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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 44.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192001006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 269 und 270.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (5. Februar 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 44.1920 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1920) 11
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1920) 19
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1920) 27
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1920) 35
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1920) 45
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 45
- ArtikelTarifverträge 46
- ArtikelÜber die Zapfenreibung (Fortsetzung zu Seite 42) 46
- ArtikelDie Zeitlupe 48
- ArtikelDie geschenkte Uhr 49
- ArtikelVermischtes 50
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 51
- ArtikelPatent-Nachrichten 52
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 52
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1920) 53
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1920) 63
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1920) 73
- AusgabeNr. 10 (4. März 1920) 85
- AusgabeNr. 11 (11. März 1920) 93
- AusgabeNr. 12/14 (31. März 1920) 101
- AusgabeNr. 15 (8. April 1920) 115
- AusgabeNr. 16 (15. April 1920) 123
- AusgabeNr. 17 (22. April 1920) 131
- AusgabeNr. 18 (29. April 1920) 143
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1920) 151
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1920) 163
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1920) 175
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1920) 189
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1920) 199
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1920) 211
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1920) 227
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1920) 239
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1920) 249
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1920) 259
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1920) 271
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1920) 281
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1920) 291
- AusgabeNr. 32 (5. August 1920) 301
- AusgabeNr. 33 (12. August 1920) 313
- AusgabeNr. 34 (19. August 1920) 325
- AusgabeNr. 35 (26. August 1920) 337
- AusgabeNr. 36 (2. September 1920) 347
- AusgabeNr. 37 (9. September 1920) 359
- AusgabeNr. 38 (16. September 1920) 371
- AusgabeNr. 39 (23. September 1920) 385
- AusgabeNr. 40 (30. September 1920) 397
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1920) 409
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1920) 423
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1920) 435
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1920) 447
- AusgabeNr. 45 (4. November 1920) 459
- AusgabeNr. 46 (11. November 1920) 473
- AusgabeNr. 47 (18. November 1920) 485
- AusgabeNr. 48 (25. November 1920) 497
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1920) 509
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1920) 525
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1920) 535
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1920) 547
- BandBand 44.1920 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Jahrgang Berlin, 5. Februar 1920 Nummer 6 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten urfsdher Ohrmaelhier Verbot des Aufkaufens von Gold? Das Berliner Tageblatt Nr. 53 vom 29. Januar bringt eine aufsehenerregende Notiz, wo nach alle Goldmünzenankäufer unter Anklage gestellt werden sollen, weil nach dem Ausführungsgesetz zum Friedensvertrag vom 31. August 1919 derjenige bestraft werde, der vor dem 1. Mai 1921 ohne Genehmigung des Reichswirtschaftsministers „über Gold ver fügt“. Das ist kaum verständlich. Durch Bekanntmachung des Herrn Reichswirtschaftsministers vom 9. Dezember 1919 ist das Verbot der gewerblichen Verarbeitung von Reichsmünzen mit so fortiger Wirkung außer Kraft gesetzt worden. Ferner wurde das Verbot des Handels mit Reichsgoldmünzen durch Bekanntmachung des Herrn Reichsministers der Justiz vom 19. Dezember 1919 auf gehoben. Somit stand dem Handel, das heißt dem Verlangen oder Zahlen eines Aufgeldes für Reichsmünzen kein gesetzliches Hindernis mehr im Wege. Verboten blieb nur die Ausfuhr von Gold ins Ausland. Wenn nun mit Inkrafttreten des Friedensvertrages (am 10. Januar) eine Änderung eintreten sollte, dann hätte doch die Reichsregierung zum mindesten die Aufhebung jener Verordnung bekannt geben müssen. Wir können daher nicht glauben, daß die zahlreichen Aufkäufer von Gold münzen, die im guten Glauben und im Vertrauen auf den Erlaß des Reichswirtschaftsministers gehandelt haben, dafür in Strafe ge nommen werden sollen. Immerhin geben wir unseren Mitgliedern von jener privaten Veröffentlichung Kenntnis und möchten die Mahnung zur Vorsicht daran knüpfen. Denn heutzutage ist so manches möglich, was in früheren Zeiten undenkbar gewesen wäre; und ebensogut wie die Meldung des Berliner Tageblatts, die bisher von keiner anderen Tageszeitung bestätigt wurde, lediglich ein Börsenmanöver sein "kann (denn auch an der Börse wurden große Mengen Gold in Barren und Münzen gehandelt), ist es doch möglich, daß sie eine tatsächlich Unterlage hat. Um über diese, die gesamte Kollegenschaft berührende Frage eine ganz einwandfreie Ent scheidung von behördlicher Seite herbeizuführen, hat der Deutsche Uhrmacher-Bund an die Zentralleitung in Kassel am 31. Januar ein dringendes Telegramm folgenden Wortlauts geschickt: „Berliner Tageblatt behauptet, Goldaufkäufe seien strafbar auf Grund Reichsgesetzblatt 1919 Seite 1537 Ziffer 8. Bund bittet Zentralleitung, Klärung herbeizuführen. Schultz.“ Die Zentral leitung wird sich jedenfalls sofort an die Behörden wenden. Über den Erfolg dieses Schrittes werden wir in nächster Nummer be richten. — Am 30. Januar fand zu Berlin in den Räumen des Uhrenhandelsverbandes eine gemeinsame Sitzung der Fachverbände des Uhrmacher- und Edelmetallgewerbes statt, zu der Herr Dr. Felsing die Einladungen erlassen hatte. Sämtliche Eingeladenen hatten Vertreter entsandt, nämlich der Deutsche Uhrenhandels verband; der Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede; die Vereinigung Berliner Uhrengrossisten; der Wirtschaftspolitische Ausschuß des Verbandes der Grossisten des Edelmetallgewerbes; der Wirtschaftsverband der Deutschen Uhrenindustrie; die Zentralleitung der Deutschen Uhr macher-Verbände; die Deutsche Uhrmacher-Vereinigung; der Deutsche Uhrmacher-Bund; der Zentralverband Deutscher Uhr macher-Innungen imd -Vereine. Die Versammlung befaßte sich mit den Ausführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz. In einer vierstündigen Sitzung wurden eine ganze Menge von Zweifelsfragen beraten und eine Anzahl wichtiger Besclilüsse gefaßt, über die in der nächsten Nummer der Deutschen Uhrmacher-Zeitung berichtet werden wird. — Freiwillige Beiträge. Unser Vorstandsmitglied Herr Dr. jur, W. F e 1 s i n g- überwies unserer Bundeskasse als freiwilligen Bei trag die ihm zustehenden Tagegelder und Reiseauslagen für die letzte Vorstandssitzung der Zentralleitung in Kassel im Betrage von 315,40 Mark. Ferner überwies er unserer Unterstützungskasse 250 Mark, welche Summe er im Jahre 1919 als Delegierter des Bundesvorstandes in seiner Eigenschaft als Mitglied des Unter ausschusses des Deutschen Uhrenhandelsverbandes bezogen hat. Weiter erhielt unsere Unterstützungskasse freiwillige Beiträge von den Herren Kollegen B. Silberberg in Worms (10 Mark), Leo Bier mann in Remich in Luxemburg (26,50 Mark) und J. Bode in Lübben (19,45 Mark). Allen Spendern herzlichsten Dank! Mit Bundesgruß Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes
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