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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 54.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193000003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19300000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19300000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 529-530, 821-822, 827-828.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 39 (27. September 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unterhaltung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 54.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1930) 21
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1930) 37
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1930) 55
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1930) 75
- AusgabeNr. 6 95
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1930) 113
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1930) 123
- AusgabeNr. 9 (1. März 1930) 143
- AusgabeNr. 10 (8. März 1930) 161
- AusgabeNr. 11 (15. März 1930) 179
- AusgabeNr. 12 (22. März 1930) 195
- AusgabeNr. 13 (29. März 1930) 213
- AusgabeNr. 14 (5. April 1930) 231
- AusgabeNr. 15 (12. April 1930) 249
- AusgabeNr. 16 (19.April 1930) 267
- AusgabeNr. 17 279
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1930) 297
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1930) 321
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1930) 339
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1930) 357
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1930) 375
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1930) 393
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1930) 413
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1930) 427
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1930) 441
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1930) 453
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1930) 469
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1930) 493
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1930) 511
- AusgabeNr. 31 (2. August 1930) 527
- AusgabeNr. 32 (9. August 1930) 545
- AusgabeNr. 33 (16. August 1930) 561
- AusgabeNr. 34 (23. August 1930) 577
- AusgabeNr. 35 (30. August 1930) 593
- AusgabeNr. 36 (6. September 1930) 607
- AusgabeNr. 37 (13. September 1930) 621
- AusgabeNr. 38 (20. September 1930) 637
- AusgabeNr. 39 (27. September 1930) 653
- ArtikelDie Uhr (Schluß zu Seite 640) 653
- ArtikelGemeinschaftswerbung für Schmuck 656
- ArtikelVermischtes 656
- ArtikelUnterhaltung 658
- ArtikelHandels-Nachrichten 659
- ArtikelMeister-Vereinigungen 661
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 662
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 663
- ArtikelBriefkasten 664
- ArtikelPatent-Nachrichten 664
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 664
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1930) 665
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1930) 679
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1930) 697
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1930) 715
- AusgabeNr. 44 (1. November 1930) 729
- AusgabeNr. 45 (8. November 1930) 745
- AusgabeNr. 46 (15. November 1930) 759
- AusgabeNr. 47 (22. November 1930) 777
- AusgabeNr. 48 (29. November 1930) 793
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1930) 815
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1930) 835
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1930) 853
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1930) 869
- BandBand 54.1930 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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V 658 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 39 machern und Juwelieren, die Kassen mit Kontrollstreifen be nutzen, aber deren Verbuchung nicht durch kaufmännische An gestellte vornehmen lassen, kann also nur geraten werden, die Streifen unbedingt aufzubewahren, und zwar empfiehlt es sich, die Streifen nicht nur bis zum Empfang des jeweiligen Jahres veranlagungsbescheides aufzuheben, sondern darüber hinaus min destens noch drei Jahre, denn bekanntlich sind ja die Finanzämter nach den Erlassen des Reichsfinanzministers verpflichtet, sämt liche Betriebe turnusmäßig in einem Zeitraum von drei Jahren nachzuprüfen. Es kann also leicht Vorkommen, daß ein Finanz amt zwar die laufende Veranlagung ohne weiteres nach den Büchern des Pflichtigen erledigt, daß aber später bei der beson deren Durchprüfung Differenzen entstehen. Dann ist es gut, wenn auch hier zur Bekräftigung der Bucheintragungen noch die Kassen streifen vorgelegt werden können. R, A. Büchertisch*) Das Schaufenster - Lehrbuch. Von H. N. Casson und H. M. Geiger. Verlag Josef Singer, Berlin 1930. 320 Seiten, über 200 Abbildungen. Preis 10 RM. — Wir waren ja alle schon ein bißchen Cassons müde geworden, nicht wahr? Gewiß, in seinen geistsprühenden Plaudereien über moderne Geschäftsmethoden, die in den Fachblättern aller Gewerbe als das Evangelium der Reklame publiziert wurden, war so viel Neues, Anregendes und Lebendiges enthalten, aber mit der Zeit auch mehr und mehr Gemeinplätze, so daß viele nichts mehr davon hören wollten. Aber daß Casson sich noch lange nicht „ausgeschrieben" hat, das zeigt dieses Schaufenster-Lehrbuch. Es ist insofern besonders glücklich, als die Anregungen und allgemeinen Ideen Cassons auch durch einen Praktiker der Schaufensterdekoration, H. M. Geiger, für deutsche Verhältnisse etwas spezieller ergänzt sind. Der erste Teil ist wieder wie aus einem Guß, ein „echter” Casson, voll von Feuer, Geist, Ideenreichtum, Humor, Spott und Ironie, ein An treiber zu neuen Ideen und ein Buch, das sich auf Erfahrungen in der Reklame stützt. Mit Ausnahme einiger Ausführungen von Casson über Markenfragen, die selbst die Vertreter der Marken reklame in unserem Gewerbe in dieser Einseitigkeit wohl kaum unterstützen können, ist den sonstigen Ausführungen von Casson weitgehend zuzustimmen. Der Stil ist von keinem deutschen Kollegen erreicht. Selbstverständlich ist das Buch für die All gemeinheit bestimmt. Aber auch das Uhren- und .Juweliergewerbe wird viele Anregungen daraus ziehen. H. M. Geiger plaudert im zweiten Teil aus der Werkstatt des modernen Dekorateurs. Er gibt nach geschichtlichen Ab- Handlungen über das Schaufenster — die Geschichte darf natür lich in keinem deutschen Fachbuch fehlen! — eine recht unter haltsame und instruktive Darstellung der Hilfsmittel der moder- ner f Dekorationstechnik, wie Fassade, Beleuchtung, Dekorations stoffe, Schaufensterfiguren, Ständer, bewegliche Schaufenster stücke usw. Das Buch wird daher auch als Bezugsquellen verzeichnis für den Einzelhändler von Nutzen sein. Zum Schluß sind sehr gute Photographien zahlreicher aus- geiuhrter moderner Fenster wiedergegeben, die naturgemäß mehr als alle Worte Anregungen geben können. Es ist nicht ein einziges Uhren- und Juwelenschaufenster darin enthalten, für die Leser aus unserem Gewerbe freilich ein gewisser Nachteil. Es sei dahingestellt, ob dem zuständigen Verfasser diese Gebiete terner gelegen haben, oder ob ihm keine Bilder zur Verfügung ge standen haben, da ja auch im Uhrengewerbe bereits sehr an sprechende Lösungen in der letzten Zeit gefunden worden sind. Wenn das Buch selbstverständlich auch nicht ein Spezialwerk für ein bestimmtes Gewerbe ist, sondern allgemeiner Natur, so ist es doch als wirklich wertvoll und in Ansicht seines Umfanges und seines Inhalt es als sehr preiswert bestens zu empfehlen. Dr. Bz, ) Die hier besprochenen Bücher können auch vom Verlage der Deutschen Uhrmacher-Zeitung bezogen werden. Innungsstolz im 18 . Jahrhundert 1 ' Eine geschichtliche Studie von Arno Kapp Fi„ '°'£ ende Erzählung hat den großen Vorteil, in all ihren Einzelheiten wahr zu sein. Sie dürfte schon deshalb das Inter- sse unserer Leser in hohem Maße in Anspruch nehmen. Der Leipziger Bankier und Vorsteher der Kirche zu St. Jo- p, ! S vorm Gr immaischen Tore der Meß- und Handelsstadt, Herr ■ Eberhard H einrich Löhr-), hatte seiner Kirchgemeinde ver- *) Leipziger Ratsarchiv, II, Sektion U 197/198 ») Lohr war auch Mitglied des Rates; nach ihm ist die Löhr- straoe benannt. damif die a V S \ & Tu K °l ten eine Jurmuhr errichten zu lassen, damit die Vorstadtbewohner wußten, wie spät es am Tage sei dL^UhrmarT' i halte b daß der hochangesehene Bankier die Uhrmacherinnung der Stadt etwa um Rat fragte, der sollte sich etauscht sehen, denn im Oktober des Jahres 1796 brachte die Innun e an Ratsstelle klagend vor, daß nach dem 31 Artikel der ihnen vom Landesherrn im Jahre 1779 „confirmierten" Innuntfs- ordnung niemand, der nicht Mitglied der Innung sei, „in der btadt, den Vororten und im Umkreise von einer Meile den Uhr machern zukommende Arbeiten fertigen”, wenn er nicht Gefahr laufen wollte, als Pfuscher mit 20 Thalern, die je zur Hälfte der Innungskasse und dem Rate zufließen sollten, gestraft zu werden. Nichtsdestoweniger hat die Uhrmacherinnung mit Befremden wahrnehmen müssen, daß der Baumeister und Banquier, Herr Eber- ard Heinrich Lohr, auf dem in hiesiger Vorstadt befindlichen Ihurm zu St. Johannis eine Uhr, kaum sollte man es glauben bey dem Ziegelstreicher BeyeU) in Großzschocher fertigen lässet ” Die Innung verlangte sofortige Einstellung der Arbeiten am Turmuhrbau und Übertragung der Arbeit an ein Mitglied der In- runf'd S t, der T Stadt TT '' e r° rdnet e daraufhin, daß bis zur Klä rung der Sache der Turm-Uhrbau zu unterbleiben habe. Löhr selbst schreibt am 9. November 1796 an den Rat, daß „unter allen Uhr machern m Leipzig kein einziger sei, welcher schmieden könne, odT T e ^ Th i Ur r h c r Sei r° n der Fertigung einer kleinen oder Sack- auch Wanduhr himmelweit unterschieden, denn eine hurmuhr erfordere grobe und schwere Schmiedearbeit und noth- wendig eine Feuer- und zum Schmieden eingerichtete Werk statt . Alle Klein-Uhrmacher aber enthielten sich der FertDumS der großen, besonders der Thurmuhren, denn ihre Hände würden durch diese Arbeiten zitternd und schwerfällig und zu der feinen bey den Sackuhren erforderlichen Arbeit ganz unbrauchbar .” Lohr hatte sich mit seinem „Gutachten” hinter den damaligen Obermeister der Schlosserinnung, Schwarze, gesteckt, der am 18. November 1796 vor dem Rate bestätigte, „daß keiner der Leip ziger Uhrmacher eine Feuer- und Schmiedewerkstatt habe, denn was sie an Kleinigkeiten glüheten, machten sie bloß auf Kohlen teuer oder auf dem Küchenherde, auch wisse er nichts anderes als daß keiner von den hiesigen Uhrmachern das Schmieden ver stehe; er habe selbst für dieselben kleine eiserne Wellbäume und Rechen und anderen kleine Theile zu Stutz- und Repetieruhren s cnmmden müssen, Übrigens fehlt es den Uhrmachern auch an dem nofhigen Werkzeuge, so hätten sie keine großen Hämmer, keine Drehbande Es war nicht etwa Zufall, daß Löhr sich an die Schlosser innung wandte, denn diese war von jeher der Uhrmacherinnung nicht gerade günstig gesinnt; hatten sich die Uhrmacher doch erst nach langwierigen, jahrzehntelangen Kämpfen von der Herrschaft der Schlosserinnung frei- und selbständig machen können. Die Uhrmacherinnung bedankte sich bei dem Bankier durch folgende Eingabe an den Rat, die an Deutlichkeit gewiß nicht leicht übertroffen werden kann. Wir lesen in ihr: „Eine Uhr ist und bleibt eine Uhr, sie mag groß oder klein seyn ob aber die Leipziger Groß- und Klein-Uhrmacher, wenn sie eine Thurm- Uhr verfertiget haben, zitternde oder stäte schwerfällige Hände bekommen, dieses ist einzig und allein ihre Sache, und darnach hat Herrn Baumeister und Banquier Löhr nebst dem Ziegelstreicher Beyer in Großzschocher ebensowenig zu fragen, als es denen Leip ziger Groß- und Klein-Uhrmachern einfallen wird, sich zu erkun digen, was für Hände der .Herr Baumeister und Banquier Löhr vom Geldzählen und Beyer vom Ziegelstreichen bekommen mö- » en Alle diese Bedenklichkeiten werden durch Beybehal- tung und Beobachtung des richtigen Grundsatzes berechtigt blei- ben, nach welchem die Groß- und Klein-Uhrmacher alle Arten von Uhren, vorzüglich aber die Thurm-Uhren, die Ziegelstreicher hingegen alle Arten von Ziegeln zu fertigen, und der Banquier mit jeder Art Geldsorten zu mäkeln habe! So lange die Stadt Leipzig nebst umliegenden Orthen und uusere Innung existieren, hat es nie an Thurm-Uhrbauern gefehlt. Wir sind erböthig, mit größter Accuratesse, wenn es bey uns bestellt würde, auf jedes Haus eine Uhr zu setzen, ohne daß des halb das Publicum mit diesem Bedürfniß zu den Ziegelstreichern seine Zuflucht zu nehmen brauchte! . ." Die Innung wird noch deutlicher in der Verteidigung ihrer Handwerksprivilege, und bezeichnet das Verhalten des Bankiers als „elenden Eigennutz.” In dem Briefe der Innung an den Rat heißt es weiter: „Wie verlautet, will Löhr zur Verherrlichung sei nes Namens als Vorsteher des Hospitals zu St. Johannis allhier den Johannis-Thurm auf seine Kosten verzieren laßen —. Zur unauslöschlichen Schande seiner selbst und unserer Innung aber hat er den Thurm-Uhren-Bau einem Pfuscher übertragen, der selbstverständlich billiger herstellen kann, als ein mit Abgaben gedrückter Meister.” Eine derartige Sprache hatte der Rat nur selten zu hören bekommen. Die Innungseingabe an den Rat schließt mit folgen- 3 ) Beyer hatte im Jahre 1791 die Kirchturmuhr zu Probtsheida und im Jahre 1795 die zu Taucha gefertigt -io v* bnu gnui tarn j 11 e rl 3 £bij
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