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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 50.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (10. April 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Haftung bei dem Ohrlochstechen der Uhrmacher und Juweliere
- Autor
- Schönrock
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 50.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1926) 39
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1926) 59
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1926) 79
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1926) 95
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1926) 113
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1926) 133
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1926) 157
- AusgabeNr. 10 (6. März 1926) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1926) 197
- AusgabeNr. 12 (20. März 1926) 223
- AusgabeNr. 13 (27. März 1926) 245
- AusgabeNr. 14 (3. April 1926) 269
- AusgabeNr. 15 (10. April 1926) 289
- ArtikelDie Haftung bei dem Ohrlochstechen der Uhrmacher und Juweliere 289
- ArtikelDer freie Ankergang 290
- ArtikelÜber elektrische Uhren 292
- ArtikelNoch etwas über Federbruch und Uhrfedern 295
- ArtikelDas Astrolabium des Kestner-Museums in Hannover 296
- ArtikelErklärung der am Kampfe gegen die Luxussteuer beteiligten ... 298
- ArtikelImmer wieder Perlen 299
- ArtikelUsancen im Diamantenhandel 300
- ArtikelDas Glockenspiel 301
- ArtikelSprechsaal 302
- ArtikelVermischtes 303
- ArtikelHandels-Nachrichten 305
- ArtikelVereins-Nachrichten ● Personalien 306
- ArtikelBriefkasten 309
- ArtikelPatent-Nachrichten 309
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der deutschen Uhrmacher ... 309
- AusgabeNr. 16 (17. April 1926) 311
- AusgabeNr. 17 (24. April 1926) 331
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1926) 351
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1926) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1926) 389
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1926) 407
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1926) 425
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1926) 445
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1926) 461
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1926) 481
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1926) 497
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1926) 513
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1926) 531
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1926) 571
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1926) 601
- AusgabeNr. 32 (7. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (14. August 1926) 643
- AusgabeNr. 34 (21. August 1926) 663
- AusgabeNr. 35 (28. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (4. September 1926) 703
- AusgabeNr. 37 (11. September 1926) 721
- AusgabeNr. 38 (18. September 1926) 741
- AusgabeNr. 39 (25. September 1926) 761
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1926) 781
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1926) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1926) 821
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1926) 841
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1926) 863
- AusgabeNr. 45 (6. November 1926) 887
- AusgabeNr. 46 (13. November 1926) 907
- AusgabeNr. 47 (20. November 1926) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1926) 947
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1926) 1017
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1926) 1035
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1926) 1055
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1926) 1071
- BandBand 50.1926 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis für Deutschland bei Bestellung bei der Ge schäftsstelle monatlich 1,50 Goldmark, unter Streifband 1,85 Goldmark; bei direkterBestellung bei der Post monatlich 15,— Goldmark. Für das Ausland (unter Streifband) Jahres* bezugspreis 25,— Goldmark in Landes* Währung (6 U. S. A. $, 30 Schweizer Franken usw.) Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. PLFROY ALJtffi AD.LßNGF Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Ge schäfts- und vermischte Anzeigen 0,24 Goldmark, für Stellen-Angebote u.-Gesuche 0,15 Goldmark. Die ganze Seite wird mit 225,— Goldmark be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben 9icb aus: Grundpreis X Multiplikator 1,5 Goldmark). Postscheck-Konto 2581 Berlin Tele gr amm-Adre s se: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: Merkur 4660, 4661, 7684, 739. UhreiirEdelmefall» und SchmuckwarervMarld L. Jahrgang Berlin, 10. April 1926 Nummer 15 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Die Haftung bei dem Ohrlochstechen der Uhrmacher und Juweliere Von Rechtsanwalt Schönrock Die Sitte, Ohrringe zu tragen, die nach Durchstechen der Ohrläppchen an diesen befestigt werden, ist noch weit ver breitet. Es tritt daher an die Uhrmacher und Juweliere, be sonders diejenigen in kleineren Orten, häufig die Notwendig keit heran, gekaufte Ohrringe nach dem Stechen der Löcher an den Ohrläppchen zu befestigen. Daß hiermit eine gewisse Gefahr verbunden ist und zwar nicht nur für die Käuferin, sondern auch für den Uhrmacher, falls sich nämlich irgend welche gesundheitlichen Schädigungen durch Übertragung von Krankheiten oder durch eine Blutvergiftung als Folge einstellen, wird schon mancher Uhrmacher und Juwelier un klar geahnt haben, ohne daß er sich der Rechtsfolgen seiner Handlung voll bewußt gewesen ist. Das Ohrlochstechen wird bekanntlich vielfach unmittel bar im Anschluß an den Kauf der Ohrringe vorgenommen und dann meistens nicht besonders bezahlt. Die Frage der Bezahlung des Stechens dürfte jedoch keine entscheidende Rolle spielen. In jedem Falle wird man ein derartiges Ge schäft rechtlich als ein gemischtes Geschäft, bestehend aus Kauf- und Dienstvertrag, anzusehen haben. Auch dann, wenn keine besondere Bezahlung verlangt wird, ist anzuneh men, daß der Kaufpreis gleichzeitig ein Entgelt für das Stechen der Ohrlöcher ist. Der Dienstvertrag macht den Uhrmacher für jede Fahr lässigkeit bei Ausführung der Dienste haftbar. Tritt eine Gesundheitsschädigung irgend welcher Art ein, so ist auch eine Verantwortung gegeben, da man die Fahrlässigkeit schon darin erblicken kann, daß er eine Tätigkeit ausübt, die sach gemäß nur von einem Arzte vorgenommen werden kann. Die Vermutung der Fahrlässigkeit würde der Uhrmacher nur widerlegen können, wenn er den Beweis führt, daß er mit allen Vorsichtsmaßregeln ärztlicher Wissenschaft verfahren ist. Sehr oft wird es den Uhrmachern und Juwelieren nicht möglich sein, die Desinfektion durchaus ordnungsmäßig vor zunehmen, so daß bei nachteiligen Folgen eine Fahrlässigkeit ohne weiteres festzustellen sein wird. Wie können sich die Gewerbetreibenden nun gegen eine derartige, oft sehr weittragende Haltung schützen? Der beste, aber nicht immer gangbare Weg ist der, daß sie das Ohrlochstechen grundsätzlich ablehnen und die Kunden an einen Arzt verweisen. Diesen Weg einzuschlagen, wird man cher sich scheuen, da er dann bald überhaupt kaum noch Ohrringe verkaufen würde. Die Arztkosten, die z. B. den Preis von silbernen Ohrringen meist übersteigen, werden die Kunden nicht aufwenden wollen und sich daher an einen weniger vorsichtigen Uhrmacher oder Juwelier wenden. Anders liegt die Sache dann, wenn alle Uhrmacher und Ju weliere bestimmter Bezirke das Ohrlochstechen ablehnen und dies mit entsprechender Begründung gemeinsam bekannt geben. Damit aber der Absatz an Ohrringen infolgedessen nicht empfindlich zurückgehe, empfiehlt es sich, mit einem oder mehreren leicht von den Kundinnen erreichbaren Ärz ten ein Abkommen zu treffen, nach dem die Uhrmacher und Juweliere sich verpflichten, alle Kundinnen zwecks Durch stechens der Ohrläppchen den Vertragsärzten zuzuweisen, während die Ärzte diese Tätigkeit einschließlich des Ein ziehens der Ohrringe für eine mäßige Gebühr ausüben, die nur mit den Uhrmachern und Juwelieren verrechnet, also nicht durch die Ärzte von den Kundinnen direkt erhoben wird. Werden die Kundinnen in geeigneter Weise darauf auf merksam gemacht, daß das Ohrlochstechen leicht Schädi gungen im Gefolge haben könne, wenn es von Nichtfachleuten vorgenommen werde, so werden sie den Weg zum Arzte und auch die geringfügige Preiserhöhung nicht scheuen, wenn sie wirklich glauben — und welche Dame glaubte das nicht?! —, durch den ersehnten Ohrschmuck schöner zu werden? Da neben muß den Uhrmachern und Juwelieren angeraten wer den, die Ohrringe mit Anschraubvorrichtungen zu empfeh-
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