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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 60.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19360000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (5. September 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handels-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 60.1936 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1936) 17
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1936) 29
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1936) 41
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1936) 55
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1936) 67
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1936) 89
- AusgabeNr. 9 (29. Februar 1936) 101
- AusgabeNr. 10 (7. März 1936) 115
- AusgabeNr. 11 (14. März 1936) 127
- AusgabeNr. 12 (21. März 1936) 141
- AusgabeNr. 13 (28. März 1936) 155
- AusgabeNr. 14 (4. April 1936) 169
- AusgabeNr. 15 (11. April 1936) 181
- AusgabeNr. 16 (18. April 1936) 193
- AusgabeNr. 17 (25. April 1936) 207
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1936) 215
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1936) 227
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1936) 239
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1936) 253
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1936) 265
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1936) 277
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1936) 289
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1936) 305
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1936) 317
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1936) 329
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1936) 341
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1936) 355
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 31 (1. August 1936) 383
- AusgabeNr. 32 (8. August 1936) 395
- AusgabeNr. 33 (15. August 1936) 407
- AusgabeNr. 34 (22. August 1936) 417
- AusgabeNr. 35 (29. August 1936) 431
- AusgabeNr. 36 (5. September 1936) 445
- ArtikelWandlungen der Verbrauchsgewohnheiten 445
- ArtikelDie Reibung in der Uhr 446
- ArtikelEine Uhrenausstellung auf der Deutschen Ostmesse 447
- ArtikelEine Werbung für das Handwerk durch Sammelbilder 449
- ArtikelReichstagung des ZentRa-Markenuhr-Vereins 450
- ArtikelEigenwerbung des Uhrenfachgeschäftes 452
- ArtikelHerstellung von Dublee-Uhrgehäusen 453
- ArtikelAus der Werkstatt 454
- ArtikelEin Beitrag zur Geschichte des deutschen Uhrengroßhandels 454
- ArtikelVermischtes 455
- ArtikelHandels-Nachrichten 456
- ArtikelMeister-Vereinigungen 457
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 457
- ArtikelBriefkasten 458
- AusgabeNr. 37 (12. September 1936) 459
- AusgabeNr. 38 (19. September 1936) 471
- AusgabeNr. 39 (26. September 1936) 485
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1936) 499
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1936) 513
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1936) 523
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1936) 537
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1936) 551
- AusgabeNr. 45 (7. November 1936) 565
- AusgabeNr. 46 (14. November 1936) 579
- AusgabeNr. 47 (21. November 1936) 593
- AusgabeNr. 48 (28. November 1936) 607
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1936) 633
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1936) 645
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1936) 661
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1936) 675
- BandBand 60.1936 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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456 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 36 Nach den bisherigen Erfahrungen hätten zwar die Großbetriebe und Verwaltungen ihrer Anzeigepflicht im allgemeinen genügt dagegen lasse der Eingang der Anzeigen bei den mittleren und vor allem den kleineren Betrieben sowie den Haushaltungen noch erheblich zu wünschen übrig. Es müsse deshalb nunmehr dafür gesorgt werden, daß die Anzeigen der Unternehmer möglichst voll ständig eingehen. Mit der Einführung des Arbeitsbuches verfolgt die Reichs regierung wichtige Ziele der Regelung und Lenkung des Arbeits einsatzes. Diese können natürlich nur erreicht werden, wenn die Karteien der Arbeitsämter ständig auf dem- laufenden sind. Es ist deshalb auch Pflicht jedes Einzelhandelskaufmannes, die Reichs regierung bei den Arbeiten zur Regelung des Arbeitseinsatzes in jeder Hinsicht zu unterstützen und die gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen ordnungsmäßig zu erstatten. In diesem Zusammenhänge ist auch darauf hinzuweisen, daß die Unterlassung einer v°r- geschriebenen Anzeige mit Geldstrafe bis zu 150 RM oder Haft bestraft werden kann, Bestehen Zweifel über den Umfang der Anzeigepflicht, so ist es zweckmäßig, mit dem Arbeitsamt oder der zuständigen Gliederung der Vhrtschaftsgruppe Einzelhandel recht zeitig in Verbindung zu treten. Neue Gebühren für Ankündigungsmittel in Berlin. Nach der am 28. Juni 1936 in Kraft getretenen neuen Gebührenordnung für die baupolizeiliche Genehmigung von Ankündigungs mitteln werden die Gebühren nach der Flächenausdehnung be rechnet. Bruchteile über % qm werden als volles Quadratmeter in Ansatz gebracht. Gebührenfrei sind u. a. Schilder, die nur Namen, Beruf, Sprechzeit und Hinweis auf die Lage der Räume enthalten, nicht mehr als zweimal am Hause, in dem der Ankün digende seinen Beruf ausübt, angebracht werden und nicht größer als 600 qcm sind. Die Gebühren betragen: a) für Buchstaben und Abbildungen (auch leuchtende oder aus einer unsichtbaren Lichtquelle angestrahlte), sofern sie auf eine G e b ä u d e fläche aufgemalt oder aufgesetzt werden, sowie für Ankündigungsmittel an und auf Bauzäunen für jedes Quadratmeter bis zu 100 qm 2 RM, für jedes weitere Quadratmeter über 100 qm 3 RM, jedoch mindestens 2 RM; b) für alle übrigen Ankündigungsmittel (Geschäftsschil der, Schaukästen usw.) und alle auf andere Art oder an anderen Stellen angebrachten oder aufgestellten Ankündigungs mittel für jedes Quadratmeter 5 RM, jedoch mindestens 5 RM; c) für Lichtreklamen, soweit sie nicht unter a) aufgeführt sind, sowie für Ankündigungsmittel, die durch sichtbare Beleuch tungsvorrichtungen angestrahlt werden, sind die doppelten Ge bühren von a und b zu entrichten; für Lichtlinien im Zu sammenhang mit Beschriftungen und Abbildungen für jedes laufende Meter 1 RM, jedoch mindestens 1 RM; d) für den Anstrich, die Verkleidung oder den V e r- putz von Flächen als Untergrund oder im Zusammenhang mit Beschriftungen oder Abbildungen für je 100 qm 2 RM, Jede an gefangene 50 qm bleiben unberechnet. Sofern die genannten Aus führungen der Ansichtsfläche des Gebäudes (oder der baulichen Anlage) in Form und Farbe nicht entsprechen, sind Gebühren nach den aus a bis c sich ergebenden Sätzen zu entrichten; e) für Wechselreklame der dreifache Satz der unter a bis d genannten Gebühren. Für Ankündigungsmittel, die über das Erdgeschoß hinausreichen, oder die oberhalb des Erdgeschosses angebracht werden, wird ein l'iinftel der Gebühren als Zuschlag hinzugerechnet. Für die nach trägliche Genehmigung von Ankündigungsmitteln, die ohne Ge nehmigung neu angebracht worden sind, sind die doppelten Ge bühren zu entrichten. Praktische Versuche mit einem neuen Reinigungsmittel. Die Firma Dr. Hoff m a n n s & Co. G. m. b. H., Bad Godesberg, bringt seit einiger Zeit unter der Bezeichnung ,,F 1 e x i k a 1 i n" ein Reinigungsmittel für Schmucksachen in den Handel. Eine chemische Untersuchung desselben ergab, daß es sich hierbei um eine Zyankaii-Ammoniak-Seifenlösung handelt. Das Reinigungsverfahren damit besteht darin, daß man die zu reinigenden Gegenstände eine kurze Zeit in die Lösung eintaucht, gut mit Wasser abspült und dann in Sägespänen trocknet. Man kann auf diese Weise mühelos Schmuckgegenstände, die am Lager oder im Schaufenster stark angelaufen sind, oder Schmucksachen, die vom Tragen unansehnlich geworden sind, gut reinigen. Dar über hinaus kann man auch mit Flexikalin unansehnlich gewordene Unruhen von Ankeruhren sowie auch Metall- zifferblätter und ähnliches mehr säubern. Derartige, Zyankali enthaltende Reinigungsmittel sind nun frei lich an sich keineswegs unbekannt, da es solche schon lange gibt. Wegen ihrer einfachen Flandhabung und raschen Wirkung erfreuen sie sich in Fachkreisen einer gewissen Beliebtheit und sind zu weilen unentbehrlich. Die bei ähnlichen Mitteln häufig mit der Zeit auftretenden weißen Flocken, die dann, an der Ober fläche der Flüssigkeit schwimmend, eine lästige Verunreinigung derselben darstellen und auf die Zersetzung des Seifen zusatzes zurückzuführen ist, war bei Flexikalin innerhalb mehrmonatiger Benutzungsdauer nicht zu beobachten. Wie gelegentlich der chemischen Untersuchung gleichfalls festzustellen war, wurde bei Flexikalin Seife von besserer Beschaffenheit als Zusatz verwendet, wodurch die erwähnte Flockenbildung auch bei längerem Lagern kaum in Betracht kommen dürfte. Ein Nachteil, der allen diesen Zyankali enthaltenden Mitteln anhaftet, besteht darin, daß sie stark giftig sind. Es ist deshalb notwendig, daß der Behälter mit der giftigen Flüssigkeit stets mit Giftzeichen versehen ist und in einem G i f t - schrank, der nur einer verantwortlichen Person zugänglich ist, aufbewahrt wird. Dr. St. u. W, Handels-Nachrichten Der deutsche Außenhandel mit Uhren im Juli 1936 erheblich gestiegen Die Ausfuhr von Uhren und Uhrteilen aus Deutschland hatte im Juli 1936 einen Wert von 2,85 Mill. RM. Gegenüber dem Juli 1935 hob sie sich um 0,17 Mill. RM oder 6,3 %, gegenüber dem Vormonat, dem Juni 1936, um 0,58 Mill. RM oder 25 %. Die Ausfuhr von Kleinuhren mit Einschluß der Gehäuse und Werke stieg in der Berichtszeit im Vergleich zu dem gleichen Monat des Vorjahres mengenmäßig um 28 212 Stück oder 17,2% und dem Werte nach um 0,06 Mill. RM oder 13,6 %, im Vergleich zu dem Juni 1936 um 60 030 Stück oder 45,5%, dem Werte nach jedoch nur um 0,11 Mill. RM oder 28,2 %. Die Ausfuhr von Großuhren und Uhrteilen aller Art hob sich gegen über dem Juli 1935 um 213 dz oder 3,6 % und dem Werte nach um 0,11 Mill. RM oder 4,9 %, im Vergleich zu dem Juni 1936 um 1428 dz oder 31 % und 0,47 Mill. RM oder 25 %. Die Einfuhr hatte im Juli 1936 einen Wert von 0,75 Mill. RM; sie war somit 0,05 Mill. RM oder 6,2 % niedriger als im Juli 1935, jedoch um 0,07 Mill. RM oder 10 % höher als im Juni 1936. Die Kleinuhren usw. hatten im Juli 1936 einen Durchschnittspreis von 10,66 RM, während er im Juni d. J. 12,97 RM und im Juli v. J. 12 RM betrug. Der Anteil der Werke und Teile von Kleinuhren betrug im Juli d. J. 0,45 Mill. RM, im Juli v. J. 0,46 Mill. RM und im Juni d, J. 0,37 Mill. RM. — Die mengen- und wertmäßigen Ergebnisse der Aus- und Einfuhr sind aus der folgenden Auf stellung zu ersehen. Monat A u s f Uhr E i n f u h r Stück bzw. dz Mill. RM Stück bzw. dz Mill. RM Juli 1935 163 751 St. 0,44 30 846 St. 0,37 5 810 dz 2,24 61 dz 0,43 Juni 1936 131 933 St. 0,39 26 203 St. 0,34 4 600 dz 1,88 32 dz 0.34 Juli 1936 191 963 St. 0,59 30 01S St. 0,32 6 028 dz 2,35 34 dz 0,43 Hauptsächlichste Bezugsländer deutscher Großuhren, Großuhrwerke und -teile im Juli 1936 (die Ergebnisse des Monats Juli 1935 in Klammern): Großbritannien 2143 (1658) dz; Niederlande 401 (459) dz; Belgien 328 (330) dz; Frankreich 319 (264) dz; Australien und Neuseeland 190 (281) dz; Argentinien 168 (308) dz; Schweden 162 (214) dz; Kanada 150 (63) dz; Brasilien 127 (184) dz; Dänemark 116 (191) dz; Brit.- Indien 116 (106) dz; Schweiz 96 (116) dz; Spanien 90 (119) dz; Norwegen 79 (94) dz; Finnland 67 (106) dz; China 62 (190) dz; Mexiko 60 (43) dz. Uhren, Edelmetall- und Schmuckwaren auf der Leipziger Herbstmesse Der Besuch war an den ersten drei Messetagen überraschend gut, und auch der Erfolg ist als durchaus zufriedenstellend zu bezeichnen. An Neuheiten ist die Auswahl groß, doch muß ein schränkend bemerkt werden, daß es sich meist nur um Abwand lungen bekannter Formen handelt. Wirklich grundlegend Neues ist wenig zu sehen. Während auf den letzten Messen Silberwaren vorherrschten und Goldsachen stark in den Hintergrund traten, sieht man jetzt reiche Auswahlen von goldenen Ringen und anderen goldenen Schmucksachen. Die neue einschränkende Be stimmung über den Vertrieb von Trauringen mag hier wohl einen Einfluß ausgeübt haben. Allgemein wird die letzte Trauring- Verordnung bedauert; bei den maßgebenden Stellen sollen daher Schritte getan werden, um eine Änderung zu erreichen. Die Aus sichten auf einen Erfolg dieser Bemühungen sind allerdings nicht gut.
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