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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 60.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19360000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (23. Mai 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhrmacher-Gehilfen und -Meisterprüfungen in Amerika
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 60.1936 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1936) 17
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1936) 29
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1936) 41
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1936) 55
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1936) 67
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1936) 89
- AusgabeNr. 9 (29. Februar 1936) 101
- AusgabeNr. 10 (7. März 1936) 115
- AusgabeNr. 11 (14. März 1936) 127
- AusgabeNr. 12 (21. März 1936) 141
- AusgabeNr. 13 (28. März 1936) 155
- AusgabeNr. 14 (4. April 1936) 169
- AusgabeNr. 15 (11. April 1936) 181
- AusgabeNr. 16 (18. April 1936) 193
- AusgabeNr. 17 (25. April 1936) 207
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1936) 215
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1936) 227
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1936) 239
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1936) 253
- ArtikelAufbau und Tätigkeit der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel 253
- ArtikelAus der Werkstatt 255
- ArtikelSonderstähle für die Uhrenindustrie (Schluß zu Seite 230) 256
- ArtikelUhrmacher-Gehilfen und -Meisterprüfungen in Amerika 258
- ArtikelSprechsaal 258
- ArtikelVermischtes 259
- ArtikelHandels-Nachrichten 260
- ArtikelMeister-Vereinigungen 261
- ArtikelVersch. Vereinigungen 262
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 263
- ArtikelBriefkasten 264
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1936) 265
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1936) 277
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1936) 289
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1936) 305
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1936) 317
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1936) 329
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1936) 341
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1936) 355
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 31 (1. August 1936) 383
- AusgabeNr. 32 (8. August 1936) 395
- AusgabeNr. 33 (15. August 1936) 407
- AusgabeNr. 34 (22. August 1936) 417
- AusgabeNr. 35 (29. August 1936) 431
- AusgabeNr. 36 (5. September 1936) 445
- AusgabeNr. 37 (12. September 1936) 459
- AusgabeNr. 38 (19. September 1936) 471
- AusgabeNr. 39 (26. September 1936) 485
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1936) 499
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1936) 513
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1936) 523
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1936) 537
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1936) 551
- AusgabeNr. 45 (7. November 1936) 565
- AusgabeNr. 46 (14. November 1936) 579
- AusgabeNr. 47 (21. November 1936) 593
- AusgabeNr. 48 (28. November 1936) 607
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1936) 633
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1936) 645
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1936) 661
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1936) 675
- BandBand 60.1936 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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258 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 21 Uhrmacher-Gehilfen- und -Meisterprüfung in Amerika Während es früher in Amerika keinerlei Prüfungen für Uhrmacher gegeben hat, sind solche vor einiger Zeit von dem Horological Institute of America, das im Jahre 1921 gegründet worden ist, eingeführt worden. Durch dies Institut werden den Uhrmachern Diplome als Gehilfe oder Meister verliehen (junior watchmaker und certified watchmaker ), die im Rang etwa mit unseren deutschen Gehilfen- und Meister prüfungszeugnissen verglichen werden können, wenn sie diesen auch nicht ganz entsprechen. Nachdem in Deutschland das Prüfungswesen jetzt einen ganz besonderen Aufschwung genommen hat, dürfte es interessieren, was man in Amerika für Anforderungen stellt. Bei der Gehilfenprüfung wird die Reparatur einer 12 oder 16"' Taschenuhr mit 15 oder mehr Steinen verlangt. Zu der Arbeit gehört das Reinigen, die Erneuerung von Bestandteilen unter Verwendung von Fertigfurnituren, wie z. B. der Unruhwelle, das Setzen von Steinen, das Ersetzen der Zugfeder, das Richten und Abwiegen der Unruh und dergleichen. Nach der Reparatur muß die Uhr reguliert werden, und zwar wird sie auch auf ihre Gangleistung ge prüft. Sie darf dabei eine der jeweiligen Art der Uhr an gemessene Abweichung nicht überschreiten. Bei der Meisterprüfung wird wesentlich mehr verlangt. Es muß eine schriftliche theoretische Prüfung ab gelegt werden. Weiter müssen zwei Uhren repariert werden, und zwar eine 12"' oder 16'" Taschenuhr mit 17 oder mehr Steinen und eine 6%'" Armbanduhr, rechteckig oder oval, oder eine 10U'" oder kleinere runde Armbanduhr. Diese Armbanduhr muß eine aufgeschnittene Unruh und 15 oder mehr Steine haben. Außerdem müssen weitere Arbeiten an gefertigt werden. Es müssen z. B. Steine in eine Musterplatte gefaßt werden, und zwar müssen alle Arten von Steinen gesetzt und alle Arten von Fassungen angefertigt werden. Ferner müssen Unruhwellen angefertigt, Zugfedern ersetzt werden und dergl. Die Ankerhebesteine und der Unruhhebel stein müssen gesetzt, der Hemmungseingriff muß eingerichtet, eine Spiralfeder mit Endkurve muß aufgesetzt werden. Nach der Reparatur müssen die Uhren in Lagen reguliert wer den, und zwar darf bei der Taschenuhr in fünf Lagen die Abweichung zwischen je zwei Lagen nicht größer als 20 Sekunden sein. Die Armbanduhren werden in drei Lagen geprüft. Hier darf die Abweichung zwischen je zwei Lagen nicht größer als 90 Sekunden sein. Die Prüfung der Gangleistungen wird sowohl bei der Gehilfen- als auch bei der Meisterprüfung nicht durch die Prüfungskommission, sondern durch das * Bureau of Standards, das ist eine amtliche Prüfungsstelle, vorgenom men. Besteht der Prüfling nicht in irgend einem Teile, so kann ihm von der Prüfungskommission Gelegenheit gegeben werden, die Prüfung zu wiederholen, wenn sie es für zweck mäßig hält. Bei Versagen wird der Prüfling ermutigt, weiter zu studieren und einen neuen Versuch zu machen. Es dürfte in Deutschland mit seinem hochstehenden Prüfungswesen interessieren, was in Amerika bei der Meister prüfung verlangt wird. Denn hier bei uns dürfte unseres Wissens die Gangleistung einer Uhr bei einer Meisterprüfung noch nicht amtlich geprüft und gewertet worden sein. Uns scheinen die Anforderungen für einen Durchschnittsuhrmacher bei der^Meisterprüfung in Amerika mindestens hinsichtlich der Gangleistung der Taschenuhr sehr bemerkenswert zu sein. Es soll sich wohl auch um eine Auslese von über dem Durch schnitt stehenden Uhrmachern handeln. Aber die Tatsache, daß der größte Nachdruck auf die Reparatur und richtige Regulierung gelegt wird, ist beachtlich und nachahmenswert. Sprechsaal } Einzelabgabe einer Pendelfeder Dieses kleine, unscheinbare Ding spielt im Leben des Uhr- machers eine große Rolle, und ich glaube, einmal auf einen großen r ehler, der mit diesem kleinen Federchen getrieben wird, hin- weisen zu sollen. Ein Kunde kommt; er hat zwei kümmerliche eine r r F en d®lf ec ler sorgfältig in ein Stückchen Zeitungspapier gehüllt. „Ich möchte eine solche Feder haben; sie ging beim Umzug entzwei.“ — Nach wenigen Minuten verläßt er mit einer genau ausgesuchten Feder den Laden und ist einige Pfennige los geworden. Das ist die Sache, die noch nie oder doch seit sehr langer Zeit nicht in einer Aussprache in der Fachzeitung behandelt worden ist. Tat der Uhrmacher recht, dem Kunden eine Pendel- eder für 30, 50, 80 Pfennige oder gar 1,50 RM auszuhändigen? Was soll der Fachmann in Deutschland bei Abgabe einer Pendel- jj ein ‘P ! ' t *\ c h verlangen, oder soll er die Abgabe verweigern und den Kunden veranlassen, die ganze Uhr zu bringen, um sie mit der neuen Pendelfeder zu versehen und somit eine größere Verdienstspanne zu erzielen? Wie diese Frage früher gelegentlich gelöst wurde, erlebte ich in einem bekannten süddeutschen Geschäft, als auch ein Kunde mit einer zerbrochenen Pendelfeder kam, die er sorgsam in seinem miggeldbeutel verstaut hatte. Mir wurde laut und deutlich der , erteilt, eine Pendelfeder auszusuchen, aber eine recht kräftige und starke, die lange hält und nicht so leicht entzwei ginge. Nachdem der Kunde den Laden hochbefriedigt über die aufmerksame Bedienung verlassen hatte und sich im stillen freute, den Uhrmacher überlistet zu haben, erklärte mir der Meister folgendes; Mit dieser zu starken Pendelfeder geht die Uhr nie, u Iy , , r kann sich tagelang damit abmühen; uns kann der nicht ins Handwerk pfuschen. • ^ c ^ on am nächsten Tag war die ganze Uhr da, und, sich entschuldigend, meinte der Mann, es müsse doch mehr daran 8 ’ und da könne eben nur ein tüchtiger Uhrmacher helfen. Peterchen. o i V er °ffcntlichungen im ,,Sprechsaar‘ übernimmt die ochriitleitung nur die preßgesetzliche Verantwortung. Durch die vorstehenden Ausführungen haben wir gern die Frage der Abgabe einzelner Pendelfedern einmal zur Aussprache gestellt. Unsererseits möchten wir jedoch gleich bemerken, daß wir es grundsätzlich für falsch halten, einen Kunden unrichtig zu be dienen, wie es im Vorstehenden bezüglich der Abgabe einer zu dicken Pendelfeder geschildert worden ist. Es ist schon schlimm genug, wenn eine unrichtige Bedienung ohne eigenes Verschulden erfolgt; aber die bewußt falsche Lieferung von Bestandteilen muß unbedingt abgelehnt werden. Sie grenzt an das Schadenersatz- Gebiet, falls sie nicht bereits eine Überschreitung bedeutet. Sie ist aber auch moralisch in jedem Falle zu verurteilen. Für den Beteiligten besteht mindestens die Gefahr, daß seine Handlungs weise durch einen anderen Uhrmacher aufgedeckt wird. Dann wird nicht nur sein eigener geschäftlicher Ruf aufs schwerste gefährdet, sondern der gute Ruf des Standes überhaupt. Man kann eine Arbeit oder eine Lieferung entweder ausführen oder ab lehnen. Wird sie ausgeführt, dann muß aber auch eine richtige Bedienung erfolgen. Hierüber kann es unter ehrbaren Kaufleuten und Handwerkern keine zweierlei Ansichten geben. Die Frage, deren Erörterung interessant und wichtig zu sein scheint, ist die, ob man einem Kunden eine Pendelfeder nach Vorlage der alten Pendelfeder überhaupt einzeln abgeben soll. Es wäre erwünscht, wenn zweckdienliche Äußerungen zu dieser Frage eingesandt würden. Wahrscheinlich werden die Ansichten sehr verschieden sein. In der Großstadt, bei weiten Entfernungen und bei einer Abgabe über Land ist die Sache sicher anders zu beurteilen als an einem kleinen Platz für den Platz selbst bezw. auch an größeren Plätzen für den engeren Geschäftsbezirk des Uhrmachers. Weiter wäre es sehr erwünscht, wenn ein einigermaßen ein heitlicher Preis für die Einzelabgabe einer Pendelfeder festgestellt werden könnte, denn hier fehlen für die Berechnung die Grund lagen fast ganz. Handelt es sich um einen besonders guten Kunden, so ist es wahrscheinlich besser, eine einzelne Pendelfeder unter Umständen kostenlos abzugeben, als sie nur mit einem geringen Betrage von vielleicht 10 oder 20 Rpf. (bei einem Einkaufspreis
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