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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 42.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19180100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19180100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 29-30, 137-144, 163-188, 235-236
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (21. Februar 1918)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neue Einfuhr von Taschenuhren und ihre Verteilung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 42.1918 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1918) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1918) 9
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1918) 17
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1918) 21
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1918) 31
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1918) 39
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1918) 41
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 41
- ArtikelDie neue Einfuhr von Taschenuhren und ihre Verteilung 42
- ArtikelPraktische Fingerzeige zur Festsetzung gerichtlich ... 43
- ArtikelWie die Kollegenschaft über die Gründung von Preisvereinigungen ... 43
- ArtikelDie Reparatur einer Kriegs-Roskopf-Uhr (Schluß zu Seite 25) 45
- ArtikelVermischtes 46
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 47
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 48
- ArtikelBriefkasten 48
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 48
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1918) 49
- AusgabeNr. 10 (7. März 1918) 51
- AusgabeNr. 11 (14. März 1918) 59
- AusgabeNr. 12 (21. März 1918) 61
- AusgabeNr. 13 (28. März 1918) 71
- AusgabeNr. 14 (4. April 1918) 75
- AusgabeNr. 15 (11. April 1918) 83
- AusgabeNr. 16 (18. April 1918) 87
- AusgabeNr. 17 (25. April 1918) 95
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1918) 99
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1918) 107
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1918) 111
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1918) 119
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1918) 123
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1918) 133
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1918) 145
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1918) 149
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1918) 161
- AusgabeNr. 32 (8. August 1918) 189
- AusgabeNr. 33 (15. August 1918) 199
- AusgabeNr. 34 (22. August 1918) 201
- AusgabeNr. 35 (29. August 1918) 211
- AusgabeNr. 36 (5. September 1918) 213
- AusgabeNr. 37 (12. September 1918) 223
- AusgabeNr. 38 (19. September 1918) 225
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1918) 237
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1918) 247
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1918) 251
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1918) 261
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1918) 263
- AusgabeNr. 45 (7. November 1918) 271
- AusgabeNr. 46 (14. November 1918) 273
- AusgabeNr. 47 (21. November 1918) 281
- AusgabeNr. 48 (28. November 1918) 283
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1918) 291
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1918) 295
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1918) 303
- BandBand 42.1918 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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42 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 8 sprechende Ruhepausen folgen. Immerhin wird mit obiger Ein schränkung eine gewisse Berechtigung Ihres Wunsches nicht verkannt, die Feldstellen sind deshalb entsprechend benachrichtigt worden. (Unterschrift) Aus dieser Antwort ist die Stellungnahme der Obersten Heeres leitung zu der schwebenden Frage klar erkennbar. Wir zweifeln nicht, daß es den eingezogenen Kollegen, denen bisher die berufliche Be tätigung untersagt war, mit einiger Umsicht gelingen wird, die Ge nehmigung zur Betätigung in ihrem Privatberufe auch an- der Front zu erhalten. Zum Durchfuhrverbot für Taschenuhren. Im Anschluß an unsere Mitteilung vom Erlaß eines Durchfuhrverbotes für Taschenuhren wird uns noch mitgefeilt: Laut Bekannlmachung des Herrn Reichs kommissars vom 6. Februar 1918 ist mit Wirkung vom 15. Februar 1918 die Aus- und Durchfuhr von silbernen und Metall-Uhren aus be ziehungsweise durch Deutschland verboten. Für goldene Uhren be stand diese Verfügung bereits früher. Die Ausfuhr aus Inlandsvorräten bedarf jeweils der besonderen Bewilligung durch den Herrn Reichs kommissar. Die Verkäufe müssen in der Währung des Bestimmungs landes erfolgen. Es wird jedoch bemerkt, daß die Ausfuhr von silbernen und metallenen Uhren und Uhrenbestandteilen bis zur Ge wichtsgrenze von 1 Kilogramm erlaubt ist, jedoch dürfen nicht mehrere Sendungen an ein und denselben Empfänger erfolgen, da darin eine Umgehung der Verordnung zu erblicken ist. Für Durchfuhrsendungen von Uhren und Uhrenbestandteilen aller Ari ist die Erteilung einer besonderen Durchfuhrbewilligung erforder lich. Anträge auf Durchfuhrbewilligungen sind an den hierfür zu ständigen Delegierten des Herrn Reichskommissars für Aus- und Einfuhr bei der Einfuhrabteilung der Kaiserlich Deutschen Gesandt schaft in Bern zu richten. Der Deutsche Uhrenhandelsverband E. V. halt am 27. Februar 1918, vormittags 9 Uhr im Ebenholzsaal des Weinhauses Rheingold in Berlin, Potsdamer Strafe 3, seine lahreshauptversammlung ab, worauf wir alle Kollegen die Mitglieder dieses Verbandes sind, hiermit hin- weisen. Eine richtiggehende Straßenuhr ist die Ibeste Empfehlung für einen Uhrmacher. Sie führt ihm nicht nur Reparatur-, sondern auch Kaufkundschaft zu. Schon zu Friedenszeiten hörte man leider häufig Klagen darüber, daß viele Siraßenuhren bei den Uhrmachern nicht die richtige Zeit zeigen. Wir empfahlen deshalb wiederholt und mit Nachdruck, den Zeitangaben der Straßenuhren mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Die Zahl der unrichtig gehenden oder still stehenden Straßenuhren hat sich unter den jeßt obwaltenden Verhältnissen bedeutend ver mehrt, und wir geben gern zu, daß angesichts der Materialknappheit die Ergänzung der elektrischen Batterien auf Schwierigkeiten stößt, und dafj auch manche Siraßenuhr, weil es an Arbeitskräften fehlt, nicht repariert werden kann, ln allen diesen Fällen ist es Pflicht der Besitzer von Straßenuhren, für ein Abdecken der Zifferblätter zu sorgen, damit nicht die unrichtigen Zeitangaben der Uhren den Straßenpassanten größere Unannehmlichkeiten bereiten. Soviel Zeit, wie zur Abdeckung der Zifferblätter einer nicht gehenden Straßenuhr erforderlich ist, muß jeder Kollege selbst unter den heutigen Ver hältnissen erübrigen können. Mit Bundesgruß Die Geschäflssielle des Deutschen Uhrmacher-Bundes Wilh. Schultz _==^ Die neue Einfuhr von Taschenuhren und ihre Verteilung Wie durch die Fachzeitungen bereits bekannt gegeben worden ist, steht für die nächsten Monate wieder eine Einfuhr von Uhren aus der Schweiz bevor. Uber den Umfang dieser Einfuhr und insbesondere auch über die Verteilung der eingeführten Menge durch die Grossisten besteht nodi eine große Ungewißheit und Unsicherheit. In weiten Kreisen der Uhrmacher besieht die irrige Meinung, daß die Einfuhr wieder völlig freigegeben sei. Das hat zur Folge, daß man sich in diesen Kreisen über die Höhe der vorläufig bis Ende April bewilligten Einfuhr falsche Vorstellungen macht und vielfach des Glaubens ist, daß die Grossisten nunmehr in der Lage sein würden, allen Ansprüchen zu genügen. Es dürfte daher angebracht sein, daß über beide Punkte, die in enger Beziehung zueinander stehen, nähere Aufklärung gegeben wird, und es dürfte auch willkommen sein, über das Thema die Ansicht eines Grossisten zu hören. Die Verhandlungen, die nach vielen Schwierigkeiten und mehr fachen Unterbrechungen zu dem jetzigen Abschluß geführt haben, gingen — vom Deutschen Uhrenhandelsverband eingeleitet und ge führt — von dem Bestreben aus, neben dem jeßt laufenden Wirtschafts abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, das sich aus schließlich auf die Lieferung von Eisen und Kohlen deutscherseits und von Vieh, Käse und einigen chemischen Artikeln schweizerischer- seifs erstreckt, und das entgegen dem vorhergegangenen Abkommen die Einfuhr von Uhren, Seide und Stickereien ganz ausgeschlossen hat, während der Dauer dieses Abkommens in beschränktem Maße auch die Einfuhr von Uhren zu ermöglichen. Die dazu erforderliche Genehmigung der Reichsbank war unter der Bedingung erteilt worden, daß der größte Teil der eingeführten Uhren nicht sofort bezahlt werde. Die Schweizer Fabrikanten und Banken stimmten jedodi einem derartigen Kreditabkommen nicht zu. Aus diesem Grunde kann also nicht, wie anfänglich geplant, für den Befrag von 8 Millionen Frank eingeführt werden; wir müssen uns mit der Menge begnügen, die uns jeweils von der Reichsbank be willigt wird. Für diesmal reicht die bewilligte Menge hin, jedem Uhrmacher ungefähr ein Zehntel seines durchschnittlichen jahresbezuges aus den Jahren 1913/14/15 zuzuteilen. Der Deutsche Uhrenhandelsverband hat seine Mitglieder ver pflichtet, die ihnen im Verhältnis zu ihrer eigenen Einfuhr in den Jahren 1913/14/15 zugefeilte Quote im gleichen Verhältnis unter die Abnehmer zu verteilen, und zwar nach Maßgabe der Bezüge, die diese bei ihnen in den genannten Jahren durchschnittlich gemacht haben. Ein großer Teil der Uhrmacher, denen das nicht bekannt ist, dürfte der Meinung sein, daß die Verteilung durch die Grossisten ohne eigentlichen Verteilungsplan nach Gutdünken stattfinden werde, und daß dabei einerseits mehr oder weniger gute Beziehungen zwischen Grossisten und Kunden den Ausschlag geben, andererseits auch hier das Wort gelten werde: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“ Dem ist jedoch nicht so, vielmehr kann mit Sicherheit erwartet werden, daß die Grossisten der Verpflichtung durch den Uhrenhandels verband nachkommen werden; denn es liegt im ureigensten Interesse eines jeden von ihnen, der an die Zukunft denkt, alle seine bisherigen Kunden — soweit das überhaupt möglich ist— zufriedenzustellen. Dazu ist vor allen Dingen erforderlich, daß der Grossist nach Möglichkeit einem jeden seiner Kunden über die Höhe seines Anteils Aufklärung gibt und die Verteilung so handhabt, daß er im gegebenen Falle jederzeit nachweisen kann, daß der beschwerdeführende Kunde den ihm zustehenden Anteil tatsächlich bekommen hat. Diesen Be weis restlos zu erbringen ist allerdings nur möglich, wenn der Grossist aus seinen Büchern die Grundlage des Verteilungsplanes zieht,'also die Bezüge der einzelnen Kunden in den Jahren 1913/14/15 zusammenstellt. Das ist zwar ein großes, aber nicht unüberwindliches Stück Arbeit. Auf den Einzelnen entfällt, da er nur ein Zehntel seines früheren Jahresbezuges erhalten kann, bei den heutigen Einkaufspreisen, die in den leßfen Monaten um weitere 20 bis 25 % gestiegen sind, natürlich nicht viel. Kleinere Abnehmer, die jährlich nur für ein paar hundert Mark gekauft haben, werden sich mit sehr kleinen Liefe rungen besdieiden müssen. Das gleiche gilt für diejenigen, die in Friedenszeiten bei keinem Grossisten wirkliche Kunden waren, sondern überall herum kauften. Bei diesen Minimalbeträgen wird dem Grossisten eine individuelle Behandlung der Verteilung zugestanden werden müssen. Für Aufbesserung kleiner und kleinster Be träge bleibt ihm eine Reserve aus den Bezugsguthaben solcher Kunden, deren Geschäfte während des Krieges geschlossen wurden oder eingegangen sind. Aus dem gleichen Überschuß wird jeder Grossist auch gern die wackeren Kriegerfrauen bedenken, die im Durchschnitt mit viel Umsicht die Geschäfte ihrer'im Felde stehenden Männer weiter führen. Was die Verteilung in bezug auf die verschiedenen Sorten betrifft, so wird ein Grossist, der seine Kunden kennt, mit Leiditigkeit das Richtige, d. h. Nötigste für jeden seiner Abnehmer zu wählen wissen, vorausgeseßt daß er seine Kunden bedienen kann. Ist das, was durdi die jeßt bewilligte Einfuhr an Uhren herein kommt, auch bei den geräumten Lagern zurzeit nur wie ein Tropfen Wasser auf den heißen Stein, so darf andererseits nicht vergessen werden, daß wir es ja auch nur mit der Einfuhr für ein Vierteljahr zu tun haben. Wenn, was bei dem derzeitigen verhältnismäßig günstigen Stand der Valuta keine aussichtslose Hoffnung sein dürfte, weitere Einfuhrbewilligungen erwartet werden können, so würde es immerhin möglich sein, auf diese Weise bei gerechter Verteilung wenigstens den allerdringendsten Bedarf zu decken. —li.
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