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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 60.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19360000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 28 (11. Juli 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 60.1936 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1936) 17
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1936) 29
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1936) 41
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1936) 55
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1936) 67
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1936) 89
- AusgabeNr. 9 (29. Februar 1936) 101
- AusgabeNr. 10 (7. März 1936) 115
- AusgabeNr. 11 (14. März 1936) 127
- AusgabeNr. 12 (21. März 1936) 141
- AusgabeNr. 13 (28. März 1936) 155
- AusgabeNr. 14 (4. April 1936) 169
- AusgabeNr. 15 (11. April 1936) 181
- AusgabeNr. 16 (18. April 1936) 193
- AusgabeNr. 17 (25. April 1936) 207
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1936) 215
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1936) 227
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1936) 239
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1936) 253
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1936) 265
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1936) 277
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1936) 289
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1936) 305
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1936) 317
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1936) 329
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1936) 341
- ArtikelVersicherung des Kaufmanns gegen Betriebsunfälle 341
- ArtikelGenaue Zeit durch das Sonnenlot 342
- ArtikelAus der Werkstatt 343
- ArtikelErste Jahresfeier der Glashütter Optikerkurse 345
- ArtikelSprechsaal 347
- ArtikelVermischtes 348
- ArtikelHandels-Nachrichten 351
- ArtikelMeister-Vereinigungen 352
- ArtikelVersch. Vereinigungen 353
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 353
- ArtikelBriefkasten 354
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1936) 355
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 31 (1. August 1936) 383
- AusgabeNr. 32 (8. August 1936) 395
- AusgabeNr. 33 (15. August 1936) 407
- AusgabeNr. 34 (22. August 1936) 417
- AusgabeNr. 35 (29. August 1936) 431
- AusgabeNr. 36 (5. September 1936) 445
- AusgabeNr. 37 (12. September 1936) 459
- AusgabeNr. 38 (19. September 1936) 471
- AusgabeNr. 39 (26. September 1936) 485
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1936) 499
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1936) 513
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1936) 523
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1936) 537
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1936) 551
- AusgabeNr. 45 (7. November 1936) 565
- AusgabeNr. 46 (14. November 1936) 579
- AusgabeNr. 47 (21. November 1936) 593
- AusgabeNr. 48 (28. November 1936) 607
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1936) 633
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1936) 645
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1936) 661
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1936) 675
- BandBand 60.1936 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 28 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 347 Sprechsaal" } Zu dem Verkauf von Trauringen mit mehr als 333/1000 Feingehalt Die in Nr. 26 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung aufgeworfene Frage, ob die Bestimmung einer kurzen Frist für den Verkauf von Trauringen mit einem höheren Feingehalt als 333/1000 wünschens wert ist, darf nicht nach rein persönlichen Auffassungen beant wortet werden, die von dem Umfange eines Lagers an Trauringen mit höherem Feingehalt oder dem Fehlen dieser Arten von Trau ringen abhängen. Die bei einer kurzen Frist eintretende Ent wertung der Trauringe mit höherem Feingehalt und größerer Schwere stellt für die betroffenen, auch vom volkswirtschaft lichen Standpunkte aus betrachtet, einen Verlust dar. Da die Umwandlungskosten durch nichts wieder eingebracht werden können und sollen, würde das Reinergebnis jener Betriebe herab gedrückt, und es würden die Steuerbeträge niedriger werden, was nicht im Interesse der Allgemeinheit liegt. Dem Kollegen, der das Lager an besseren Trauringen geschäftlich benutzen oder ausnutzen will, kann nicht der Vorwurf des Mißbrauches seines Kapitals gemacht werden. Manche Kollegen konnten vor dem Inkrafttreten der Verordnung über die Herstellung und den Ver kauf von Trauringen fast nur solche von 585/1000 Feingehalt und darüber verkaufen, während andere bereits damals einen nennenswerten Umsatz in solchen mit 333/1000 Feingehalt er zielten. Aller Voraussicht nach wird sich die Angelegenheit in einiger Zeit von selbst regeln. Es ist überdies in Betracht zu ziehen, ob Kollegen gegebenenfalls einen Austausch vornehmen oder Hand in Hand arbeiten sollen. Übrigens trifft es durchaus nicht immer zu, daß, wie Kollege H. G. glaubt, das Lager an einem kleinen Ort langsamer als in größeren Städten umgeschlagen wird. C. L. * Ich stimme dem Verfasser des mit H. G. gezeichneten Aufsatzes in Nr. 26 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung im wesentlichen zu. Eine Frist von wenigstens einem bis eineinhalb Jahren halte ich für den Verkauf von besseren und schwereren Ringen als solchen, die nach dem „Goldgesetze“ angefertigt werden dürfen, für an gemessen. In dieser Frist können diejenigen Fachgenossen, die noch eine große Anzahl goldener Trauringe auf Lager und keine Aussicht haben, sie rechtzeitig abzusetzen, trauringarmen Kollegen davon abgeben. Dadurch wäre ein Ausgleich geschaffen, und so könnten auch die Kollegen, die noch über reichliche Bestände verfügen, vor Verlust geschützt werden. H. W. * Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich empfiehlt, eine Frist für den Verkauf von besseren und schwereren Trauringen, als sie jetzt angefertigt werden dürfen, zu stellen, müssen zwei Gruppen von Fachgeschäften unterschieden werden: I. Solche Geschäfte, die schon früher ein verhältnismäßig großes Lager in besseren Trauringen unterhielten, und andere, die ihr Lager in spekulativer Absicht erheblich vergrößert haben; II. Geschäfte mit nur kleinem Lager in besseren Trauringen, die wohl inzwischen schon ab gesetzt worden sind. Die Interessengegensätze der Angehörigen beider Gruppen ergeben sich aus der Natur der Sache. Den Ge schäften der ersten Gruppe kann man ruhig das Glück gönnen, gute Ernte gehalten zu haben und noch für kurze Zeit zu halten. Andererseits muß man aber auch Verständnis dafür aufbringen, wenn die Gruppe II in ihrem schweren Existenzkämpfe das Empfinden los sein will, unberechtigt und unverschuldet leiden zu müssen. Diese Kollegen werden ja auch oft nicht nur dadurch benachteiligt, daß Kunden, die bessere Trauringe zu kaufen wün schen, diese in einem Geschäfte der Gruppe I erwerben; in manchen Fällen werden diese Personen Dauerkunden des Geschäftes, in dem sie die Ringe gekauft haben. Auf diese Weise können den Geschäften der Gruppe II erhebliche Umsätze verlorengehen. Dieser Zustand würde aber an manchen Stellen noch Jahre hin durch bestehen, wenn man abwarten wollte, bis alle Läger in besseren Trauringen ausverkauft sind. Ich bin deshalb dafür, daß die Überwachungsstelle für Edel metalle bestimmt: „Vom 1. Oktober 1936 an dürfen nur noch Trauringe mit einem Feingehalt bis zu 333/1000 und mit einem Höchstgewicht von 3,5 g verkauft werden.“ Dadurch würde der Gruppe I eine reichliche Übergangszeit (neun Monate, da die Zeit vom 1. Januar 1936 an bis jetzt mit eingerechnet werden muß) gelassen, um die erforderlichen Vorbereitungen für die neuen Ver hältnisse zu treffen. Der Gruppe II aber winkt die Hoffnung, in absehbarer Zeit von dem für sie unerquicklichen Zustande erlöst zu werden. Die zu der Gruppe I gehörenden Geschäfte haben z. B. die Möglichkeit, ihre Bestände an besseren Trauringen, die sie bis zu dem genannten Zeitpunkte nicht verkaufen können, zu besonderen Goldwaren, vor allem wertvolleren 585/1000 Schmuckringen mit echten Steinen, verarbeiten zu lassen, die wohl mancher Bräutigam seiner Braut als zusätzliches Ver lobungsgeschenk widmen wird, wenn man ihn in der richtigen Weise darauf aufmerksam macht. Die Geschäfte der Gruppe I werden sich dann ohne Schädigung ihrer berechtigten geschäft lichen Interessen mit dem neuen Zustande leicht abfinden können. Vom volkswirtschaftlichen Standpunkte aus wird die Durchfüh rung dieses Gedankens auch insofern zu begrüßen sein, als da durch für zusätzliche Arbeitsbeschaffung gesorgt wird. Wichtiger ist es noch, daß 75 oder mehr Prozent unserer Fachgenossen, die unter der Anordnung 1 der Überwachungsstelle für Edelmetalle unschuldig leiden, aus ihrer peitilichen Lage befreit werden. Da durch wird bei ihnen der nervös machende Zustand beseitigt und die Schaffensfreude gestärkt. F. B. * Von dem Vertreter einer großen Trauringfabrik wird uns fol gendes geschrieben: Das plötzliche Verbot der Herstellung teuerer Trauringe hatte zur Folge, daß mein Auslieferungslager in 900/1000, 750/1000 und 585/1000 Ringen in ganz kurzer Zeit an kapitalkräftige Kunden verkauft war; sogar die Ringe in den selten vorkommen den Größen gingen reißend fort. Ich kann also meine Kunden schon seit langer Zeit nur noch mit Ringen bis zu einem Feingehalt von 333/1000 und mit einem Gewicht bis 3,5 g beliefern. Die jenigen Einzelhändler, die in der glücklichen Lage gewesen sind, sich für lange Zeit mit besseren Ringen einzudecken, können weiterhin gute Geschäfte machen, da ja der größte Teil der Kon kurrenz ausgeschaltet ist. Daß bei den meisten kleinen Geschäften tatsächlich eine Notlage besteht, erkenne ich daraus, daß ich jetzt noch täglich Bestellungen auf Trauringe mit höheren Fein gehalten bekomme. Ich bin der Ansicht, daß es im Interesse der Gesamtheit des Faches liegt, wenn nur noch eine beschränkte Zeit für den Verkauf der vorhandenen besseren Trauringe fest gesetzt wird. Wer befürchten muß, nicht alle Ringe dieser Art bis zu dem bestimmten Termin auf die normale Weise zu verkaufen, kann einen Teil seiner Bestände, wenn er das spätere Um schmelzen vermeiden will, an solche Kollegen abgeben, die Mangel an besseren Ringen haben, aber einige von diesen noch vor Tores schluß verkaufen können. S. R. In Nr. 19 dieser Zeitung hat Kollege H. Sch. die Verwendung von Holzkästen mit mehreren Ölnäpfchen empfohlen. Solche Öl behälter sind doch seit langem im Handel. Ganz ohne Nachteile ist ihre Verwendung auch nicht. Der vorgeschlagene Holzkasten mit Holzdeckel hat notwendigerweise eine gewisse Größe und bietet dadurch dem unvermeidlichen Staub eine große Fläche dar. Ich halte aus diesem Grunde die Verwendung einer den Ölarten Holzkasten mit mehreren Ölnäpfchen entsprechenden Anzahl kleiner Ölzäpfchen verschiedenen Aussehens für besser. Wie oft stellt man den Ölnapf in die nächste Nähe des zu ölenden Werkes! Die gerade nicht zu verwendenden Öle stellt man solange beiseite. Selbst bei sonst gleichen Näpf chen ist es ein leichtes, die einzelnen selbst mit einfachen, deut lichen Merkmalen zu versehen, mit denen man auf dem eigenen Werktisch rasch vertraut wird. A p e r t u s. Rückkauf alter Uhren zur Belebung des Verkaufs Uns Uhrmachern ist bekannt, daß Tausende von alten Taschen uhren in Gold, Silber und Metall und auch alte ^Vecker, die den Erfordernissen der heutigen Zeit nicht mehr genügen und eine Reparatur nicht mehr lohnen, beim Publikum vorhanden sind. Man behilft sich, opfert Stunden wertvoller Nachtruhe, gibt Geld für alle möglichen Kinkerlitzchen aus, aber zum Kaufe einer ) Für die Veröffentlichungen im ,,Sprechsaal" übernimmt die Schriftleitung nur die preßgesetzliche Verantwortung. neuen, anständigen und zuverlässigen Uhr kann man sich nicht aufschwingen. Das sind Erfahrungen der Praxis, die jeder Uhr macher tagtäglich feststellt. Hier wäre eine große, schlagartig ein setzende Aktion über ganz Deutschland am Platze mit dem Ziele, diese alten Uhren aus dem Publikum herauszuholen und neue Uhren zu verkaufen. Wir sollten beim Kauf einer neuen Uhr einen an gemessenen Betrag für die alte Uhr vergüten, ungeachtet eines geringeren Wertes, wie er im
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