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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 9.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-190201006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19020100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 9.1902 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 41
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 57
- ArtikelPrüfung von Lehrlingsarbeiten 57
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle Die Uhr 57
- ArtikelSpindelkloben aus vier Jahrhunderten 58
- ArtikelDie wahre Emanzipation (Schluss) 61
- ArtikelDie Reibung (Fortsetzung und Schluss) 62
- ArtikelPatentierte Neuerungen 63
- ArtikelZeit ist Geld 64
- ArtikelHebnägel oder Hebstern? 65
- ArtikelEingesandt 66
- ArtikelAus der Werkstatt. Für die Werkstatt 67
- ArtikelAus den Vereinen. Personalien 68
- ArtikelVermischtes 69
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 71
- ArtikelBriefkasten 72
- ArtikelPatente 72
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 153
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 169
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 185
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 201
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 217
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 233
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 249
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 267
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 283
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 369
- ZeitschriftenteilAnzeigen 3
- BandBand 9.1902 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
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70 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG zum Austritt aus der Innung erkennen können, dass der Ausschuss gesetzlich unzulässig ist. Gegen das Urteil ist Berufung an die lDnung 8 versammlung zulässig. Alles schon dagewesen. Zu unserem Bilde „Der kleinste Uhr macher“ schreibt uns Kollege Mannack in Mittelherwigsdorf unter 0,J iger Ueberschrift folgendes: Im Anfang der sechziger Jahre, als ich r> ,? ln Zittau thätig war, hatte ich einen guten Kollegen. Derselbe war 24 Jahre alt, ganz normal gebaut, jedoch nicht grösser als ein dreijähriges Kind. Er hiess Waldau und war geboren in Lauchhammer, hatte noch eine Schwester eben so klein, jedoch nicht normal, seine anderen Brüder waren gross und stark. Der Eine war in Zittau als Seifensieder etabliert und hatte in Treussen bei den Gardekürassieren gestanden. Wenn wir den kleinen lieben Freund ärgern resp. in die Wolle bringen wollten, so durften wir blos sagen: „Du hast ja beim Herrn Hof-Uhrmacher Weisse in Dresden unter der Glasglocke gearbeitet“. Das letzte Mal habe ich denselben in Leipzig am Turnfeste 1863 getroffen, ob derselbe noch lebt, ist mir unbekannt, wahrscheinlich nicht mehr. Derselbe war gegen Unbekannte sehr stolz, doch als Kollege zwar sehr sehr klein, aber gemütlich. Welchen Umfang das Hydra-Verhaufssvstein angenommen hatte, zeigt der Umstand, dass infolge des Verbotes dieses Systems die Gemeinde Wald im Kreise Solingen in dem jetzt abgelaufenen Steuer- tahre einen Steuerausfall von über 16000 Mk. zu verzeichnen hatte. In Solingen ist ebenfalls ein nicht unerheblicher Steuerausfall ein getreten, der auf die neuere Indikatur zurückzuführen ist, desgleichen auch in Grafrath und Ohligs. In den letzteren drei Gemeinden ist dieser Ausfall jedoch anderweitig wieder ausgeglichen worden. den 8 '. enaDU ten Orten brachten zahlreiche Versandtgeschäfte ihre \\ aren mittels des Gutscheinhandels an den Mann. Eine neue niederländische Verordnung Uber den Feingehalt der Gold- und Silberwaren ist vor kurzem in Kraft getreten. Wir entnehmen ihr die hauptsächlichsten Bestimmungen: Mit Gold- und Silberwaren reisende Händler sind bei einer Geld strafe von 100 Gulden verpflichtet, bei ihrer Ankunft in jeder Ge meinde, die sie zum Zweck des Handelsbetriebs besuchen, hiervon unverweilt bei einem Beamten des Kantoor van den waarborg. sofern ein solches an dem Orte sich befindet, andernfalls bei dem Gemeinde vorsteher Anzeige zu machen. Die vom Auslande eingeführten Gold- und Silberwaren sind au ieste Feingehaltsbestimmung gebunden, brauchen auch mit ausländischen Stempelzeichen nicht versehen zu sein. Wegen Raummangels sind wir nicht in der Lage, die sämt lichen Bestimmungen hier anzuführeu, sind aber bereit, sie Interes senten auf deren Wunsch eine Abschrift zu übermitteln. Eine interessante alte Flötenuhr, die Herrn Uhrmacher Lippmann in Chemnitz gehört, ist seit kurzer Zeit im Museum des Vereins für Chemnitzer Geschichteaus gestellt. Das interessante Werk spielt beim Ab laut jeder Stunde ein Stück. 12 verschiedene Walzen gehören dazu. Da die eine Walze das Erklingen von 6 Liedern etc. zu veranlassen vermag, giebt die Uhr im ganzen 17 Stücke zum Besten. Einige von ihnen sind: „Komm, lieber Mai“, „Es waren mir selige Tage“, „Will kommen o seliger Abend“, „Mich fliehen alle Freuden“, „Menuett aus Hon Juan“. Ausserdem nennen die Walzenaufschriften noch Oever- tuien, Sonaten, Andantes etc. Das Alter des Werkes lässt sich nicht bestimmen, doch darf man es vielleicht auf annähernd 100 Jahre schätzen. Die ersten Flötenuhren sind nach Angabe des Mendelschen Musikalischen Lexikons um 1779 geschaffen worden. Ob das im Museum stehende Werk zu den ältesten mit gehört oder nicht, ist wohl kaum zu sagen. Der Mechanismus besteht, wie bei der Dreh orgel, aus einer Walze, welche durch eingeschlagene Stifte die Ven tile der Pfeifen öffnet und durch ein Gewicht mit den Blasebälgen zugleich in Bewegung gesetzt wird. Eine etwas aussergewöhnliche Offerte machte ein Cüstriner Uhr macher der dortigen Bürgerschaft. Er erbot sich, eine neue Uhr im Werte von 800 Mark auf den Turm der dortigen Marienkirche zu liefern, wenn ihm für die Dauer von 16 Jahren das Aufziehen der öffentlichen Uhren übertragen würde. — Es muss dabei bemerkt werden dass die Stadt für das Aufziehen von 5 öffentlichen Uhren V i; . . Mk - jährlich bezahlt. Wie der eventl. Turmuhrenlieferant aaDei einen Profit für sich herausrechnet, ist ziemlich unverständlich; die rtoKlame, die er dabei für sich macht, scheint der Hauptzweck ZU 881D. ,. üllr sc Wägt keinem Glücklichen“. Das viel zitierte Wort erhalt einen neuen Sinn, wenn man im „Figaro“ folgendes Histörchen von einem seit Jahren beliebten Mittel zur Hebung der Pariser Sitt lichkeit liest. Unter der Regierung Ludwig XVIII. gefiel sich der damalige Polizeipräfekt Guy Delaveau in seltsamen Massregeln. Als d' n a rmo meS -T* ge ! fröh , lic ^ den Opernball begann, erschienen zwei Gen armen, nicht etwa als Gendarmen verkleidete Masken, sondern echte, Malen n; I „ ner f te Ü‘- m f diese Leiter kletterten sie zu verschiedenen die 7 eii ’n Um i en anz «halten, die im Saal und im Foyer angaben. Natürlich herrschte allgemeines Erstaunen. Man No. 5 . » e “ Grunde und erfuhr, dass Delaveau in moralischer Absicht diesen Befehl gegeben hatte — um die Rendezvous zu ver hindern und die Liebenden, die sich zur bestimmten Stunde unter der Uhr treffen wollten, zu entzweien. Diese Tradition hat Bich bis heute erhalten; im Foyer bleiben die Zeiger der Uhr unbeweglich wie zu der Zeit, wo Delaveau „durch seine Gendarmen die Zeit zu arretieren“ versuchte. Die böse Uhr schlägt also den Glücklichen des Pariser Upernballes noch immer nicht. Ueber eine neue Erfindung in der Uhren-Industrie weiss die „Harke“ aus Langeln bei Wietzen zu berichten: sie schreibt: Bekanntlich war das vorige Jahrhundert reich an Erfindungen. Auch das zwanzigste J ahrhundert scheint einen guten Anfang zu haben, zu mal die heutigen Erfinder noch aus dem vorigen Jahrhundert stammen. (!) Einen solchen Erfinder haben wir in unserm Orte, Dierk mit Namen. Dierk erfand eine Weckuhr, welche sehr praktisch, billig, und was die Hauptsache, von jedermann leicht selbst herzustellen ist, Dierk hatte sonst eine gewöhnliche, sogenannte amerikanische Weckuhr im Gebrauch, welche aber seit einigen Tagen nicht mehr recht funktio nierte. Da er Sonntag um 5 Uhr aufstehen musste, richtete er seine alte Schwarzwälderuhr zum Wecken ein. Er tauschte das Gewicht des Schlagwerkes mit einem ebenso schweren Stiick Holz um, stellt unter das Gewicht einen Eimer voll Wasser und brachte eine Bleck- rinne von dem Eimer nach seinem Bette an. Alsdann zog er das Schlagwerk so weit auf, dass das Holzstück sich um 5 Uhr in den Wassereimer senken musste, legte sich ruhig aufs Ohr und schlief den Schlaf des Gerechten. Punkt 5 Uhr trat die etwas „komplizierte Einrichtung“ in Thätigkeit und eiskaltes Wasser rieselte über Dierk’s ruudes Gesicht. Wie von einer Natter gestochen, soll Dierk aufgfcwi*- spiungen sein. Unbeabsichtigt hatte er auch noch die Waschmaschine erfunden, denn er brauchte sich bloss abzutrocknen. Zu Nutz und Frommen teilt jetzt Dierk seine Erfindung allen Bekannten mit, denn ein Patent will er nicht darauf nehmen. W as verstellt man unter „Buckeluhren “! Das Kaiserliche Patent amt richtete an die Aeltesteu der Kaufmannschaft von Berlin die folgenden Fragen: 1. Giebt es eine Gattung Uhren, die vermöge ihrer äusseren Aus stattung unter der Bezeichnung Buckeluhren bekannt sind? Könnte sieh im verneinenden Falle der Fachmann eine Vorstellung über die Art der Uhren machen, wenn er von Buckeluhren hören würde? 2.'Ist das Wort Boss-Uhren zur Bezeichnung der von der An melderin, The Keystone Watch Case Company in Philadelphia herge stellten Uhren nicht nur den Abnehmern dieser Firma, sondern in Fach- t kreisen allgemein bekannt? f Hierauf haben die Befragten auf Grund eingeholter Informationen ' bei Fachleuten die Auskunft erteilt: ■. 1. Dass eine Gattung Uhren, die vermöge ihrer äusseren Aus- j stattnng unter der Bezeichnung Buckeluhren bekannt ist, nicht exi stiert , und dass auch die Fachleute sieh keine Vorstellung darüber machen können, wie eine solche Buckeluhr beschaffen sein müsste. Es wurde die Vermutung ausgesprochen, dass bei dem Wort ; „Buckel“ möglicherweise eine Verwechselung mit dem französischen Wort „Boule“ vorliegen könnte. Unter Boule-Uhren versteht man im allgemeinen solcle Uhren, deren Gehäuse mit Metall ausgelegt sind (nach dem Verfahren des Kunsttischlers Andre Boule), ausserdem auch die sogenannten Kugeluhren, deren Vorder- und Hinterteil aus je einer halben Glaskugel besteht. Man würde also, wenn ein Käufer Buckel uhren verlangt, zunächst Kugeluhren in Vorlage bringen. 2. Dass das Wort Boss-Uhren in Fachkreisen nicht allgemein be kannt ist. Diejenigen Personen, welche Kenntnis davon haben, verstehen darunter solche Uhren, welche ein unechtes (goldplattiertes) Gehäuse des Fabrikates der Keystone Watch Case Company in Philatelphia haben, wobei zu bemerken ist, dass das Uhrwerk selbst beliebiger Herkunft sein kann. Pfändung der Postanweisung. Die Wahrung des Briefgeheim nisses verbietet die Pländung eines Anspruchs auf Aushändigung eines Geldbriefes. Dagegen können, wie neuerdings zur Kenntnis der Postanstalten gebracht ist, Postanweisungsbeträge vor der Auszahlung an den Empfänger zu Gunsten von Gläubigern des Absenders im Wege der Zwangsvollstreckung in Forderungen gepfändet werden. Dass ein Schuldner als Adressat einer Postanweisung eine Geldforde rung an die Postverwaltung besitzt, kann ohne Verletzung eines Amtsgeheimnisses zur Kenntnis des Gläubigers gelangt sein und darin, dass gemäss dem gerichtlichen Pfändungs- und Ueberweisungs- beschlusse das Geld nicht an den Forderungsberechtigteu, sondern an dessen Gläubiger gezahlt wird, ist keine Verletzung des Briefge heimnisses zu erblicken. Die Pfändung vju Forderungsansprüchen auf Einzahlung von Postauftrags- und Postnachnahmebeträgen ist ebenfalls zulässig. Der Wecker als Diebesfalle. Zu was ein Wecker gebraucht wird, und welche ungeahnte Zukunft ihm noch blühen kann, zeigt folgende Geschichte. Einem Dienstmädchen waren wiederholt Klei dungsstücke, die es auf das Gangfenster des Dienstbotenzimmers ge-
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