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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 60.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19360000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (18. April 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Noch einiges über Berylliumlegierungen für Uhrenteile
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wie sagt's der Uhrmacher seinem Schuldner?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 60.1936 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1936) 17
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1936) 29
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1936) 41
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1936) 55
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1936) 67
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1936) 89
- AusgabeNr. 9 (29. Februar 1936) 101
- AusgabeNr. 10 (7. März 1936) 115
- AusgabeNr. 11 (14. März 1936) 127
- AusgabeNr. 12 (21. März 1936) 141
- AusgabeNr. 13 (28. März 1936) 155
- AusgabeNr. 14 (4. April 1936) 169
- AusgabeNr. 15 (11. April 1936) 181
- AusgabeNr. 16 (18. April 1936) 193
- ArtikelSonderstähle für die Uhrenindustrie 193
- ArtikelNoch einiges über Berylliumlegierungen für Uhrenteile 195
- ArtikelWie sagt's der Uhrmacher seinem Schuldner? 198
- ArtikelAus der Werkstatt 199
- ArtikelJubiläum von Generaldirektor Helmut Junghans 199
- ArtikelMerkblatt über den Ankauf und die Verwendung von Gold und ... 200
- ArtikelVermischtes 202
- ArtikelUnterhaltung 203
- ArtikelHandels-Nachrichten 203
- ArtikelMeister-Vereinigungen 204
- ArtikelVersch. Vereinigungen 205
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 205
- ArtikelBriefkasten 205
- ArtikelMitteilungen des Reichsinnungsverbandes für das Uhrmacherhandwerk 206
- AusgabeNr. 17 (25. April 1936) 207
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1936) 215
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1936) 227
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1936) 239
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1936) 253
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1936) 265
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1936) 277
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1936) 289
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1936) 305
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1936) 317
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1936) 329
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1936) 341
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1936) 355
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 31 (1. August 1936) 383
- AusgabeNr. 32 (8. August 1936) 395
- AusgabeNr. 33 (15. August 1936) 407
- AusgabeNr. 34 (22. August 1936) 417
- AusgabeNr. 35 (29. August 1936) 431
- AusgabeNr. 36 (5. September 1936) 445
- AusgabeNr. 37 (12. September 1936) 459
- AusgabeNr. 38 (19. September 1936) 471
- AusgabeNr. 39 (26. September 1936) 485
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1936) 499
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1936) 513
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1936) 523
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1936) 537
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1936) 551
- AusgabeNr. 45 (7. November 1936) 565
- AusgabeNr. 46 (14. November 1936) 579
- AusgabeNr. 47 (21. November 1936) 593
- AusgabeNr. 48 (28. November 1936) 607
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1936) 633
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1936) 645
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1936) 661
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1936) 675
- BandBand 60.1936 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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- Links
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198 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 16 besitzt. (Von anderer Seite mit 0,5 bis 0,75 Gauß angegeben. Die Schriftleitung.) Sicher ist, wie der Vorsitzende bemerkt hat, die psychologische Frage bei neuen Werk stoffen besonders heikel. Ob im vorliegenden Falle die Erzeuger solcher Legierungen die Verbraucher in der rich tigen Weise zu interessieren oder zu informieren versäumt haben, ist eine Frage, die man auch anders betrachten kann. Wir haben es jedenfalls immer sehr wenig geschätzt, mit irgend etwas, was neu ist, gleich auf den großen Markt zu gehen und große Reklame dafür zu machen; wir haben viel mehr immer den Weg vorgezogen, daß wir bei einer Neuerung nur an ein oder zwei zuverlässige und renommierte Firmen herantreten und sie um eine objektive und sorgfältige Prü fung ersuchen. Dadurch erspart man allen Beteiligten dop pelte Arbeit und tritt erst nach genügender Sicherstellung des Wertes der Neuerung an die weitere Öffentlichkeit, die dann darauf rechnen kann, etwas zu erhalten, was die ernste Beschäftigung damit auch zu lohnen verspricht. Die Ver wendung der vergüteten Nivarox-Spiralfedern liegt ja nun bereits etwa vier bis fünf Jahre zurück, ohne daß uns irgend welche Fehlschläge zu Ohren gekommen wären. Die Zug federn aus Berylliumlegierungen sind etwa anderthalb Jahre im Gebrauch, ohne daß uns von Brüchen etwas bekannt geworden ist. Die Mitteilungen über den Abwurf von Uhren aus Flugzeugen, die zu unserem größten Bedauern soviel Verstimmung verursacht haben, haben einen ganz be sonderen Anlaß gehabt. In Amerika hat man außerordent liche Reklame damit gemacht, daß sogenannte „stoßsichere" Uhren von hohen Gebäuden herabgeworfen wurden, viel fältig sogar Abwurf, Auftreffen und anschließendes Er staunen, daß die Uhr noch ging, im Film vorgeführt. Nun kann man freilich darauf erwidern wie eine bekannte deutsche Füllfederhalterfabrik, die eine amerikanische n--m U j ng , dem Inserat abwehrt: „Andere lassen ihre r ullfederhalter zur Prüfung von Lastkraftwagen überfahren- wir prüfen die unserigen, ob sie einwandfrei schreiben." Manchmal kann man aber eine „amerikanische" Reklame nur abwehren, indem man „auf einen Schelm zwei setzt". So haben wir dann eben zugestimmt, daß ein halbes Dutzend Uhren mit wichtigen Teilen aus Berylliumlegierungen, die übrigens aus der Serienfabrikation stammten und nicht etwa verstärkte Zapfen oder dergleichen besaßen, sondern nur die serienmäßigen, allerdings nach Prinzipien der Mechanik korrekt geformten Zapfen, aus einem Flugzeug abgeworfen wurden, und so den Beweis geliefert, daß die europäische Industrie ebenso gute Produkte zu erzeugen vermag wie die amerikanische. Im übrigen haben Sie hoffentlich meinen Ausführungen entnommen, daß wir jeder marktschreierischen Werbung abhold sind, im Gegenteil sehr zurückhaltend und sorgfältig mit der Erprobung und Bekanntgabe neuer Ver- fahren oder Werkstoffe vorzugehen wünschen. R. Straumann: Nachträglich möchte ich noch auf die Frage von Dr. Baltzer erwähnen, daß wir die ver gütete Legierung nicht „Elinvar"-Legierung, sondern eben „Nivarox“-Legierung genannt haben, weil durch den Zusatz von Beryllium die Eigenschaften der früheren Elinvar-Legierung so wesent lich verändert worden sind. Der Vorsitzende: Dr. Rohn hat uns auch in seinem Schlußwort und seinen Antworten außerordentlich viele Anregungen gegeben, für die wir ihm zu Dank verpflichtet sind. Daß man mit Veröffentlichungen über Dinge, die erst noch erprobt und bei denen Erfahrungen gesammelt werden sollen, vorsichtig ist, können wir verstehen. Um so mehr begrüßen wir es, daß nun durch diesen Vortrag und die Aussprache weitgehend Aufklärung geschaffen worden ist. Wie sagt’s der Uhrmacher seinem Schuldner? Das „richtige Mahnen gilt als eine Kunst, die nur wenige von denen meistern, die sich abmühen, durch persönlich ge- haltene und möglichst „magnetische" Schreiben hartgesottene Schuldner munter zu machen. Zugleich ist es aber eine kleine Wissenschaft für sich. An Hand einiger besonders typischer Lalle soll gezeigt werden, auf wie gefährlichem Boden man sich hier befindet. Zunächst das strafrechtliche Gebiet: Da ist vor allem der besonders häufige Fall der offenen Postkarte, auf welcher der Mahner unter Hinweis auf die Hinfälligkeit der Einwendungen des Gegners sich zu der Behauptung versteigt, dieser wolle sich nur an der Zahlung „vorbeidrücken". Die Karte kommt versehentlich in des Nachbars Hand, und der überreicht sie mit vielsagender Miene dem Adressaten, Es ist klar, daß hier der 1 atbestand der Beleidigung gegeben ist. Bedenklicher noch wird die Sache, wenn die Mahnung durch eine Drohung unterstützt wird. Ein besonders be lebtes Mittel der Einwirkung auf den Gegner ist die An kündigung, ihn wegen Betruges dem Strafrichter ausliefern zu wo en. eute, die so etwas zu lesen bekommen, pflegen en rus et auszurufen: „Das ist ja die reine Erpressung." Manche meinen damit, nur, das Verhalten des Gläubigers grenze an Erpressungsversuch; andere sind nur schwer da von zu uberzeugen, daß von einem solchen keine Rede sein kann Zum Erpressungsversuch gehört die Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Gläubiger aber will ja gerade nur sein gutes Recht. Und doch schießt jene Auffassung nicht so ganz weit am Ziel vorbei: Vielfach ergeben Mahndrohungen trotz des Glaubens des Drohenden an die Berechtigung seines Anspruches einen Straftatbestand, nämlich den des Nötigungs versuches. Dieser setzt zwar nicht, wie der Erpressungsversuch, die Ab sicht voraus, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, aber es gehört dazu — wiederum anders als beim Erpressungsversuch — eine Bedrohung mit einem Verbrechen oder Vergehen. In dem oben angeführten Beispiel der Drohung mit Strafanzeige liegt eine solche Bedrohung nicht vor, denn eine Strafanzeige ist ja kein Verbrechen oder Vergehen. Wer aber z. B. dem Schuldner droht, ihn in einer Zeitung anzuprangern, droht ihm mit Beleidigung, also mit einem Vergehen. Nun noch etwas über die Anfechtbarkeit von Willenserklärungen, zu denen jemand „widerrecht lich durch Drohung bestimmt“ worden ist. Da droht z. B. ein Schuldner seinem Gläubiger, ihm überhaupt nichts zu zahlen, wenn er nicht ein bestimmtes Schriftstück unterschreibe. Es ist klar, daß eine solche „Willenserklärung", die das Gegenteil des Willens erklärt, anfechtbar ist. Anders, wenn der Dro hende nur von seinem guten Recht Gebrauch gemacht hat und nach allgemeiner Auffassung sein Verhalten nicht als un sachgemäß und unüblich zu gelten hat. Dahin gehört vor allem die Drohung mit Klageerhebung. Kein Mensch würde auf den Gedanken kommen, daß man nicht seinem Schuldner sollte schreiben dürfen: „Wenn bis Ende nächster Woche der Betrag nicht bei mir eingeht, erhebe ich Klage." Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob der Anspruch sich etwa hinter her als ungerechtfertigt erweist. Dr. S.
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