Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 54.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193000003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19300000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19300000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 529-530, 821-822, 827-828.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (29. November 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine Entschließung der Berliner Uhrmacher-Innung zu der Preisabbau-Frage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Invalidenversicherung der Heimuhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 54.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1930) 21
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1930) 37
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1930) 55
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1930) 75
- AusgabeNr. 6 95
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1930) 113
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1930) 123
- AusgabeNr. 9 (1. März 1930) 143
- AusgabeNr. 10 (8. März 1930) 161
- AusgabeNr. 11 (15. März 1930) 179
- AusgabeNr. 12 (22. März 1930) 195
- AusgabeNr. 13 (29. März 1930) 213
- AusgabeNr. 14 (5. April 1930) 231
- AusgabeNr. 15 (12. April 1930) 249
- AusgabeNr. 16 (19.April 1930) 267
- AusgabeNr. 17 279
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1930) 297
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1930) 321
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1930) 339
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1930) 357
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1930) 375
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1930) 393
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1930) 413
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1930) 427
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1930) 441
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1930) 453
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1930) 469
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1930) 493
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1930) 511
- AusgabeNr. 31 (2. August 1930) 527
- AusgabeNr. 32 (9. August 1930) 545
- AusgabeNr. 33 (16. August 1930) 561
- AusgabeNr. 34 (23. August 1930) 577
- AusgabeNr. 35 (30. August 1930) 593
- AusgabeNr. 36 (6. September 1930) 607
- AusgabeNr. 37 (13. September 1930) 621
- AusgabeNr. 38 (20. September 1930) 637
- AusgabeNr. 39 (27. September 1930) 653
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1930) 665
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1930) 679
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1930) 697
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1930) 715
- AusgabeNr. 44 (1. November 1930) 729
- AusgabeNr. 45 (8. November 1930) 745
- AusgabeNr. 46 (15. November 1930) 759
- AusgabeNr. 47 (22. November 1930) 777
- AusgabeNr. 48 (29. November 1930) 793
- ArtikelEnno Kerckhoff 793
- ArtikelAstrologie, Uhrmacher und Uhren 794
- ArtikelEine Untersuchung der verschiedenen internationalen Zeitzeichen 798
- ArtikelAus der Werkstatt 800
- ArtikelNeue elektrische Uhren 800
- ArtikelAllerlei zur Weihnachtsreklame 802
- ArtikelEine Entschließung der Berliner Uhrmacher-Innung zu der ... 805
- ArtikelInvalidenversicherung der Heimuhrmacher 806
- ArtikelSprechsaal 806
- ArtikelVermischtes 807
- ArtikelHandels-Nachrichten 809
- ArtikelMeister-Vereinigungen 811
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 812
- ArtikelVersch. Vereinigungen 813
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 813
- ArtikelBriefkasten 813
- ArtikelPatent-Nachrichten 814
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 814
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1930) 815
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1930) 835
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1930) 853
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1930) 869
- BandBand 54.1930 I
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- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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806 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 48 aller Waren und Senkung der Preise nach Lage der Verhält nisse, insbesondere nach der neuen Preisgestaltung der Uhrenindustrie. Trotz der Notlage vieler Berufskollegen hat sich der Vor stand zu diesen Maßnahmen entschlossen. Er ist sich aber auch klar darüber, daß eine Preissenkung nur dann durchge halten werden kann, wenn die öffentlichen Lasten und die haupt sächlichsten Geschäftsunkosten gesenkt werden. Aber dennoch soll schon jetzt der Versuch gemacht werden, die durch Ge halts- und Lohnabbau betroffenen Volkskreise zu unterstützen." Wir können diese Entschließung, die zu dem wichtigen Prob ern des Preisabbaues auf Grund der gegenwärtigen Sachlage vom Standpunkt einer einzelnen örtlichen Organi- -f* 1 ?. 11 , aUS a k wä £end Stellung nimmt, nur begrüßen. Ein ähnliches Vorgehen dürfte sich auch für viele andere Innungen und Vereine empfehlen. C>^OOOOOOOC><><>C><X>0<C><>00<>>00<>^<>X>OC><^OC<>00<><><><>CkX><X><>OOC><><X><><X>0<X> Invalidenversicherung der Heimuhrmacher ,,Rühre nicht daran — ein Schlagwort, das man im Or ganisationsleben so oft hört! Warum? — Um klaren Ent scheidungen aus dem Wege zu gehen, um Angelegenheiten nicht aufrollen zu müssen, die meistens einen bitteren Bei geschmack haben, sei es in dieser oder jener Hinsicht. Zu solchen Fragen kann man die Invalidenversicherung der Heim arbeiter rechnen. Es rührt keiner daran, weil Geldausgaben, was ja selbstverständlich ist, nach Möglichkeit vermieden werden sollen. Hat man aber die Beiträge jahrelang einge spart, so kann es einem passieren, und die Erfahrung hat dies gezeigt, daß die Landesversicherungsanstalten auf Grund vor genommener Revisionen mit Nachforderungen kommen, die für den Arbeitgeber äußerst unangenehm werden können. Die jenigen Geschäftsinhaber, welche mit Heimarbeitern zu tun haben, sollten sich deshalb in ihrem eigenen Interesse mit dieser Frage eingehend beschäftigen, um Nachzahlungen zu vermeiden, die in verschiedenen Fällen bereits gefordert sind und in die Hunderte von Mark gehen. Als Arbeitgeber des Hausgewerbetreibenden gilt, wer die Arbeit unmittelbar an ihn vergibt, ganz gleichgiltig also, ob ein oder mehrere Arbeitgeber in Frage kommen. Der einzelne Arbeitgeber haftet für die Beiträge. Zu den Hausgewerbetreibenden rechnen alle selb ständigen Gewerbetreibenden, die in eige nen Betriebsstätten im Auftrag und für Rechnung anderer Gewerbetreibenden ge werbliche Erzeugnisse herstellen oder be arbeiten. Versicherungspflichtiger Hausgewerbebetrieb liegt auch dann vor, wenn der Hausgewerbetreibende die Roh oder Hilfsstoffe (Furnituren usw.) selbst beschafft, sowie dann, wenn er vorübergehend für eigene Rechnung arbeitet. Als Hausgewerbetreibender gilt nicht, wer nicht persön lich mit den eigentlichen Herstellungsarbeiten beschäftigt ist, sondern sich ausschließlich oder überwiegend mit der Leitung eines mit entsprechend zahlreichen Hilfskräften (Gehilfen) und nicht unerheblichem Kapitalaufwande geführten Betriebes befaßt. Eine die Versicherungspflicht bedingende körperliche Mitarbeit wird allgemein stets dann angenommen, wenn von dem Heimarbeiter in der Regel fünf oder weniger Personen einschließlich Lehrlinge in oder außer dem Hause beschäftigt werden. DaßUmsatz- u n d G e w e r b e s t e u e r n gezahlt werden, steht der Versicherungspflicht nicht entgegen. Personen, deren Betrieb in das Handelsregister eingetragen ist, sind in jedem Falle versicherungsfrei. Den Arbeitgebern obliegt es, sich bei der Beschäfti gung von Heimarbeitern in allen Fällen darüber Gewißheit zu verschaffen, ob der Heimarbeiter versicherungspflichtig ist. Er muß sogar prüfen, ob die Angaben des Heimarbeiters, auch wenn sie schriftlich festgelegt sind, zur Klärung des Sachver halts genügen. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, eine genaue Auskunft von der Landesversicherungsanstalt einzuholen. Hausgewerbetreibende, die im Laufe der Woche bei ver schiedenen Arbeitgebern tätig sind, sind dort zu versichern, wo sie zuerst in der fraglichen Woche abrechnen. Für die Höhe der Beiträge ist der bei allen Auftraggebern zusammen erzielte Verdienst maßgebend. Die Durchführung dieser letzten Bestimmung wird praktisch auf große Schwierigkeiten stoßen. Es ist deshalb richtig, wenn der Arbeitgeber bei der Abrechnung die Vorlage der In validenkarte von dem Heimarbeiter verlangt, daß er also den Heimarbeiter die Marke kleben läßt und sich nur auf die Nachprüfung beschränkt. Es empfiehlt sich somit für jeden Geschäftsinhaber, der Heimarbeiter beschäftigt, die Frage der Invalidenversicherung unter den angeführten Gesichtspunkten zu prüfen und sich mit den Bestimmungen vertraut zu machen. Er hat sonst plötzlich Nachzahlungen zu leisten, die in der heutigen schweren Zeit ganz besonders unerwünscht sind. D. >^oooooo<^ocx>o<c>o<>oooo<x>oooo<x>oo'C>ooc>o<c>o<><x><xx><><xxx><x> Sprechsaal*) 0<X>0<>0C<><X><X>0<X><xX>0<>0<><>C><><>0<><X><X><XXX; Der Gehilfe und die Armbanduhr ^i „ Der 7 “t 61 " dies . el ? Titel z " Erörterung gestellte Aufsatz in Nr. 41 Ä T e ü n , g W L rd im al ^ eme inen bei vielen Kollegen mit einem daß Hi Kn“ * bg ^ a V ein i Dies hat seinen Grund "'ohl darin, mit ihr J A g u a ' a d C f £ emde Arbeitskräfte beschäftigen müssen, gemacht rmband ’“hr-Reparateuren böse und gute Erfahrungen Stellund n t, En ’ j U dle . sem heiklen Thema werden nur wenige gestellten pf' men '\T i. V - e i ü? lbständi .g e Uhrmacher mit ihren An- ran an ^ a °h slc ht üben bezüglich der Anforderungen, die um die ArbTit P n eme Armbanduhren ste llen darf. Handelt es sich beiten als Soe?' hestbezahlten ersten Gehilfen, der diese Ar- nach jeder KnIW beherrschen muß, so kann meiner Ansicht ScbcilUeilung »ÜT^ÄSISiS. 05^”“ d “ und ein erstklassiger Gehilfe muß sie überwinden können. In eine alte, schon recht verbrauchte Armbanduhr eines Kunden z. B., dem viel daran gelegen war, die Uhr gutgehend zurückzuerhalten, setzte mein Gehilfe außer einigen anderen neuen Teilen eine neue Unruh ein, die er aus einem Fünfpfennigstück herausdrehte. Gehilfen, die solche Arbeiten mit Sicherheit durchführen können, sind allerdings nur selten zu finden. In einem anderen Falle engagierte ich aus den massenhaften Angeboten auf mein Gehilfengesuch in der Deut schen Uhrmacher-Zeitung einen Bewerber mit den besten Zeug nissen, einen Uhrmachersohn. Äußerlich in bester Aufmachung, gab er sich als Spezialist für kleinste Armbanduhren aus, während dann am Werktisch zehn Nachhilfen an einer Uhr keine Seltenheit waren. Lehrlinge, die so etwas leisten, müßte man heute noch bei den Ohren nehmen. Bei diesem jungen Mann war guter Wille vorhanden, seine Lehrzeit verpfuscht, und ich hoffte, ihn durch stundenlange Anleitungen zu einem Durchschnittsarbeiter zu machen. Er lohnte meine Bemühungen natürlich mit Undank; schließlich kam heraus, daß das Zeugnis selbst geschrieben und ge-
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