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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 44.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192001006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 269 und 270.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (29. Januar 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralleitung der Deutschen Uhrmacher-Verbände
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 44.1920 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1920) 11
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1920) 19
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1920) 27
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1920) 35
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 35
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacher-Verbände 36
- ArtikelDie Energiequellen der Zukunft 38
- ArtikelÜber die Zapfenreibung 39
- ArtikelVermischtes 42
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 43
- ArtikelBriefkasten 44
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 44
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1920) 45
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1920) 53
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1920) 63
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1920) 73
- AusgabeNr. 10 (4. März 1920) 85
- AusgabeNr. 11 (11. März 1920) 93
- AusgabeNr. 12/14 (31. März 1920) 101
- AusgabeNr. 15 (8. April 1920) 115
- AusgabeNr. 16 (15. April 1920) 123
- AusgabeNr. 17 (22. April 1920) 131
- AusgabeNr. 18 (29. April 1920) 143
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1920) 151
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1920) 163
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1920) 175
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1920) 189
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1920) 199
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1920) 211
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1920) 227
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1920) 239
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1920) 249
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1920) 259
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1920) 271
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1920) 281
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1920) 291
- AusgabeNr. 32 (5. August 1920) 301
- AusgabeNr. 33 (12. August 1920) 313
- AusgabeNr. 34 (19. August 1920) 325
- AusgabeNr. 35 (26. August 1920) 337
- AusgabeNr. 36 (2. September 1920) 347
- AusgabeNr. 37 (9. September 1920) 359
- AusgabeNr. 38 (16. September 1920) 371
- AusgabeNr. 39 (23. September 1920) 385
- AusgabeNr. 40 (30. September 1920) 397
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1920) 409
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1920) 423
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1920) 435
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1920) 447
- AusgabeNr. 45 (4. November 1920) 459
- AusgabeNr. 46 (11. November 1920) 473
- AusgabeNr. 47 (18. November 1920) 485
- AusgabeNr. 48 (25. November 1920) 497
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1920) 509
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1920) 525
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1920) 535
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1920) 547
- BandBand 44.1920 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 5 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 37 tralleitung Entlastung erteilt. Der von diesem aufgestellte Haus haltsplan wurde einstimmig genehmigt. Sodann wurde der An trag des Deutschen Uhrmachergehilfen-Bundes, betreffend einen Reichslohntarif, eingehend beraten. Der Vorstand nahm einstimmig einen Entwurf an, der dem Deutschen Uhrmachergehilfen-Bund zum Zwecke weiterer Verhandlungen von der Geschäftsstelle über mittelt werden soll. Zu Punkt 3 der Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen, die Garantiezeit auf ein Jahr bei neuen Uhren festzusetzen, soweit nicht eine kürzere Frist in besonderen Fällen vereinbart wird; bei Reparaturen dagegen soll ein Garantieschein nicht verausgabt werden und gegebenenfalls eine Vereinbarung der gesetzlichen Frist von 6 Monaten Platz greifen. Die Aus gestaltung der obigen Garantieverpflichtung soll den Reichsver bänden für ihre Mitglieder überlassen bleiben. Eine Kommission, der die angeschlossenen Verbände ange hören werden, wird Richtlinien über die Reparaturpredse, die Ver kaufspreise der Stücke des täglichen Bedarfs und die Durch schnittsunkosten durchberaten und die Ergebnisse der Zentral leitung zur weiteren Beschlußfassung vorlegen. Bezüglich der Gegenstände des täglichen Bedarfs wurde fol gende Resolution angenommen: „In der Kollegenschaft ist anläßlich der öfteren Eingriffe der Preisprüfungsstellen eine große Beunruhigung entstanden über die Frage, was als Gegenstände des täglichen Bedarfs anzusehen ist und demnach einer Beschränkung in der Preisstellung unterliegt. Der Vorstand der Zentralleitung hat sich in eingehender Beratung mit dieser Frage beschäftigt und ist im Begriff, durch die Ver bände Richtlinien aufzustellen, die in den einzelnen Fällen für jeden Kollegen eine Unterstützung gewähren werden. Jeder Kollege wolle sich bei jedem Zw-eifelfall an seinen Verband wenden, der ihm auf Grund der gemeinsamen Fest stellungen der Zentralleitung eingehenden Rat und Hilfe er teilen wird.“ Die Lehrling »Vergütungen werden in Zukunft durch die Handwerkskammern in Verbindung mit den Ortsvereinen ge regelt werden. Wegen der Warenlagerbewertung wurde eine ein gehende Aussprache herbeigeführt. Das Material kann den Mit gliedern von ihren Verbänden auf Wunsch übersandt werden. Die Geschäftsordnung der Zentralleitung wurde nach einigen vorliegenden Anträgen noch -weiter ausgebaut. Ebenso wurden Richtlinien für die der Parlamentarischen Kommission obliegen den Arbeiten festgelegt. Ferner wurde die Zusammensetzung der Parlamentarischen Kommission in der Weise neu geregelt, daß ihr von nun ab auch Vertreter aller Verbände angehören. Die Ver gütungen für die Mitglieder der Parlamentarischen Kommission werden neu festgesetzt. Ein Protest des Deutschen Uhrmacher-Bundes in Berlin be trifft den Zusammenschluß des Zentralverbandes (Halle) und der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung (Leipzig). In diesem Protest wird die zukünftige Beitragsleistung zur Zentralleitung als statutenwidrig bezeichnet. Der Zentralverband und die Deutsche Uhrmacher-Vereinigung erklären, daß eine Verletzung der Satzungen nicht beabsichtigt sei, und geben hierzu noch folgende Erklärung ab: „Der Satz ,Die Mitglieder des einen Verbandes sind gleich zeitig Mitglieder des anderen“ ist in der Weise zu verstehen, daß der Zentralverband als Mitglieder nur Innungen, Vereine und Landesverbände, die Deutsche Uhrmacher-Vereinigung dagegen nur Einzelmitglieder aufnimmt. Die Vorteile und Einrichtungen beider Verbände kommen jedoch, weil beide Verbände unter einem Dache stehen, allen Mitgliedern zugute, gleichgiltig, welchem von den beiden Verbänden sie angehören. Jedes Mitglied hat an den Verband, dem es angehört, 6 Mark Jahresbeitrag zu zahlen. Die Zentralleitung soll durch das Zusammengehen der beiden Reichs verbände gestärkt und gestützt werden.“ Mit den Vertretern des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie, der zur Sitzung eingeladen war, wurde die wirt schaftliche Lage eingehend besprochen. Das Ergebnis dieser Ver handlungen wird in nachstehender Erklärung des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindu strie zu der Frage der Preiserhöhungen für Groß- und Taschenuhren bekanntgegeben: Die an sich einigermaßen begreifliche Erregung, - die die im Oktober vorigen Jahres eingetretene Preiserhöhung der Fabrikanten für Groß- und Taschen uhren in Uhrmacherkreisen hervorgerufen hat. hatte die Zentralledtung der Deutschen Uhrmacher - Verbände, Sitz Kassel, veranlaßt, zwecks Herbeiführung einer gemein samen Aussprache über die Frage der Preisaufschläge an den Wirtschaftsverband der Deutschen Uhrenindustrie, e. V. in Berlin, heranzutreten und um Delegierung von Vertretern der Industrie zu der in der Zeit vom 10. bis 12. Januar dieses Jahres in Kassel statt- findenden Vorstandssitzung der Zentralleitung zu bitten. Der Wirtschaftsverband hat dieser Einladung um so bereitwilliger Folge geleistet, als die I' abrikanten dadurch Gelegenheit erhielten, im Wege der mündlichen Aussprache, die ja einer schriftlichen Be handlung erfahrungsgemäß vorzuziehen ist, an Hand von ein schlägigem Material den Erweis für die Notwendigkeit und wirt schaftliche Berechtigung der von ihnen verfolgten Preispolitik zu erbringen. Der Vorsitzende des Wirtschaftsverbandes und der Fachgruppe „Taschenuhren“ desselben, Herr Direktor B. Thiel (Ruhla), und der Vorsitzende der Fachgruppe „Großuhren“, Herr Direktor P. Landenberger d. J. (Schramberg), hatten sich da her in Begleitung des Syndikus des Wirtschaftsverbandes, Herrn Dr. H i 11 g e n b e r g (Berlin), eigens zu obigem Zwecke nach Kassel begeben. In der recht eingehenden Erörterung vorstehender Frage begründeten die Vertreter des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie die seitherigen und auch weiterhin notwendig- werdenden Preiserhöhungen an Hand ausführlicher zahlenmäßiger Unterlagen, aus denen nur kurz folgende maßgebende Ziffern wiedergegeben seien: Aufschlag auf die f riedenspreise: Messing . . 2000 % Eisen Zugfederstahl und Zugfedern . . . 3000 bis 3700 % Glas . . 2000 % Weckergläser . . 2000 % Taschenuhrgläser . . 8000 % Fourniere . . 3200 % Holz . . 1500 bis 2000 % Leim . . 2600 % Die durch diese Ziffern sowie durch die sonstigen Ausführun gen der Industrie Vertreter dargelegte Notwendigkeit und Berechti gung der Preisaufschläge mußten von den Vorstandsmitgliedern der Zentralleitung als begründet erachtet werden. Dabei war zu berücksichtigen, daß die Preisgestaltung der Rohstoffe und Halb fabrikate, auf deren Bezug die Uhrenindustrie als Fertigindustrie notwendigerweise angewiesen ist, sowie die Steigerung der Löhne und sonstigen Unkosten sich nicht in einer stetigen Kurve, sondern in sprunghafter, ganz besonders seit dem Herbst letzten Jahres ein- setzetider und noch ständig wachsender Aufwärtsbewegung voll zieht. Bei der ungünstigen allgemeinen Wirtschaftslage ist auch ein Stillstand dieser Aufwärtsbewegung und damit ein Entfallen der Notwendigkeit weiterer Preisaufschläge keineswegs abzusehen. Solchen an sich ungesunden, einzig und allein aus den Wirt schaftsnöten zu erklärenden Vorgängen gegenüber sind auch die Uhrenfabrikanten völlig machtlos. Sie müssen daher auch gegen über den vielfach erhobenen Vorwürfen, es werde ihrerseits bei Stellung der Preise nicht genügend Rücksicht auf die wirtschaftlich schwächeren Uhrmacher genommen, mit Entschiedenheit Verwah rung einlegen. Sie sehen sich im Gegensatz dazu zu dem ausdrück lichen Hinweis veranlaßt, daß die Inlandspreise künstlich derart gehalten werden, daß der Fabrikant seine Rechnung nicht finden würde, wenn er nicht einen Teil seiner Erzeugnisse zu wesentlich höheren Preisen im Ausland absetzen könnte. Einzig und allein der dadurch geschaffene Ausgleich ermöglicht es ihm, von der an sich gebotenen Anwendung des Grundsatzes der Rentabilität bei Stellung der Inlandspreise eine Ausnahme zu machen. Die Industrie legt ferner Wert auf die Feststellung, daß die Ausfuhrquote nicht, wie irrtümlicherweise vielfach angenommen zu werden scheint, gegenwärtig 70 % der Erzeugung (wie dies in Friedenszeiten der Fall war) beträgt, sondern im Durchschnitt nur etwa ein Drittel der heutigen Gesamtfertigung ausmacht. Eine be langreichere Ausfuhr kommt vorläufig schon deshalb nicht in Frage, weil sich die Exportgebiete erst ganz allmählich wieder er schließen und wichtige Absatzfelder, wie zum Beispiel Rußland und der ganze Osten sowie der Balkan zurzeit noch gänzlich unzugäng lich sind. Die irrige Ansicht, der größere Teil der heutigen Er zeugung gehe unter Benachteiligung des Inlandsmarkts in das Ausland, beruht offenbar auf dem gegenwärtig immer noch äußerst empfindlichen Warenmangel, der in Wirklichkeit ausschließlich
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