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Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 37.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-193001002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen viele Seiten.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (15. November 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was jeder Aufwertungsbeteiligte wissen sollte
- Autor
- Brönner
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 37.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ArtikelAnzeige XII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- AusgabeNr. 2 (4. Januar 1930) 21
- AusgabeNr. 3 (11. Januar 1930) 37
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1930) 57
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1930) 75
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1930) 99
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1930) 119
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1930) 141
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1930) 159
- AusgabeNr. 10 (1. März 1930) 179
- AusgabeNr. 11 (8. März 1930) 195
- AusgabeNr. 12 (15. März 1930) 213
- AusgabeNr. 13 (22. März 1930) 229
- AusgabeNr. 14 (1. April 1930) 249
- AusgabeNr. 15 (5. April 1930) 265
- AusgabeNr. 16 (12. April 1930) 295
- AusgabeNr. 17 (19. April 1930) 311
- AusgabeNr. 18 (26. April 1930) 333
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1930) 351
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1930) 371
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1930) 389
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1930) 413
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1930) 427
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1930) 447
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1930) 463
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1930) 483
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1930) 501
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1930) 523
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1930) 539
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1930) 561
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1930) 585
- AusgabeNr. 32 (2. August 1930) 603
- AusgabeNr. 33 (9. August 1930) 619
- AusgabeNr. 34 (16. August 1930) 639
- AusgabeNr. 35 (23. August 1930) 655
- AusgabeNr. 36 (30. August 1930) 675
- AusgabeNr. 37 (6. September 1930) 691
- AusgabeNr. 38 (13. September 1930) 711
- AusgabeNr. 39 (20. September 1930) 727
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1930) 747
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1930) 765
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1930) 783
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1930) 801
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1930) 821
- AusgabeNr. 45 (1. November 1930) 837
- AusgabeNr. 46 (8. November 1930) 857
- AusgabeNr. 47 (15. November 1930) 873
- ArtikelWas jeder Aufwertungsbeteiligte wissen sollte 873
- ArtikelUhr in Zinn von Estrid Erikson 875
- ArtikelDie Gewinnspanne im Uhrenhandel 875
- ArtikelSprechsaal 877
- ArtikelAuch in stillen Zeiten muß geworben werden 878
- ArtikelEntlassung eines Gehilfen bei Erkrankung 878
- ArtikelDes Lehrlings Werkblatt 879
- ArtikelVerschiedenes 882
- ArtikelPersonalien 884
- ArtikelHandels-Nachrichten 884
- ArtikelFragen und Antworten 885
- ArtikelAus dem Vereinsleben 885
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der Deutschen Uhrmacher ... 887
- AusgabeNr. 48 (22. November 1930) 893
- AusgabeNr. 49 (29. November 1930) 909
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1930) 929
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1930) 945
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1930) 965
- BandBand 37.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
- Autor
- Links
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DfeUhmtiuherWodK Verlag und Schriftlettung: Leipzig C i, Breite Str. 7. Fernruf: 68100 und68iox. Telegramm-Adresse: Uhr macherwoche DiebenerLeipzig. Postscheck-Konto: 4107. Bank-Konto: Allgemeine Deutsche Credit* Anstalt, Abteilung Becker & Co., Leipzig, Reichsbank- Girokonto Geschäftsstellen t Pforzheim, Simmlerstraße 4. Fernruf: Nr. 1621. — Berlin' Emil Rogge, Friedenau, Fröaufstraße 7. Fernruf: Rheingau 6631. — Amster dam, N. Z. Voorburgwal Nr. 187—227. L Bezugspreis für Deutschland vierteljährlich 5,25 R-M. (einschl 0,54 R.-M. Überweisungsgebühr). Anzeigenpreis! Raum von r n,m Höhe und 47 mm Breite o,2 4 R.-M., für Stellenmarkt 0,15 R.-M., die >/i Seite 225,— R.-M. Berechnung der Seitenteile ent sprechend. Bei Wiederholung Rabatt. Platzvor schrift 50% Zuschlag. Erfüllungsort Leipzig. Ausgabetag: Jeden Sonnabend. Annahmeschluß für kleine Anzeigen • Mittwoch früh, unverbindlich. 37.Jahrgang Leipzig, 15. November 1930 Nummer 47 Unbefugter Nachdruck aus dem gesamten Inhalt ist verboten Was jeder Aufwertungsbeteiligte wissen sollte (Wichtige Fristen!) Von Steuersyndikus Dr. jur. et rer. pol. Brönner r\er neue, vom 1. Januar 1932 ab geltende Aufwertungs- Zinssatz, der ursprünglich mit TU v. H. in Aussicht genommen war, wird nunmehr voraussichtlich erst Mitte Dezember bekanntgegeben werden. Da die Höhe dieses Zinssafees von ausschlaggebender Bedeutung für die Auf wertungsbeteiligten sein wird, können Entscheidungen von ihnen zur Zeit schwer getroffen werden. Zur Vorbereitung geben wir die Bestimmungen schon jefet bekannt und emp fehlen, sie sich besonders aufzubewahren. Alsbald nach Festlegung wird der neue Aufwertungszinssafe in der Uhr macher-Woche bekanntgegeben werden. Der Sinn des so genannten Aufwertungsschlußgesefees geht dahin, daß der Hypothekengläubiger dem Schuldner bzw. Grundstücks eigentümer das Kapital zu dem erhöhten Zinssafe mög lichst über den 1. Januar 1932 beläßt, damit die Fälligkeit von schäfeungsweise 6 Milliarden RM an Aufwertungshypo theken auf einen längeren Zeitraum verteilt, dadurch dem Kapitalmarkt eine ruhige Fortentwicklung gewährleistet und dem Schuldner die Rückzahlung erleichtert wird. Die Hypothekenbanken, die Versicherungsgesellschaften und die Sparkassen haben sich, wie man hört, grundsäfelich be reit erklärt, ihre Aufwertungshypotheken, soweit es die beiderseitigen Interessen gestatten, den Schuldnern unter Umwandlung in neue Hypotheken zu neu zu vereinbaren den Zinsen und Bedingungen zu belassen. In ähnlicher Weise soll eine Verständigung auch zwischen den privaten Hypothekengläubigern und ihren Schuldnern stattfinden. Hierbei kann von ihnen schon vor dem 1. Januar 1932 ein neuer Zinssatz vereinbart werden, der jedoch, soweit er über den, wie gesagt, zur Zeit noch nicht bekannten gesefe- lichen Zinssafe hinausgeht, im Grundbuch nicht den Rang der Hypothek hat. ^ u ^ wertun S s Släubiger werden jedoch nicht durch das Aufwertungsschlußgesefe gezwungen, das Kapital dem Schuldner zu belassen. Die durch das Aufwertungs- gesefefestgesefete Verpflichtung des Aufwertungsschuld ners zur Rückzahlung der Hypothek am 1. Januar 1932 bleibt bestehen, wenn der Gläubiger dem Schuldner bzw. Grundstückseigentümer die jährliche Kündigung bis .?• J anu br 1931 zugehen läßt; auch weiterhin ist die Kündigung zum Schluß eines Kalendervierteljahres zulässig. p 1 / - il? “yP ot hekenschuldner ist aber insofern eine Erleichterung gegenüber dem bisherigen Rechtszustande gescnanen, als ^sie unter bestimmten Voraussefeungen gegenüber der Kündigung des Gläubigers die Bewilligung einer Zahlungsfrist bis längstens zum 1. Januar 1935 be antragen können. Im einzelnen ist dabei von den Beteiligten folgendes zu beachten; I. Kündigung durch den Aufwertungsgläubiger (Ablauf der ersten Kündigungsfrist: 3. Januar 1931) Der Gläubiger kann sowohl die Hypothek wie die per sönliche Aufwertungsschuld erstmalig bis zum 3. Januar 1931 zur Rückzahlung am 31. Dezember 1931 kündigen. In der späteren Zeit bis zum 31. Dezember 1934 kann die Kündigung ebenfalls unter Einhaltung einer Kündigungs frist von einem Jahr (spätestens am dritten Werktag der Frist) zum Schluß eines Kalendervierteljahres erfolgen; z. B. hat eine Kündigung zum 30. Juni 1932, da als erster Werk tag der entsprechende Tag des Vorjahres (fällt dieser auf einen Sonn- oder Feiertag, so gilt der nächstfolgende Werk tag als erster Werktag), also der 30. Juni 1931 gilt, späte stens bis zum 2. Juli 1931 zu geschehen. Die Kündigung muß spätestens an dem hiernach zu lässigen Kündigungstermin und erst vom 1. Oktober 1930 an schriftlich (eigenhändige Namensunterschrift!) — falls vertraglich vereinbart, was aber auch sonst zu empfehlen ist, durch eingeschriebenen Brief — dem Schuldner zugehen. Verfallklauseln und ähnliche vertragliche oder son stige Bestimmungen, die für den Fall nicht rechtzeitiger Zinszahlung oder dgl. eine vorzeitige Fälligkeit der Schuld anordnen, bleiben wirksam. II. Antrag auf Zahlungsfrist seitens des Aufwertungsschuldners (Fristablauf: drei Monate nach Erhalt des Kündigungs schreibens.) Innerhalb von drei Monaten nach Empfang des Kün digungsschreibens desGläubigers kann derAufwertungs- schuldner bei der für das Grundstück zuständigen Auf wertungsstelle (Amtsgericht) die einmalige Bewilligung einer Zahlungsfrist, die nicht über den 31. Dezember 1934 hinaus laufen darf, schriftlich oder zu Protokoll beantragen wenn der Aufwertungsbetrag 100 RM übersteigt. Vorher hat er jedoch eine gütliche Einigung mit dem Gläu- biger zu versuchen, insbesondere wenn er die Verfahrens kosten auf den Gläubiger ab wälzen will. In dem Antrage eu ^ ewa * lrun £ der Zahlungsfrist ist anzugeben, welche bchritte zwecks gütlicher Einigung von ihm unternommen sind. Auch muß der Antrag die Mitteilung enthalten, daß Nr. 47: 1930 • Die Uhrmacher- Woche 873
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