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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 60.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19360000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40 (3. Oktober 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einzelhandels- und Industriewerbung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 60.1936 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1936) 17
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1936) 29
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1936) 41
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1936) 55
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1936) 67
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1936) 89
- AusgabeNr. 9 (29. Februar 1936) 101
- AusgabeNr. 10 (7. März 1936) 115
- AusgabeNr. 11 (14. März 1936) 127
- AusgabeNr. 12 (21. März 1936) 141
- AusgabeNr. 13 (28. März 1936) 155
- AusgabeNr. 14 (4. April 1936) 169
- AusgabeNr. 15 (11. April 1936) 181
- AusgabeNr. 16 (18. April 1936) 193
- AusgabeNr. 17 (25. April 1936) 207
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1936) 215
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1936) 227
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1936) 239
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1936) 253
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1936) 265
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1936) 277
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1936) 289
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1936) 305
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1936) 317
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1936) 329
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1936) 341
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1936) 355
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 31 (1. August 1936) 383
- AusgabeNr. 32 (8. August 1936) 395
- AusgabeNr. 33 (15. August 1936) 407
- AusgabeNr. 34 (22. August 1936) 417
- AusgabeNr. 35 (29. August 1936) 431
- AusgabeNr. 36 (5. September 1936) 445
- AusgabeNr. 37 (12. September 1936) 459
- AusgabeNr. 38 (19. September 1936) 471
- AusgabeNr. 39 (26. September 1936) 485
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1936) 499
- ArtikelEinzelhandels- und Industriewerbung 499
- ArtikelEinladung zur 17. Lehrlingsarbeitenprüfung (Zwischenprüfung) des ... 500
- ArtikelDublee als Werkstoff und galvanisierte Ware 504
- ArtikelAnton Filius fünfundzwanzig Jahre berufstätig 507
- ArtikelHermann Larisch siebzig Jahre 508
- ArtikelSprechsaal 508
- ArtikelVermischtes 508
- ArtikelHandels-Nachrichten 509
- ArtikelMeister-Vereinigungen 510
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 511
- ArtikelBriefkasten 511
- ArtikelMitteilungen des Reichsinnungsverbandes für das Uhrmacherhandwerk 512
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1936) 513
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1936) 523
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1936) 537
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1936) 551
- AusgabeNr. 45 (7. November 1936) 565
- AusgabeNr. 46 (14. November 1936) 579
- AusgabeNr. 47 (21. November 1936) 593
- AusgabeNr. 48 (28. November 1936) 607
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1936) 633
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1936) 645
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1936) 661
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1936) 675
- BandBand 60.1936 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis Henlun baVilii rtuygens üTiHatr rtarrvson TVMudqt P U Ron F Strthoud 5 Hrno\d klArtoatt füi Deutschland bei offener Zustellung vierteljährlich 4.75 HM (einschließlich 0.43 HM Uberweisungsgebiihr); für das Ausland werden die den Bedingungen der einzelnen Länder angepaßten Bezugsbedingungen auf Anfrage gern mitgeteilt Die Zeitung erscheint an jedem Sonnabend. Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung. Berlin SW68, Neuenburger Str. 8 UIIIIM Preise der Anzeigen Grundpreis */i Seite 200,— HM. l /ioo Seite — 10 mm hoch und 4t» mm breit — für Ge schäfts- und vermischte Anzeigen 2.— RM. für Stellen-Angebote und Gesuche 1,50 RM (Dip vorsiehenden Preise ergeben sich aus: Normalpreis X Multiplikator U/s) Postscheck- Konto Berlin 2581 Telegramm - Adresse: Ubrzeit Berlin Fernsprecher: Sammel-Nr. A 7 Dönhoff 5246 U hcea-, Edelmetall- und. Sdimuckro ace a- M ackt Amtliches Organ der Fachgruppe 23 (Juwelen, Gold- und Silberwaren, Uhren) der Wirtschailsgruppe Einzelhandel Nr. 40, Jahrgang 60 / Verlag: Deutsche Verlagswerke Strauß, Vetter & Co., Berlin SW68 / 3. Oktober 1936 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Einzelhandels- und Industriewerbung In der Zeitschrift „Archiv für Wettbewerbsrecht" hat Dr. E. Heinig vor kurzem eingehend die Einzelhandelswerbung erörtert. Er geht davon aus, daß der Einzelhandel einst in der Öffentlichkeit geradezu als der Träger jeder Wer bung, die sich an die Verbraucher wandte, angesehen wurde. Je mehr sich die wirtschaftlichen Verhältnisse verschlech terten, desto mehr trat der Einzelhandel als Träger dieser Werbung zurück, und desto mehr trat die Verbraucherwerbung der Industrie hervor. „Diese Umstellung hatte ihren Grund weder in dem Bestreben der Industrie, der natürlichen Werbe tätigkeit des Einzelhandels den Rang abzulaufen oder den Einzelhandel als Werbeträger auszuschalten, noch in einem beim Einzelhandel aufgetretenen Mangel an Verständnis für die Notwendigkeit der eigenen Werbung. Es handelte sich vielmehr um unaufhaltsame Folgeerscheinungen des wirt schaftlichen Niederganges im Einzelhandel, namentlich im Einzelhandels mittelständischen Gepräges. Große Teile des Einzelhandels konnten einfach nicht mehr werben und mußten sich damit bescheiden, in größerem Maße von der Industrie den Verbraucher umwerben zu lassen, obwohl die Industrie reklame in erster Linie sich zunächst an deren eigene Ab nehmer, also an den Großhandel bzw. an den Einzelhandel, richten soll. Jedenfalls hatte die Industriereklame, wenngleich sie zwangsläufig im Ergebnis einer Ausschaltung der Einzel handelswerbung gleichkam, im wesentlichen nur die Bedeutung der Unterstützung und Hilfestellung für den wirtschaftlich schwach gewordenen Einzelhandel.“ Dazu kam, wie der Verfasser weiter ausführt, die Werbung der sich ausbreitenden großkapitalistischen Betriebsformen im Einzelhandel, mit der die mittleren und kleineren Betriebe des Einzelhandels nicht mehr Schritt halten konnten, so daß sie oft nur noch versuchten, immer seltener werdende Gelegen heitsanzeigen aufzugeben oder durch gemeinschaftliche Wer bung Erfolge zu erzielen. Dabei gab es weder hinsichtlich der Zielsetzung noch der angewandten Mittel irgendeine Ordnung. Es lag somit auf der Hand, daß die Werbeordnung der Wirtschaft im Dritten Reich sich sowohl in persönlicher Hinsicht mit den Fragen des Trägers der Werbung als auch in sachlicher Hinsicht mit den Fragen des Inhalts und der ganzen Richtung dieser Werbung befassen mußte. Die Um stellung auf diesem Gebiete wurde in aller Grundsätzlichkeit durch die Richtlinien und Anordnungen des Werberates der Deutschen Wirtschaft gegeben. Heinig bemerkt weiter: „Jedem Übergang vom ungeordneten zum geordneten Zustande ist es eigentümlich, die anfallende Materie, die naturgemäß wesent lich, wenn nicht sogar ausschließlich vom Geiste der Ver gangenheit noch immer getragen ist, auf die neue sachliche Ordnung auszurichten. Handelt es sich dabei außerdem um so grundsätzliche Wandlungen, wie sie für die deutsche Wirt schaft der Übergang vom Liberalismus zur nationalsozialisti schen Wirtschaftsordnung in einem auch heute zweifellos noch nicht ganz abgeschlossenen Ausmaße bedeutet, so ist es kein Wunder, daß zunächst für eine recht erhebliche Über gangszeit die Verbote an erster Stelle stehen müssen und erst allmählich die eigentliche positive Zweckbestimmung der neuen Ordnung sich auswirken kann.“ Mit Befriedigung stellt der Verfasser fest, daß, abgesehen von Einzelfällen, die es immer geben wird, die Zeit der Ver bote nunmehr wohl abgeschlossen und damit der Weg frei ist zur Lösung der Frage, wie jegliche Werbung im neuen Deutschland positiv zu gestalten ist, und welchen Zielen es es in Zukunft zuzustreben gilt. Unter der Herrschaft der neuen Werbegrundsätze ist es jedem Kaufmann wieder möglich geworden, sich gegen alle Werbeversuche, die weder wahr noch klar, wohl aber irre führend und damit marktschreierisch oder herabsetzend sind, zu behaupten. Jeder Einzelhandelskaufmann kann also Träger einer regelmäßigen und zielbewußten Werbung werden. Frei lich muß auch jeder Kaufmann erkennen, daß nur derjenige stets des wirtschaftlichen Erfolges sicher sein wird, der auf dem Gebiete der Werbung genau so zu Hause ist wie z. B. auf dem Gebiete des Einkaufs oder der Kalkulation. Man hat früher sehr oft die Wendung gebraucht: „Das Schaufenster ist die Visitenkarte des Kaufmannes“, und hat diesen Satz offenbar immer so verstanden, daß eine gute Schaufensterdekoration in erster Linie dem betreffenden Ein zelhandelsbetriebe einen guten Geschäftserfolg sichert. Neben
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