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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 8.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-190101005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19010100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19010100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seite 13, 14, 73 und 74
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1901)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung "Centralstelle Die Uhr"
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 8.1901 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1901) 3
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1901) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1901) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1901) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1901) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1901) 61
- AusgabeAusgabe 75
- AusgabeNr. 8 (15. April 1901) 87
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1901) 101
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1901) 115
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1901) 127
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1901) 139
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1901) 155
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1901) 171
- AusgabeNr. 15 (1. August 1901) 187
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung "Centralstelle Die Uhr" 187
- ArtikelSollen wir unseren Lehrlingen Gehalt zahlen? 189
- ArtikelEtwas über Metronome (Taktmesser) 189
- ArtikelMysteriöse Uhr oder "Perpetuum mobile"? 190
- ArtikelGeräuschloses Rechen-Schlagwerk 192
- ArtikelEntziehung der Befugnis zum Anleiten von Lehrlingen 192
- ArtikelSchneideisen in neuen Formen 192
- ArtikelHat der Uhrmacher Interesse an der Erneuerung der ... 194
- ArtikelFür die Werkstatt 194
- ArtikelVerband Deutscher Musikwerke- und Automatenhändler 195
- ArtikelLandesverband badischer Uhrmacher 195
- ArtikelEinbruchdiebstahls-Versicherung 196
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 196
- ArtikelAus den Vereinen. Personalien 197
- ArtikelVermischtes 198
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 201
- ArtikelBriefkasten 202
- ArtikelBüchertisch 202
- ArtikelPatente 202
- ArtikelSubmissionen 202
- ArtikelSilberkurs 202
- AusgabeNr. 16 (15. August 1901) 203
- AusgabeNr. 17 (1. September 1901) 219
- AusgabeNr. 18 (15. September 1901) 235
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1901) 253
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1901) 269
- AusgabeNr. 21 (1. November 1901) 285
- AusgabeNr. 22 (15. November 1901) 301
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1901) 317
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1901) 331
- BandBand 8.1901 3
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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w ©mmer *1 Leipziger Uhrmacher-Zeifung Handels-Zeitung für die gesamte Uhren - Industrie, Gold- und Silberwaren, Musikwerke, Optik, Mechanik und Elektrotechnik Unter Mitwirkung hervorragender Fachmänner herausgegeben von Wilhelm Diebener in Leipzig Redaktion und Verlag: Leipzig 21, Schützenstrasse 15 Organ der Deutschen Uhrmacher-Vereiniguna »Centralstelle Die Uhr cc B Abonnements» und Insertions-Bedingungen siehe am Schluss des Textes. Telegramm-Adresse: Uhrmacher■ Zeitung Diebener Leipzig. Fernsprechanschluss No. aggi. No. 15. Leipzig, 1. August 1901. VIII. Jahrg. Deutsche ai)rmacl)er=Vereiniauii9 „Centralstelle Die Öhr“. Am 22. Juli versammelten sicli die Mitglieder des Aus schusses zur regelmässigen Monatssitzung in Zills Tunnel. Er schienen waren die Herren Kollegen Friedrich, Hahn, Hof mann, Magdeburg, Müller, Scheibe, Schneider, Scholze, Wacker und Wildner. Entschuldigt waren wegen Abwesen heit die Herren Weise und Diebener. Die Tagesordnung umfasste nur zwei Punkte: Vorschriften der Handwerks-Kammern und Verschiedenes, beide Punkte boten aber reichlichen Stoff zu ausführlichen Besprechungen und Vor schlägen. Zunächst machte der Vorsitzende Kollege Hahn bekannt, dass von G4 Handwerkskammern 38 auf unser, schon in dem vorigen Bericht erwähntes Rundschreiben geantwortet hätten, mit welchem Resultat wir wohl zufrieden sein könnten. Das eingegangene Material war sehr umfangreich und deshalb musste von der Verlesung der einzelnen Eingänge abgesehen werden. Der Schriftführer hatte jedoch eine übersichtliche Aufstellung aller Erlasse fertiggestellt, nach der folgende Hauptfragen zur Beratung gelangten. I. Zahl der Lehrlinge. Von den 3G Handwerks-Kammern haben nur G für die Uhrmacherei Bestimmungen über die Lehr- lingszahl erlassen, die aber sämtlich weit auseinandergehen. Die Handwerkskammer in Aachen bestimmt, dass ein Meister mit keinem bis 8 Gehilfen 1 Lehrling und für je weitere 8 Gehilfen 1 Lehrling mehr halten darf. (Danach dürften Meister mit 2 Lehr lingen sehr selten sein.) In Danzig darf jeder Uhrmacher ohne Gehilfen 3 Lehrlinge und für je 1 Gehilfen 1 Lehrling mehr haltern (Das halten wir für Begünstigung der Lehrlingszüchterei.) In Nürnberg ist dagegen den Uhrmachern mit keinem bis 3 Gehilfen nur 1 und für weitere 3 Gehilfen noch 1 Lehrling zu halten gestattet, in Oldenburg bei keinem Gehilfen 2 Lehr linge und 1—3 Gehilfen 3 Lehrlinge. Für Mecklenburg be stimmte die Handwerkskammer Schwerin als Höchstzahl 2 Lehr linge und in Coblenz kommen auf keinen Gehilfen 1 Lehrling, auf 1 Gehilfen 2 Lehrlinge und auf je weitere 8 Gehilfen 1 Lehr ling mehr. Hierüber entspann sich im Ausschuss eine längere Be sprechung, deren Endergebnis folgenden Vorschlag ergab: Die Höchstzahl soll für jeden selbständigen Uhrmacher, ohne Rück sicht auf die Anzahl der Gehilfen, 2 Lehrlinge betragen und werden sämtliche deutschen Handwerkerkammern gebeten, für unser Gewerbe diese Bestimmung anzunehmen und einheitlich durchzuführen. Der Ausschuss ging bei seinem Vorschlag von der Er wägung aus, dass in Uhrmacherwerkstätten mit mehreren Ge hilfen selten oder nie Lehrlinge ausgebildet werden, da der betr. Meister nicht die Zeit habe, sich um Lehrlinge zu bekümmern. Die Ausbildung von Lehrlingen fällt deshalb fast ausschliess lich Uhrmachern mit keinem oder 1 Gehilfen, und das mit Recht, zu, weil diese durchweg selbst praktisch an der Werkbank thätig sind und die Lehrlinge ständig beaufsichtigen können. Bei mehr als 2 Lehrlingen ist letzteres jedoch nicht mehr in der nötigen Weise möglich und darum soll die Zahl der Lehrlinge in einer Werkstatt nie mehr als 2 betragen. Für die Ausbildung ist es jedenfalls das Richtigste, wenn nur alle 2 Jahre ein Lehrling eingestellt wird, da dann der ältere Lehrling mehr Gelegenheit erhält, sich in der Taschenuhrenarbeit auszubilden. 2. Die Dauer der Lehrzeit hatten nur 4 Handwerkskammern festgesetzt und zwar Aachen, Schwerin und Oldenburg mit 4 Jahren, Danzig mit 3 Jahren. Auch über diese Frage einigte sich der Ausschuss nach längerer Beratung zu folgendem Vorschlag: Für Uhrmacher wird die Lehrzeit auf 4 Jahre festgesetzt und nur bei besonderer Begabung des Lehrlings soll es gestattet sein, dass derselbe schon nach 3 1 / a Jahren zur Gehilfen-Prüfung zugelassen
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