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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 54.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193000003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19300000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19300000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 529-530, 821-822, 827-828.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 54.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- Artikel1929 - 1930 Glückauf zum neuen Jahre! 1
- ArtikelNeujahrsbetrachtung 2
- ArtikelNochmals die Schmuckwerbewoche in Köln 4
- ArtikelExzentrische Drehstuhlbroschen 8
- ArtikelMangelhafte Zeitzeichen-Ubertragung durch den Rundfunk 9
- ArtikelAus der Werkstatt 10
- ArtikelSprechsaal 10
- ArtikelVermischtes 12
- ArtikelUnterhaltung 13
- ArtikelHandels-Nachrichten 15
- ArtikelMeister-Vereinigungen 18
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 18
- ArtikelVersch. Vereinigungen 19
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 19
- ArtikelBriefkasten 19
- ArtikelPatent-Nachrichten 20
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 20
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1930) 21
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1930) 37
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1930) 55
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1930) 75
- AusgabeNr. 6 95
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1930) 113
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1930) 123
- AusgabeNr. 9 (1. März 1930) 143
- AusgabeNr. 10 (8. März 1930) 161
- AusgabeNr. 11 (15. März 1930) 179
- AusgabeNr. 12 (22. März 1930) 195
- AusgabeNr. 13 (29. März 1930) 213
- AusgabeNr. 14 (5. April 1930) 231
- AusgabeNr. 15 (12. April 1930) 249
- AusgabeNr. 16 (19.April 1930) 267
- AusgabeNr. 17 279
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1930) 297
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1930) 321
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1930) 339
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1930) 357
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1930) 375
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1930) 393
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1930) 413
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1930) 427
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1930) 441
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1930) 453
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1930) 469
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1930) 493
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1930) 511
- AusgabeNr. 31 (2. August 1930) 527
- AusgabeNr. 32 (9. August 1930) 545
- AusgabeNr. 33 (16. August 1930) 561
- AusgabeNr. 34 (23. August 1930) 577
- AusgabeNr. 35 (30. August 1930) 593
- AusgabeNr. 36 (6. September 1930) 607
- AusgabeNr. 37 (13. September 1930) 621
- AusgabeNr. 38 (20. September 1930) 637
- AusgabeNr. 39 (27. September 1930) 653
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1930) 665
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1930) 679
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1930) 697
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1930) 715
- AusgabeNr. 44 (1. November 1930) 729
- AusgabeNr. 45 (8. November 1930) 745
- AusgabeNr. 46 (15. November 1930) 759
- AusgabeNr. 47 (22. November 1930) 777
- AusgabeNr. 48 (29. November 1930) 793
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1930) 815
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1930) 835
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1930) 853
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1930) 869
- BandBand 54.1930 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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12 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 1 mit den Außenseitern in die Wagschale werfen. Die in der Wer bung oft gebrauchte Wendung: „Kaufen Sie beim Fachmann!“ darf dem Kunden keinesfalls als leere Phrase erscheinen, wenn er einen Laden betritt und er dort von dem Fachmann nichts merkt. Verantwortlich dafür, daß alle Verkaufskräfte auf Fragen fachmännische Antwort geben können, ist der Geschäftsinhaber. Er muß daher planmäßig auch an dieser Ausbildung seiner Lehr linge und Lehrmädchen, aber auch der Gehilfen, arbeiten. So könnte er z. B. an einem Abend in der Woche in zwangloser Weise Unterricht in Warenkunde und in der Behandlung der ver schiedenen Arten von Kunden erteilen. Auch die Gehilfen könn ten dazu eingeladen werden, und sie würden durchweg auch gern daran teilnehmen. Gewiß vermitteln die Berufs- und Fortbildungs schulen mancherlei Kenntnisse, aber trotzdem bleibt für den Lehr meister noch viel zu tun übrig, auch dann, wenn seine Lehrlinge eine reine Uhrmacher-Fachklasse besuchen. In der im vorigen Jahre von der Deutschen Uhrmacher-Zeitung veranstalteten Rund frage „Wie zieht man sich für den Laden an?“ wurde auch die Verwendung der Lehrlinge im Laden gestreift. In einer ganzen Reihe von Antworten auf diese Rundfrage wurde mit Nachdruck gefordert, daß die Lehrlinge nicht nur handwerklich, sondern auch kaufmännisch ausgebildet werden müßten. Es würde unser Ge werbe jedenfalls im neuen Jahre einen Schritt weiter vorwärts bringen, wenn wir uns dieser bis jetzt sicher noch nicht genügend beachteten Aufgabe mit größerem Eifer und ganz planmäßig wid men würden. Ich glaube, daß auch unsere Gehilfen, ja sogar wir selbständigen Uhrmacher noch manches dabei lernen können. Oder wissen wir etwa z. B. wirklich alle genau, woher die Hölzer kom wfe D US ku n0n \ V ° n U "f, verk auften Großuhrgehäuse bestehen wie Doubldwaren hergestellt werden, welcher Unterschied zwi' sehen doublierten und auf galvanischem Wege mit Gold über zogenen Waren besteht, von fernerliegenden Dingen wie den Edel- und Halbedelsteinen ganz zu schweigen? Recht schwierig ist es auch für den tüchtigen Fachmann die 70RM kost W t shaI , b die eine Uhr 30 und eine andere zu be ^ l m elner dam Kunden wirklich einleuchtenden Weise arten für W b r 'd n ' m c' WeM VOrher mit übenden Redens- arten für beide Uhren nicht gespart wurde. Hier kann man oft mit Nutzen auf Dinge zurückgreifen, die dem Kunden geläufig sind So kann man z. B. eine Junghans-Uhr mit einem Opel-Wag" n Onll und "t eme l a i hÜtter Uhr mit ein em Maybach-Wagen Gh,i n f Ster Durchschnitt, aber Maybach und Glashütte Höchstleistungen auf beiden Gebieten. d„ Die Ausbildungsabende stelle ich mir etwa als Teeabende in nacb%°e^ U K d 8S Inhabers oder auch den Geschäftsräumen Weise ahrfeb 6 !? V0I "r , ln zwangloser, kameradschaftlicher Weise abgehaltenen Besprechungen und Übungen werden sicher fruchtbrmgend für alle Beteiligten sein. Der Inhaber ermuntere auch sein Personal, Ideen zur Verbesserung des Geschäftes vorzu! ringen, und setze auf gute Ideen Preise aus, die sicher belebend und aneifernd auf das Personal wirken. Verbessern wir die Kennt nisse und Fertigkeiten unserer Angestellten und Lehrlinge, so verbessern wir auch automatisch unser ganzes Gewerbe. W. Reinhard. Vermischtes Mitarbeit der Ehefrau im Geschäft In einem Urteile vom 20. März 1928 — Aktenz. VIII G. St. j 27 hat bekanntlich das Preußische Oberverwaltungsgericht dahin entschieden, daß ein der Ehefrau gewährtes Gehalt als Ge- schaftsausgabe anzusehen ist und demzufolge bei der Berechnung des Gewerbegewinnes abgesetzt werden kann, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich wenn 1. zwischen den bei den Ehegatten mündlich oder schriftlich ein wirklicher Arbeits ertrag geschlossen worden ist, 2. die Gehaltszahlungen an die nhelrau laufend erfolgt sind, 3. das der Ehefrau ausgezahlte Ent- gelt nicht nnter die Vergütungen fiel, die der Ehemann auf Grund Üj- ■ £emäß seiner Unterhaltspflicht zu leisten hat, 4, die Ehefrau im Geschäfte wirklich tätig war, die ganze Ab machung a so keinen Scheinvertrag darstellte, 5. für das der Ehe- trau gezahlte Gehalt Lohnsteuern entrichtet worden sind, 6. die Ehefrau im Besitze einer Steuerkarte ist. Zu diesen Voraus setzungen fügte das Preußische Oberverwaltungsgericht in einem zweiten Urteil vom 12. Juni 1928 — Aktenz. VIII G St 237 27 — noch hinzu daß bei der Tätigkeit der Ehefrau auch die Voraus setzungen des § 1356 B. G. B. nicht vorliegen dürfen. Dieser Para Graph schreibt vor, daß die Ehefrau nach Maßgabe der Verhältnisse zu einer Mitarbeit im Geschäft des Ehemanns verpflichtet ist. iJiese letzte Bestimmung wird von den Finanz- bezw. Gemeinde behörden nun vielfach dahin ausgelegt, daß für kleinere Gewerbe treibend^ insbesondere Handwerker, die Entscheidungen des Preu ßischen Oberverwaltungsgerichtes über die Absetzbarkeit eines Ge- haltes an die Ehefrau nicht in Frage kämen, weil bei diesen Steuer- ptlichtigen die Ehefrau ja gesetzlich zur Mitarbeit verpflichtet sei, so daß also ein besonderes Arbeitsverhältnis gar nicht mehr ver- einbart werden könne. S ltfi n R r r' SO i Ch i en Ausle gung kann nicht zugestimmt werden. Der , r , soweit er in diesem Zusammenhänge in Frage h”fi ' ß eaderrnaßen: ,.Zu Arbeiten im Hauswesen und im Ge- Tsral •< ^ an , nes ist die Frau verpflichtet, soweit eine solche ühlbl i " aC c u e " Verhältnissen, in denen die Ehegatten leben, der L r u-S. e Verquickung der Arbeit im Haushalt und rfo rh-fii- E u »r ' z , e1 *?*' aß das Gesetz keineswegs eine dauernde g aftliche Mitarbeit der Ehefrau vorschreiben will, sondern daß des S Fhem Ur Um u 61 j 0 . gelegentliche Tätigkeit im Geschäfte ßfsch Oh S handeIi Daraus ist zu folgern, daß auch das Preu- krdn 0ber ^ r * a!t .ungsgericht bei Heranziehung des § 1356 B. G B sondern e daß k !f lnen Gewerbetreibenden ganz ausschalten wollte, “ rn , daß t1 es , lh “. nu , r dara uf ankam, zu verhindern, daß auch eine gelegentliche Mitarbeit der Ehefrau, wie sie das B. G. B. for- gesprochen wird! 6Inem beSOnderen Arbeitsvertrage beruhend an- In vielen Fällen ist nun die Tätigkeit der Ehefrau aber keines wegs nur eine gelegentliche, sondern es kommt, besonders im Uhr- ^I!d e a'- Un r T e A lerge r r i. be ’ sehr häufi g vor ' daß die Ehefrau ständig im Geschäfte mitarbeitet und eine sonstige Verkaufskraft y ol ! St , and 1. e / S ? tzt E In diesen Fällen kann man von einer Erfül- ung lediglich des § 1356 B. G. B. nicht mehr sprechen, sondern es liegt eine volle Arbeitsleistung vor, die wohl auf einem Arbeits- ubereinkommen zwischen den Ehegatten beruhen kann, also unter die Erleichterungen, wie sie sich aus den Urteilen des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes ergeben, fällt, sofern die oben angeführ ten Voraussetzungen sämtlich erfüllt sind. Bei Versuchen der Ge werbesteuerbehörden, ein der Ehefrau gewährtes Gehalt unter Be- rufung auf den § 1356 B. G. B. als Unkostenposten zu verweigern, a S * x i m ? ? ine Reklam ation zu empfehlen, sobald eine ständige Mitarbeit vorliegt. r A p e 11. Verschwendung aus Unkenntnis Es gibt gerade in unserem Gewerbe viele außerordentlich tüchtige und fleißige Handwerker und Geschäftsleute, die oft am Jahresende feststellen müssen, daß ihr wahrer Gewinn in keinem Verhältnis zu ihren Anstrengungen steht. Das liegt nicht immer an mangelnder Initiative oder an den schlechten Zeiten, sondern oft daran, daß die Kollegen in der immer gleichmäßigen und an strengenden Arbeit des Alltags hinter Werkbank und Ladentisch vieles, was für ihren kaufmännischen Betrieb von einschneidender Bedeutung ist, nicht kennenlernen, insbesondere auf dem Gebiete der Buchführung, des leidigen Steuerrechtes, des Arbeitsrechtes, des Mahnwesens, der Kalkulation, des Einkaufs, der Reklame, der Bilanzaufstellung zum Jahresende usw. Eine außerordentlich leicht verständliche und in jeder Beziehung der Neuzeit entspre chende Zusammenfassung bietet hier das in unserem Verlage er schienene Handbuch von Felsz-Apelt „Der Uhrmacher, Juwelier und Optiker als Kaufmann". Dieses Buch wird von den führenden Männern unseres Gewerbes durchweg als hervorragend und un entbehrlich bezeichnet. Zur näheren Erläuterung des Inhaltes und der Urteile dieser führenden Persönlichkeiten haben wir dieser Nummer ein Sonderblatt mit den Abbildungen der be treffenden Persönlichkeiten beigelegt. Kostbare Edelmetalle und Edelsteine auf der Ibero-ameri- kanischen Ausstellung in Sevilla, Auf der Ausstellung in Se villa, an der sich Spanien, Portugal sowie die süd- und nord- amerikanischen Staaten beteiligen, befinden sich in den Riesen palästen der „Ausstellungsstadt'' vier Säle mit Edelmetallen und Edelsteinen. Der eine Saal ist in geschickter Weise wie das Innere eines Banktresors eingerichtet. In den einzelnen Schau kästen ist die Entwicklung der Smaragde von der geologischen Gestaltung an bis zum verkaufsfertigen Juwelenschmuck dar gestellt. Ein anderer Raum, der sogenannte Bergbausaal, ist in einer völlig der Benennung entsprechenden Weise dekoriert. An den Wänden wird die Gewinnung des Platins und der Smaragde gezeigt. Muster der verschiedenen Erzeugnisse des Edelmetall gewerbes liegen in Vitrinen aus. Im dritten Saale, „El Dorado“ genannt, befindet sich der berühmte Schatz der Quimbayas, den Spanien von der columbianischen Regierung als Geschenk er hielt. Die Kostbarkeiten dieses Saales, der vollkommen stilecht wie ein Tempel der Chibcha-Indianer aussieht, Götzenbilder an den Wänden trägt usw., erzählen von dem Leben und Treiben des ehemaligen indianischen Kulturvolkes der Chibcha, die sich
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