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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 44.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192001006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 269 und 270.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (8. Januar 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Aufklärung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 44.1920 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1920) 11
- ArtikelZur Aufklärung 11
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 12
- ArtikelEigenartige Anwendungsform des Schwerkraftantriebs 13
- ArtikelGefrorene Elektrizität 14
- ArtikelSchuldenhaftung der Eheleute beim gesetzlichen Güterrecht 15
- ArtikelVermischtes 16
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 18
- ArtikelPatent-Nachrichten 18
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 18
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1920) 19
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1920) 27
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1920) 35
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1920) 45
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1920) 53
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1920) 63
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1920) 73
- AusgabeNr. 10 (4. März 1920) 85
- AusgabeNr. 11 (11. März 1920) 93
- AusgabeNr. 12/14 (31. März 1920) 101
- AusgabeNr. 15 (8. April 1920) 115
- AusgabeNr. 16 (15. April 1920) 123
- AusgabeNr. 17 (22. April 1920) 131
- AusgabeNr. 18 (29. April 1920) 143
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1920) 151
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1920) 163
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1920) 175
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1920) 189
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1920) 199
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1920) 211
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1920) 227
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1920) 239
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1920) 249
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1920) 259
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1920) 271
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1920) 281
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1920) 291
- AusgabeNr. 32 (5. August 1920) 301
- AusgabeNr. 33 (12. August 1920) 313
- AusgabeNr. 34 (19. August 1920) 325
- AusgabeNr. 35 (26. August 1920) 337
- AusgabeNr. 36 (2. September 1920) 347
- AusgabeNr. 37 (9. September 1920) 359
- AusgabeNr. 38 (16. September 1920) 371
- AusgabeNr. 39 (23. September 1920) 385
- AusgabeNr. 40 (30. September 1920) 397
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1920) 409
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1920) 423
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1920) 435
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1920) 447
- AusgabeNr. 45 (4. November 1920) 459
- AusgabeNr. 46 (11. November 1920) 473
- AusgabeNr. 47 (18. November 1920) 485
- AusgabeNr. 48 (25. November 1920) 497
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1920) 509
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1920) 525
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1920) 535
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1920) 547
- BandBand 44.1920 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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12 r DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 2 Hierbei ist zu berücksichtigen, daß das ganze Gebäude de« Zen tralverbandes auf seinen Innungen und Vereinen ruht, während der Deutsche Uhrmacher-Bund sich anfänglich nur auf Einzelmitglieder aufbaute und erst nach Jahren, dem Drängen der Innungen und Vereine folgend, diese in seine Organisation einbezog, worin sie jetzt eine Achtung gebietende und das ganze fördernde Stellung einnehmen. Der Deutsche Uhrmacher-Bund hat nun zugunsten der Einigung, zugunsten der Zentralleitung, das Opfer gebracht, seinen Mitglieder bestand einer voraussichtlichen Verringerung auszusetzen, aller dings hoffend, daß durch seine in den angeführten Ziffern doku mentierte Werbekraft, die gleichzeitig einen überragenden Beweis des Vertrauens der Uhrmacher Deutschlands zu seinen Leistungen darstellen, eine große Zahl seiner Freunde ihm treu bleiben und neue Freunde und Mithelfer sich finden würden. Aus den obigen Zahlen geht deutlich hervor, daß weder der Zentral verband der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung eine nennens werte Zahl von Einzelmitgliedern, noch umgekehrt die Vereinigung dem Zentralverband eine nennenswerte Anzahl von Innungen und Vereinen aus den bisherigen Beständen zuführen kann. Es han delt sich also offenbar darum, durch das jetzige Vorgehen der Werbekraft d-es Deutschen Uhr macher-Bundes Abbruch zu tun und den Gewinn diesen beiden Verbänden zuzuführen! Es soll der Anschein erweckt werden, als ob durch die „Verbindung“ der beiden Verbände der „Verschmelzungsgedanke“ seiner Verwirk lichung einen Schritt näher gebracht sei, während dadurch in Wirklichkeit die gesamte Organisation der mit so großen Opfern ins Leben gerufenen Zentralleitung erschüttert wird, die eben in erster Linie darauf beruht, daß sie sich aus drei selbständigen, in die großen Kosten sich teilenden Reichs-Verbänden mit gleichen Rechten und Pflichten zusammensetzt. Liebe Kollegen, Mitglieder und Freunde! So fördert man keine Einigungsbestrebungen, so dient man nicht der Zentralleitung! Lasset Euch darum nicht irre machen! Ihr müßt Euch jetzt. entscheiden, wem Ihr folgen wollet. Allen Mitgliedern, sowie den ange schlossenen Innungen und Vereinen sind nunmehr die Abstimmungskarten und -Briefe, allen noch fern stehenden Kollegen und den noch an keinen Verband angeichloseenen Vereinen aind Anmeldungskarten und - Briefe zugegangen. Die Entscheidung wird Euch nach vorstehenden Ausführungen nicht schwer fallen. Sendet noch heute die Abstimmungs- oder Anmeldekarte richtig ausgefüllt an den Deutschen Uhrmacher- Bund ab ! Es hieße offene Türen einrennen, die Leistungen des Bundes noch einmal aufzuzählen. Doch sei zur Richtigstellung bemerkt, daß vom Deutschen Uhrmacher-Bund nach dem Kriege zuerst, und zwar Ende 1918 die Einigungsbestrebungen wieder aufgegriffen und dann während des ganzen Jahres 1919 immer wieder auf das Nachhaltigste gefördert wurden, mit dem Erfolge der Gründung der Zentralleitung. Das Organ des Bundes, die Deutsche Uhr macher-Zeitung, hat diese Einigungsbestrebungen stets auf das Uneigennützigste durch schnellste und ausführlichste Bericht erstattung unterstützt und sogar von den beiden großen Einigungs tagungen des letzten Jahres unter erheblichem Kostenaufwand voll ständige Verhandlungsberichte als Sonderdrucke allen Innungen und Vereinen sowie allen interessierten Kollegen zur Verfügung gestellt. Nach Gründung der Zentralleitung wurde dieser die gleiche Unterstützung zuteil. Die führenden Männer des Deutschen Uhrmacher-Bundes haben nach der Gründung der Zentralleitung sofort ihre ganze Kraft im Aufträge des Vorstandes derselben, Sowie in der Parlamentarischen Kommission eingesetzt und waren so imstande, der Zentralleitung ihre ersten schönen Erfolge — es sei nur an die erhebliche Bevor zugung des Uhrmachergewerbes im neuen Umsatzsteuergesetz gegenüber allen anderen Berufen erinnert — zu erringen. Hiermit ist doch zweifellos der Beweis, erbracht, daß vom Deutschen Uhr macher-Bund der Dienst der Allgemeinheit, der Einigungsgedanke, unter Zurückstellung der eigenen Interessen mehr als alles andere gefördert wird. Auch in Zukunft wird der Deutsche Uhrmacher-Bund den Einigungsgedanken, der in der Zentralleitung verkörpert ist, gegen alle Angriffe zu schützen und in jeder Weise zu fördern suchen. Dazu aber bedarf es der Mithilfe Aller. Darum, Kollegen, folgt dem Rufe des Deutschen Uhr macher-Bundes, der jetzt an Euch Alle hinaus gesandt wurde. Haltet treu zu denen, die Eure Interessen wahrhaft fördern! Deutscher Uhrmacher» Bund eufscher QhFmaeher°1Bmd Zahlung in Schweizer Franken. Von einigen unserer Mitglieder, die im besetzten Gebiet ein Geschäft besitzen, wird uns mitgeteilt, daß im unbesetzten Deutschland belegene Großuhrenfabriken für bereits seit längerer Zeit erteilte Bestellungen vor der Lieferung unter Einsendung von in Schweizer Franken Währung abgefaßten Preislisten Zahlung in dieser ausländischen Währung verlangt haben. Wir haben Ermittlungen in dieser Angelegenheit einge leitet und werden zu gegebener Zeit weiter berichten. — Auf häufige Anfragen aus der Kollegenschaft betreffend Handel mit Gold- und Silbermünzen und deren Verarbeitung teilen wir mit: Die Verordnung über den Silberhöchstpreis ist durch Bekanntmachung des Reichswirtschaftsamts vom 27. Januar 1919 außer Kraft gesetzt worden. Der Goldhöchstpreis wurde durch Be kanntmachung des Herrn Reichswirtschaftsministers vom 23. Juli 1919 und das Verbot des, Handels mit Reichsgoldmünzen durch Be kanntmachung des Herrn Reichsministers der Justiz vom 19. De zember 1919 aufgehoben. Somit steht dem Handel, daß heißt dem \ erlangen oder Zahlen eines Aufgeldes für Reichsmünzen kein ge setzliches Hindernis mehr im Wege, nachdem auch durch Bekannt machung des Herrn Reichswirtschaftsministers vom 9. Dezember 1919 das Verbot der gewerblichen Verarbeitung von Reichsmünzen mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt wurde. Nach einer Auskunft der Reichsbank können ausländische Münzen ebenfalls gehandelt werden, mit alleiniger Ausnahme der russischen Rubel, für die das. Handelsverbot bestehen bleibt (Gesetz betreffend Verkehr mit russischen Zahlungismitteln vom 15. März 1919). Verboten und strafbar ist jedoch der Verkauf von Gold- und Silbermünzen an Ausländer und an solche Inländer, die sie ins Ausland verschieben. Bezahlung von Waien, die vor dem 31. Dezember 1919 bezogen wurden. Kurz vor Abschluß der letzten Nummer des vorigen Jahr ganges ging uns eine Notiz, die von der Handelskammer München stammle, über die Bezahlung von Waren, die vor dem 31. Dezember 1919 bezogen wurden, zu, die in der Deutschen Uhrmacher-Zeitung auf Seite 460 unter dem Titel „Zum Umsatzsteuergesetz“ abge- drudkt wurde. Eine große Anzahl von Grossisten hat, um ein übriges zu tun, unseren Kollegen Postkarten mit der Aufforderung, die vor dem 31. Dezember 1919 bezogenen Waren auch vor dem 81- Dezember 1919 zur Vermeidung der Nachforderung der erhöhten Steuer zu bezahlen, zugesandt.. Wie aus dem Umsatzsteuergesetz, soweit es jetzt in der neuen Fassung vorliegt, hervorgeht, kommt nämlich eine nachträgliche Steuerforderung für vor dem 1. Januar 1920 gelieferte Waren gar nicht in Frage. Es heißt in § 46 ausdrücklich: „Ist nach diesem Gesetz eine Steuer für eine Liefe rung oder sonstige Leistung zu entrichten, die nach dem Umsatz steuergesetz vom 26. Juli 1917 steuerfrei war oder einem niedrigeren Satz unterlag, so ist für die Steuerpflicht und die Höhe des Steuer satzes nur dann dieses Gesetz maßgebend, wenn sowohl die Ver- einnahmung, als auch die Lieferung oder sonstige Leistung nach dem 31. Dezember 1919 liegen.“ Für Waren, die zwar vor dem 31. Dezember 1919 bestellt, aber weder geliefert noch bezahlt wurden, findet eine andere Bestim mung Anwendung, nach der der Abnehmer mangels abweichender Vereinbarung verpflichtet ist, dem Lieferer einen Zuschlag zum
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