gende, uns von sachkundiger Seite zur Verfügung gestellte Auf satz, den wir deshalb hier wiedergeben, weil er auch für den Fachhandel von lebhaftem Interesse sein dürfte. Die Schriftleitung. * Die Musterschutzstelle übt eine Tätigkeit aus, die danach strebt, sich selbst aufzuheben. Wenn sie die von ihr gemach ten Erfahrungen der Öffentlichkeit unterbreitet, so verfolgt sie damit das gleiche Ziel: die Verhältnisse so zu beeinflussen, daß man keine Musterschutzstelle mehr benötigt. 1, Darf ich jedes Muster fabrizieren, das mir in Auftrag gegeben wird? 2, Darf ich ein Muster fabrizieren, dessen Urheber mir unbekannt ist? 3, Ist ein Muster zur Nachbildung frei, wenn es nicht zum Musterschutz angemeldet ist? Wenn jeder Fabrikant in seiner Tätigkeit sich diese drei Fragen, klar und unbeeinflußt durch eigennützige Erwägungen, beantworten würde, so dürfte es wohl den größeren Teil der Musterstreitigkeiten gar nicht geben. Eine der übelsten Gepflogenheiten ist es, wenn nach aus geführten Mustern, also nach übergebener fremder Ware fabriziert wird. Der Vorgang spielt sich immer so ab, daß jemand ein im Handel befindliches Stück kauft und einem Lieferanten bringt mit dem Aufträge: „Machen Sie mir das so und so oft — aber natürlich billiger.“ Dem Auftraggebenden gehört in diesem Falle natürlich die Ware, das ausgeführte Stück. Was ihm nicht gehört, ist die Musterschöpfung. Daran begeht er einen Diebstahl in dem Augenblick, in dem er den Auftrag zur Fabrikation gibt. Der Fabrikant, der die Herstellung über nimmt, spielt die Rolle des Hehlers. Er wertet das gestohlene Geistesgut aus zu seinem Vorteil und dem des Diebes, und er trägt unter Umständen den Schaden, wenn die Musterentwen dung entdeckt und verfolgt, der Auftraggeber aber aus irgend welchen Gründen nicht gefaßt werden kann. Das gleiche Geschick kann den Graveur oder den Me chaniker treffen, der eine Einrichtung nach einem ausgeführ ten Stück herstellt. Auch in einem solchen Falle ist der Verdacht der unberechtigten Nachahmung ohne weiteres ge geben. Wenn das Muster doch schon fabriziert ist, wie ist es dann denkbar, daß man ehrlicherweise noch einmal eine Ein richtung in Auftrag gibt! Es ist aber auch möglich, daß der Wunsch, irgendein vor handenes Muster geschäftlich verwerten zu dürfen, von selbst, ohne Auftrag entsteht. Man ist aber ehrlich, man erkundigt sich. Wer hat das zuerst herausgebracht? Wem gehört es eigentlich? Aber es ist nicht herauszubringen, wenigstens nicht mit den Mitteln, die man anzuwenden beliebt. Nun nimmt man an: „Da ich den Urheber des Musters nicht finde, so wird er wohl mich auch nicht finden, wenn ich es ihm stehle — und fabriziere es selbst.“ Daß ein geistiger Diebstahl auch in einem solchen Fall vor liegt, ist klar. Ich darf ein Muster nur dann fabrizieren, wenn die Musterschöpfung ganz einwandfrei mir gehört. Zwischen Eigentum und Nichteigentum gibt es keine Übergänge. Und ein Muster, das mir nicht gehört, darf ich eben nicht aus nützen. Damit ist auch gleich der dritte oben angeführte Fall erledigt: Der fehlende Eintrag zum Musterschutz. Er ist bei den Verhandlungen der Musterschutzstelle wiederholt als Entschuldigung angeführt worden. Völlig mit Unrecht. Der Eintrag zum Musterschutz erleichtert die Verfolgung einer Musterverletzung, aber er begründet sie nicht. Er stellt ja auch keinen Beweis dar, daß das eingetragene Muster wirk lich eine eigene geistige Schöpfung des Eintragenden ist. Das muß ja im Streitfälle immer erst bewiesen werden. Der Vor gang der unberechtigten Nachbildung eines nichteigenen Musters bleibt immer der gleiche, mit oder ohne behördliche Registrierung. ■H «1 II! IW im m Dir II
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder