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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 44.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192001006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 269 und 270.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (1. Juli 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Allerlei über den Verkauf und die Versendung von Waren
- Autor
- Felsing, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die "Erklärung" der Naturkräfte
- Autor
- Bock, H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 44.1920 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1920) 11
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1920) 19
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1920) 27
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1920) 35
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1920) 45
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1920) 53
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1920) 63
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1920) 73
- AusgabeNr. 10 (4. März 1920) 85
- AusgabeNr. 11 (11. März 1920) 93
- AusgabeNr. 12/14 (31. März 1920) 101
- AusgabeNr. 15 (8. April 1920) 115
- AusgabeNr. 16 (15. April 1920) 123
- AusgabeNr. 17 (22. April 1920) 131
- AusgabeNr. 18 (29. April 1920) 143
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1920) 151
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1920) 163
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1920) 175
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1920) 189
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1920) 199
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1920) 211
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1920) 227
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1920) 239
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1920) 249
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 249
- ArtikelAllerlei über den Verkauf und die Versendung von Waren 250
- ArtikelDie "Erklärung" der Naturkräfte 251
- ArtikelWichtige Mitteilungen zum Umsatzsteuergesetz 252
- ArtikelEin neuer Geschwindigkeitsprüfer für photographische ... 252
- ArtikelAus der Werkstatt 254
- ArtikelMitteilungen der Parlamentarischen Kommission der Reichstagung ... 254
- ArtikelVermischtes 254
- ArtikelKurse und Preise 256
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 256
- ArtikelBriefkasten 258
- ArtikelPatent-Nachrichten 258
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 258
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1920) 259
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1920) 271
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1920) 281
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1920) 291
- AusgabeNr. 32 (5. August 1920) 301
- AusgabeNr. 33 (12. August 1920) 313
- AusgabeNr. 34 (19. August 1920) 325
- AusgabeNr. 35 (26. August 1920) 337
- AusgabeNr. 36 (2. September 1920) 347
- AusgabeNr. 37 (9. September 1920) 359
- AusgabeNr. 38 (16. September 1920) 371
- AusgabeNr. 39 (23. September 1920) 385
- AusgabeNr. 40 (30. September 1920) 397
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1920) 409
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1920) 423
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1920) 435
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1920) 447
- AusgabeNr. 45 (4. November 1920) 459
- AusgabeNr. 46 (11. November 1920) 473
- AusgabeNr. 47 (18. November 1920) 485
- AusgabeNr. 48 (25. November 1920) 497
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1920) 509
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1920) 525
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1920) 535
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1920) 547
- BandBand 44.1920 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Nr. 27 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 251 Gebühren täglich zum Fenster herausgeworfen werden, wenn diese Praxis richtig wäre. Deshalb hat der Deutsche Uhrmacher-Bund den besonders krassen Fall eines seiner Mitglieder zur gerichtlichen Entscheidung gebracht. Die erste Instanz hat bereits zu Gunsten des hier vertretenen Standpunktes entschieden, und e® ist zu hoffen, daß auch die von dem Postfiskus eingelegte Berufung der wohlverdienten Abweisung anheimfallen wird. Über die endgiltige Entscheidung der oben geschilderten, für den gesamten Postverkehr hochwichtigen Streitfrage wird an dieser Stelle berichtet werden. Zu beachten ist aber für die Kollegen folgendes: 1. Geht eine Postsendung verloren, so leiste man dem Empfänger nicht ohne weiteres Wertersatz in' Geld oder durch die Lieferung einer gleichen Ware, sondern verweise ihn auf das Ergebnis des postseitigen Ersatzverfahrens. 2. Von der Post verlange man als Absender den Ersatz des vollen Verkaufspreises in der Höhe der Wertdeklaration und lehne die Angabe der Selbstkosten in irgend" einer Höhe ab. Etwa von der Post gezahlte, der Wertdeklaration bzw. dem Ver kaufspreise nicht entsprechende Ersatzsummen nehme man nur unter Vorbehalt an. Zu bemerken ist noch, daß der An spruch auf Entschädigung an die Po st Verwaltung innerhalb sechs Monaten verjährt, vom Tage der Einlieferung der Sendung an ge rechnet; unterbrochen wird diese Verjährung durch Anbringung der Reklamation bei der zuständigen Postanstalt. Ergeht ein ab schlägiger Bescheid, so muß dann innerhalb 6 Monaten die Klage angestrengt werden. Die gleichen Grundsätze sind bei der Versendung von fremdem Eigentum, d. h. Reparaturen, zu beachten. Eine „Überversicherung“ nützt nichts; ersetzt wird immer nur der gemeine Wert. Diesen festzustellen ist bei den augenblicklichen Preisschwankungen äußerst schwierig. Eine zu geringe Deklaration ist sehr gefährlich; geht einmal eine Reparatur bei der Postversendung verloren, so ist auch die angemessene, nach bestem Wissen erfolgte Deklaration des versandten Gegenstandes dem Eigentümer gewöhnlich zu niedrig. Um sich gegen unberechtigte Ansprüche der Eigentümer von Reparaturen zu schützen, empfehle ich, in die „Geschäfts bedingungen“ folgenden Passus aufzunehmen: ^ Der Versand von gekauften oder reparierten Waren ge schieht auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Vor Absendung von Reparaturen schätze ich deren Wert nach bestem Wissen, ohne jedoch für diese Schätzung eine Verantwortung zu übernehmen; für einen etwaigen Mehr wert hafte ich nicht, es sei denn, daß mir eine bestimmte Wertangabe ausdrücklich für den Versand vorgeschrieben worden ist. Diese Bekanntmachung, die natürlich'jedem Kunden bei der Übergabe einer Reparatur überreicht oder als Bescheinigung des Empfangeis einer Reparatur durch Aufdruck auf den Bestätigungs formularen zur Kenntnis gebracht werden muß, schützt mit voller Sicherheit vor ungerechtfertigten Ansprüchen. Dabei ist jedoch nicht zu verabsäumen, hei solchen Reparaturen, die man durch die Post erhält, die eigene Wertdeklaration des Besitzers zu beachten; höher, als er sein Eigentum einschätzt, braucht man es sicher nicht zu bewerten, wenn die Verhältnisse sich nicht zwischenzeitlich unerwartet geändert haben sollten oder aus besonderen Um ständen etwas andere® geschlossen werden muß. B. Bahnversand. Die besonderen Erfordernisse der bahn mäßigen Versendung sind in Nr. 25 dieses Jahrganges der Deutschen Uhrmacher-Zeitung auf Seite 230 in dem Aufsatz: „Die Haftpflicht der Eisenbahn“ von Dr. P. Martell eingehend geschildert. Bezüglich - der allgemeinen Sachlage bei dem Versand von ver kauften oder reparierten Waren tritt grundsätzlich eine Änderung gegen den Postversand sonst nicht ein. Die Haftung der Bahn ist die'gleiche wie die der Post: Nach § 83 der Eisenbahnverkehrs- Ordnung bzw. § 457 des Handelsgesetzbuches hat die Bahn den gemeinen Handelswert, in Ermangelung eines solchen den gemeinen Wert zu ersetzen, den put von gleicher Art und Beschaffenheit am Ort der Absendung zur Zeit der Annahme zur Beförderung hatte. Es ist nicht bekannt, daß sich die Bahnverwaltungen der Ver pflichtung dieses 'Wertersatzes entzogen hätten. Die „Erklärung“ der Naturkräfte Von Prof. Dr.-Ing. H. Bock Die interessanten Betrachtungen des Herrn B 1 e y in Nr. 16 und 21 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung veranlassen mich zu einigen allgemeinen Erörterungen erkenntnistheoretischer Art. Der Verfasser versucht, sich das Verhalten der zähen Flüssig keit um den Zapfen herum durch einen anschaulichen Vergleich mit „Ölwalzen“ plausibel zu machen, offenbar nicht ohne Er folg. Der Schwerpunkt liegt auf dem Worte plausibel, das je doch nicht mit „klar“ verwechselt werden darf. Unter diesen Ge sichtspunkten läßt sich das anschauliche Bild sehr wohl akzep tieren. Man darf aber nicht übersehen, daß so etwas erst dann ge schehen kann, wenn der Vorgang durch eine genaue, auf der Er fahrung aufgebaute Theorie hinreichend beschrieben zu werden vermag, wie es im vorliegenden Falle ja möglich ist; sonst ge langt man leicht zu groben Fehlschlüssen. Die Praktiker und Ingenieure gebrauchen das W'ort Theorie mit Vorliebe in einem Sinne, der ihm gar nicht unterstellt werden kann, und entwerfen dadurch ein unrichtiges Bild der Sachlage. In meiner langen Praxis habe ich Hunderte von Malen die Er fahrung gemacht, daß Techniker, vor die Frage gestellt, was sie eigentlich unter „rein theoretisch“ verstünden, um die Antwort verlegen waren; man soll aber möglichst keine Begriffe gebrauchen, von denen einem nicht eine klare und eindeutige Definition vor schwebt. Der Forscher versteht natürlich unter Theorie die genaue Be schreibung eines beobachteten Erscheinungskomplexe.s, und zwar nicht nur mit Worten, sondern in Zahlen, d. h. in Gleichungen, so daß man jederzeit in der Lage ist, durch Messung die Unanfecht barkeit der Grundlagen festzustellen. Das bekannteste und groß artigste Beispiel einer Theorie bietet wohl die rationelle Mechanik dar, die Dynamik der Himmelskörper. Da in ihren Gleichungen die Zeit mit enthalten ist, so vermag man sogar die kommenden Ereignisse vorauszusehen, freilich nur unter Überwindung be deutender formaler Schwierigkeiten. Dje Theorie vermag aber auch ab und zu die Existenz von noch nicht beobachteten oder überhaupt nicht beobachtbaren Erscheinungen, wie z. B. die Be wegung der Elektronen des Molekiiles, aus sich heraus zu kon statieren; so hat Maxwell auf Grund plausibler Annahmen über die Natur de® leeren Raumes die Existenz der Strahlen der elek trischen Kraft, mit denen wir heute telegraphieren, auf rein mathe matischem Wege schon zu einer Zeit nachgewiesen, als man nocli weit von ihrer experimentellen Entdeckung entfernt war. — Treten freilich später einmal kleine Widersprüche mit der Erfahrung auf, wie es häufig nicht ausbleibt, so sind eben die Grundannahmen entsprechend zu korrigieren. Die Vorstellung der Ölwalzen des Herrn Bley ist ja sehr an schaulich, aber Berechtigung hat dieser Vergleich eben nur, weil er zufällig zu richtigen Resultaten führt; würde man statt Ölwalzen „Rotation der Geschwindigkeit“ sagen und die Zähigkeit rechnerisch einführen, so hätte man den wahren Vorgang be schrieben, wie er tatsächlich stattfindet, und keinesfalls nur theoretisch. Dies lehrt uns. die Natur selbst, nicht etwa der „Theoretiker“. In dem Artikel über die Benetzungsfähigkeit der öle spricht Herr Bley von . verschiedenen Naturerscheinungen, für die man zwar Namen, aber keine „Erklärung“ habe. Dagegen muß Ein spruch erhoben werden. Was in aller Welt bedeutet Erklärung? Es ist ein Wort, das an die Epoche des seligen Dr. Faust erinnert, wo man noch versuchte, „ins Innere der Natur zu dringen“. Die Erklärung besteht einzig und allein darin, daß man die Gleichung oder Differentialgleichung, nach deren Vorschrift der betreffende Vorgang nun einmal abläuft, vor sich hat. Was darüber hinaus geht, ist Phantasie, Metaphysik. Und natürlich müssen wir uns bei der Beobachtung damit begnügen, die Wirkungen der ge nannten Kräfte zu konstatieren, wie Herr Bley betont; weiter gibt es nämlich überhaupt nichts zu konstatieren, hier wie aller orten. Die Kräfte sind ja sowieso bloß gedanklich unterstellte Ursachen, die man ebenso gut durch etwas anderes ersetzen könnte, wenn es sich als zweckmäßig erweisen sollte.
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