Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 52.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (20. Oktober 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schätzungsrecht der Finanzämter bei geordneter Buchführung
- Autor
- Apelt, Rudolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 52.1928 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1928) 53
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1928) 71
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1928) 89
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1928) 111
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1928) 131
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1928) 149
- AusgabeNr. 10 (3. März 1928) 167
- AusgabeNr. 11 (10. März 1928) 185
- AusgabeNr. 12 (17. März 1928) 203
- AusgabeNr. 13 (24. März 1928) 221
- AusgabeNr. 14 (31. März 1928) 239
- AusgabeNr. 15 (7. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (14. April 1928) 277
- AusgabeNr. 17 (21. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (28. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1928) 339
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1928) 357
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1928) 377
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 397
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1928) 417
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1928) 435
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1928) 455
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1928) 471
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1928) 489
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1928) 505
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1928) 525
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1928) 543
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1928) 559
- AusgabeNr. 32 (4. August 1928) 579
- AusgabeNr. 33 (11. August 1928) 599
- AusgabeNr. 34 (18. August 1928) 623
- AusgabeNr. 35 (25. August 1928) 643
- AusgabeNr. 36 (1. September 1928) 667
- AusgabeNr. 37 (8. September 1928) 683
- AusgabeNr. 38 (15. September 1928) 701
- AusgabeNr. 39 (22. September 1928) 721
- AusgabeNr. 40 (29. September 1928) 741
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1928) 761
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1928) 779
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1928) 801
- ArtikelSchätzungsrecht der Finanzämter bei geordneter Buchführung 801
- ArtikelVon der Unruh mit Schwerpunkt 802
- ArtikelNeues vom Zehntel-Schätzen 804
- ArtikelDie Beleuchtung von Schaufenstern, Verkaufsräumen und ... 806
- ArtikelEinfacher elektrotechnischer Lehrgang für Uhrmacher (Fortsetzung ... 810
- ArtikelDirektor Urs Haenggi siebzig Jahre 811
- ArtikelAus der Werkstatt 812
- ArtikelNeue Muster für Damen-Armbanduhren 812
- ArtikelVermischtes 813
- ArtikelUnterhaltung 815
- ArtikelHandels-Nachrichten 817
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 818
- ArtikelBriefkasten 820
- ArtikelPatent-Nachrichten 820
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 820
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1928) 821
- AusgabeNr. 45 (3. November 1928) 839
- AusgabeNr. 46 (10. November 1928) 859
- AusgabeNr. 47 (17. November 1928) 877
- AusgabeNr. 48 (24. November 1928) 897
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1928) 919
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1928) 939
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1928) 961
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1928) 979
- BandBand 52.1928 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellung monatlich 1,75 RM, unter Streifband 2,10 RM. Für das Ausland unter Streifband, soweit keine Portoermähigungen bestehen, Jahres- bezugspreis 25,— RM in Landeswährung (6 U. S. A. $, 30 Schweizer Franken usw.). Die Zeitung erscheint an jedem Sonnabend, Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung, Berlin C 2, Breite Strafe 8-9. TMUan totk/tL £ßtfler tStrjsser VScfo/fi Mfnlim fcaKUi ttuygens CiriKaw rtamscn ThMudqi F ReitVioud 5 ktno\d lAftntpitt. Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,27 RM, für Stellen - Angebote und -Gesuche 0,17 RM. Die ganze Seite wird mit 255,— RM be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Grundpreis X Multiplikator 1,7 RM). Postscheck-Konto Berlin 2581 Telegramm-Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: El Berolina 5641 U hcea-,Edelmetall- und Schmückteacea- Mackt 20. Oktober 1928 Nr. 43, Jahrgang 52 * ftrlag: DeulschE BerlagsiHErKe Strauß, Hefter 8 Co., Berlin 6 Z ★ Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Schätzungsrecht der Finanzämter bei geordneter Buchführung Von Steuersyndikus Rudolf Apelt Bisher wurde den Finanzämtern ein allgemeines Schätzungsrecht nur soweit zugesprochen, als eine geordnete Buchführung nicht vorlag. Sobald dagegen ordnungsmäßige Bücher geführt wurden, stand den Finanzbehörden das Recht einer Verwerfung der Bücher und eine freihändige Schätzung nur in ganz beschränktem Maße zu. Im § 208 der Reichsab gabenordnung (A. O.) ist nämlich folgendes bestimmt: „Bücher und Aufzeichnungen, die den Vorschriften der Reichsabgabenordnung entsprechen, haben die Vermutung ordnungsmäßiger Führung für sich und sind, wenn kein An laß gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden, den Steuerfestsetzungen zugrunde zu legen." Ein Anlaß, die sachliche Richtigkeit an sich ordnungs mäßig geführter Bücher zu beanstanden, lag nach der stän digen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes vor: 1. wenn in den Büchern Fehler festgestellt wurden, 2. wenn das Er gebnis der Buchführung von dem Ergebnis gleichartiger Be triebe ohne erkennbare Ursachen erheblich abwich. Da nun bei einer ordnungsmäßigen Buchführung Fehler im gioßen und ganzen nicht Vorkommen, und da ferner ein buch mäßig errechneter Gewinn an und für sich stets in allen Einzelheiten nachweisbar bleibt, also im allgemeinen auch einer Gegenüberstellung mit einem sogenannten Vergleichsbetriebe standhält, so wirkten sich die Ent scheidungen des Reichsfinanzhofes in der Praxis nicht allzusehr aus. Diese Regelung, die eine große Beruhigung für alle Ge werbetreibenden, die ordnungsmäßige Bücher führen, dar stellte, hat in letzter Zeit leider eine Änderung erfahren. In einem nicht veröffentlichten und deshalb erst jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 23. November 1927 hat nämlich der Reichsfinanzhof — VI A 686/27 — eine recht bedenkliche Gesetzesauslegung gebracht. Er sagt in seiner Entschei dung folgendes: „Auch wenn eine Buchführung formell ein wandfrei ist, kann doch von ihrem Ergebnis abgewichen und das Einkommen geschätzt werden, wenn ein offenbares Miß verhältnis zu Erfahrungssätzen vorliegt und dieses Miß verhältnis sich nicht durch das Vorliegen besonderer Um stände erklären läßt." Als „Erfahrungssatz“ sieht der entscheidende Senat, wie aus der weiteren Begründung hervorgeht, hierbei diejenigen Hundertsätze vom Umsatz an, welche die Finanzbehörden als Durchschnittsgewinnsätze für normale Betriebe festge stellt haben. Eine derartige Gesetzeshandhabung ist als äußerst gefährlich zu bezeichnen; setzt sie doch voraus, daß der Gewinn in allen Betrieben ein gleichmäßiger ist. Solche Normalisierung dürfte wohl kaum in der Wirklichkeit zu er reichen sein; gibt es doch nur selten zwei gleichartige Ge schäfte, die ganz genau den gleichen prozentualen Gewinn erzielen. Wer z. B. mit dem Uhrmacher- und Juwelier gewerbe einigermaßen vertraut ist, weiß, wie verschieden sich die einzelnen Gewinnfaktoren in jedem Geschäfte stellen. Man denke nur einmal an die Verschiedenartig keit beim Einkauf der einzelnen Waren, an die oft so verschiedene Aufmachung der Geschäfte, an die in den einzelnen Stadtgegenden so verschiedenen Verkaufspreise usw. Alle diese Punkte ergeben in jedem Betriebe einen ganz verschiedenen Bruttogewinn und einen gleichfalls verschiedenen Unkostensatz. Ferner muß man noch be rücksichtigen, daß nicht jeder Betrieb in der gleichen Weise rationell ausgewertet wird. Wie oft kommt es vor, daß ältere Angehörige des Uhrmacher- und Juweliergewerbes nicht mehr dazu in der Lage sind, ihr Geschäft so umzustellen, wie es jüngere, mit den heutigen Wirtschaftsfragen besser ver traute Kollegen tun können. Hier sind also weitere Unter schiede unvermeidlich. Schließlich darf man auch nicht ver gessen, daß gerade in den Uhrmacher- und Juwelier geschäften die Reparaturen für die Gewinnerzielung eine aus schlaggebende Rolle spielen. Je. nach dem Umfange der Reparaturarbeiten und den für ihre Ausführung zur Ver fügung stehenden Hilfsmitteln wird der Gewinn höher oder niedriger sein. Schon diese kurzen Betrachtungen, die noch viel weiter ausgesponnen werden könnten, zeigen, wie wenig die ein- j;; ; , ■■ Fr . .ij 'D r •: i;: 1 i ! 41i S :»r v ' * 1 !i> I ;■ i ■ 'J I (.JA) :-f. • I 1 •;.r cV ffi.! r. i t h:\ j m\ \ 11 •i "Sli ‘•Jr Kt Q
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder