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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 44.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192001006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 269 und 270.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (2. Dezember 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Brandschäden
- Autor
- Kames, Fr. A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 44.1920 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1920) 11
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1920) 19
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1920) 27
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1920) 35
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1920) 45
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1920) 53
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1920) 63
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1920) 73
- AusgabeNr. 10 (4. März 1920) 85
- AusgabeNr. 11 (11. März 1920) 93
- AusgabeNr. 12/14 (31. März 1920) 101
- AusgabeNr. 15 (8. April 1920) 115
- AusgabeNr. 16 (15. April 1920) 123
- AusgabeNr. 17 (22. April 1920) 131
- AusgabeNr. 18 (29. April 1920) 143
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1920) 151
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1920) 163
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1920) 175
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1920) 189
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1920) 199
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1920) 211
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1920) 227
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1920) 239
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1920) 249
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1920) 259
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1920) 271
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1920) 281
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1920) 291
- AusgabeNr. 32 (5. August 1920) 301
- AusgabeNr. 33 (12. August 1920) 313
- AusgabeNr. 34 (19. August 1920) 325
- AusgabeNr. 35 (26. August 1920) 337
- AusgabeNr. 36 (2. September 1920) 347
- AusgabeNr. 37 (9. September 1920) 359
- AusgabeNr. 38 (16. September 1920) 371
- AusgabeNr. 39 (23. September 1920) 385
- AusgabeNr. 40 (30. September 1920) 397
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1920) 409
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1920) 423
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1920) 435
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1920) 447
- AusgabeNr. 45 (4. November 1920) 459
- AusgabeNr. 46 (11. November 1920) 473
- AusgabeNr. 47 (18. November 1920) 485
- AusgabeNr. 48 (25. November 1920) 497
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1920) 509
- ArtikelBrandschäden 509
- ArtikelBrandschäden 510
- ArtikelDie Reklame-Gemeinschaft 511
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 512
- ArtikelDas Aufziehen von Uhren durch Öffnen der Stubentüren 512
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 513
- ArtikelAufruf 514
- ArtikelAustausch von Glasglocken für Stutzuhren 514
- ArtikelSammlung des Deutschen Uhrmacher-Bundes für die Deutsche ... 514
- ArtikelVermischtes 514
- ArtikelHandelsnachrichten 516
- ArtikelKurse und Preise 517
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 518
- ArtikelBriefkasten 521
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 521
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 522
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1920) 525
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1920) 535
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1920) 547
- BandBand 44.1920 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis fttr Deutschland von der Geschäftsstelle be logen Yiertel|ihrllch 9 Mark. Bei direkter Be stellung hei der Post Tierteljihrlleh IO Mark Für Österreich (unter Streifband) vierteljlhrUcb IS Mark. Für das Ausland (unter Streifband) rlerteljflhrlich 26 Mark einschl. Porto. Oie Deutsche Uhrmacher • Zeitung er scheint regelmäßig an jedem Donnerstag Fernsprecher: Amt Moritzplatz 13396 bis 12399 ffLt ft OY AD.LAN6F WSSKO" fstww« Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- u.vermischte Anzeigen 2.4# Mark, für Stellen-Angebote und -Gesmche die Zeilo 1.60 Mark. Die ganze Seite (400 Zeilen) wird mit 100 Mark berechnet; Ausland 200 •/• Zuschlag Postscheck-Konto: 2581 Berlin Bank-Konto: Disconto-Gesellschaft, Dep.-Kasse Berlin, Lindenstraße 3 Telegramm - Adresse: Uhrzeit Berlin OirgM des Deyfedhenn (Ulhrtnniadhe^l&yirDdles UhnerhEdelmefall* und SchmuckwarervMarkl Herausgegeben von Wilhelm Schultz, Berlin SW68, Neuenburger Straße 8 XLIV. Jahrgang Berlin, 2. Dezember 1920 Nummer 49 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten Brandschäden Von Fr. A. K a m e s Von irgendwoher wird gemeldet, daß einem biederen Hand werksmanne sein Haus, seine Werkstatt, sein ganzes Hand werkszeug und sein ganzes Hab und Gut verbrannt sei. Neben seinem Handwerk betrieb er auch etwas Landwirtschaft. Das Feuer ist in den der Landwirtschaft dienenden Gebäuden ent standen. Nun schreit der arme Mann um Hilfe. Er hatte nichts versichert. O, welch ein schreckliches Unglück ist es doch, das über den Armen hereingebrochen ist! Haus und Hof, sein Heim und seine Ernährungsmöglichkeit sind nicht mehr. Welcher mitfühlende, warmherzige Mensch würde nicht mit Freuden bereit sein, diesem armen Manne in seiner schweren Not beizustehen! Es wird sicherlich an gütigen Spendern nicht fehlen, so daß er bald wenigstens über die bitterste Not. hinausgehoben sein wird, oder — sollte diese Rechnung etwa einen Fehler aufweisen? Sollte der arme Mann am Ende gar nicht bedauernswert sein? Ja, wie kann man denn überhaupt nur so fragen? Es hat ja gebrannt; er ist ja ganz unschuldig daran; er hat ja alles verloren! Und da entstehen noch Zweifel, ob dem Manne geholfen werden muß oder nicht? O ja, die Zweifel sind da und sind berechtigt. Ja, es bestehen nicht nur Zweifel, sondern es besteht die Gewißheit, daß diesem Männe gar nicht geholfen werden darf; denn er ist ein Schäd ling unter seinen Mitbürgern. Sicherlich sind seine arme Frau und seine Kinder zu bedauern, die unter der schlechten Fiir- soi ge ihres Ernährers nunmehr leiden müssen, die nunmehr auf den Bettel angewiesen sind, anstatt einen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung für das verlorene Hab und Gut zu haben. Wie gern möchte man ihnen helfen. Aber dem Manne? Kein Pfennig und kein Bissen soll ihm geschenkt werden, den er sich nicht durch harte Arbeit verdient; denn er hat geradezu un verantwortlich leichtsinnig gehandelt, so leichtsinnig, daß er zu seinem Verlust eigentlich noch obendrein eine Strafe erleiden müßte. Nicht nur er, sondern alle, die es ebenso treiben wie er, sollten in Strafe genommen werden, und zwar nach Möglichkeit schon, ehe Unheil über ihre Familie hereinbricht, damit sie durch die Strafe noch rechtzeitig zur Besserung ängehalten werden können. In jämmerlichem, schändlichem, so überaus kurzsich tigem Eigennutz wollen sie nicht die wenigen Mark aufwenden, die erforderlich sind, um ihr Hab und Gut, ja ihre ganze Existenz vor dem- Zusammenbruch durch höhere Gewalt zu schützen, soweit es in der Menschen Macht, steht; und ist es nicht der Eigennutz, ein irregeführter Eigennutz, der sie zu solchem Handeln veranlaßt, so ist es eine noch viel ver dammungswürdigere Gleichgültigkeit.. Niemand kann heute mehr sagen, er habe nicht gewußt, daß es eine Feuerversicherung gibt; denn jedes Kind weiß heutzutage, daß man sein Hab und Gut gegen Feuerschaden versichern soll. Wieviel mehr muß es nicht jemand wissen, der sich anmaßt,. selbständig ein Geschäft führen zu wollen! Jeder Geschäftsmann weiß aber auch heutzutage, daß alle Waren und alle Besitztümer eine ungeheure zahlenmäßige Preis erhöhung erfahren haben. Durch Rundschreiben und Versiche rungsagenten werden sie darüber belehrt, daß sie entsprechend der höheren zahlenmäßigen Bewertung ihres Besitztumes bei Eintritt des Versicherungsfalles auch nur einen ihrer Ver sicherungssumme entsprechenden Wertanteil vergütet bekommen, und daß es deshalb eine unbedingte Notwendigkeit ist, die früher abgeschlossenen Versicherungsverträge einer Durchsicht darauf hin zu unterziehen, ob • sie denn auch noch der jetzigen Zeit entsprechen. Wird bei einer solchen Durchsicht aber bemerkt, daß die versicherten Beträge zu gering sind, so muß die not wendige Erhöhung sofort, d. h. heute noch, in diesem Augen blicke vorgenommen werden. Es darf damit nicht mehr ge wartet werden bis morgen oder gar bis der Agent gelegentlich wieder einmal vorbeikommt; denn in der nächsten Stunde schon kann Dein Haus brennen, lieber Freund, und dann ist, es zu spät. Es gibt also einfach keine Entschuldigung für das Unter lassen der rechtzeitigen Versicherung oder der rechtzeitigen Er höhung der Versicherungssumme. Wenn es aber keine Ent schuldigung gibt, also ein strafbarer Eigennutz oder Leichtsinn vorliegt, so klingt es gewiß nicht zu hart, wenn man sagt, daß der, der aus seinem Eigennutz oder seinem Leichtsinn heraus handelt und darauf vertraut, daß im Ernstfälle seine- lieben Mitbürger schon ihre Taschen öffnen werden, keines- Mitleides’ würdig ist. '
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