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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 60.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19360000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 28 (11. Juli 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Versicherung des Kaufmanns gegen Betriebsunfälle
- Autor
- Grun, Otto
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 60.1936 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1936) 17
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1936) 29
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1936) 41
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1936) 55
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1936) 67
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1936) 89
- AusgabeNr. 9 (29. Februar 1936) 101
- AusgabeNr. 10 (7. März 1936) 115
- AusgabeNr. 11 (14. März 1936) 127
- AusgabeNr. 12 (21. März 1936) 141
- AusgabeNr. 13 (28. März 1936) 155
- AusgabeNr. 14 (4. April 1936) 169
- AusgabeNr. 15 (11. April 1936) 181
- AusgabeNr. 16 (18. April 1936) 193
- AusgabeNr. 17 (25. April 1936) 207
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1936) 215
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1936) 227
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1936) 239
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1936) 253
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1936) 265
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1936) 277
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1936) 289
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1936) 305
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1936) 317
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1936) 329
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1936) 341
- ArtikelVersicherung des Kaufmanns gegen Betriebsunfälle 341
- ArtikelGenaue Zeit durch das Sonnenlot 342
- ArtikelAus der Werkstatt 343
- ArtikelErste Jahresfeier der Glashütter Optikerkurse 345
- ArtikelSprechsaal 347
- ArtikelVermischtes 348
- ArtikelHandels-Nachrichten 351
- ArtikelMeister-Vereinigungen 352
- ArtikelVersch. Vereinigungen 353
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 353
- ArtikelBriefkasten 354
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1936) 355
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 31 (1. August 1936) 383
- AusgabeNr. 32 (8. August 1936) 395
- AusgabeNr. 33 (15. August 1936) 407
- AusgabeNr. 34 (22. August 1936) 417
- AusgabeNr. 35 (29. August 1936) 431
- AusgabeNr. 36 (5. September 1936) 445
- AusgabeNr. 37 (12. September 1936) 459
- AusgabeNr. 38 (19. September 1936) 471
- AusgabeNr. 39 (26. September 1936) 485
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1936) 499
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1936) 513
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1936) 523
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1936) 537
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1936) 551
- AusgabeNr. 45 (7. November 1936) 565
- AusgabeNr. 46 (14. November 1936) 579
- AusgabeNr. 47 (21. November 1936) 593
- AusgabeNr. 48 (28. November 1936) 607
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1936) 633
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1936) 645
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1936) 661
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1936) 675
- BandBand 60.1936 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Dßütsdltfl SP ^ Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellung vierteljährlich 4.75 RM (einschließlich 0,43 RM Ubenveisungsgebiihr); für das Ausland werden die den Bedingungen der einzelnen Länder angepaßten Bezugsbedingungen auf Anfrage gern mitgeteilt Die Zeitung erscheint an jedem Sonnabend. Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung. Berlin SVV68, Neuenburger Str. 8 *äk/fo VScAu/f, GkiVilti Huyqens Gr»Kan- Hirns TS.Mudqt EU Ro'l 3 KtnoXd kLlnNLlt IIIIIIIH Preise der Anzeigen Grundpreis Vi Seite 200,— RM. l /ioo Seite — 10 mm hoch und 4t> mm breit — fiir Ge schäfts- und vermischte Anzeigen 2.— RM. für Stellen-Angebote und -Gesuche 1,50 RM (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus; Normalpreis X Multiplikator I*/s) Postscheck-Konto Berlin 2581 Telegramm - Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: Sammel-Nr. A7 Dönhoff 524f> Uhceiv,Edelmetall-und Sdiimickinaceii-Mackt Amtliches Organ der Fachgruppe 23 (Juwelen, Gold- und Silberwaren. Uhren) der Wirtschalisgruppe Einzelhandel Nr. 28, Jahrgang 60 i Verlag: Deutsche Verlagswerke Strauß, Vetter & Co., Berlin SW68 11. Juli 1936 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten » Nachdruck verboten Versicherung des Kaufmanns gegen Betriebsunfälle Von Otto Grun, stellv, Geschäftsführer der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel Die reichsgesetzliche Unfallversicherung umfaßt in erster Linie die Versicherung der Betriebe des Einzelhandels, wenn diese über den Umfang des Kleinbetriebes hinausgehen. Das bedeutet, daß die in diesen Betrieben beschäf tigten Personen, und zwar ausnahmslos und ohne Rücksicht darauf, ob sie Lehrlinge oder ältere An gestellte sind, ob sie für ihre Tätigkeit entlohnt werden oder nicht, ob sie eigene Angehörige des Betriebsführers oder fremde Personen sind, den Schutz der Unfall versicherung bei Betriebsunfällen haben. Nur der Betriebsführer und sein Ehegatte sind ausgenommen, weil die Unfallversicherung eine Versicherung für alle in abhängiger Stellung Arbeitenden ist. Möglichkeit und Bedeutung der freiwilligen Unfallversicherung Dieser Zustand wird hauptsächlich vom Kaufmann im kleinen Betriebe, der in seinem Geschäfte selbst praktisch mit tätig ist, der bei allen Arbeiten selbst Hand anlegen muß und so den Gefahren des Betriebes in gleicher Weise unter liegt wie seine versicherten Gefolgschaftsmitglieder, bedauert; denn er ist häufig nicht in der Lage, aus eigener Kraft das Unfallrisiko seiner Tätigkeit zu tragen. Aus eigenen Mitteln kann er meist die oft erheblichen Kosten einer Heilbehand lung zur Wiederherstellung seiner Erwerbsfähigkeit nicht aufbringen und auch die Folgen einer längeren Erwerbs unfähigkeit nicht tragen. So mancher Kaufmann ist schon durch einen Unfall unverschuldet in Not geraten, aus der er sich, wenn überhaupt, nur schwer wieder frei machen konnte. Tragik des Schicksals, wenn der Unfall zum Tode führt und Frau und Kinder unversorgt Zurückbleiben. Daher wird häufig von Kaufleuten die Frage aufgeworfen, ob denn keine Möglichkeit besteht, auch dem Betriebs führer und seinem im Betriebe mittätigen Ehegatten den Schutz der Unfallversicherung zu ge währen. Diese Möglichkeit ist vom Gesetzgeber tatsächlich geschaffen, und es ist bestimmt worden, daß auch die Kauf leute selbst an den Vorteilen der Versicherung teilnehmen können, weil von ihnen die Mittel der Unfallversicherung allein aufgebracht werden. Im § 550 der Reichsversicherungsordnung ist vorgesehen, daß Unternehmer, die ihr Gewerbe für eigene Rechnung be treiben, sich gegen die Folgen von Betriebsunfällen selbst versichern können; nach § 551 gilt diese Bestimmung auch für den im Betriebe tätigen Ehegatten. Die freiwillige Versicherung des Betriebsführers und sei nes Ehegatten erstreckt sich naturgemäß nur auf die Tätigkeit im Betriebe oder für diesen. Rein private Ver richtungen sind — mit einer noch zu erörternden Aus nahme — in die Versicherung daher auch nicht ein geschlossen. Ursprünglich nur als Versicherung für die rein technischen Verrichtungen im Betriebe (Lager- und Verkaufs tätigkeiten, Aufräumungs- und Beförderungsarbeiten, Führung von Geschäftskraftwagen und dergleichen) gedacht, hat die freiwillige Versicherung mit der Einbeziehung der Büro-, Kassen- und Reisetätigkeit in die Zwangsversicherung größte Bedeutung erhalten. Besonders die Büroarbeiten werden ja, vornehmlich in kleinen Betrieben, hauptsächlich durch den Betriebsführer und seinen Ehegatten erledigt; sie machen in nicht ganz kleinen Betrieben einen recht erheblichen Teil der Tätigkeit aus. Bei Erledigung dieser Arbeiten und den dafür erforderlichen Wegen genießen also Betriebsführer und Ehe gatte, wenn sie freiwillig versichert sind, den vollen Schutz der Versicherung. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob sie sich sonst auch im technischen Teile des Betriebes betätigen. Selbstverständlich wird die Führung eines Motorrades oder Kraftwagens, wenn sie Betriebszwecken dienen, von der frei willigen Versicherung miterfaßt. Aber nicht nur die Kraft fahrzeugführung für Betriebszwecke ist in die Versicherung einbezogen, sondern auch eine eigenwirtschaftliche, private (auch Vergnügungs-) Fahrt genießt den Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahr zeug vornehmlich dem Betriebe dient. In die Versicherung eingeschlossen ist auch der Weg zum und
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