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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 42.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19180100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19180100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 29-30, 137-144, 163-188, 235-236
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (10. Januar 1918)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Nochmals die Begriffe "Angemessener Gewinn" und "Gegenstände des täglichen Bedarfes" in Bezug auf Taschenuhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine Kompensationsunruh mit Schutz gegen Verbiegung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 42.1918 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1918) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1918) 9
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 9
- ArtikelMitteilungen des Deutschen Uhrenhandelsverbandes 10
- ArtikelNochmals die Begriffe "Angemessener Gewinn" und "Gegenstände des ... 11
- ArtikelEine Kompensationsunruh mit Schutz gegen Verbiegung 11
- ArtikelEin lehrreicher Rechtsstreit 12
- ArtikelNochmals das Auftragen von Winkeln ohne Transporteur 12
- ArtikelDie Entwicklung der Großuhrenpreise 13
- ArtikelVerzeichnis derjenigen Firmen, die der Sperre beigetreten sind ... 13
- ArtikelAus der Werkstatt 14
- ArtikelVermischtes 14
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 16
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 16
- ArtikelBriefkasten 16
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 16
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1918) 17
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1918) 21
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1918) 31
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1918) 39
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1918) 41
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1918) 49
- AusgabeNr. 10 (7. März 1918) 51
- AusgabeNr. 11 (14. März 1918) 59
- AusgabeNr. 12 (21. März 1918) 61
- AusgabeNr. 13 (28. März 1918) 71
- AusgabeNr. 14 (4. April 1918) 75
- AusgabeNr. 15 (11. April 1918) 83
- AusgabeNr. 16 (18. April 1918) 87
- AusgabeNr. 17 (25. April 1918) 95
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1918) 99
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1918) 107
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1918) 111
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1918) 119
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1918) 123
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1918) 133
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1918) 145
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1918) 149
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1918) 161
- AusgabeNr. 32 (8. August 1918) 189
- AusgabeNr. 33 (15. August 1918) 199
- AusgabeNr. 34 (22. August 1918) 201
- AusgabeNr. 35 (29. August 1918) 211
- AusgabeNr. 36 (5. September 1918) 213
- AusgabeNr. 37 (12. September 1918) 223
- AusgabeNr. 38 (19. September 1918) 225
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1918) 237
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1918) 247
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1918) 251
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1918) 261
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1918) 263
- AusgabeNr. 45 (7. November 1918) 271
- AusgabeNr. 46 (14. November 1918) 273
- AusgabeNr. 47 (21. November 1918) 281
- AusgabeNr. 48 (28. November 1918) 283
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1918) 291
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1918) 295
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1918) 303
- BandBand 42.1918 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Nr. 2 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 11 Nochmals die Begriffe „Angemessener Gewinn“ und „Gegenstände des täglichen Bedarfes“ in bezug auf Taschenuhren In der erslen Nummer des neuen lahrganges der Deutschen Uhr macher-Zeitung war unter der gleichen Überschrift ein Artikel ent halten, der diese für den Augenblick sehr wichtige Frage ausführlidi behandelte. Zu den darin aufgestellten Richtlinien nahm Herr Justiz- rat Henschel in der legten Vorstands-Sigung des Deutschen Uhrmacher-Bundes das Wort. Seine Darlegungen sind so wichtig für unsere Leser, dag wir sie als Ergänzung zu jenem Aufsag hier ver öffentlichen. — Zunächst bestätigte unser Rechtsbeistand die Aus führungen jenes Artikels vollinhaltlich, indem er ausführte, dag der Begriff „Gegenstand des täglichen Bedarfs" eben kein feststehender sei; es hänge vielmehr von dem Ermessen des erkennenden Richters ab, ob er eine Sache als Gegenstand des täglichen Bedarfes ansehe oder nicht. Brot, Fleisdi und die billigeren Nahrungsmittel ebenso wie die notwendigen, nicht luxuriösen Kleidungsstücke seien zweifellos als Gegenstände des täglichen Bedarfs anzusprechen. |a es sei einmal vorgekommen, dag ein Richter sogar Sekt, der, weil andere Ge tränke nicht erhältlich waren, zum Zwecke der körperlichen Stärkung getrunken wurde, als einen Gegenstand des täglichen Bedarfes ange sehen habe. Die Frage, ob eine Uhr zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs gehöre oder nicht, sei daher weder mit einem glatten Ja, noch mit einem glatten Nein zu beantworten. Mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit kann jedoch eine goldene Uhr oder eine teure Hausuhr als Luxus gegenstand, dagegen eine einfache Taschenuhr, ein Wecker oder eine einfache Schwarzwälder Uhr als Gegenstand des täglichen Bedarfs angesehen werden. — Auch der Begriff „Angemessener Gewinn" sei dehnbar. Während einige Gerichte als angemessenen Gewinn denjenigen prozentualen Gewinn aufschlag (auf den jegigen, weit höheren Einkaufspreis), der im Frieden üblich war, gelten lassen, gehen andere Gerichte so weit, nur den gleichen Betrag, der an einer bestimmten Ware im Frieden als Gewinn aufgeschlagen wurde, jegt als Gewinn zuzulassen. Der Uhrmacher würde gefahrlos die Preise für seine Waren und Leistungen den augenblicklichen Verhältnissen anpassen können, wenn er nur ordnungsmägig Buch führte und alle Unkosten, die er durdi seinen Geschäftsbetrieb hat, verbuchte. Dann würde er erkennen, dag seine Unkosten, die er auf den Einkaufspreis der Ware aufschl’agen mug, um den eigentlichen Selbstkostenpreis zu berechnen, ganz ge waltig hohe sind. Auf den Einkaufspreis der Ware darf nämlich der Uhrmadier nidit nur die Repassage (die man unter den heutigen Verhältnissen bei einer Taschenuhr mittlerer Sorte mit 10 Mark veranschlagen kann) °f«xxxxMXxmxxxxxox>3000C00C)CCxrtYrrtxvrrrrri und anteiligen Unkosten für Licht, Heizung/Ladenmiete, Ladenreini gung, Porto- und Propagandakosten, Glas-, Diebstahl-, Feuer- und Personal-Versicherungen, Steuern, Packmaterial, Telephongebühren, Telegrammspesen, Vereinsbeitrage, Fachzeitungen, notwendige Ge- sdiäftsreisen, Geschäftsverluste und einen Betrag für die Garantie leistung aufrechnen, sondern er darf sogar nodi einen Risiko-Aufschlag als Ausgleich für die Gefahr hinzuschlagen, die ihm durch die bei einem Friedenssdrlusse möglicherweise eintretende plogliche Entwertung seines Warenlagers droht. Des weiteren darf er auch, was leider allermeist übersehen wird, seine eigene Arbeitskraft in die Rechnung der Geschäftsunkosten mit einstellen. Unter den heutigen Verhältnissen mug ein Uhrmacher je nach den örtlichen Verhältnissen seine eigene Arbeitskraft jährlich mit mindestens 6000 Mark in Rechnung stellen. Wenn der Uhrmacher in dieser Weise rechnet, dann wird er erkennen, dag eine Taschenuhr, deren Einkaufspreis vielleicht 50 Mark betrug, ihn selbst 85 Mark kostet. Schlägt er auf diesen Selbstkostenpreis nachher einen Ge winn von rund 30 % auf, dann gelangt er zu einem Verkaufspreise, der von keinem Richter beanstandet wird und ihm dennoch einen aus kömmlichen Gewinn sichert. Auf jeden Fall ist dieser Gewinn gröger, als wenn der Uhrmacher nach der alten Faustregel ohne weitere Be rechnung einen unzutreffender Weise hoch erscheinenden Zuschlag auf den Einkaufspreis geschlagen hatte. Im vorliegenden Falle würde z. B. selbst bei einem Zuschläge von 100 % auf den Einkaufspreis von 50 Mark erst ein Verkaufspreis von 100 Mark herauskommen, während nach der angegebenen Redinungsart ein Verkaufspreis von 110 Mark bei einem Gewinnaufschlag von blog 30% herauskommt. Auch auf Ware, die man im Frieden eingekauft hat, darf also eine für den Frieden berechnete Auszeichnung der Friedensware den heutigen Un kostenverhältnissen entsprechend umgezeichnet werden. Auf keinen Fall jedoch darf bei dieser Umzeichnung der heutige Marktpreis als Einkaufspreis zugrunde gelegt werden. Die Folge davon wird natür lich sein, dag ein Uhrmacher beispielsweise verpflichtet ist, einen guten Messingwecker heute zu einem Preise zu verkaufen, für den er jegt nicht einmal einen Wecker mit eisernem Werk einkaufen kann. An dieser Tatsache ist, so befremdlidi sie jedem Geschäftsmann auch erscheinen mug, nach dem heutigen Stande der Geseggebung leider nichts zu ändern. Der augenblicklichen Unsicherheit in der Recht sprechung bezüglich der Kriegswuchergesege dürfte jedoch in abseh barer Zeit ein Ende bereitet werden, da sich ein neues Geseg, bei dem die Erfahrungen der legten Zeit berücksichtigt werden, in Aus arbeitung befindet. rrrrxTYrrYYTrinnnni--i oooooo Eine Kompensationsunruh mit Schüfe gegen Verbiegung Wir leben im Zeitalter der Erfindungen; eine praktische Neuerung nach der anderen ersdieint auf dem Weltmärkte, und was gestern noch als unübertrefflich und einfach galt, kann morgen schon als ver altet und unpraktisch durch Neueres und Besseres überholt sein. Industrie und Wissenschaft arbeiten jegt Hand in Hand, und dag die Industrie es verstanden hat, sich die Fortschritte der Wissensdiaft zunuge zu machen, das beweisen die Erfolge der industriellen Unternehmen. Dennoch aber erben sich audi auf diesem Gebiete Ge seg und Rechte wie eine ewige Krankheit fort. Manches wird heute noch genau wie in alter Zeit angewandt, weil niemand auf den Gedanken gekommen ist, die alte Anordnung einer kritischen Betrach tung zu unterziehen. Wohl jeder Uhrmacher weig ein Lied zu singen von der Plage, die ihm das Rundbiegen verbogener Kompensations unruhen bereitet hat, denn manche Stunde angestreagfer Mühe ist auf diese Arbeit verwandt worden. Es mug eigen artig berühren, dag dabei noch keiner auf ein Mittel gekommen ist, diese Ar beit in einfacher Weise zu vermeiden. Herrn Präzisionsregleur Hugo Wille in München, dessen Name intolge seiner Arbeiten auf dem Gebiete der Uhrmacherei bei der Kollegenschaft einen guten Klang besigt, war es Vorbehalten, durch eine ganz einfache Änderung an der Kompensationsunruh die Haupt ursache des leichten Verbiegens zu beseitigen. a Er schneidet die Unruh nicht, wie wir es sonst zu tun gewohnt sind, in der Nähe der Schenkel durch einen geraden Schnitt auf, sondern er bringt, wie dies aus der beistehenden Abbildung ersichtlich ist, einen Einschnitt in Schwalbenschwanzform an. Da das freie Ende der einen Unruhhälffe gleichsam wie in einer Gabel in dem festen Ende der anderen Unruhhälfte liegt, ohne dag eine Berührung zwischen den beiden Teilen stattfindet, so ist ein Verbiegen des freien Unruh endes vollkommen ausgeschlossen, weil es sich, sobald es nur um eine Wenigkeit aus seiner Lage gebradit wird, entweder an der unteren oder der oberen Schnittfläche des schwalbenschwanzförmigen Ein schnittes anlegt. Die Herstellung dieses Einschnittes kann in der Fabrikation auf keine Hindernisse stogen, die Unruhen mit dieser Neu erung stellen sich daher nicht teurer als diejenigen mit dem bekannten geraden Einschnitt; dennoch haben sie vor den bekannten Unruhen den für den Reparateur wesentlichen Vorteil, dag sie fast nicht verbiegbar sind. Angesichts der einfadien Art, in der Herr Kollege Wille den längst empfundenen Fehler beseitigt hat, wird mandier erklären, dag eine derartige Erfindung jeder Uhrmacher hätte machen können. Der Unter- sdiied liegt eben darin, dag jeder es hätte tun können, und dag Wille es getan hat. Aus dieser Neuerung lägt sich wieder einmal klar erkennen, dag selbst an recht häufig gebrauditen Gegenständen Verbesserungen möglich sind, die sich in einfacher Weise, ohne die Herstellung teurer zu gestalten, erreichen lassen. Derartige einfache Erfindungen sind off einträglicher als die Erfindungen groger Apparate, die wegen ihres komplizierten Baues nur mit grögeren Geldopfern herzusfellen sind, und die in der Anwendung doch nicht so viele praktische Vorteile bieten, dag auf ihre allgemeine Einführung gerechnet werden kann. uid. i
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