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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 46.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192201008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (22. Dezember 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gewerbesteuerschmerzen
- Autor
- Stier, G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 46.1922 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1922) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1922) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1922) 25
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1922) 37
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1922) 47
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1922) 61
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1922) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1922) 89
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1922) 103
- AusgabeNr. 10 (3. März 1922) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1922) 131
- AusgabeNr. 12 (17. März 1922) 145
- AusgabeNr. 13 (24. März 1922) 159
- AusgabeNr. 14 (31. März 1922) 175
- AusgabeNr. 15 (7. April 1922) 189
- AusgabeNr. 16 (14. April 1922) 207
- AusgabeNr. 17 (21. April 1922) 219
- AusgabeNr. 18 (28. April 1922) 233
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1922) 247
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1922) 259
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1922) 273
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1922) 287
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1922) 303
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1922) 315
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1922) 331
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1922) 343
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1922) 361
- AusgabeNr. 28/29 (14. Juli 1922) 371
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1922) 387
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1922) 405
- AusgabeNr. 32 (4. August 1922) 417
- AusgabeNr. 33 (11. August 1922) 427
- AusgabeNr. 34 (18. August 1922) 439
- AusgabeNr. 35 (25. August 1922) 457
- AusgabeNr. 36 (1. September 1922) 469
- AusgabeNr. 37 (8. September 1922) 485
- AusgabeNr. 38 (15. September 1922) 495
- AusgabeNr. 39 (22. September 1922) 507
- AusgabeNr. 40 (29. September 1922) 515
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1922) 525
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1922) 537
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1922) 547
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1922) 557
- AusgabeNr. 45 (3. November 1922) 567
- AusgabeNr. 46 (10. November 1922) 579
- AusgabeNr. 47 (17. November 1922) 589
- AusgabeNr. 48 (30. November 1922) 603
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1922) 617
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1922) 627
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1922) 639
- ArtikelGewerbesteuerschmerzen 639
- ArtikelStellungnahme zur kontinuierlich erregten Schiefersteinschen Uhr ... 640
- ArtikelDie Fahne der Uhrmacher-Zwangsinnung Hannover 642
- ArtikelZur Lage des Uhrmachergewerbes in Uruguay 644
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 645
- ArtikelSechzig Jahre Gebrüder Thiel 646
- ArtikelVermischtes 647
- ArtikelHandelsnachrichten 647
- ArtikelKurse und Preise 648
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien 649
- ArtikelBriefkasten 650
- ArtikelPatent-Nachrichten 650
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 650
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1922) 651
- BandBand 46.1922 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Btzagspreii fQr Deutschland von der Geschäftsstelle be zogen monatlich 16© Mark, Bei direkter Be stellung bei der Post monatlich 500 Mark. Unter Streifband für Inlandsporto monatlich 220 Mark. Für das Ausland unter Streifband monatlich 500 Mark einsdiliefclich Porto. Die Deutseh-e Uhrmacher * Zeitung ersdieint regelmäßig an jedem Freiiag. Fernsprecher; Amt Zentrum 15761 und 62. ff LE ROY SCfmlL AD.IMGE Preise der Anzeigen Multiplikator 520 auf nachfolgende Preise: Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,16 Mark, tür Stellen-Angebote und Gesuche 0,10 Mark* Die genxe Seite wird mit 150.- Mark berechnet Postscheck-Konto: 2581 Berlin Telegramm-Adresse: Uhrxeit Berlin Uhren ^Edelmetall* und Schm uckwaren-Ma rkt XLVI. Jahrgang Berlin, 22. Dezember 1922 Nummer 51 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten Gewerbesteuerschmerzen Von Handwerkskammer-Syndikus G. Stier, Weimar Befragt man heutzutage einen Geschäftsmann, über welche Lasten er am meisten zu klagen habe, so wird fast regelmäßig die Antwort lauten: Gewerbesteuer, Luxussteuer, Umsatzsteuer. Von diesen dreien ist es immer noch die Umsatzsteuer, die noch die erträglichste ist, trotz der Riesenarbeit, die sie dem Geschäfts manne verursacht; sie laßt sich aber wenigstens am leichtesten auf die Konsumenten abwälzen. Dagegen fällt die Luxussteuer schon viel schwerer ins Gewicht, wenn auch der Kreis der luxus steuerpflichtigen Gegenstände des Uhren- und Juwelengewerbes infolge der geschickten und tatkräftigen Arbeit der hier in Be tracht kommenden Verbände immer weiter verengert worden ist, so daß eine ganze Reihe der früheren Klagen über die Luxussteuer inzwischen verstummt ist. Freilich würde es wohl von allen Krei sen des Handels und Handwerks lebhaft begrüßt werden, wenn die Luxussteuer endlich vollständig von der Bildfläche verschwinden würde. Doch wollen wir uns heute mit diesem Kapitel nicht näher beschäftigen, vielmehr nur die schlimmste der genannten drei Plagen näher beleuchten, die Gewerbesteuer nämlich, vor allem, soweit sie Preußen anlangt, woselbst sie wohl von allen deutschen Staaten noch am ungleichmäßigsten und übertriebensten gehand- habt wird. Bekannt dürfte sein, daß nach dem Übergang der Einkommen steuer auf das Reich den Ländern und Gemeinden als hauptsäch lichste Steuerquelle leider nur noch der Grundbesitz und der Ge werbebetrieb verblieben sind. Mag man deshalb auch die Ge werbesteuer für eine ungerechtfertigte Sonderbelastung des Ge werbestandes bezeichnen — unter den gegenwärtigen Umständen ist gar nicht daran zu denken, daß sie ganz beseitigt werden kann; alles, was wir tun können, ist, dahin zu streben, daß sie auf ein erträgliches Maß zurückgeführt und in gerechter, gleichmäßigerer Weise gehandhabt wird. Eine Hauptforderung hierzu ist allerdings auch noch, daß das Reich aus dem Ertrage der Reichseinkommensteuer den Ländern und Gemeinden größere Anteile zuweist, da das, was insbesondere die Gemeinden jetzt bekommen, für deren Finanzbedarf absolut unzureichend ist. Das ist eine Hauptvorbedingung für die Zurück führung der Gewerbesteuern auf ein erträgliches Maß; denn augen blicklich sind allerdings die Gemeinden in einer üblen Lage; sie haben einen bestimmten Geldbedarf, die früheren Haupteinnahme quellen sind ihnen jedoch verstopft, und so stehen sie vielfach vor ■ der Frage: Woher nehmen und nicht stehlen? Diese Zwangslage hat dann die Gemeinden vielfach dazu geführt, geradezu phanta stische Zuschläge zu den Staatssteuern zu erheben; vielfach ist man auf Zuschläge von mehreren tausend Prozent gekommen, und da mit zu einer Erdrosselungssteuer, mit der man schließlich lang'sam aber sicher die Henne umbringt, welche die goldenen Eier legen soll. Man scheint sogar selbst bei den Reichsministerien nunmehr dahinter gekommen zu sein, daß derartig unsinnig hohe Gewerbe steuern infolge ihrer Abzugsfähigkeit an dem einkommensteuer- pflichtigen Ertrage auch das Reichseinkommensteuersoll so erheb lich herabdrücken, daß auch das Reich zu dieser Gewerbesteuer treiberei nicht mehr die Hände in den Schoß legen kann. Neben der hoffentlich bald kommenden Erhöhung der Anteile der Ge meinden an der Reichseinkommensteuer erwägt man deshalb auch bereits die Überführung der Gewerbesteuer auf das Reich zwecks gleichmäßigerer Handhabung. Dafür müßten natürlich den Län dern und Gemeinden wiederum entsprechend erhöhte Anteile über wiesen werden. Ob es hierzu kommt, ist allerdings noch fraglich, und wir können uns deshalb nicht lediglich darauf versteifen, auch unsererseits ausschließlich diese Forderung aufzustellen. Wir müssen vielmehr auch den Fall ins Auge fassen, daß eine Ge werbesteuerreform auf Grund der bisherigen Steuerhoheit oder in ähnlicher Form eintritt, nämlich: Landesgewerbesteuer, unter Verleihung des Rechtes an die Gefneinden, Zuschläge hierzu zu erheben. Für diese Gemeindezuschläge aber muß zunächst eine gewisse Höchstgrenze gefordert werden, über die man sich allerdings noch nicht recht einig ist, da hierfür die verschiedenartigsten Gesichts punkte zu berücksichtigen sind. Zu der Festsetzung dieser Gemeindezuschläge aber m ’ J ß weiter gefordert werden, daß vorher die Berufsvertretungen für das Handwerk, also insbesondere die Handwerkskammern, anzu hören sind und zwar wenigstens dann, wenn Zuschläge von mehr als 100 % zur staatlichen Gewerbesteuer erhoben werden sollen. Für Thüringen besteht ein dahingehender Erlaß bereits, und es ist nicht einzusehen, warum für Preußen nicht ein gleiches möglich wäre, wo gegenwärtig die Anhörung der Berufsvertretungen erst eintreten soll, wenn die Zuschläge mehr als 500 % betragen sollen. Selbst diese Anordnung aber wird vielfach nicht einmal einge halten. • , Eine starke Ungerechtigkeit enthält die bishenge Gewerbe besteuerung in der viel zu niedrigen steuerfreien Grenze- bezw.
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