Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 54.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193000003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19300000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19300000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 529-530, 821-822, 827-828.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (25. Januar 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bezeichnung des Standes und des Ganges einer Uhr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 54.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1930) 21
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1930) 37
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1930) 55
- ArtikelDie geschäftlichen Ergebnisse des Uhren- und Goldwarengewerbes ... 55
- ArtikelDas Taschenuhrglas 58
- ArtikelBezeichnung des Standes und des Ganges einer Uhr 59
- ArtikelSprechsaal 60
- ArtikelVermischtes 61
- ArtikelUnterhaltung 62
- ArtikelHandels-Nachrichten 63
- ArtikelMeister-Vereinigungen 66
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 67
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 68
- ArtikelBriefkasten 68
- ArtikelPatent-Nachrichten 68
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 69
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1930) 75
- AusgabeNr. 6 95
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1930) 113
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1930) 123
- AusgabeNr. 9 (1. März 1930) 143
- AusgabeNr. 10 (8. März 1930) 161
- AusgabeNr. 11 (15. März 1930) 179
- AusgabeNr. 12 (22. März 1930) 195
- AusgabeNr. 13 (29. März 1930) 213
- AusgabeNr. 14 (5. April 1930) 231
- AusgabeNr. 15 (12. April 1930) 249
- AusgabeNr. 16 (19.April 1930) 267
- AusgabeNr. 17 279
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1930) 297
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1930) 321
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1930) 339
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1930) 357
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1930) 375
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1930) 393
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1930) 413
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1930) 427
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1930) 441
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1930) 453
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1930) 469
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1930) 493
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1930) 511
- AusgabeNr. 31 (2. August 1930) 527
- AusgabeNr. 32 (9. August 1930) 545
- AusgabeNr. 33 (16. August 1930) 561
- AusgabeNr. 34 (23. August 1930) 577
- AusgabeNr. 35 (30. August 1930) 593
- AusgabeNr. 36 (6. September 1930) 607
- AusgabeNr. 37 (13. September 1930) 621
- AusgabeNr. 38 (20. September 1930) 637
- AusgabeNr. 39 (27. September 1930) 653
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1930) 665
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1930) 679
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1930) 697
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1930) 715
- AusgabeNr. 44 (1. November 1930) 729
- AusgabeNr. 45 (8. November 1930) 745
- AusgabeNr. 46 (15. November 1930) 759
- AusgabeNr. 47 (22. November 1930) 777
- AusgabeNr. 48 (29. November 1930) 793
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1930) 815
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1930) 835
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1930) 853
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1930) 869
- BandBand 54.1930 I
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60 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 4 I Sämtliche beteiligten Ausschüsse haben sich nunmehr für folgende Formulierung entschieden: ,,Das Plus- oder Minuszeichen vor der Zahl, die die Uhr korrektion oder den Uhrgang ausdrüdkt, ist stets als alge braisches Vorzeichen aufzufassen. Diese Schreibweise ent spricht dem Brauch der Wissenschaftler. Die Plus- oder Minuszeichen hinter der Zahl, die den Uhrstand oder den Uhrgang ausdrücken, haben stets die Bedeutung, die ihnen bisher von den Praktikern beigelegt wurde. Ein Pluszeichen hinter der Zahl deutet also ein Vorgehen der Uhr um den entsprechenden Betrag an, ein Minuszeichen ein Nachgehen. Gangscheine sind ausschließlich nach der ersten Methode auszufertigen. Wir werden diese Entscheidung der Ausschüsse der nächsten Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorlegen.“ Gesellschaft für Zeitmeßkunde und Uhrentechnik E. V. OOOOOOOOOOOOOOOOOGOOOOOOGOOGGOGOOOGGOGOOGOOGOGOOOOOOOOOGOOOOOOGOOOOOOGGOGOGOGGGOGGOOOO Sprechsaal*) Zur Einführung des Begriffes „Halbschwingung“ bei Zeitmessern Es ist wohl schon von jeher und nicht erst in letzter Zeit, wo Schwingungen jeglicher Art eine gesteigerte Bedeutung in Wissen schaft und Technik erlangt haben, als lästiger Widerspruch emp funden worden, daß die Bezeichnung „Schwingung" bei Pendel und Unruhe in der Uhrmacherei etwas anderes bedeutet als sonst im mathematischen und physikalischen Sinne. Besonders störend wird dieser Widerspruch dann, wenn man zugleich in Uhrmacherei und Physik zu unterrichten hat. Schon vor mehr als dreißig Jahren habe ich mir dadurch geholfen, daß ich den allgemein bekannten und gebräuchlichen Ausdruck „P e n d e 1 s ch 1 a g“ im Sinne von „Halbschwingung" für Pendel und entsprechend auch für Unruhe benützte. Anschließend daran wurde von Schlagzeit, minütlicher usw. Schlagzahl, von Ausschlag und Ausschlagwinkel gesprochen, Ausdrücke, die hier wohl kaum näher definiert werden müssen. Auch die Bezeichnung 80- und 90-Schläger, die Riefler in seinen Preislisten anführt, paßt völlig zu dieser Terminologie. Wenn ich mir die Frage vorlege, ob Schlag oder Halbschwin gung den Vorzug verdient, um sie ohne alle Voreingenommenheit zu beantworten, so bin ich entschieden für Schlag. Ich gebe zu, daß langjährige Gewohnheit und Vertrautheit mit dieser Aus drucksweise mein Urteil vielleicht beeinflussen, aber zweifelsohne ist „Schlag" kürzer und für adjektivische oder verbale Verwen dung geeigneter als „Halbschwingung", das als zusammengesetztes Wort kaum weitere Zusätze und Erweiterungen verträgt und zu Umschreibungen nötigt. Ich gebe auch zu, daß man sich an das Wort „Schlag“ gewöhnen muß; aber sprechen wir nicht auch im übertragenen Sinn von: Rad, Trieb, Rolle, Schenkel, Zahn, Zapfen, Rechen, Stern usw., ohne daß je Verwechslungen oder Unklar heiten entstehen? Bei sorgsamer Schreib- und Sprechweise wird man überall da, wo Zweifel entstehen könnten, den Zusatz Pendel und Unruh bei dem Wort Schlag nicht weglassen. Auf zwei weitere Wortbildungen mit „Schlag" möchte ich noch hinweisen: auf „Gleichschlag" und „schlaggleich". Das eine ist gleichbedeutend mit Synchronismus, für das andere bleibt die Wahl, es ebenfalls vergleichend auf zwei Pendel anzuwenden, oder man verwendet es für nur ein Pendel. Im ersten Fall besagt das Wort, daß d er Synchronismus fehlt, im zweiten aber ist es syno nym mit isochron. Es fragt sich, ob man den beiden Wörtern Berechtigung zuerkennen will; jedenfalls ist das Wort „Gleich lauf" für Synchronismus bei rotierender Bewegung längst gebräuchlich. Ich denke, daß es hier am Platze ist, wenn ich noch einen anderen Punkt zur Sprache bringe, der auch einer Einigung oder Festsetzung bedarf. Es betrifft die Bezeichnung „Unruhe", der gewöhnlich die Last des Schlußvokales abgenommen wird. Man sagt ohne allen Zweifel richtig: Unruhschraube, Unruhschenkel, Unruhwelle; aber deshalb heißt sie selbst als Sache Unruhe, und zwar genau so, wie wir sagen: Spiralrolle, Spiralschlüssel, Spiral klötzchen und zu ihr selbst Spirale, oder Stützdruck und Stütze. Eine weitere, eingehende Begründung kann wohl gegeben werden; sie soll aber hier unterbleiben. Ich glaube, man wird mir auch so beipflichten. Prof. H. B a u m a n n. Für die Deutsche Uhrmacher-Zeitung ist die Frage der „Un ruh' seit vielen Jahren gelöst. Reuleaux hat seinerzeit den Vor schlag gemacht, für den Gangregler von tragbaren Uhren die Schreibweise „Unruh", also ohne „e" am Ende, einzuführen. Wil helm Schultz hat diese Anregung aufgenommen und durchgeführt. Auch in die übrige Fachliteratur, die nicht aus unserem Verlage hervorgegangen ist, hat diese Schreibweise in erheblichem Um fang Eingang gefunden. Für die Mehrzahl ist die Schreibart „Un ruhen" von Wilhelm Schultz angewendet und bisher nicht geändert worden. Würde von zuständiger Stelle eine andere Schreibart als Norm eingeführt, so würden wir-uns dem natürlich anschließen. Die Schriftleitung. Kann unser Beruf den Uhrmachergehilfen befriedigen? Um eine stichhaltige Antwort auf diese nicht unwichtige Frage geben zu können, muß man sich in die Lage eines Gehilfen hineinversetzen. Gehilfe ist dem Gesetze nach jeder, der seine Gehilfenprüfung bestanden hat; mit welchem Erfolge, spielt hier keine Rolle. Bis zu dieser Zeit denkt kaum ein Gehilfe über sein späteres Schicksal nach. Einmal ist er noch zu jung, um sich über sein späteres Fortkommen große Sorgen zu machen, und dann hat er auch von der Welt noch nicht viel gesehen und weiß nicht, was ihm eigentlich bevorsteht. Er hat also keinen Maßstab, den er bei etwaigen Nachprüfungen anwenden könnte. Für ihn gilt das Urteil des Lehrherrn und dessen Umgebung. Aber eines Tages muß er hinaus in die Fremde. Jetzt erst merkt er, daß alles im Leben nur einen relativen Wert hat, Ansehen und Ach tung muß er sich jetzt selbst erwerben. Hat er Glück, sind seine Leistungen einigermaßen zufriedenstellend, und ist der Verdienst so gut, daß er als alleinstehender Mensch da 1 on leben und sich sogar noch kleine Sonderausgaben leisten kinn, so ist unser Gehilfe zufrieden. Dies vor allem dann, wenn er als Sohn begü terter Eltern Aussicht hat, später das väterliche Geschäft zu über nehmen oder ein neues zu gründen. Eine solche Gunst des Schick sals enthebt ihn der Aufgabe, darüber nachzudenken, wie er sich, ohne Aussicht auf Unterstützung, sein Leben durch Ausübung des Uhrmacherberufes zurechtzimmern will. Muß er darüber nach- denken, so merkt er, aber meistens erst nach mehreren Jahren, wenn er eine Reihe von Stellungen hinter sich hat und ihm ein bißchen Ruhe und Häuslichkeit begehrenswerter erscheinen, daß er durch seinen Beruf pekuniär und gesellschaftlich nicht sonder lich gut gestellt ist. Hat sein Verdienst in jüngeren Jahren für ihn ausgereicht, so merkt er bald: für zwei ist es zu wenig. Außer *) Für die Veröffentlichungen im „Sprechsaal" übernimmt die Schriftleitung nur die preßgesetzliche Verantwortung. dem weiß er genau, wie unsicher seine Anstellung ist. Bei einer Kündigung kann er nur selten im gleichen Orte wieder Stellung finden; meistens ist er bei einem Stellungswechsel gezwungen, in einen anderen Ort zu ziehen. Als junger lediger Gehilfe macht ihm das nichts aus; er will ja noch' lernen und etwas von der Welt sehen. Aber von einem gewissen Alter an möchte ein jeder aus gelernt haben, die Fähigkeiten und Kenntnisse, die er sich er worben hat, in Geld und sichtbare Erfolge umsetzen; und heiraten möchte er auch. Aber wie soll er diese Ziele erreichen? Das ist die große Frage. Mittel, um ein eigenes Geschäft und einen Haus stand zu gründen, sind nicht vorhanden. Ein Stellungswechsel frischt nur alte Erfahrungen auf, hat aber keine größere Selbstän digkeit und Einnahme im Gefolge. Auch mag man sich nicht mehr mit ganz jungen Kollegen auf die gleiche Stufe stellen und so wie in jüngeren Jahren behandeln lassen. Befindet sich ein Kollege in diesem Zustande, so merkt er deutlich, wie unbefriedigt ihn sein Beruf als Uhrmachergehilfe läßt, und wie unzulänglich für seine Zukunft gesorgt ist. Oft reichen dann aber seine Beziehungen so weit, daß er es wagen kann, sich als Heimarbeiter niederzulassen, um so wenigstens Häuslichkeit und Selbständigkeit zu haben. Bei großem Fleiß und sparsamer Lebensweise hofft er dann, sich noch etwas für seinen Lebensabend zurücklegen zu können. Aber eine große Anzahl von Gehilfen, die es satt haben, in den oftmals dunklen und schlecht gelegenen Werkstätten zu schaffen, in denen mitunter ganz veraltete Arbeitsmethoden herrschen, wenden sich dann an deren Berufen oder der Industrie zu. Sehr oft verbessert sich da durch auch ihre Lebensweise. Ein Gehilfe, der dies alles durch schaut und einmal festen Fuß in der Industrie gefaßt hat, wird auch schwerlich wieder eine Stellung in einem Ladengeschäfte annehmen, wenn ihn nicht besondere Umstände dazu veranlassen. Die Frage: „Kann unser Beruf den Uhrmachergehilfen befrie-
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