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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 60.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19360000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (19. Dezember 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unlauterer und unbequemer Wettbewerb
- Autor
- Greifelt, Kurt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 60.1936 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1936) 17
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1936) 29
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1936) 41
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1936) 55
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1936) 67
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1936) 89
- AusgabeNr. 9 (29. Februar 1936) 101
- AusgabeNr. 10 (7. März 1936) 115
- AusgabeNr. 11 (14. März 1936) 127
- AusgabeNr. 12 (21. März 1936) 141
- AusgabeNr. 13 (28. März 1936) 155
- AusgabeNr. 14 (4. April 1936) 169
- AusgabeNr. 15 (11. April 1936) 181
- AusgabeNr. 16 (18. April 1936) 193
- AusgabeNr. 17 (25. April 1936) 207
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1936) 215
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1936) 227
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1936) 239
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1936) 253
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1936) 265
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1936) 277
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1936) 289
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1936) 305
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1936) 317
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1936) 329
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1936) 341
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1936) 355
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 31 (1. August 1936) 383
- AusgabeNr. 32 (8. August 1936) 395
- AusgabeNr. 33 (15. August 1936) 407
- AusgabeNr. 34 (22. August 1936) 417
- AusgabeNr. 35 (29. August 1936) 431
- AusgabeNr. 36 (5. September 1936) 445
- AusgabeNr. 37 (12. September 1936) 459
- AusgabeNr. 38 (19. September 1936) 471
- AusgabeNr. 39 (26. September 1936) 485
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1936) 499
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1936) 513
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1936) 523
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1936) 537
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1936) 551
- AusgabeNr. 45 (7. November 1936) 565
- AusgabeNr. 46 (14. November 1936) 579
- AusgabeNr. 47 (21. November 1936) 593
- AusgabeNr. 48 (28. November 1936) 607
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1936) 633
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1936) 645
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1936) 661
- ArtikelUnlauterer und unbequemer Wettbewerb 661
- ArtikelTeilhaberschaft der Kinder am elterlichen Geschäfte 662
- ArtikelDrehstuhlantrieb, Bohr-, Säge- und Schleifmaschine des Uhrmachers 663
- ArtikelFormgebung der Uhr 664
- ArtikelVorprüfung der Lehrlingsarbeiten im Bezirk Bayern 666
- ArtikelSprechsaal 667
- ArtikelVermischtes 667
- ArtikelHandels-Nachrichten 671
- ArtikelMeister-Vereinigungen 672
- ArtikelVersch. Vereinigungen 673
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 673
- ArtikelBriefkasten 674
- ArtikelMitteilungen des Reichsinnungsverbandes für das Uhrmacherhandwerk 674
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1936) 675
- BandBand 60.1936 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellung vierteljährlich 4,75 RM (einschließlich 0,43 HM Uberweisungsgebiihr); für das Ausland werden die den Bedingungen der einzelnen Länder angepaßten Bezugsbedingungen auf Anfrage gern mitgefeilt Die Zeitung erscheint an jedem Sonnabend. Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung, Berlin SW68, Neuenburger Str. 8 m \ Henltin \ <u\i\ii \ Huyqens \ GriKa-m \ HaTr\soi\ \'7\vMuAqi 1 \ ? U ^ ‘\.Fittthou& \ /n irno\d ( N VL%TtQU.tO lllllllllll Preise der Anzeigen Grundpreis ‘/i Seite 200,— RM. l /i#o Seite — 10 mm hoch und 4o mm breit — für Ge schäfts- und vermischte Anzeigen 2.— HM. für Stellen-Angebote und Gesuche 1,50 HM (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Normalpreis X Multiplikator U/s) Postscheck-Konto Berlin 258t Telegramm - Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: Sammel-Nr. A7 Dönhoff 524b UKcea-Edelmetall-uad Sdimuckmacea-Mackt Amtliches Organ der Fachgruppe 23 (Juwelen. Gold- und Silberwaren, Uhren) der Wirlschailsgruppe Einzelhandel Nr. 51, Jahrgang 60 Verlag: DeulBche Verlagswerke Slrauß, Veiler & Co., Berlin SW68 19. Dezember 1936 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Unlauterer und unbequemer Wettbewerb Von Dr. jur. Kurt Greifelt, Geschäftsführer der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs „Dich im Unendlichen zu finden, Mußt trennen erst und dann verbinden!" Es ist verlockend, wenn auch vielleicht vermessen, dies große Wort auf das Gebiet des Wettbewerbs anzuwenden. In der Praxis haben viele Wissenschaftler des unlauteren Wettbewerbs dies getan, ohne sich allerdings mit dem Zitat abzumühen. Sehr interessante Trennungen sind dabei her ausgekommen. So fand ein besonders Begnadeter den Unter schied zwischen lautem und lauterem Wettbewerb, wobei der „lautere" natürlich nicht der Komparativ vom „lauten" Wettbewerb ist. Ein anderer Wissenschaftler, der aber schon fast ein Mann der Praxis gewesen sein muß, teilte den Wett bewerb in unlauteren und unbequemen ein. Wenn man sich die Akten der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wett bewerbs ansieht, muß man diesem Mann wohl oder übel recht geben. Der unbequeme Wettbewerb ist ein Kapitel für sich. Immer dann, wenn ein Kaufmann das Gefühl hat, daß er mit einem Mitbewerber nicht so recht mitkann, wenn ihm dieser zu rührig, zu werbefreudig, zu erfindungsreich, zu „laut" ist, versucht er, die „Zentrale" oder seinen Fach verband gegen ihn mobil zu machen. Er vergißt dabei, daß es nicht Aufgabe dieser Organisationen ist, die Fleißigen und Regsamen zu bestrafen und damit den Fortschritt zu hindern. Auch nicht der große Umfang der Werbetätigkeit, der besonders große Einsatz und die Wirksamkeit der Werbung sind an sich unlauter. Der laute Wettbewerb kann durchaus lauter sein. Die geschäftlichen Handlungen des Mitbewerbers soll man nicht deshalb beanstanden, weil sie unbequem sind. Soweit geht die erforderliche kollegiale Rücksichtnahme nicht, daß man den ruhigen Schlaf des Wettbewerbers nicht stören darf. Wettbewerb ist Kampf. Dem fleißigeren und ideenreicheren Kaufmann muß Gelegenheit gegeben werden, aus diesem Kampfe Nutzen zu ziehen. Er darf nicht durch übertriebene Forderungen der Rücksicht nahme auf die anderen behindert werden. „Unlauterer Wettbewerb ist immer der Wettbewerb des anderen", hat einmal ein Spötter gesagt. Er hat damit eine treffende Erläuterung des unbequemen Wettbewerbs gegeben. Wenn man glaubt, den Wettbewerb des anderen beanstanden zu müssen, so prüfe man sich erst auf Herz und Nieren, ob man sich selbst für berechtigt halten würde, dieselbe Hand lung zu begehen. In der Praxis kommt man da zu merk würdigen Ergebnissen, wie folgender Fall beweist: Der In haber eines selbständigen Einzelhandelsgeschäftes, der unter anderem Waren der Württembergischen Metallwarenfabrik führt, hatte über seinem Schaufenster ein großes Schild mit der Aufschrift „Verkaufsstelle der Württembergischen Metallwarenfabrik" angebracht. Die Tatsache, daß er keine Verkaufsstelle der betreffenden Fabrik, sondern ein selb ständiger Einzelhandelskaufmann ist, ging nur aus dem un auffälligen Inhabervermerk im Oberlicht der Eingangstür hervor. Durch eine langwierige Klage vor dem zuständigen Einigungsamt für Wettbewerbsstreitigkeiten und noch lang wierigere spätere Verhandlungen mußte ihn die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zwingen, die Beschrif tung seines Ladens zu ändern. Der betreffende hat wohl nie mals eingesehen, daß er unrecht hatte. Trotzdem zeigte er aber seinen benachbarten Kollegen bei der „Zentrale" an, weil dieser in einem Schaufenster und einem Schaukasten das Zeichen „WMF“ hatte, um darauf hinzuweisen, daß er auch Waren der Württembergischen Metallwarenfabrik führe. Das ist Bekämpfung des unbequemen Wettbewerbs. Wenn man prüfen will, ob eine Wettbewerbshandlung erlaubt ist oder nicht, so beachte man folgende Grundsätze: 1. Das Gebot unbedingter Wahrheit und Klarheit. 2. Die Forderung unbedingter Achtung der Kaufmannsehre und der guten Sitten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb enthält diese Grundsätze in § 1 (Verstoß gegen die guten Sitten) und § 3 (unrichtige Angaben). Der Werberat der deutschen Wirtschaft hat dieselben Forderungen in anderer Form in Ziffer 6 seiner 2. Bekanntmachung vom 1. November 1933 aufgestellt. Die Forderung nach unbedingter Wahrheit und Klarheit wird eine besondere Bedeutung in einem Gewerbe wie dem Xu a mm*.
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