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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 42.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19180100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19180100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 29-30, 137-144, 163-188, 235-236
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (10. Januar 1918)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen des Deutschen Uhrenhandelsverbandes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 42.1918 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1918) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1918) 9
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 9
- ArtikelMitteilungen des Deutschen Uhrenhandelsverbandes 10
- ArtikelNochmals die Begriffe "Angemessener Gewinn" und "Gegenstände des ... 11
- ArtikelEine Kompensationsunruh mit Schutz gegen Verbiegung 11
- ArtikelEin lehrreicher Rechtsstreit 12
- ArtikelNochmals das Auftragen von Winkeln ohne Transporteur 12
- ArtikelDie Entwicklung der Großuhrenpreise 13
- ArtikelVerzeichnis derjenigen Firmen, die der Sperre beigetreten sind ... 13
- ArtikelAus der Werkstatt 14
- ArtikelVermischtes 14
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 16
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 16
- ArtikelBriefkasten 16
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 16
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1918) 17
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1918) 21
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1918) 31
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1918) 39
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1918) 41
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1918) 49
- AusgabeNr. 10 (7. März 1918) 51
- AusgabeNr. 11 (14. März 1918) 59
- AusgabeNr. 12 (21. März 1918) 61
- AusgabeNr. 13 (28. März 1918) 71
- AusgabeNr. 14 (4. April 1918) 75
- AusgabeNr. 15 (11. April 1918) 83
- AusgabeNr. 16 (18. April 1918) 87
- AusgabeNr. 17 (25. April 1918) 95
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1918) 99
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1918) 107
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1918) 111
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1918) 119
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1918) 123
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1918) 133
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1918) 145
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1918) 149
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1918) 161
- AusgabeNr. 32 (8. August 1918) 189
- AusgabeNr. 33 (15. August 1918) 199
- AusgabeNr. 34 (22. August 1918) 201
- AusgabeNr. 35 (29. August 1918) 211
- AusgabeNr. 36 (5. September 1918) 213
- AusgabeNr. 37 (12. September 1918) 223
- AusgabeNr. 38 (19. September 1918) 225
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1918) 237
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1918) 247
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1918) 251
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1918) 261
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1918) 263
- AusgabeNr. 45 (7. November 1918) 271
- AusgabeNr. 46 (14. November 1918) 273
- AusgabeNr. 47 (21. November 1918) 281
- AusgabeNr. 48 (28. November 1918) 283
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1918) 291
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1918) 295
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1918) 303
- BandBand 42.1918 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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10 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 2 den weiteren Brandschabungen Grobmanns wirksam zu schüben, ist es dringend erforderlich, dab dem Staatsanwalt die Fülle der von Grobmann begangenen Taten bekannt wird. Wir fordern deshalb hier mit alle Gesdiädigten auf, uns im Interesse der Allgemeinheit die Tat sachen möglichst unter Einsendung von Beweisschriftstücken ausführ lich bekannt zu geben. Auch von denjenigen, die den Ärger über den Geldverlust, den sie durch Grobmann erlitten, schon überwunden haben, erwarten wir, dab sie sich der Mühe unterziehen, uns die Fälle noch mals im Zusammenhänge bekannt zu geben. Sie sind es besonders den schublosen Frauen der Eingezogenen schuldig. Eintragung der Änderung im Vorstande in das Vereinsregister. Da nach den Bestimmungen des Vereinsrechtes Änderungen im Vor stände eingetragener Vereine dem Gericht gemeldet werden müssen und für diese Meldungen die beglaubigte Unterschrift sämtlicher Vor standsmitglieder erforderlich ist, so war Herr lustizrat Henschel um sein Erscheinen gebeten worden, um die Unterschriften der Vorstands mitglieder in dieser Meldung notariell zu beglaubigen. — Hierauf wurden zwei Kollegen als Korrespondierende Mitglieder vorgeschlagen. Die Abstimmung er gab einstimmig Annahme des Vorschlages, den beiden Herren das Amt eines Korrespondierenden Mitgliedes anzutragen. — Ein weiterer Antrag, der bereits Ende Juli den Vorstand in zwei Sifeungen be schäftigt hatte, und über den in der nächsten Vollnummer der Deutschen Uhrmacher-Zeitung ausführlicher berichtet wird, gelangte ebenfalls zur Annahme. — Die Anwesenheit unseres Rechtsbeistandes gab Veranlassung, ihm verschiedene Fragen über Kriegsbestimmungen vorzulegen. Herr lustizrat Henschel erteilte in liebenswürdigster Weise ausführlich Auskunft. Insonderheit führte er an, dag die Darstellungen, die in Nr. 1 der Deutschen Uhrmacher- Zeitung unter der Überschrift „Die Begriffe .angemessener Gewinn* und .Gegenstand des täglichen Bedarfs* in bezug auf Taschenuhren" erschienen sind, in allen Teilen zu billigen seien, da in dem Artikel der Sinn der Bestimmungen richtig erfafst ist. Die übrigen Ausführungen des Redners über diesen Gegenstand und über die Praxis, die sich bei den Gerichten in der Behandlung solcher Fälle herausgebildet hat, fanden bei den Zuhörern das lebhafteste Interesse; sie sind für unsere Kollegen so wichtig, dajj wir sie in einem be sonderen Artikel veröffentlichen werden. — Nachdem der Vorsifeende Herrn lustizrat Henschel den Dank der Anwesenden ausgesprochen hatte, legte er die Material-Bedarfsliste vor, die der Deutsche Uhrmacher-Bund auf Verlangen der Behörde zusammengestellt hat. Die Materialliste soll alle diejenigen Rohstoffe enthalten, deren der Uhrmacher später beim Übergang zur Friedenswirtsdiaft zur Aufrechterhaltung seines Betriebes dringend benötigt. Der Vorstand beschliebt, diese Liste jedem Vorstandsmitgliede zum Zwecke der genaueren Durchsicht und Ergänzung abschriftlich zuzustellen. Im Anschlub hieran gelangten noch eine Anzahl Zuschriften, Einladungen, Bittgesuche usw. zur Be handlung und Erledigung. Schlub der Sibung elf Uhr. Die Uhreneinfuhr ist nunmehr endgiltig gesichert. Die Erfahrungen, die wir während des Krieges in der Einfuhrfrage gemacht haben, mahnen uns zwar, diese Mitteilung mit der nötigen Vorsicht aufzu nehmen; nach Lage der Sache erscheint es aber sehr unwahrscheinlich, dab noch irgend welche Schwierigkeiten eintreten werden. Die lang wierigen Verhandlungen in der Schweiz haben allerdings zu keinem Ziele geführt. Die Delegierten des Deutschen Uhrenhandelsverbandes haben die Verhandlungen abgebrochen und die deutsche Regierung gebeten, diejenige Devisenmenge zur Verfügung zu stellen, die sie bisher für die Uhreneinfuhr frei zu geben bereit war. Alles nähere ist aus dem Artikel „Mitteilung des Deutschen Uhrenhandelsverbandes“ in der vorliegenden Nummer unseres Bundesorganes zu ersehen Selbstverständlich kann auch jefet nicht jeder nadi Belieben Uhren aus der Schweiz beziehen; die zur Einfuhr zugelassene beschränkte Menge wird vielmehr in der bisher üblichen Weise weiter kontingen tiert, und alle Bestellungen müssen über den Deutschen Uhrenhandels verband gehen. Die Mitglieder des Deutschen Uhrenhandelsverbandes, die allein für die Einfuhr in Frage kommen, erhalten nähere Nachricht durch Rundschreiben. Somit ist eine für das Wirtschaftsleben unserer Kollegen wichtige Frage, wenn auch nicht glänzend, so dodi wenigstens in einer einigermaben befriedigenden Weise gelöst worden. Benzinverteilung. Das Benzin von der siebenten Benzinverteilung des Deutschen Uhrmacher-Bundes ist bis zum Erscheinen der vor liegenden Nummer der Bahn zur Beförderung übergeben. Mit Rück sicht auf die schlechten Transportverhältnisse dürften mindestens zwei bis drei Wodien bis zur Ankunft an den Bestimmungsorten ver gehen. Die Verteilungsstellen für Berlin sind im Anzeigenteil der vor liegenden Nummer bekannt gegeben. Verbot der Verarbeitung von Reichsmiinzen. Nadi einer Ver fügung des Bundesrates, die am 10. Mai 1917 in Kraft getreten ist, dürfen Reichsmünzen jeder Art zur gewerblichen Verwertung weder eingeschmolzen, noch sonst verarbeitet werden. Ebensowenig dürfen Gegenstände, die in erkennbarer Weise unter Verwendung von Reichs münzen hergestellt sind, feilgehalten, verkauft oder in den Verkehr gebracht werden. Wer diesen Bestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem lahre und mit einer Geldbube bis zu fünfzigtausend Mark oder mit einer dieser Strafen bedroht. Auber- dem kann auf Einziehung der betreffenden Gegenstände erkannt werden, gleichgiltig ob sie dem Täter gehören oder nicht. Diese Verordnung ist am 20. Dezember 1917 dahin ergänzt worden, dab sich das Verbot auch auf Reichsmünzen bezieht, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung vom 10. Mai 1917 auber Kurs gesetjt worden sind oder noch auber Kurs gesebt werden. Mit Bundesgrub Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes Wilh. Sch ul b Mitteilungen des Deutschen Uhrenhandelsverbandes Nach Ablauf des alten Handelsabkommens, das für die Monate Mai, Juni und Juli 1917 galt, fand im August eine Sibung der mab- gebenden Regierungsstellen mit dem Deutschen Uhrenhandelsverbande statt mit dem Ergebnis, dab dem Deutschen Uhrenhandelsverband die Berechtigung zu einer monatlichen Einfuhr von Uhren im Betrage von 1 Million Frank (insgesamt von Uhren im Betrage von 8 Millionen Frank bis 30. April 1918) erteilt wurde unter der Bedingung, dab der Kurs stand unseres Geldes darunter nidrt leidet. Zu diesem Zwecke trafen wir mit der Schweizer Uhren-Industrie in Verhandlungen ein, die sidi leider ohne unser Verschulden bis An fang Dezember hinzogen. Zwischen dem 6. und 12. Dezember fanden dann zwischen Vertretern des Deutschen Uhrenhandelsverbandes und den Vertretern der Schweizer Uhren-Industrie in Bern endgiltige Be ratungen statt, die leider, da es an dem nötigen Entgegenkommen von Schweizer Seite mangelte, unsererseits abgebrochen werden mubten. ^ 5 C ^ enSa ^ e ZUr Schweiz fanden wir bei unserer Regierung ein erfreuliches Entgegenkommen. Die deutsche Regierung, die sich vor- er nur zur Erteilung einer Einfuhrerlaubnis unter der Bedingung bereit tand, dab ein Drittel der Wertsumme in Schweizer Devisen bezahlt werde und zwei Drittel in deutschen Devisen für Rechnung der Schweizer Firmen bei deutschen Banken zu hinterlegen seien, hat sich bereit erklärt, für die vollen Beträge der zur Einfuhr bis auf weiteres frei gegebenen Uhren Devisen zur Verfügung zu stellen. Die Bedingungen für die Einfuhr von Uhren sind jebt wie folgt: Bestellungen und Abrufe sind nur durch den Deutsdien Uhrenhandels verband, Geschäftsstelle Berlin SW 19, Kommandantensirabe 77/78 von dessen Mitgliedern zu bewirken. Die erforderlichen Formulare werden den Mitgliedern gleichzeitig mit weiteren Aufklärungen direkt über sandt. Diese vorgesdiriebenen Formulare gelten sowohl für neue Bestellungen als auch für den Abruf früher bestellter oder schon be zahlter Waren. Bestellungen oder Abrufe, die nicht auf Grund dieser Formulare erfolgen, haben keine Aussicht auf Weiterbeförderung. Die Herren Grossisten werden darauf aufmerksam gemacht, dag sie ihre Abnehmer im Verhältnis der früheren Bezüge zu beliefern haben, und den Herren Uhrmachern wird anheimgestellt, sidi mit ihren früheren Lieferanten in Verbindung zu seben, damit diese, sobald die Einfuhr einsebt, eine gerechte Verteilung vornehmen können. Berlin, Anfang Januar 1918 Deutscher Uhrenhandelsverband E. V. Der Vorstand; Der Ausschub: C. Goldschmidt A. Belmonte R. Lebram E. Rothmann
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