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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 46.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192201008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (28. Juli 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Verzeichnis der Gegenstände des täglichen Bedarfs
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 46.1922 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1922) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1922) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1922) 25
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1922) 37
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1922) 47
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1922) 61
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1922) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1922) 89
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1922) 103
- AusgabeNr. 10 (3. März 1922) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1922) 131
- AusgabeNr. 12 (17. März 1922) 145
- AusgabeNr. 13 (24. März 1922) 159
- AusgabeNr. 14 (31. März 1922) 175
- AusgabeNr. 15 (7. April 1922) 189
- AusgabeNr. 16 (14. April 1922) 207
- AusgabeNr. 17 (21. April 1922) 219
- AusgabeNr. 18 (28. April 1922) 233
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1922) 247
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1922) 259
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1922) 273
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1922) 287
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1922) 303
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1922) 315
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1922) 331
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1922) 343
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1922) 361
- AusgabeNr. 28/29 (14. Juli 1922) 371
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1922) 387
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1922) 405
- ArtikelEin Verzeichnis der Gegenstände des täglichen Bedarfs 405
- ArtikelDas Horological Institute of America 407
- ArtikelEine neue Weltuhr 408
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 409
- ArtikelDie Berliner Musterschau 410
- ArtikelSprechsaal 410
- ArtikelVermischtes 411
- ArtikelHandelsnachrichten 412
- ArtikelKurse und Preise 414
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien 414
- ArtikelBriefkasten 416
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 416
- AusgabeNr. 32 (4. August 1922) 417
- AusgabeNr. 33 (11. August 1922) 427
- AusgabeNr. 34 (18. August 1922) 439
- AusgabeNr. 35 (25. August 1922) 457
- AusgabeNr. 36 (1. September 1922) 469
- AusgabeNr. 37 (8. September 1922) 485
- AusgabeNr. 38 (15. September 1922) 495
- AusgabeNr. 39 (22. September 1922) 507
- AusgabeNr. 40 (29. September 1922) 515
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1922) 525
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1922) 537
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1922) 547
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1922) 557
- AusgabeNr. 45 (3. November 1922) 567
- AusgabeNr. 46 (10. November 1922) 579
- AusgabeNr. 47 (17. November 1922) 589
- AusgabeNr. 48 (30. November 1922) 603
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1922) 617
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1922) 627
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1922) 639
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1922) 651
- BandBand 46.1922 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Juli 1922 Nummer 31 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen vorbehalter Ein Verzeichnis der Gegenstände des täglichen Bedarfs Neben den verschiedenen Umsatzsteuergesetzen haben seit dem Jahre 1018 keinerlei gesetzliche und behördliche Maß nahmen eine größere Bedeutung für den deutschen Inlandshandel gehabt, als die Verordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918. V ir haben es bei dieser Verordnung mit einer der vielen 1 erordnungeu zu tun, die infolge der durch den Krieg stark veränderten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse notwen dig wurden. Der Zweck der Verordnung gegen Preistreiberei ist in dem Schutze der konsumierenden Bevölkerung gegen wucherische Ausbeutung durch die Händler hinsichtlich der Gegenstände des täglichen Bedarfs zu erblicken. Es leuchtet ohne weiteres ein, daß in den außerordentlich stabilen Vor kriegszeiten eine derartige Verordnung völlig überflüssig und infolgedessen undenkbar gewesen wäre. Die Stetigkeit unserer V ährung und die Einwirkung der Konkurrenz sorgte schon dafür, daß eine unangemessene Preisforderung, von den Kar tellen mit Monopoltendenzen abgesehen, nicht befürchtet zu werden brauchte. Bei zahlreichen Gegenständen wurde das jedoch bald nach dem Ausbruche des Krieges wesentlich anders. Die Einfuhr sank auf ein Minimum herab, während gleichzeitig die geringe Ein fuhr und die in Deutschland vorhandenen AVaren und Rohstoffe, soweit sie für die Zwecke der Kriegführung notwendig waren, in verstärktem Maße in Anspruch genommen wurden. Das traf für die von den D'hrmachern re:»dmäßig geführten AA’aren in großem Umfange zu; jeder Uhrmacher wird sich noch mit Schrecken daran erinnern, als infolge der starken Nachfrage nach Messing für die Zwecke der Kriegführung allmählich die un glaublichsten Ersatzstoffe für Großuhrwerke, die man niemals für möglich gehalten hätte, auftauchten. Es war eben das Zeit alter des Ersatzes! Der wesentlichste Rohstoff für die Edel metallindustrie, das Gold, das ja auch bei vielen Gegenständen des täglichen Bedarfs Aterwendung findet, z. B. bei billigeren Sehmuckwaren, wurde von der Reichsbank dringend für die Iloch- haltung unserer AA’ährung benötigt; außerdem wurde die Ver arbeitung von Gold und Silber durch Verordnungen stark er schwert. Da infolge der Alaterialknappheit, dem Mangel an Ar beitskräften und der Umstellung vieler Industriebetriebe auf die Kriegsindustrie in den letzten Kriegsjahren und auch noch in der ersten Zeit nach der Revolution die Nachfrage sehr viel größer war als das Angebot, konnte es nicht ausbleiben, daß die Preise in die Höhe gingen. Der Bedarf war sehr oft ein so brennender geworden, daß beliebige Phantasiepreise gefordert wurden, weil sie bezahlt wurden. Es ist daher sehr verständlich, daß die Reichsregierung hier eingriff, um die Abnehmerkreise voi wucherischer Ausbeutung zu schützen. Alle anständigen Ilan- delskreise konnten mit einem solchen A^orgehen nur einver standen sein, da auf diese AA’eise der ganze Handel nicht oder doch bedeutend weniger in Alißkredit gebracht wurde, und weil die A r erordnung sämtliche deutschen Bevölkerungskreise ohne Ausnahme schützte, da ja auch der Händler für alle von ihm nicht geführten Gegenstände als Konsument auftrat. über die wirtschaftliche und soziale Berechtigung einer A T er- ordnung gegen Preistreiberei kann kein Zweifel bestehen. Ob allerdings die \ T erordnung in der Praxis so segensreich und be ruhigend gewirkt hat, wie das beabsichtigt war, muß billig be zweifelt werden. Da nur die Gegenstände des täglichen Bedarfs, d. li. alle diejenigen Gegenstände, für die in weiten Kreisen der Bevölkerung ein tägliches Bedürfnis vorliegen kann, das als baldige Befriedigung erheischt, der A’erordnung unterworfen waren, dagegen nicht die sogenannten Luxusgegenstände, d. h. Gegenstände, die nach der Auffassung der breiten Masse der Be völkerung entbehrt werden können, ohne daß dadurch die all gemeine Lebenshaltung wesentlich beeinträchtigt wird, ergab sich für die Praxis die Aufgabe, eine Scheidung zwischen Gegen ständen des täglichen Bedarfs und Luxusgegenständen im Sinne der Verordnung herbeizufUhren. Luxusgegenstände sind be kanntlich irgend welchen einschränkenden Vorschriften bezüg lich der Kalkulation nicht unterworfen; der A r erkäufer von Gegenständen des täglichen Bedarfs dagegen muß die für die Kalkulation erlassenen A T orschriften beachten, wenn er nicht schweren Strafen verfallen will. Bis zu Anfang dieses Jahres hatte sie auf Grundlage der Gestehungskosten, zu denen Zu schläge für A T erzinsung des investierten Kapitals, allgemeine und besondere Geschäftsunkosten, Risikoprämie, Unternehmerlohn und Reingewinn traten, zu erfolgen. Allmählich haben sich das Reichsgeripht und das Reichswirtschaftsministerium zu der be rechtigten Anschauung durc-hgerungen, daß die Kalkulation an gesichts der dauernd sich ändernden Preise nicht auf dieser gänzlich veralteten Grundlage erfolgen müsse, sondern daß die Marktpreise als angemessen angesehen werden, falls keine Not marktlage besteht. Bemerkenswert ist es, daß sich auch der Reichsjustizminister Dr. Radbruch kürzlich im Reichstag bei Beratung von Preis treiberei- und Schleichhandelsfragen auf den gleichen Stand punkt gestellt hat. Er verlas u. a. folgende Entschließung, die auf der Tagung der Preispriifungsstellen vom 23. und 24. Alai 1922 in Dresden gefaßt worden ist: „Eine etwaige Abänderung
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