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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 60.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19360000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (16. Mai 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handels-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 60.1936 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1936) 17
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1936) 29
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1936) 41
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1936) 55
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1936) 67
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1936) 89
- AusgabeNr. 9 (29. Februar 1936) 101
- AusgabeNr. 10 (7. März 1936) 115
- AusgabeNr. 11 (14. März 1936) 127
- AusgabeNr. 12 (21. März 1936) 141
- AusgabeNr. 13 (28. März 1936) 155
- AusgabeNr. 14 (4. April 1936) 169
- AusgabeNr. 15 (11. April 1936) 181
- AusgabeNr. 16 (18. April 1936) 193
- AusgabeNr. 17 (25. April 1936) 207
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1936) 215
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1936) 227
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1936) 239
- ArtikelOhne Großhandel keine deutsche Volkswirtschaft 239
- ArtikelDer deutsche Uhrengroßhandel 240
- ArtikelTagung der Grossisten des Edelmetallgewerbes 242
- ArtikelAmerikanische Uhrenwerbung bei der Frauenwelt 242
- ArtikelEntwurfsgrundlagen der Ankerhemmungen (Schluß zu Seite 217) 244
- ArtikelAus der Werkstatt 246
- ArtikelSprechsaal 246
- ArtikelVermischtes 247
- ArtikelHandels-Nachrichten 249
- ArtikelMeister-Vereinigungen 250
- ArtikelVersch. Vereinigungen 251
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 251
- ArtikelBriefkasten 252
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1936) 253
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1936) 265
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1936) 277
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1936) 289
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1936) 305
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1936) 317
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1936) 329
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1936) 341
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1936) 355
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 31 (1. August 1936) 383
- AusgabeNr. 32 (8. August 1936) 395
- AusgabeNr. 33 (15. August 1936) 407
- AusgabeNr. 34 (22. August 1936) 417
- AusgabeNr. 35 (29. August 1936) 431
- AusgabeNr. 36 (5. September 1936) 445
- AusgabeNr. 37 (12. September 1936) 459
- AusgabeNr. 38 (19. September 1936) 471
- AusgabeNr. 39 (26. September 1936) 485
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1936) 499
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1936) 513
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1936) 523
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1936) 537
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1936) 551
- AusgabeNr. 45 (7. November 1936) 565
- AusgabeNr. 46 (14. November 1936) 579
- AusgabeNr. 47 (21. November 1936) 593
- AusgabeNr. 48 (28. November 1936) 607
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1936) 633
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1936) 645
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1936) 661
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1936) 675
- BandBand 60.1936 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 20 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 249 in der Messehalle vorgesehen. Ein sehr wesentlicher Punkt ist die Beleuchtung der Geschäfte in den Berliner Haupt verkehrsstraßen, die zur Zeit als sehr mäßig bezeichnet werden muß. Die an der Vorbereitung mitwirkenden Architekten fordern eine mindestens fünffach stärkere Beleuchtung, Verhandlungen über einen billigeren Strompreis sind eingeleitet. Das Urkundensteuergesetz vereinheitlicht das Stempelsteuer wesen. Am 5. Mai 1936 ist ein neues Urkundensteuergesetz erlassen worden, das am 1. Juli 1936 in Kraft treten wird. In diesem Ge setze werden die Stempelsteuern der Länder vereinheitlicht und zu einem einheitlichen Reichsgesetze zusammengefaßt. Daher treten die Landesstempelgesetze und die Verordnung über die Stempelsteuer im Saarland am 1. Juli 1936 außer Kraft. Gegen stand der Urkundensteuer sind im allgemeinen die gleichen Geschäfte wie die in den Landesstempelgesetzen er wähnten. Der Urkundensteuer unterliegen z. B. Schulderklärungen, Hypothekenbestellungen, Verpfändungserklärungen, Mietverträge, Vollmachtserteilungen und Schiedssprüche. Die Steuersätze des Urkundensteuergesetzes entsprechen im großen und ganzen denen, die zur Zeit in Preußen in Geltung sind. Für die Allgemein heit tritt durch die Urkundensteuer keinesfalls eine höhere steuer liche Belastung ein; in einigen Ländern werden die Steuerpflichtigen sogar steuerlich entlastet werden. Aus sozialen Gründen sieht das Urkundensteuergesetz für einige Rechtsgeschäfte erhöhte Frei grenzen vor; so sind Mietverträge über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile bis zu einem jährlichen Mietentgelt von 900 RM von der Besteuerung ausgenommen. Kindesannahmeverträge sind von der Steuer freigelassen, wenn das für die Steuerberechnung maßgebende Vermögen den Betrag von 20 000 RM nicht übersteigt. Anstellungsverträge sind von der Steuer frei, wenn das jährliche Einkommen den Betrag von 3600 RM nicht übersteigt. Damit geht das Urkundensteuergesetz bei Berücksichtigung sozialer Gründe über die Freigrenzen hinaus, die in den meisten Landesstempel gesetzen festgesetzt sind. Rückkehr zum Spezialgeschäft in den Vereinigten Staaten. Wie berichtet wird, konnte im letzten Jahre bei den drei großen Ein heitspreisgeschäften in den Vereinigten Staaten (Wooiworth, Kresge und Kress) die beachtenswerte Feststellung gemacht wer den, daß die Umsätze und der Reingewinn bei diesen Unternehmen rückgängig sind, obwohl die Zweiggeschäfte noch vermehrt worden sind. Die Ursache dieses Umschwungs dürfte in der langsamen Abwanderung der Massen von der billigsten Ware liegen. Anderer seits verzeichnen nämlich die Spezialgeschäfte eine Vergrößerung ihrer Umsätze, wie überhaupt in den Städten die Erstarkung des Fachgeschäftes immer deutlicher sichtbar wird. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhänge auch die Absicht der amerikanischen Regierung, auf die Einheitspreisbetriebe eine mit der Zahl der Zweiggeschäfte steigende Steuer zu legen. Handels-N achrichten Steigerung des deutschen Uhrenumsatzes im März 1936 gegenüber dem Vorjahre 4 v. H. Die Umsätze des deutschen Facheinzelhandels lagen nach den Ermittlungen der Forschungsstelle für den Handel beim Reichs kuratorium für Wirtschaftlichkeit im März 1936 um 9 v. H. höher als im gleichen Monat des Vorjahres. Der Umsatzzuwachs ist zu einem erheblichen Teile auf die Zunahme der umgesetzten Waren mengen und vielleicht auch auf den etwas größeren Absatz besserer Qualitäten zurückzuführen. Da die Kosten der Lebenshaltung (ohne Wohnung) in dem gleichen Zeiträume nur um 2 v. H. gestiegen sind, so kann die Umsatzerhöhung um 9 v. H. nur zu einem Teile auf Preiseinflüssen beruhen. Im Berichtsmonat ist der Gesamtumsatz im Vergleich zu dem März 1933 um 26 v. H. gestiegen. Die Uhrenumsätze sind gegenüber dem März 1935 nur um 4 v, H., im Vergleich zum März 1933 jedoch um 49 v, H, gestiegen. Der Umsatzstand vom März 1931 konnte allerdings, wie die Forschungs stelle bemerkt, noch nicht wieder ganz erreicht werden. Uhren und Edelmetallwaren auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1936 Nach dem kürzlich vom Werberat der deutschen Wirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Leipziger Meßamt herausgegebenen Bericht war die Leipziger Frühjahrsmesse 1936 nach Einkäufer besuch und Umsätzen die erfolgreichste Messe seit Jahren. Die Gesamtzahl der geschäftlichen Besucher betrug 238 441 gegenüber 196 346 zur Frühjahrsmesse 1935; die .Zahl der Auslandsbesucher belief sich auf 24 751 (Zunahme gegen über dem Vorjahre: 14%). Die Messe war von 8106 (i.V. 7527) Firmen beschickt. Der von den deutschen Ausstellern erzielte Umsatz wird auf 390 (i.V. 290) Mill. RM geschätzt; davon entfielen auf die Auslandsaufträge etwa 125 (i. V. 90) Mill. RM. In allen Gruppen der Mustermesse berichten die Firmen über gesteigerte Geschmacksansprüche und eine weit größere Nachfrage nach besseren Qualitäten. Über das Geschäft mit Uhren wird der folgende gedrängte Bericht gegeben: Inland: Qualitätswaren mehr verlangt als billigere Ausführungen; Stiluhren und Schwarzwälder Uhren gut verkauft; Neuheiten in Weckeruhren beachtet; starkes Interesse für Neuheiten in Uhrarmbändern. Ausland: In Stand-, Wand- und Tischuhren wurden sowohl höhere Qualitäten als auch mittlere und einfache Ausführungen verlangt; in Taschen- und Armband uhren durchweg gute Qualitäten bevorzugt; zufriedenstellendes Geschäft in Stand-, Wand- und Tischuhren mit Belgien, Groß britannien, den Niederlanden, den Balkanstaaten, den nordischen Ländern sowie mit Argentinien, Brasilien und Columbien; Taschen- und Armbanduhren kauften Großbritannien, Schweden und Kanada, Uhrketten und Uhrarmbänder die Niederlande, die nordischen Länder und die Balkanstaaten. — Da die Zimmeruhren in Holz gehäuse sowie die Küchenuhren in enger Verbindung mit den Möbeln stehen, so wird es von Interesse sein, zu hören, was über das inländische Möbelgeschäft auf der Leipziger Messe gesagt wird: Möbel aus deutschen Hölzern, namentlich solche aus Birke, Kirschbaum, Esche und Rüster, begehrt; schlichte Formen mehr bevorzugt als reich ausgestattete Modelle; gute Qualitäten vornehmlich bei Speise- und Schlafzimmern verlangt; bei Küchenmöbeln fanden einfache Modelle, die größte Raum ausnutzung zulassen, viel Anklang; neuartige Tischkonstruktionen wurden gut gekauft. Über Edelmetall- und Schmuckwaren wird fol gendes bemerkt: Inland: Geschmacksanspruch und Qualitäts nachfrage wesentlich höher als im Vorjahre; die Nachfrage nach Silberschmuck größer als nach Goldschmuck; modische Neuheiten im Vordergründe des Interesses. Ausland: Silberschmuck und Kleinsilberwaren kauften vor allem die Niederlande, Belgien, die Schweiz, Schweden, Großbritannien, Frankreich und einige süd amerikanische Länder, Clips und Armreifen namentlich Jugo slawien, Rumänien, die Tschechoslowakei und Ungarn; verschie dentlich wurde ein Ausbleiben englischer Einkäufer festgestellt. Disziplin und Verantwortungsgefühl im kaufmännischen Zahlungswesen Da immer noch im Geschäftsverkehr Mißstände im Zahlungs wesen festgestellt werden, welche die Gesundung des Wirtschafts lebens erschweren und der Stellung des deutschen Kaufmannes als verantwortungsbewußten Gliedes der Volksgemeinschaft nicht entsprechen, so haben die Reichswirtschaftskammer, die Arbeits gemeinschaft der Industrie- und Handelskammern, die Reichs gruppen Industrie und Handel sowie der Reichsstand des Deutschen Handwerks folgenden Aufruf erlassen: „Die Vertragstreue ist der Grundbegriff alles kaufmännischen Handelns; daher ist die pünktliche Erfüllung ab geschlossener Verträge die erste Pflicht in jedem Geschäftsverkehr. Hiergegen verstößt auch, wer vereinbarte Zahlungsziele nicht innehält. Vor allem sind im Zahlungsverkehr folgende Grundsätze zu beachten: 1. Ob und in welcher Höhe ein Kassaskonto in An spruch genommen werden kann, entscheidet sich nach den zugrunde liegenden Abmachungen. Der Käufer hat kein Recht, in einseitiger Willkür nicht vereinbarte oder über eine Ver einbarung hinausgehende Vergütungen für vorzeitige Zahlungen zu beanspruchen. 2. Wer in Zahlungsverzug geraten ist, hat Verzugszinsen zu leisten. Immer noch weigern sich Zahlungspflichtige, denen kraft Vertrages oder Gesetzes Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden, dieser Pflicht nachzukommen. Unter allen Umständen muß die Drohung, wegen einer solchen Forderung zu einem anderen Lieferanten überzugehen, als unlauteres Geschäftsgebaren gebrandmarkt werden. 3. Der Handelswechsel, der an sich ein durchaus zweckmäßiges Zahlungsmittel ist, darf dennoch nicht ohne weiteres der Barzahlung gleichgeachtet werden, weil das Kreditrisiko bis zur Einlösung des Wechsels weiterläuft. Vielmehr muß es in jedem einzelnen Falle dem Gläubiger überlassen bleiben, ob überhaupt, in welcher Höhe und mit welcher Laufzeit oder unter welchen besonderen Bedingungen er das eigene Akzept oder Kunden wechsel seines Schuldners entgegennehmen will. Geschieht dies aber, so kann allgemein und grundsätzlich nichts dagegen ein gewendet werden, auch brancheübliche Skonti zu gewähren. Der Schuldner muß dann den laufenden Wechselzins (Diskont), gege benenfalls auch Inkasso- und sonstige Spesen vergüten. Absatzkrisen und übermäßiger Konkurrenzdruck haben früher oft eine Lockerung der Zahlungssitten hervorgerufen oder begün stigt. Ordnung und Sauberkeit im geschäftlichen Verkehr erfordern, daß ein Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten künftig als ein mit dem kaufmännischen Standesbewußtsein nicht zu ver einbarender Mangel an Verantwortungsgefühl durch die hierfür zuständigen Stellen gekennzeichnet wird."
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