Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 42.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19180100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19180100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 29-30, 137-144, 163-188, 235-236
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (27. Juni 1918)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unglaubliches von der Beratung des Umsatzsteuergesetzes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 42.1918 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1918) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1918) 9
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1918) 17
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1918) 21
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1918) 31
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1918) 39
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1918) 41
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1918) 49
- AusgabeNr. 10 (7. März 1918) 51
- AusgabeNr. 11 (14. März 1918) 59
- AusgabeNr. 12 (21. März 1918) 61
- AusgabeNr. 13 (28. März 1918) 71
- AusgabeNr. 14 (4. April 1918) 75
- AusgabeNr. 15 (11. April 1918) 83
- AusgabeNr. 16 (18. April 1918) 87
- AusgabeNr. 17 (25. April 1918) 95
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1918) 99
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1918) 107
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1918) 111
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1918) 119
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1918) 123
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1918) 133
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1918) 145
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1918) 149
- ArtikelUnglaubliches von der Beratung des Umsatzsteuergesetzes 149
- ArtikelBericht über die gemeinsame Tagung der Fachverbände in Eisenach ... 150
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 152
- ArtikelDer Flötenbläser des Pierre Jaquet-Droz 153
- ArtikelKriegbilder 155
- ArtikelDie Einteilung von Tag und Nacht bei den verschiedenen Völkern 155
- ArtikelVerzeichnis derjenigen Firmen, die der Sperre beigetreten sind ... 157
- ArtikelDie Taschenuhrendurchfuhr durch Deutschland 158
- ArtikelVermischtes 158
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 159
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 160
- ArtikelBriefkasten 160
- ArtikelPatent-Nachrichten 160
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 160
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1918) 161
- AusgabeNr. 32 (8. August 1918) 189
- AusgabeNr. 33 (15. August 1918) 199
- AusgabeNr. 34 (22. August 1918) 201
- AusgabeNr. 35 (29. August 1918) 211
- AusgabeNr. 36 (5. September 1918) 213
- AusgabeNr. 37 (12. September 1918) 223
- AusgabeNr. 38 (19. September 1918) 225
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1918) 237
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1918) 247
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1918) 251
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1918) 261
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1918) 263
- AusgabeNr. 45 (7. November 1918) 271
- AusgabeNr. 46 (14. November 1918) 273
- AusgabeNr. 47 (21. November 1918) 281
- AusgabeNr. 48 (28. November 1918) 283
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1918) 291
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1918) 295
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1918) 303
- BandBand 42.1918 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bezugspreis für Deutschland und Oslerreich-Ungam von derGesdiöflv stefle bezogen bei portofreier Einsendung vierteljährlich 3,— Mark« jährlich 11,70 Mark vorauszahlbar. Bestel lungen nimmt ferner jede Posfanstalt oder Buchhand king zum Preise von £75 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland jährl. 13,— Mark vorouszahlbar Postscheck -Konto: 2581 Berlin BaBk~Kon!o Disconlo-Gesellschaft, Depositen - Kasse Berlin. Lindenstra&e 3 Femspredier Amt Moriizplatz 12396 bis 12399 i wSCswfyue IVw«/ Graham rtarrbca ZBerftoud^^kSu, tJrnsham iw SST" Preise der Anzeigen Die viergespalfene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfls- und vermischte Anzeigen 60 Pfg., für Stellen- Angebote und -Gesuche die Zeile 50 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen zu je 60 Plg.) wird mit 200 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint an jedem Donnerstag wechselweise in Voll- und Zwischennummem. Die einzelne Vollnummer koslet 35 Pfg., die Zwischen nummer 15 Pfg. Probenummern auf Verlangen kostenfrei Kriegsaufschlag 20% auf vorstehende Preise Organ des Deutschen Uhrmacher^Bundes CE. V.) Herausgegeben von Wilhelm Schultz, Berlin SW68, Neuenburger Straße 8 XL1L Jahrgang Berlin, 27. Juni 191Ö Nummer 26 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten Unglaubliches von der Beratung des Umsafesteuergesefees •Oie Beratung des Umsaßsteuergeseßes im Hauptausschuß hat in dem Augenblicke, da wir den Textteil der vorliegenden Nummer be reits zusammenstellen müssen, eine Wendung genommen, die den schärfsten Protest aller Handwerkerkreise geradezu herausfordert. Wieder soll, wie schon wiederholt, der Handwerker die schwerste Last auf sich nehmen, während die Angehörigen anderer Volksschichten: der Künstler, Schriftsteller, Arzt usw., selbst wenn er das Zehnfache oder Zwanzigfache an Einkommen zu versteuern in der Lage ist, davon frei bleiben soll. Gegen diese unerhörte Zumutung wird, dessen sind wir sicher, von allen Beteiligten aufs schärfste Einspruch erhoben werden. Sehen wir zu, was man über die zweite Lesung des Umsaßsteuer geseßes im Hauptausschuß des Reichstages berichtet. Das B. T. schreibt: Das Geseß war in erster Lesung bereits beraten worden, jedoch hatte man einen Unterausschuß eingeseßt, der für die endgiltige Be schlußfassung eine brauchbare Unterlage schaffen sollte. Die Be schlüsse dieses Unterausschusses liegen jeßt vor, und zu ihnen nimmt der Ausschuß Stellung, ohne daß jedoch in dieser Stellungnahme zu den Beschlüssen des Unterausschusses bereits die förmliche zweite Lesung erblickt wird. Zu dem entscheidenden § 1, nach dem in der Fassung der Re gierungsvorlage der Umsaßsteuer unterliegen sollten die im Inland gegen Entgelt ausgeführten Lieferungen und die sonstigen Leistungen solcher Personen, welche eine auf die Erzielung von Ein nahmen aus den Leistungen gerichtete selbständige geschäft liche oder berufliche Tätigkeit ausüben, hat der Unteraus schuß die Umsaßsteuer für die im Inlande gegen Entgelt ausgeführten Lieferungen bestehen lassen, die Steuer jedoch auf die sonstigen Leistungen solcher Personen beschränkt, die eine selbständige gewerbliche Tätigkeit mit Einschluß der Urerzeugung und des Handels ausüben. Entsprechende Änderungen werden an dem weiteren Wortlaut dieses Paragraphen vorgenommen. Eine weitere Änderung betrifft noch den Begriff „Entgelt“. Während die Regierungsvorlage als Entgelt den „Betrag der Gestehungskosten“ gelten lassen wollte, soll nach einem Beschluß des Unterausschusses als Entgelt derjenige Betrag gelten, „der am Ort und zur Zeit der Entnahme von Wieder verkäufern gezahlt zu werden pflegt.“ Abg. Bernstein (U. Soz.) bemängelte das Fehlen einer Ab grenzung zwischen gewerblichen und beruflichen Leistungen und ver langte eine entsprechende Ergänzung des Geseßes. Ein Vertreter der Regierung erwiderte, daß sich in ledern Geseß Begriffe vorfinden, die erst von den Gerichten endgiltig abgegrenzt würden. In diesem Falle werde das besonders leicht sein, weil sich die Rechtsprechung schon mit den Dingen beschäftigt habe. Nach dem Zweck des Geseßes gehöre aber die Absicht der Gewinn erzielung nicht zu den Merkmalen gewerblicher Tätigkeit. Abg. Waldstein CFortschr. Vp.) verlangte troßdem eine mög lichst weit gehende Klarstellung aller Begriffe schon im Geseß. Wie stehe es z. B. mit den Architekten und mit den Ärzten, die ein Sana torium unterhalten? — Der Vertreter der Regierung betonte wieder holt, daß Streitfragen nicht ausbleiben werden, es sollen aber nur wirkliche gewerbliche Leistungen unter das Geseß fallen. Abg. Graf Westarp (Kons.) wandte sich gegen den ganz neuen Begriff „Urerzeugung“ und gegen Aufnahme der Landwirtschaft unter die gewerbliche Tätigkeit. Nach weiterer Aussprache wurde §1 in der Fassung des Unterausschusses unverändert angenommen. § 2 handelt von den Ausnahmen, die von den Bestimmungen des Geseßes nicht getroffen werden sollen. Nach den Beschlüssen des Unterausschusses sollen von der Besteuerung ausge nommen sein: Umsäße aus dem Ausland und die außerhalb des Kleinhandels erfolgenden ersten Umsäße eingeführter Gegenstände im Inland sowie Umsäße in das Ausland, Kreditgewährungen und Umsäße von Geldforderungen, insbesondere von Wechseln und Schecks sowie von Wertpapieren, Anteilen von Gesellschaften und sonstigen Vereinigungen, Banknoten, Papiergeld und Geldsorten, Um säße von inländischen und amtlichen Wertzeichen, Gold in Barren und nach näherer Bestimmung des Bundesrates Umsäße von Edel metallen und Edelmetallegierungen (neu), die zu Prägezwecken, zum Zwecke des Zahlungsausgleichs oder zu gewerblichen und wissen schaftlichen Zwecken (neu) erworben werden, Verpachtung und Ver mietungen von Grundstücken, für welche andere Vorschriften gelten, der Personen- und Güterverkehr, Umsäße, die nach dem Reichs- stempelgeseß steuerpflichtig sind, ebensolche Leistungen und Ver sicherungen und schließlich bei eingetragenen Genossenschaften, die ausschließlich der gemeinschaftlichen Verwertung von Erzeugnissen der Genossen oder dem gemeinschaftlichen Einkauf von Waren für Genossen dienen, derjenige Teil des Umsaßes, der als Entgelt für die von den Genossen eingelieferten Erzeugnisse der als Rückvergütung auf den Kaufpreis der von den Genossen bezogenen Waren an zusehen ist. Abg. Dr. Südekum (Soz.) fragt, ob bei Genossenschaften der Gewinn aus Spareinrichtungen mit unter das Geseß fallen soll. Ein Vertreter der Regierung erwidert: Wenn jemand zwei Gewerbe betreibt, so kann das eine steuerfrei, das andere steuerpflichtig sein. Das mag Schwierigkeiten geben, aber unüber windlich sind sie nicht. Abg. v. Brockhausen (Kons.) wünscht die den Genossen schaften eingeräumten Vergünstigungen auch den Gesellschaften m. b. H. zu gewähren.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder