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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 50.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 28 (10. Juli 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Reparaturarbeiten im Uhrmachergewerbe
- Autor
- Boerne
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 50.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1926) 39
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1926) 59
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1926) 79
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1926) 95
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1926) 113
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1926) 133
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1926) 157
- AusgabeNr. 10 (6. März 1926) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1926) 197
- AusgabeNr. 12 (20. März 1926) 223
- AusgabeNr. 13 (27. März 1926) 245
- AusgabeNr. 14 (3. April 1926) 269
- AusgabeNr. 15 (10. April 1926) 289
- AusgabeNr. 16 (17. April 1926) 311
- AusgabeNr. 17 (24. April 1926) 331
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1926) 351
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1926) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1926) 389
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1926) 407
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1926) 425
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1926) 445
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1926) 461
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1926) 481
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1926) 497
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1926) 513
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1926) 531
- ArtikelDie Reparaturarbeiten im Uhrmachergewerbe 531
- ArtikelRaummangel bei der Spiralfeder als Ursache zur Gangabweichung 534
- ArtikelEine Brustuhr in Tulpenform 535
- ArtikelGesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit ... 536
- ArtikelEine Glasrandmaschine 537
- ArtikelÄrztliche Brillenverordnungen und ihre Ausführung 538
- ArtikelDie Richtlinien der neuzeitlichen Goldschmiedekunst 539
- ArtikelDer Silberschatz 540
- ArtikelVermischtes 541
- ArtikelHandels-Nachrichten 542
- ArtikelVereins-Nachrichten ● Personalien 543
- ArtikelBriefkasten 548
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der deutschen Uhrmacher ... 548
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1926) 571
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1926) 601
- AusgabeNr. 32 (7. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (14. August 1926) 643
- AusgabeNr. 34 (21. August 1926) 663
- AusgabeNr. 35 (28. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (4. September 1926) 703
- AusgabeNr. 37 (11. September 1926) 721
- AusgabeNr. 38 (18. September 1926) 741
- AusgabeNr. 39 (25. September 1926) 761
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1926) 781
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1926) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1926) 821
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1926) 841
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1926) 863
- AusgabeNr. 45 (6. November 1926) 887
- AusgabeNr. 46 (13. November 1926) 907
- AusgabeNr. 47 (20. November 1926) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1926) 947
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1926) 1017
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1926) 1035
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1926) 1055
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1926) 1071
- BandBand 50.1926 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellung monat lich 1,50 RM, unter Streifband 1,85 RM. Für das Ausland (unter Streifband) Jahres- bezugspreis 25,— RM in Landeswährung (6 U. S. A. $, 30 Schweizer Franken usw.). Be stellungen nur an die Geschäftsstelle erbeten. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend in Berlin C 2, Breite Straße 8 — 9. MUDGE PLFROY AD. UN Cf !■ WJJMSIW llllllllllll Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,24 RM, für Stellen-Angebote und -Gesuche 0,15 RM. Die ganze Seite wird mit 225,— RM be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Grundpreis X Multiplikator 1,5 RM). Postscheck - Konto 2581 Berlin Telegramm-Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: Merkur 4660, 466 . .684, 739. Uhren »Edel mefall- und SchmuckwareivMarld L. Jahrgang Berlin, 10. Juli 1926 Nummer 28 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Die Reparaturarbeiten im Uhrmacher ge werbe Von Justizrat Dr. Boerne Unter den Plagen, die unser schwer kämpfendes Hand werk bedrücken, stehen die Reparaturen, die der Kunde übermäßig lange liegen läßt, nicht an letzter Stelle. Wenn ein Kunde eine Uhr zur Reparatur gebracht hat, so wird ihm gesagt, wann die Arbeit fertig ist und abgeholt oder abgeliefert werden kann. In der Regel verlangt der Uhr macher Bezahlung des Reparaturpreises bei der Rückgabe des reparierten Gegenstandes. Er liefert nur gegen Zah lung des ihm zukommenden Betrages die Uhr aus. Dazu geben ihm die §§ 273 und 1000 B.G.B. das Recht. Der Kunde hat aber oft kein Geld. Das Zurückhaltungsrecht bringt also an sich den Uhrmacher nicht weiter. Ihm liegt gar nichts daran, den ausgebesserten Gegenstand zu behalten, im Gegenteil, er will ihn los sein und dagegen sein Geld haben. Das Zurückhaltungsrecht bringt sogar für den Gläu biger die Unbequemlichkeit mit sich, daß er für getreuliche Aufbewahrung der ausgebesserten Uhr haftet. Allerdings wird diese Haftung gemindert, wenn der Kunde in Verzug der Abnahme kommt. , Dies ist der Fall, wenn er abnehmen und zahlen sollte, dies aber nicht getan hat. Von da an haftet der Meister nicht mehr wie sonst für Schäden, die aus gerin ger Fahrlässigkeit entstehen, sondern nur noch für solche, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Zu sei nem Gelde soll dem Meister das Pfandrecht verhelfen, das er kraft Gesetzes (§ 647 B.G.B.) an der reparierten Sache hat, wenn sie dem Besteller gehört. Ist dies der Fall, so kann der Uhrmacher sich aus der Uhr als Pfandgläubiger befriedi gen. Ist dies nicht der Fall, so darf der Meister die Uhr nur zurückbehalten, kann aber Bezahlung nicht von dem Eigentümer der Uhr, sondern nur von dem Kunden fordern und, wenn dieser nicht zahlt, klagen und die Vollstreckung gegen den Besteller betreiben. Die hergerichtete Uhr darf er nicht pfänden, weil sie nicht seinem Schuldner gehört. Der Uhrmacher muß abwarten, bis der Eigentümer der Uhr sich, um sein Eigentum wieder zu bekommen, zur Zahlung ent schließt und die Uhr auslöst. Will der Uhrmacher wegen seiner Reparaturforderung die reparierte Uhr zu seiner Befriedigung verwerten, so darf er dabei nicht weitergehen, als das zur Deckung seiner For derung nötig ist. Wer mehrere Uhren zur Reparatur über geben erhalten und dafür eine Forderung von 20 RM. hat, darf nicht sämtliche Uhren verkaufen lassen, sondern nur so viele, daß der Erlös die 20 RM. sowie die Kosten deckt. Wenn der Gläubiger, um zu seinem Gelde zu kommen, die Uhr verwerten will, so muß er sie^nach § 1257 B.G.B. öffentlich versteigern lassen. Dies ist jedoch erst dann zu lässig, wenn seine Forderung fällig geworden, d. h. die Ar beit fertiggestellt und der Tag der Abholung herangekom men, oder der Kunde aufgefordert worden ist, die reparierte Uhr abzunehmen und den Reparaturpreis zu bezahlen. Wenn das Geld ausbleibt, so muß der Uhrmacher zunächst dem Kunden mittels eingeschriebenen Briefes den Verkauf der reparierten Uhr unter Angabe des geschuldeten Betrages an drohen. Diese Ankündigung kann dann unterbleiben, wenn sie „untunlich" ist, d. h. wenn der Uhrmacher den Namen des Kunden oder seine Anschrift nicht kennt. Nachdem da nach ein Monat verstrichen ist, darf der Gläubiger die Uhr öffentlich, d. h. durch einen Gerichtsvoll zieher nach Bekanntmachung von Ort und Zeit der Ver steigerung und unter allgemeiner Bezeichnung der zum Ver kaufe kommenden Sache versteigern lassen. Sie braucht also nur im allgemeinen bezeichnet zu werden, es genügt jedoch nicht etwa schon die Bezeichnung „eine Uhr", sondern es muß z. B. gesagt werden „eine silberne Herrenuhr", „eine goldene Damenarmbanduhr" o. ä. m. Aus dem Erlöse werden zu nächst die Kosten des Gerichtsvollziehers einschließlich derer der öffentlichen Bekanntmachung, dann die Forderung des Uhrmachers mit Zinsen, auch etwaige Prozeßkosten gedeckt. Wenn ein Überschuß verbleibt, so gebührt er dem Kunden. Wird die Forderung nicht vollkommen gedeckt, so bleibt der Kunde für den Ausfall dem Gläubiger mit seinem übri gen Vermögen haftbar.
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