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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 9.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-190201006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19020100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle Die Uhr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 9.1902 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 41
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle Die Uhr 41
- ArtikelDie wahre Emanzipation 43
- ArtikelEine Perpetualuhr mit Alkoholbetrieb 44
- ArtikelDie Reibung (Fortsetzung) 45
- ArtikelDie Verpflichtung des Geschäftsmannes, sich in das ... 48
- ArtikelDie Wellen- oder Funkentelegraphie ("Telegraphie ohne Draht") 48
- ArtikelPatentierte Neuerungen 51
- ArtikelUndeutlichkeit der Zifferblätter 52
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 52
- ArtikelAus den Vereinen. Personalien 52
- ArtikelVermischtes 54
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 55
- ArtikelBriefkasten 55
- ArtikelPatente 56
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 57
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 153
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 169
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 185
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 201
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 217
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 233
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 249
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 267
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 283
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 369
- ZeitschriftenteilAnzeigen 3
- BandBand 9.1902 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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I n ©immer ^Leipziger 1 Uhrmacher-Zsirnng Handels-Zeitung für die gesamte Uhren-Industrie und verwandte Geschäftszweige. Unter Mitwirkung hervorragender Fachmänner herausgegeben von Wilhelm Diebener in Leipzig ion und Verlag: Leipzig 21, Schützenstrasse 15 Organ der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle Die Uhr, des Verbandes Eisass-Lothring’scher Uhrmacher, der Zwangs-Innung der Uhrmacher, Goldschmiede und Optiker zu Bochum, der Uhrmacher, Gold schmiede- und Optiker-Innung Gelsenkirchen, und der Uhrmacher-Zwangs innung zu Münster i. W. Abonnements- und Insertions-Bedingungen siehe am Schluss des Textes. Telegramm-Adresse: Uhrmacher-Zeitung Diebener Leipzig. Fernsprechansehluss No. 2991. Postzeitungsliste 4416 für kleine Ausgabe, 4417 für grosse Ausgabe. No. 4. Leipzig, 15. Februar 1902. IX. Jahrg. Deutsche Uhrmacher-Uerefnigung Zentralstelle Die Uhr. Bericht über die Sitzung vom 10. Februar. Infolge einer Anfrage der Leipziger Handelskammer, betreffend die Misstände im Ausverkaufswesen, welche bis zum 12. Febr. beantwortet sein musste, machte es sich nötig, unsere monat liche Sitzung 8 Tage früher abzuhalten. ' Dieselbe fand im Dorotheenhof statt und war von den Mitgliedern Herren Fried rich, Hahn, Hofmann, Magdeburg, Müller, Scheibe, Scholze, Schneider, Wacker, Wildner und Herrn Fichte als Gast besucht. Nach Begrüssung der Erschienenen verwies der Vorsitzende zu nächst auf die letzte Kundgebung betr. den Anschluss der Innungen zu Bochum, Gelsenkirchen und Münster und gab bekannt, dass die letzteren vom Vorstand schriftlich willkommen geheissen worden sind. Der Vorsitzende dankte Herrn Diebener, der leider verhindert war der Sitzung beizu- - wohnen, für die Zuführung der genannten Innungen und gab der Hoffnung Ausdruck, dass die Zentralstelle sich durch wei tere Angliederung von Vereinen oder Innungen vergrössern möge. Das schon genannte Rundschreiben der Handelskammer über Misstände im Ausverkaufswesen hatte folgenden Wortlaut: Handelskammer Leipzig. Leipzig, den 5. Februar 1902. An die Deutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle Die Uhr. Wie das Königliche Ministerium des Innern mitteilt, sind die Klagen über Missbrauche auf dem Gebiete des Aus verkaufswesens in letzter Zeit mit verstärkter Dringlichkeit laut geworden. Die geäusserten Wünsche zielen entweder auf Erlass eines Gesetzes oder auf die Verschärfung des Gesetzes zur Bekämpfung des unlautern Wettbewerbs vom 27. Mai 1896 ab. Während es zunächst den Anschein hatte, dass die Bestim mungen in §§ 1 und 4 dieses Gesetzes ihr Ziel, auch bei der Ankündigung von Ausverkäufen unlautere Machenschaften zu verhindern, erreichen würden, scheint in neuerer Zeit nament lich nach Bekanntwerden der Entscheidung des Reichsgerichts vom 21. Dezember 1897, das die Nachschiebung von Waren bei Ausverkäufen unter gewissen Umständen als zulässig bezeichnet, das Unwesen der sog. permanenten Ausverkäufe an Umfang und Gemeingefährlichkeit wiederum erheblich zuznnehmen. Massregeln wie die unbedingte Untersagung jeden Nachschubs, die Einführung obrigkeitlicher Genehmigung, die zeitliche Be grenzung der Ausverkäufe u. s. w. hält das Königliche Ministerium zur Zeit noch für bedenklich. Dagegen bezeichnet es im öffent lichen Interesse als wünschenswert, dass die Beteiligten und namentlich die Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen von dem ihnen durch das Gesetz gegebenen Rechte der Privat klage gegen dergleichen Auswüchse häufig und nachdrücklich Gebrauch machen und es steht weiterhin — wie das Königliche Ministerium schreibt — zuständigen Orts zur Erwägung, die kompetenten Behörden darauf hinzuweisen, dass die Strafver folgung der Ausverkaufsauswüchse in der Regel im öffentlichen Interesse liegt und dass sie gegen solche Ausschreitungen energisch vorzugehen haben. Bevor jedoch eine solche Anweisung erfolgt, möchte das Königliche Ministerium über Vorstehendes und insbesondere auch darüber Bericht erhalten:
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