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Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 37.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-193001002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen viele Seiten.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (18. Januar 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die am 15. Februar fällige Vermögensteuer für 1929
- Autor
- Brönner
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 37.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ArtikelAnzeige XII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- AusgabeNr. 2 (4. Januar 1930) 21
- AusgabeNr. 3 (11. Januar 1930) 37
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1930) 57
- ArtikelDie am 15. Februar fällige Vermögensteuer für 1929 57
- ArtikelAlte Uhrständer aus Berliner Eisenguß 58
- ArtikelTrage Schmuck - du gewinnst 60
- ArtikelBunte Blätter (Fortsetzung zu Seite 957, Jahrgang 1929) 60
- ArtikelDas Beschlagen und Gefrieren der Schaufensterscheiben verhindern 62
- ArtikelDes Lehrlings Werkblatt 63
- ArtikelVerschiedenes 67
- ArtikelBüchertisch 69
- ArtikelFachschulnachrichten 69
- ArtikelPersonalien 69
- ArtikelHandels-Nachrichten 69
- ArtikelFragen und Antworten 70
- ArtikelPatent-Nachrichten 71
- ArtikelAus dem Vereinsleben 71
- ArtikelMessen und Ausstellungen Mitteilungen vom Zentralverband der ... 73
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1930) 75
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1930) 99
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1930) 119
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1930) 141
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1930) 159
- AusgabeNr. 10 (1. März 1930) 179
- AusgabeNr. 11 (8. März 1930) 195
- AusgabeNr. 12 (15. März 1930) 213
- AusgabeNr. 13 (22. März 1930) 229
- AusgabeNr. 14 (1. April 1930) 249
- AusgabeNr. 15 (5. April 1930) 265
- AusgabeNr. 16 (12. April 1930) 295
- AusgabeNr. 17 (19. April 1930) 311
- AusgabeNr. 18 (26. April 1930) 333
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1930) 351
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1930) 371
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1930) 389
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1930) 413
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1930) 427
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1930) 447
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1930) 463
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1930) 483
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1930) 501
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1930) 523
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1930) 539
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1930) 561
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1930) 585
- AusgabeNr. 32 (2. August 1930) 603
- AusgabeNr. 33 (9. August 1930) 619
- AusgabeNr. 34 (16. August 1930) 639
- AusgabeNr. 35 (23. August 1930) 655
- AusgabeNr. 36 (30. August 1930) 675
- AusgabeNr. 37 (6. September 1930) 691
- AusgabeNr. 38 (13. September 1930) 711
- AusgabeNr. 39 (20. September 1930) 727
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1930) 747
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1930) 765
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1930) 783
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1930) 801
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1930) 821
- AusgabeNr. 45 (1. November 1930) 837
- AusgabeNr. 46 (8. November 1930) 857
- AusgabeNr. 47 (15. November 1930) 873
- AusgabeNr. 48 (22. November 1930) 893
- AusgabeNr. 49 (29. November 1930) 909
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1930) 929
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1930) 945
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1930) 965
- BandBand 37.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
- Autor
- Links
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DfcUhtmadwWodK Verlag und Schrlftleltungt Leipzig C i, Talstraße 2. Fernruf: 22991 und 22993. Telegramm*Adresse: Uhr macherwoche DiebenerLeipzig. Postscheck-Konto: 4107. Bank-Konto: Allgemeine Deutsche Credit- Anstalt, Abteilung Becker & Co., Leipzig, Reichsbank- Girokonto Geschäftsstellent Pforzheim, Simmlerstraße 4 Fernruf: Nr. 1621. — Berlin: Emil Rogge, Friedenau, Fröaufstraße 7. Fernruf: Rheingau 6631. —- Amster dam v N. Z# Voorburgwal Nr. 187—227. L Bezugspreis für Deutschland vierteljährlich 5,25 R.-M. (einschl. 0,54 R.-M. ÜberweisungsgebÜhr). Anzeigenpreis: Raum von x mm Höhe und 47 mm Breite 0,24 R.-M., für Stellenmarkt 0,15 R.-M., die */, Seite 225,— R.-M. Berechnung der Seitenteile ent sprechend. Bei Wiederholung Rabatt. Platzvor schrift 50% Zuschlag. Erfüllungsort Leipzig. Ausgabetag: Jeden Sonnabend. Annahmeschluß für kleine Anzeigen : Mittwoch früh, unverbindlich. 37. Jahrgang Leipzig, 18. Januar 1930 Nummer 4 Unbefugter Nachdruck aus dem gesamten Inhalt ist verboten Die am 15. Februar fällige Vermögensteuer für 1929 Neuveranlagung, Ermäßigungen, Freigrenzen Von Steuersyndikus Dr. jur. et rer. pol. Brönner D ie Einheitsbewertung und Vermögensteuer-Veran lagung für 1928 gilt auch für die Vermögensteuer 1929. Dieser Grundsatz wird jedoch in mancher Hinsicht durchbrochen, was für die Steuerpflichtigen sehr beachtlich ist. Gegenüber der Vermögensteuer 1928 wird zunächst ein 8prozentiger Zuschlag erhoben. Wesentlich sind die Möglichkeiten, unter gewissen Voraussefeungen durch Neuveranlagung auf einen nach dem 1. Januar 1928 liegenden Stichtag, der sowohl in das Jahr 1928 wie in das Jahr 1929 fallen kann, eine niedrigere Veranlagung des Vermögens herbeizuführen. Schließlich kann unter Um ständen eine Freistellung von der Vermögensteuer 1929 er folgen, wenn im Gegensag zu 1928 die Voraussetzungen für die Erhöhung der Vermögensteuer-Freigrenzen am 1. Januar 1929 gegeben sind. 1. Möglichkeiten einer Neu Veranlagung Wie gesagt, gilt der auf den 1. Januar 1928 festgesegte Einheitswert des Betriebsvermögens, der Grund stücke, des Gesamtvermögens usw. auch für die Ver mögensteuer-Veranlagung 1929. Hat auf einen späteren Zeitpunkt des Jahres 1928 eine Neufeststellung des Ver mögens infolge wesentlicher Vermögensveränderung statt gefunden, so bildet der auf diesen Zeitpunkt festgestellte Einheitswert die Grundlage. Möglich ist es, heute noch eine derartige Neufeststellung des Vermögens auf einen Zeitpunkt des Jahres 1928, vor allem aber nunmehr auch des Jahres 1929 herbeizuführen, wenn sich das Ver mögen wesentlich verändert hat. Voraussetzung einer Neufeststellung des Einheitswerts ist, daß sich der Ein heitswert des Betriebsvermögens oder des Grundvermögens usw. oder auch des Gesamtvermögens infolge besonderer um . me h r als den 5. Teil oder um mehr als 100000 RM seit dem 1. Januar 1928 verändert hat. Es müssen slso „besondere Umstände 1 * die Veränderung herbeigeführt haben (z. B. auch verlustreiche Veräußerun gen von Wertpapieren, Inventar usw.). Wertänderun gen, die auf allgemeinen Veränderungen der wirtschaft lichen Verhältnisse beruhen, kommen nicht in Betracht. 2. Billigkeitsmaßnahmen Besondere Härten, die sich im Einzelfalle bei der Vermögensteuer-Veranlagung 1929 ergeben, können nur auf dem Wege des § 108 der Reichsabgabenordnung ge mildert werden. In derartigen Fällen (z. B. bei wirtschaft licher Notlage) empfiehlt sich ein besonderer Ermäßigung oder Erlaßantrag. Besondere Anordnungen sind in dem Ministerialerlaß vom 22. Mai 1929 für Grundbesitzer er gangen, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann. 3. Steuerberechnung und Freigrenzen Die Vermögensteuer 1929 berechnet sich grund sätzlich nach dem gleichen Vermögen wie für 1928. Hat z. B. das Gesamtvermögen 1928 100000 RM und die Ver mögensteuer 1929 dementsprechend 5 v. T. von 100000 RM = 500 RM betragen, so beträgt die Vermögensteuer 1929 ebenfalls 500 RM. Zu dieser eigentlichen Vermögensteuer tritt der außerordentliche 8prozentige Zuschlag (in dem vorstehenden Beispiel also 8 v. H. von 500 RM = 40 RM). Den Gesamtbetrag (540 RM) hat der Steuerpflichtige als Vermögensteuer für 1929 zu entrichten. Findet eine Neuveranlagung (vgl. oben 1) auf einen in das Kalenderjahr 1929 fallenden Zeitpunkt statt, so wird die Vermögensteuer 1929 zuzüglich des 8prozentigen Zu schlages für die Zeit bis zu dem Schluß des Kalender monats, in dem der Zeitpunkt für die Neuveranlagung liegt, nach dem für 1928 festgesetzten Vermögen und für die darauffolgende Zeit bis zum Schluß des Kalenderjahres 1929 nach dem neu festgestellten Vermögen berechnet. Die allgemeine Freigrenze der Vermögen für die Ver mögensteuer beträgt 5000 RM, dabei wird das Vermögen auf volle 100 RM nach unten abgerundet; daneben kommen jedoch erhöhte Freigrenzen zunächst für Personen mit geringem Einkommen in Betracht. Eine Erhöhung der Freigrenze auf 10000 RM ist für alle Personen vorgesehen, deren Einkommen 3000 RM, bei Vorhandensein von zwei minderjährigen Kindern 4000 RM, von drei und vier Kin dern 50C0 RM, von mehr als vier Kindern 6000 RM nicht überstiegen hat. Hat also ein Steuerpflichtiger zwar im Jahre 1927 ein höheres Einkommen gehabt, ist aber sein Einkommen im Jahre 1928 unter den Freigrenzen geblieben, so kann er nunmehr Freistellung von der Vermögensteuer 1929 verlangen. Weitere Freigrenzen gelten für über 60 Jahre alte und solche Personen,die erwerbsunfähig oder nicht nur vorübergehend behindert sind, ihren Lebensunterhalt durch eigenen Erwerb zu bestreiten. Sie sind bei einem Vermögen von 20000 RM steuerfrei, wenn ihr Einkommen 5000RM, bei einem Vermögen von 30000RM, Nr. 4. 1930 • Die Uhrmächer- Woche tyj
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