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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 9.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-190201006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19020100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle "Die Uhr"
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 9.1902 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 13
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle "Die Uhr" 13
- ArtikelAlte und neue Arbeitsmethoden 14
- ArtikelDie Handwerkskammer zu Düsseldorf 16
- ArtikelDas Berechnen elektrischer Spulen-Widerstände 18
- ArtikelEingesandt 20
- ArtikelAus der Werkstatt. Für die Werkstatt 21
- ArtikelAus den Vereinen 21
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen. Personalien 21
- ArtikelVermischtes 22
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 23
- ArtikelBriefkasten 24
- ArtikelBüchertisch 24
- ArtikelSubmissionen 24
- ArtikelPatente 24
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 41
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 57
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 153
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 169
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 185
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 201
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 217
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 233
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 249
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 267
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 283
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 369
- ZeitschriftenteilAnzeigen 3
- BandBand 9.1902 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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I B ©immer 1 . Leipziger Uhrmacher-Zufung Handels-Zeitung für die gesamte Uhren-Industrie und verwandte Geschäftszweige. Unter Mitwirkung hervorragender Fachmänner herausgegeben von Wilhelm Diebener in Leipzig Redaktion und Verlag: Leipzig 21, Schützenstrasse 15 Organ der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle Die Uhr, sowie des Verbandes Elsass-Lothring’scher Uhrmacher. Abonnements» und Insertlons°Bedingungen siehe am Schluss des Textes. Telegramm • Adresse: Uhrmacher • Zeitung Diebener Leipzig. Fernsprechanschluss No. 2991 . Postzeitungsliste 4416 für kleine Ausgabe, 4417 itir grosse Ausgabe. No. 2. Leipzig, 15. Januar 1902. IX. Jahrg. Deutsche Uhrmacher-Uereinipng Zentralstelle „Die Uhr“. Um die Erfolge der Zentralstelle im letzten Jahre und den Beginn des neuen Jahres zu feiern, waren die Mitglieder des Ausschusses von dem Herausgeber unseres Organs, Herrn Diebener, am Freitag, den 3. Januar abends zu einer Fest sitzung eingeladen worden, die wegen Behinderung nicht im Versammlungslokale, in Zills Tunnel, sondern im Mariengarten stattfand. Die Mitglieder hatten sich bis auf 2 Kollegen, welche leider verhindert waren, sowie 2 Gäste .eingefunden und griff bei dem vorzüglichen Karpfen- und leckerem Hasengericht bald eine fröhliche Stimmung Platz, die Dank eines guten Tropfen Gerstensaftes bis zum Morgen anhielt. Jedenfalls hat auch unsere Festsitzung gezeigt, dass die Kollegialität in unserem Ausschuss die beste Pflege findet und das mag allezeit so bleiben. Anlässlich des Jahreswechsels sind uns von so zahlreichen Kollegen überaus freundliche Glückwünsche übersandt worden, dass es uns unmöglich ist, jedem Einzelnen dafür zu danken, wes halb wir dieselben an dieser Stelle bestens erwidern. Was an uns liegt, soll gewiss geschehen, um die verschiedenen Wünsche in Erfüllung gehen zu lassen und mit der thatkräftigen Unter stützung aller unserer verehrten Mitglieder wird es uns sicher auch gelingen, im neuen Jahre weitere Erfolge gegen die un lautere Konkurrenz in unserem Fache zu erringen. Eine erfreuliche Nachricht dieser Art erhielten wir vor kurzem von dem Kollegen Heyder in Bayreuth, welcher sich im Sommer vorigen Jahres wegen der Niederlassung von Wanderlagern an uns um Rat gewandt hatte, worauf wir ihm empfahlen, sich im Verein mit seinen Ortskollegen an die zu ständige Handels- und Gewerbekammer zu wenden, was dann auch geschehen ist. Da die Frage von weitgehendster Bedeutung ist, lassen wir eine ausführliche Darstellung, die wir der „Frkf. Ztg.“ entnehmen, hier folgen: Während der letzten Bühnenfestspiele hatten vier auswärtige Firmen für Gold- und Silberwaren in Bayreuth sechs Läden in bester Lage der Stadt für vier Wochen zu aussergewöhnlich hohen Freisen gemietet, darunter die Firma Gebrüder Rosenau in Frankfurt a. M. mit drei Läden und Firma Emil Blachian in München. Durch diese plötzlich auftretende auswärtige Kon kurrenz fühlten sich die einheimischen Gold- und Silberwaren händler in ihren Geschäftsinteressen äusserst gefährdet und baten bei dem Stadtmagistrat um Schutz. Dieser wurde aber versagt, weil die städtische Behörde annahm, es handle sich im fraglichen Falle um erlaubte Zweigniederlassungen im Sinne des § 42 der Reichsgewerbe-Ordnung. Die Handels- und Gewerbekammer für Oberfranken dagegen äusserte sich dem Staatsministerium des Innern gegenüber gutachtlich dahin, dass es sich hier um Wander lager handle, denen nach § 56, Abs. II, Ziff. 3 der Gew.-Ordn. Ankauf oder Feilbieten von Gold- und Silberwaren im Umher ziehen verboten sei. An dieses Gutachten wurde die Bitte ge knüpft, auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung die Einstel lung der vier betreffenden Wandergewerbebetriebe zu verfügen. Das Staatsministerium entsprach wohl dieser Bitte, der Stadt magistrat eiöffnete die ministerielle Verfügung auch den be treffenden auswärtigen Geschäftsinhabern, diese kümmerten sich aber nicht darum, sondern führten ihre Geschäfte ruhig weiter. Die Bayreuther Gold- und Silberwaren-Geschäftsinhaber reichten daraufhin eine telegraphische Beschwerde bei dem Staats ministerium des Innern ein und baten um Schutz; aber auch die auswärtigen Gold- und Silberwarenhändler beschwerten sich bei
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