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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 60.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19360000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (11. April 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 60.1936 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1936) 17
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1936) 29
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1936) 41
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1936) 55
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1936) 67
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1936) 89
- AusgabeNr. 9 (29. Februar 1936) 101
- AusgabeNr. 10 (7. März 1936) 115
- AusgabeNr. 11 (14. März 1936) 127
- AusgabeNr. 12 (21. März 1936) 141
- AusgabeNr. 13 (28. März 1936) 155
- AusgabeNr. 14 (4. April 1936) 169
- AusgabeNr. 15 (11. April 1936) 181
- ArtikelDer schöne Laden 181
- ArtikelHauptuhrkontakte und ihre Einstellung 183
- ArtikelKleine Metallkunde des Uhrmachers - Wissen für ... 184
- ArtikelSprechsaal 186
- ArtikelVermischtes 186
- ArtikelUnterhaltung 188
- ArtikelHandels-Nachrichten 190
- ArtikelMeister-Vereinigungen 190
- ArtikelVersch. Vereinigungen 191
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 191
- ArtikelBriefkasten 192
- AusgabeNr. 16 (18. April 1936) 193
- AusgabeNr. 17 (25. April 1936) 207
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1936) 215
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1936) 227
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1936) 239
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1936) 253
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1936) 265
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1936) 277
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1936) 289
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1936) 305
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1936) 317
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1936) 329
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1936) 341
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1936) 355
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 31 (1. August 1936) 383
- AusgabeNr. 32 (8. August 1936) 395
- AusgabeNr. 33 (15. August 1936) 407
- AusgabeNr. 34 (22. August 1936) 417
- AusgabeNr. 35 (29. August 1936) 431
- AusgabeNr. 36 (5. September 1936) 445
- AusgabeNr. 37 (12. September 1936) 459
- AusgabeNr. 38 (19. September 1936) 471
- AusgabeNr. 39 (26. September 1936) 485
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1936) 499
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1936) 513
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1936) 523
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1936) 537
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1936) 551
- AusgabeNr. 45 (7. November 1936) 565
- AusgabeNr. 46 (14. November 1936) 579
- AusgabeNr. 47 (21. November 1936) 593
- AusgabeNr. 48 (28. November 1936) 607
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1936) 633
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1936) 645
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1936) 661
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1936) 675
- BandBand 60.1936 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 15 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 187 aus dem Schaufenster um Einzelpaare, und zwar um B-Ware, handele. Meist war auch die gewünschte Schuhgröße in B-Ware, d. h. also zu dem im Schaufenster angezeigten Preise, nicht vor handen, und den Kunden wurden dann vollwertige Schuhe, natür lich zu entsprechend höheren Preisen, vorgelegt. Waren aber gerade Schuhe der B-Ware in der gewünschten Größe vorrätig, so wurden diese dem Kunden teilweise ohne Hinweis darauf ver kauft, daß es sich um B-Ware, also um nicht vollwertige Ware, handele. . „ T Dieses Geschäftsgebaren wurde vom Landgericht Glatz in seinem Urteil vom 15. November 1935 als Verstoß gegen § 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wett bewerb erkannt. Wie die Angeklagten selbst zugaben, wollten sie den Anschein eines besonders günstigen Angebotes hervor rufen. Indem sie Schuhe von nicht vollwertiger Qualität, deren Mängel aber äußerlich nicht erkennbar waren, ohne eine darauf hinweisende Bezeichnung im Schaufenster ausgestellt bzw. inseriert haben, haben sie über Beschaffenheit und Preis bemessung der Ware sowie über die Menge der Vorräte wissentlich unwahre Angaben ge macht. Aus den niedrigen Preisen allein konnte das Publikum nicht ohne weiteres auf die Fehlerhaftigkeit der Ware schließen. Die später vorgenommene Kennzeichnung der Ware mit einem großen ,,B" genügte nicht, um eine Irreführung der Käufer zu ver hindern. Die Art der Ausstellung im Schaufenster war aber noch in anderer Richtung als wissentlich unwahre und zur Irre führung des Publikums geeignete Angabe anzusehen. Durch die Auslage im Schaufenster gibt der Kaufmann zu ver stehen, daß er von diesen Schuharten im allgemeinen die gang baren Größen und auch Mengen vorrätig hat. Diesen objek tiven Erklärungswert einer Schaufensteraus lage haben die Angeklagten absichtlich dazu mißbraucht, um durch Ausstellung einer übermäßig großen Anzahl von nur noch einzeln vorhandenen Restpaaren gerade der billigsten Sorten den Eindruck zu erwecken, als ob alle diese Schuhe oder doch min destens ein Teil von ihnen in den gangbaren Größen und vor allem in derselben niedrigen Preislage vorhanden seien. Die Angeklagten waren daher wegen Vergehens gegen das Wettbewerbsgesetz zu bestrafen. Beim Strafmaß wurde, wie das „Archiv für Wettbewerbs recht" berichtet, vom Gericht besonders berücksichtigt, daß der nationalsozialistische Staat einen Wettbewerb mit Mitteln, die der ehrbare Kaufmann scheut, und durch die der Kampf auf Kosten der anderen ohne Rücksicht auf gemeinsame Belange geführt wird, nicht dulden kann. Dieses Landgerichtsurteil ist außerordentlich interessant. Viel leicht bietet es die Handhabe, auch auf anderen Gebieten An reißereien durch niedrige Angebote entgegenzutreten. Natürlich dürfen keine böswilligen Schwierigkeiten daraus entstehen, aber immerhin dürfte wohl einmal nachgeprüft werden, ob bei besonders umfangreichen Angeboten billigster Uhren, Schmucksachen und dergleichen auch die Lager-Zusammensetzung einem solchen Schaufenster-Angebot entspricht, oder ob nicht, ähnlich wie im vorstehenden Falle, der Anschein eines besonders günstigen An gebotes daraus hergeleitet werden kann. Vielleicht ergibt sich dann doch, daß manche Warenhausschaufenster oder auch die Schaufenster sonstiger Geschäftsinhaber, die mit „billig" arbeiten, nicht den im vorstehenden Urteil aufgestellten Anforderungen ent sprechen. Hier wird sich für die Fachgruppe 23 und ihre Unter organisationen eine dankbare Aufgabe ergeben. Vorträge und Kursus über die Werbung der Uhrmacher. Die Verkaufsberatung für den Deutschen Uhrenfachhandel hat für den Monat April 1936 die folgenden Veranstaltungen vorgesehen: Sonntag, den 19. April, 2% Uhr, Vortrag „Die Werbung des Uhrenfachgeschäftes" in Schleswig, Ravens-Hotel, Stadtweg 19. Mittwoch, den 22., und Donnerstag, den 23. April, 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags und 8 bis 10 Uhr abends, Kursus in K i e 1, Kreishandwerkerschaft Kiel. Freitag, den 24. April, Vortrag „Die Werbung des Uhrenfachgeschäftes" in Hamburg. Eine Kursus gebühr wird nicht erhoben. Die Teilnehmer haben nur für das Lehrmaterial, falls sie dieses erwerben wollen, 1 RM zu zahlen. Ein Rundfunkbericht über Uhren. Wie in der vorigen Nummer der Deutschen Uhrmacher-Zeitung angekündigt, wurde am 6. April, vormittags 9 Y> Uhr, aus der Uhrenausstellung, die gegenwärtig im „Hause des Deutschen Handwerks" zu Berlin stattfindet, durch den Berliner Sender ein etwa zehn Minuten dauernder Bericht gegeben. Nachdem der Ansager bemerkt hatte, daß die Aus stellung einen Überblick über die bisher von den Menschen be nutzten Zeitmesser gebe, betonte Verbandsdirektor König, daß der Hauptzweck der Veranstaltung darin bestehe, die heutigen Zeitmesser und das Uhrmacher-Handwerk, das „Handwerk der tausend Werkzeuge", dem Verständnis der Laien näherzubringen. Zum Schluß ließen die Flötenspieler aus dem Jahre 1820 eine Melodie von Mozart, eine andere Uhr ein Menuett, mehrere künstliche Vögelchen und geschnitzte Figuren ihre Weisen erklingen. Zwischendurch wies der Ansager auf Juanelo Torriano, den Uhrmacher Karls V., Vaucanson und andere hin, die sich mit der Schaffung von Automatenmenschen und -tieren befaßt haben, und bemerkte, daß die Uhrenausstellung bis zum 20. April verlängert werde. Neue Armbanduhr-Zugfedern in neuer Verpackung werden von der Zugfedern- und Sägenfabrik J. N. E b e r 1 e in Augsburg her ausgebracht, in der S-Form mit Rückwärtswindung, wie sie sich in den letzten Jahren für Armbanduhrzugfedern in der Praxis sehr gut bewährt hat. Besonders auffällig und zweckmäßig ist an diesen Zugfedern, von denen uns mehrere Stücke zur Prüfung Vorlagen, die Art der Verpackung. Sie erfolgt, wie aus den Abbil dungen ersichtlich ist, in einer kleinen staubsicheren Leichtmetall kapsel, welche auf der Rückseite die genauen Maße von Breite und Durchmesser des Federhauses, für welche die Feder bestimmt ist, eingeprägt erhält (vgl. Abb. 1). In dem Kapselboden ist eine Einsparung mit zwei vorstehenden Haltezungen angebracht, die bei der Lagerung die Feder sicher in der vorgespannten Form halten. Die Abbildung 2 veranschaulicht das Heraus- nehmen der Federn, wozu man zunächst die Haltezungen hochbiegt, dann die Feder auf einer Seite über den Dosenrand hinaushebt und sie dann vorsichtig der Dose entnimmt, ohne sie her- A1 ?b. l. Außen- . i seite der Kapsel ausspringen zu lassen. ^ eingepräg- Außer der Staubsicherheit hat diese Ver- ten Maßen packungsart folgende Vorzüge: Sie bietet im wesentlichen Umfange Schutz gegen Luftfeuchtigkeit und damit gegen Rost, ferner Schutz gegen unnötiges Anfassen mit der Hand, was wiederum Schutz gegen Rostbildung durch Schweiß Abb. 2. Das Herausnehmen der Feder aus der Kapsel bedeutet. Wenn der Uhrmacher eine Armbanduhr zur Reparatur erhält, macht ihm das Heraussuchen der richtigen Feder oft Schwierigkeiten, vor allem bei markenlosen Uhren. Die richtigste Methode, die Größe der neuen Feder zu bestimmen, ist stets die Nachmessung des Innendurchmessers des Federhauses und der Breite der gebrochenen Feder bei gleichzeitiger Kontrolle der Federhausbreite mit Hilfe des Zehntel-Maßes. Die Angabe dieser Maße auf der neuen Feder erleichtert die Normung im Furniturenhandel und den richtigen Ersatz durch den Reparateur. Bei der Lagerhaltung im Furniturenhandel und beim Uhrmacher sowie beim Versand macht sich der geringe Raumbedarf und die Stabilität der Verpackung günstig bemerkbar. Sie kann unter die sonstigen Normalfedern nach Breite und Durchmesser bequem einsortiert werden. In dem uns gleichzeitig mit den Musterfedern vorgelegten Prospekt der Herstellerfirma sind die Stufungen der Vergleichs maße in Millimeter- u n d in „Robert“-Maß angegeben, was die Einführung des Millimeter-Maßes, das allgemein bevorzugt werden sollte, erleichtern dürfte. Die Beschaffenheit der uns zur Ansicht vorliegenden Mustei federn, die äußerlich einen guten Eindruck machen, läßt sich natürlich nur in Dauerprüfungen feststellen. W. Zapfen-Geradebiegen mit Lötkolben. Ein Kollege, Paul Lincke, beschreibt in der Zeitschrift „ Horology “, wie er mit Hilfe des Löt kolbens verbogene Zapfen gerade richtet. Zu diesem Zweck w J rc ^ die spitze Seite des Lötkolbens so angefeilt, daß sie sich der Zapfenform genau anpaßt. Beim Unruhzapfen muß sich also an die Fläche eine entsprechende Rundung anschließen. Dann wird der Lötkolben erwärmt und unter leichtem Druck an den Zapfen angesetzt. Die Wärme überträgt sich auf den Zapfen; sobald dieser die erforderliche Temperatur erreicht hat, soll er sich ohne Schwierigkeit geradebiegen lassen. Da die Erwärmung des Zapfens langsam vor sich geht, soll keine Gefahr bestehen, daß eine Überhitzung eintritt. Kontrollieren kann man dies ja ohne weiteres an der Farbe, die der Zapfen annimmt. Der Kollege in Amerika benutzt allerdings keinen im Feuer zu erwärmenden, sondern einen elektrischen Lötkolben. Wir selbst haben das Ver fahren noch nicht ausprobiert. Ein neuer Wettbewerb der Deutschen Gesellschaft für Gold- schmiedekunst. Auf Grund der starken Beteiligung und des Wider halles, welche die bisherigen Wettbewerbe ,,Goldschmiede- Pcrträts“ und ,,Frauenbildnis mit Schmuck“ gefunden haben, hat die Deutsche Gesellschaft für Goldschmiedekunst in Gemeinschaft
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