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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 46.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192201008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (27. Januar 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Beitragspflicht zur Handels- und Handwerkskammer
- Autor
- Stier, G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 46.1922 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1922) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1922) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1922) 25
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1922) 37
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1922) 47
- ArtikelBeitragspflicht zur Handels- und Handwerkskammer 47
- ArtikelZur Geschichte Peter Henleins und der Zugfeder 48
- ArtikelZeitbestimmung mit dem Sonnenlot 50
- ArtikelAbschluß eines Reichs-Tarif-Vertrages im Uhrmachergewerbe ... 51
- ArtikelGrundzüge des deutschen bürgerlichen Rechts (Fortsetzung zu ... 52
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 53
- ArtikelVermischtes 54
- ArtikelHandelsnachrichten 55
- ArtikelKurse und Preise 57
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien 57
- ArtikelBriefkasten 59
- ArtikelPatent-Nachrichten 59
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 59
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 60
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1922) 61
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1922) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1922) 89
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1922) 103
- AusgabeNr. 10 (3. März 1922) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1922) 131
- AusgabeNr. 12 (17. März 1922) 145
- AusgabeNr. 13 (24. März 1922) 159
- AusgabeNr. 14 (31. März 1922) 175
- AusgabeNr. 15 (7. April 1922) 189
- AusgabeNr. 16 (14. April 1922) 207
- AusgabeNr. 17 (21. April 1922) 219
- AusgabeNr. 18 (28. April 1922) 233
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1922) 247
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1922) 259
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1922) 273
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1922) 287
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1922) 303
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1922) 315
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1922) 331
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1922) 343
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1922) 361
- AusgabeNr. 28/29 (14. Juli 1922) 371
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1922) 387
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1922) 405
- AusgabeNr. 32 (4. August 1922) 417
- AusgabeNr. 33 (11. August 1922) 427
- AusgabeNr. 34 (18. August 1922) 439
- AusgabeNr. 35 (25. August 1922) 457
- AusgabeNr. 36 (1. September 1922) 469
- AusgabeNr. 37 (8. September 1922) 485
- AusgabeNr. 38 (15. September 1922) 495
- AusgabeNr. 39 (22. September 1922) 507
- AusgabeNr. 40 (29. September 1922) 515
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1922) 525
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1922) 537
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1922) 547
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1922) 557
- AusgabeNr. 45 (3. November 1922) 567
- AusgabeNr. 46 (10. November 1922) 579
- AusgabeNr. 47 (17. November 1922) 589
- AusgabeNr. 48 (30. November 1922) 603
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1922) 617
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1922) 627
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1922) 639
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1922) 651
- BandBand 46.1922 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Illllllllllllll PLE BOY ad.mhge i . 1 1 va^w'ww. L.a.\H\W«öß WS8SEW SWSGttWO Bezugspreis Mir Deutschland von der Geschäftsstelle be zogen vierteljährlich 20 Mark. Bei direkter Be stellung bei der Post vierteljährlich 100 Mark, Unter Streifband für Inlandsporto vierteljährlich 50 Mark. Für das Ausland unter Streifband vierteljährlich 75 Mark einschl. Porto. Die Deutsche Uhrrnach er - Zeitung er scheint regelmäßig an jedem Freitag Fernsprecher: Amt Moritzplatz 123 96 bis 12399 iiiiiiHiiiii Preise der Anzeigen Die viergespaltenekleineZeileoder deren Raum für Geschäfts-u. vermischte Anzeigen 3,60 Mark, für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 2,40 Mark. Die ganze Seite wird mit 1200 Mark berechnet: bei Wiederholung Rabatt lt. bes. Tarif Postscheck • Konto: 2581 Berlin Telegramm ■ Adresse: Uhrzeit Berlin Uhren-Edelmefall- und Schmuckwaren ♦ Ma rld XLVI. Jahrgang Berlin, 27. Januar 1922 Nummer 5 Alle Rechte für s&mtlicbe Artikel and Abbildungen Vorbehalten Beitragspflicht zur Handels- und Handwerkskammer Von Handwerkskammersyndikus G. Stier, Weimar Ein wunder Punkt für viele Geschäfte, dieses Kapitel! Zahllos sind die Anfragen oder gar Beschwerden mit dem I nhalt: „Warum muß ich einmal zur Handelskammer und dann nochmals zur Handwerkskammer Beitrag zahlen? l'nd damit nicht genug, wieso erheben beide Organisa tionen ihren Beitrag auf Grund des gesamten Geschäfts verdienstes, warum wird nicht geteilt: Hie Einkommen aus Handel, da Einkommen aus Handwerk?“ Hierüber Aufklärung zu geben, sei Zweck dieser Zeilen. Die Beitragspflicht zur Handwerkskammer ist am ein fachsten zu erklären. Beitragspflichtig ist zunächst selbstver ständlich jeder Uhrmacher, der Uhren repariert, in seiner Eigen schaft als Handwerker, mag er auch außerdem noch ein Laden geschäft in fertig bezogenen Uhren, vielleicht auch Schmuck waren, optischen Gegenständen usw. führen. Zur Handwerks kammer beitragspflichtig sind aber auch von einem Kaufmann betriebene Uhren-, Schmuckwaren- usw. Geschäfte, wenn der Betriebsinhaber dabei noch eine Beparaturwerkstatt für Uhren hat, in der er Uhrmachergehilfen beschäftigt, mag auch % der Inhaber selbst kein gelernter Uhrmacher sein. Auch dann gilt die Reparaturwerkstatt als Handwerksbetrieb und ist der Be sitzer beitragspflichtig zur Handwerkskammer, mag die Re paraturwerkstatt auch nur ein „Xebenbetrieb" zum Haupt geschäft, dem Uhrenhandel, sein. Umgekehrt aber ist auch nicht nur der Uhrenhändler (Kauf mann) beitragspflichtig zur Handelskammer bzw. verpflichtet, seine Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen; dies gilt weiter auch für jeden Uhrmacher, der außer seiner Reparatur werkstatt noch ein Ladengeschäft- zum Verkauf von fertig be zogenen Ult ren und anderen Waren führt. Er ist alsdann bei- tragspflichtig zur Handelskammer für seinen Uhrenhandel, d. h. für die fertig bezogenen Uhren usw., sobald sein Handelsgeschäft über den Umfang des Kleingewerbes hinausgeht. Es gibt aber keine scharf umrissene Grenze dafür, wann dies der Fall ist. -elbst einen ungefähren Anhaltspunkt aus dem Jahresumsatz im Geschäft kann man nicht mehr zugrunde legen. Schon in normalen Zeiten war das unsicher, bzw. eine nur rohe Grenze, weil in den verschiedenen Branchen die Höhe des Umsatzes im Vergleich zur Ausdehnung des Geschäfts ganz ungleich ist. So erzielt z. B. der Juwelier mit ganz wenigen Handels geschäften, die sein Geschäft nicht über den Umfang des Klein- Ixdriobes hinauswachsen lassen, eine so hohe Umsatzziffer, mit der z. B. ein Kolouialwarengeschäft längst handelsregister pflichtig ist. Gegenwärtig aber, wo der Geldwert so sprung haft wechselt, läßt sich hiernach gar nicht mehr urteilen. Die Entscheidung darüber, ob das Ladengeschäft über den Um fang des Kleinbetriebes hinausgeht, muß deshalb von Fall zu Fall getroffen werden unter Zusammenfassung der verschieden artigsten Gesichtspunkte. Bejahendenfalls nötigt die Handels kammer den Betriebsinhaber zur Eintragung seiner Firma in das Handelsregister, womit er zugleich beitragspflichtig zur Han delskammer wird. Es ist aber wohl zu beachten, daß hierfür nur der Umsatz aus dem Ladengeschäft, also aus dem Handel, zugrunde gelegt werden darf. Dagegen braucht sich der Uhr macher nicht gefallen zu lassen, daß man hierfür auch seinen Umsatz aus der Reparaturwerkstatt mit in Anrechnung bringt, denn das Handelsgesetz sagt ausdrücklich, daß der Handwerks betrieb nicht eintragungspflichtig zum Handelsregister und da mit auch nicht beitragspflichtig zur Handelskammer wird, mag auch der Handwerksbetrieb noch so groß sein. Beispielsweise ist ein Bauhandwerker, selbst wenn er Hunderte von Gesellen und Arbeitern beschäftigt, nicht handelsregisterpflichtig, es sei denn, daß andere Umstände (Baumaterialienhandel usw.) ihn dazu stempeln. Auch das Ladengeschäft ist nur dann handels- registerpfliclitig, wenn fertigbezogene Waren verkauft werden, wie das ja allerdings bei den Uhrmachern fast ausschließlich der Fall ist. Würde ein Uhrmacher nur selbstgefertigte Uhren verkaufen, so wäre er nicht handelsregisterpflichtig, ebenso wenig, wie das z. B. der Fall ist beim Fleischer oder Bäcker, der auch ein Ladengeschäft hat, sofern er in demselben nur die von ihm selbst hergestellten Eßwaren verkauft. Da alier nun weitaus die meisten Uhrmacher im Laden geschäft fertigbezogene Uhren verkaufen, so haben sie also damit ein Handelsgeschäft, das bei entsprechendem Umfang handelsregisterpflichtig und damit beitragspflichtig zur Han delskammer wird, und so erklärt sieh die Beitragspflicht dieser Betriebe zu beiden Kammern. Durch die Verpflichtung der Eintragung ins Handelsregister übernimmt der Uhrmacher zugleich die Pflicht einer kauf männischen Buchführung. Die einmal ins Handels register eingetragene Firma darf er nicht ohne weitere. An meldung beim Registergericht ändern. Seine Firma muß sich bei der Anmeldung von den am gleichen Ort bereits bestehen den eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden, gegenüber
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