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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 8.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-190101005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19010100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19010100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seite 13, 14, 73 und 74
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1901)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einladung zum Abonnement
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Centralstelle "Die Uhr"
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 8.1901 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1901) 3
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1901) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1901) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1901) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1901) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1901) 61
- ArtikelEinladung zum Abonnement 61
- ArtikelCentralstelle "Die Uhr" 61
- ArtikelDer Weg zum Wohlstande (Fortsetzung) 62
- ArtikelErsatz der Ankergabel 63
- ArtikelVerband deutscher Musikwerke- und Automaten-Händler 64
- ArtikelEine Untersuchung der elastischen Nachwirkungen an Spiralfedern ... 65
- ArtikelUmschau im Fache 66
- ArtikelBerufskrankheiten der Uhrmacher 67
- ArtikelFür die Werkstatt 68
- ArtikelDie Leipziger Ostervormesse 69
- ArtikelPersonalien und Geschäftsnachrichten 69
- ArtikelVereine und Versammlungen 70
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 70
- ArtikelUnglücksfälle, Einbruchdiebstähle, Verbrechen etc. 70
- ArtikelVermischtes 70
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 71
- ArtikelAuskünfte 71
- ArtikelSubmissionen 72
- ArtikelSilberkurs 72
- ArtikelArbeitsmarkt der Leipziger Uhrmacher-Zeitung 11
- ArtikelAnzeigen 15
- AusgabeAusgabe 75
- AusgabeNr. 8 (15. April 1901) 87
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1901) 101
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1901) 115
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1901) 127
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1901) 139
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1901) 155
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1901) 171
- AusgabeNr. 15 (1. August 1901) 187
- AusgabeNr. 16 (15. August 1901) 203
- AusgabeNr. 17 (1. September 1901) 219
- AusgabeNr. 18 (15. September 1901) 235
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1901) 253
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1901) 269
- AusgabeNr. 21 (1. November 1901) 285
- AusgabeNr. 22 (15. November 1901) 301
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1901) 317
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1901) 331
- BandBand 8.1901 3
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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I n CDimmer Leipziger 1 Uhffliacher-ZEilUng Handels - Zeitung für die gesamte Uhren - Industrie, Gold- und Silberwaren, Musikwerke, Optik, Mechanik und Elektrotechnik Unter Mitwirkung hervorragender Fachmänner herausgegeben von Wilhelm Diebener in Leipzig Redaktion und Verlag: Leipzig 21, Schützenstrasse 15 Organ der Uhrmacher-Vereinigung „Centralstelle Die Uhr“ Abonnements- und Insertions-Bedingungen siehe am Schluss des Textes. Telegramm-Adresse: Uhrmacher • Zeitung Diebener Leipzig. Fernsprechanschluss No. 2991. No. 6. Leipzig, 15. März 1901. VIII. Jahrg. Einladung zum Abonnement. Mit der vorliegenden Nummer schliesst das erste Quartal des VIII. Jahrganges unserer Leipziger Uhrmacher - Zeitung und fordern wir deshalb alle verehrten Abonnenten zur rechtzeitigen Weiterbestellung höflichst auf. Wir bemerken noch, dass wir die Zeitung unseren Abon nenten, sofern nicht ausdrücklich Abbestellung erfolgt, weiter zustellen, damit in der Zustellung keine Verzögerung ein tritt. Der Abonnementspreis beträgt nach wie vor Mk. 1,25 pro Quartal bei portofreier, direkter Zustellung. Hochachtungsvoll Redaktion und Verlag der Leipziger Uhrmacher-Zeitung (Handels-Zeitung). Centralstelle „Die Uhr“. Eine Nachricht von weittragender Bedeutung und erfreu lichster Wirkung erhielten wir am 5. März durch den Reichs - anzeig er, welcher meldete: Durch Urteil des Reichsgerichts vom 14. Februar 1901 ist die Strafbarkeit des gewerbsmässigen Ver triebs von Gutscheinen nach dem sog. Hydra- (Gella-, Schneeball-, Lawinen-) System aus § 286 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs und §§ 22 ff. des Reichs-Stempel gesetzes festgestellt worden. Endlich! riefen wir aus und „Gott sei Dank“ fügten wir hinzu, denn nunmelir brauchen wir nicht mehr zu befürchten, dass das Hydra-Ungeheuer, welches augenblicklich nur noch schwache Lebenszeichen von sich gab, später sich wieder neu gestärkt erheben werde. Das System ist tot, mausetot und wodurch? Durch die Handhabung von 2 Paragraphen, die schon seit 1872 in unserem deutschen Reiche Giltigkeit haben. Der § 286 des Strafgesetzbuches lautet: „Wer ohne obrig keitliche Erlaubnis öffentliche Lotterien veranstaltet, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark bestraft. Den Lotterien sind öffentlich veranstaltete Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen gleich zu achten. Diesen Paragraphen hatte die Strafkammer in dem zur Entscheidung stehenden Falle auf den Gella-Handel angewendet, das Reichsgericht hat jenes Urteil voll und ganz bestätigt und damit der Reehtsempfindung Ausdruck verliehen, welches gegen das System von vornherein allgemein vorherrschend war. Die Begründung des Reichsgerichtsurteils können wir hier nicht anführen, behalten es uns aber vor, darauf noch zurück zukommen. Unseren Mitgliedern empfehlen wir aber dringend, hinfort in allen ihnen bekannt werdenden Fällen gegen die Ver anstalter des Gellakupon-Handels Strafanzeige wegen Verletzung des § 286 Abs. 2 des Strafgesetzbuches und §§ 22 ff. des Reichsstempelgesetzes zu erstatten und dabei ausdrücklich auf das Urteil des Reichsgerichtes vom 14. Februar 1901 hinzu weisen. Zweckdienlich wird besonders auch der Hinweis sein, dass sich die Besitzer von Gutscheinen durch Weiterverkäufen auf Grund des § 49 des Strafges.-B. denselben Unannehmlich keiten aussetzen. Zur weiteren Verbreitung dieses wichtigen Urteils liegt dieser Nummer ausserdem eine Notiz für die Tageszeitungen bei, welche die verehrl. Mitglieder an die ihnen bekannten Zeitungen versenden wollen. Eine Taschenuhren-Auktion, die auf ganz sonderbare Art zu einer Zwangsversteigerung gedrechselt worden war, vereitelte mit unserer Unterstützung der Kollege Heyn in Crimmitschau. Am 28. Februar teilte uns derselbe mit, dass am 2. März laut
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