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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 46.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192201008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (22. Dezember 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gewerbesteuerschmerzen
- Autor
- Stier, G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Stellungnahme zur kontinuierlich erregten Schiefersteinschen Uhr (Fortsetzung zu Seite 632)
- Autor
- Bley, Georg F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 46.1922 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1922) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1922) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1922) 25
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1922) 37
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1922) 47
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1922) 61
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1922) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1922) 89
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1922) 103
- AusgabeNr. 10 (3. März 1922) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1922) 131
- AusgabeNr. 12 (17. März 1922) 145
- AusgabeNr. 13 (24. März 1922) 159
- AusgabeNr. 14 (31. März 1922) 175
- AusgabeNr. 15 (7. April 1922) 189
- AusgabeNr. 16 (14. April 1922) 207
- AusgabeNr. 17 (21. April 1922) 219
- AusgabeNr. 18 (28. April 1922) 233
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1922) 247
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1922) 259
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1922) 273
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1922) 287
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1922) 303
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1922) 315
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1922) 331
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1922) 343
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1922) 361
- AusgabeNr. 28/29 (14. Juli 1922) 371
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1922) 387
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1922) 405
- AusgabeNr. 32 (4. August 1922) 417
- AusgabeNr. 33 (11. August 1922) 427
- AusgabeNr. 34 (18. August 1922) 439
- AusgabeNr. 35 (25. August 1922) 457
- AusgabeNr. 36 (1. September 1922) 469
- AusgabeNr. 37 (8. September 1922) 485
- AusgabeNr. 38 (15. September 1922) 495
- AusgabeNr. 39 (22. September 1922) 507
- AusgabeNr. 40 (29. September 1922) 515
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1922) 525
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1922) 537
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1922) 547
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1922) 557
- AusgabeNr. 45 (3. November 1922) 567
- AusgabeNr. 46 (10. November 1922) 579
- AusgabeNr. 47 (17. November 1922) 589
- AusgabeNr. 48 (30. November 1922) 603
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1922) 617
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1922) 627
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1922) 639
- ArtikelGewerbesteuerschmerzen 639
- ArtikelStellungnahme zur kontinuierlich erregten Schiefersteinschen Uhr ... 640
- ArtikelDie Fahne der Uhrmacher-Zwangsinnung Hannover 642
- ArtikelZur Lage des Uhrmachergewerbes in Uruguay 644
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 645
- ArtikelSechzig Jahre Gebrüder Thiel 646
- ArtikelVermischtes 647
- ArtikelHandelsnachrichten 647
- ArtikelKurse und Preise 648
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien 649
- ArtikelBriefkasten 650
- ArtikelPatent-Nachrichten 650
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 650
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1922) 651
- BandBand 46.1922 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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640 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 51 Abzugsfähigkeit der eignen Mitarbeit des Geschäftsinhabers. Eine Aktiengesellschaft z. B. kann die Gehälter ihrer geschäftsführen den Direktoren ohne weiteres in Abzug bringen und steht sich als juristische Person deshalb ungleich günstiger, als eine natürliche Person als Geschäftsinhaber, für deren eigene Mitarbeit stellen weise gar nichts, stellenweise viel zu wenig abgezogen werden darf. Mit Recht wird darauf hingewiesen, daß infolgedessen sich mancher Geschäftsmann dadurch schlechter steht, als ein un selbständiger Gehilfe mit gleichem Einkommen, wenn ersterer neben der Einkommensteuer auch noch mit Umsatz- und Gewerbe steuer von womöglich unsinniger Höhe belastet ist. Es ist deshalb zu fordern, daß die steuerfreie Grenze zum mindesten dem Ar beitslohn eines unselbständigen Gehilfen gleichzustellen ist, bezw. ein Abzug in dieser Höhe für Mitarbeit des Geschäftsinhabers am gewerbesteuerpflichtigen Ertrage vorgenommen werden darf. Auch die Bemessungsgrundlagen der Gewerbesteuer bedürfen einer Reform. Am besten wäre eine Bewertung lediglich nach dem Ertrage, wobei abzugsfähig sein müßten: die Zinsen für die Be triebsmittel, die Miete für das Geschäftslokal und, wie erwähnt, der Arbeitslohn eines Gehilfen für die Mitarbeit des Geschäfts inhabers. Die Ertragssteuer selbst sollte 10 % des Ertrages nicht über schreiten. Die Besteuerung müßte gestaffelt werden, etwa in der Form, daß als Normalsatz 5 % gelten und dieser Satz sich bei den kleineren Erträgen ermäßigt, bei den größeren aber bis auf höch stens 10 % erhöht. Wenn außer dem Ertrage auf andere Bemessungsgrundlagen nicht verzichtet werden soll, so dürfte als solche nur allenfalls noch das Betriebsvermögen in Frage kommen. Auf die Zahl der Hilfskräfte als Bemessungsgrundlage sollte wenn irgend möglich verzichtet werden. Bei dem Betriebsvermögen aber müssen die fremden Gelder abzugsfähig sein. Der Steuersatz selbst soll sich nicht staffeln. Endlich müßten die schwankenden Valuta Verhält nisse Berücksichtigung finden. Kann der Verzicht auf die Kopfzahl der Hilfskräfte als Be messungsmaßstab nicht erreicht werden, so dürften hierbei wenig stens die Lehrlinge nur als halbe Kraft gezählt werden. Am besten wäre noch die Bemessung nach Lohnsummen. Sodann müßten Höchstbelastungsgrenzen eingeführt werden, die nur überschritten werden dürften, wenn die Gemeinde nachweist, daß ihr durch den Gewerbebetrieb besondere Lasten entstanden sind, die sie ohne Überschreitung der Höchstgrenze nicht tragen kann. Von besonderer Wichtigkeit wäre es auch, wenn es gelänge, die sogenannte Pfuscharbeit zur Gewerbesteuer heranzuziehen. Zu zugeben ist, daß dies besondere Schwierigkeiten macht, schon des halb, weil solche vielfach in ihrem Ertrage unter der geforderten steuerfreien Grenze bleiben wird. Es wäre deshalb gegebenen falls^ eine Sonderbestimmung für die selbständige Nebenarbeit von Gehilfen und Angestellten erforderlich. Endlich aber muß auch noch mit allem Nachdruck gefordert werden, daß die Gemeinden nicht mehr, wie bisher vielfach Ge werbesteuerzuschläge mit rückwirkender Kraft beschließen,' zum allerwenigsten nicht mehr rückwirkend auf ein bereits abgelaufe nes Wirtschaftsjahr, denn derartige rückwirkende Steuern ver nichten jegliche Kalkulation, und es ist nicht möglich, solche auf den Konsumenten abzuwälzen, obgleich dies doch nicht nur zu lässig, sondern sogar die eigentliche Absicht aller derartigen Steuergesetze ist. Am besten wäre die Vorschrift, daß die Gemeinden nur bei Beginn des Steuerjahres Zuschläge bestimmen dürfen, die dann für das ganze Steuer jahr giltig sind und den Steuerpflichtigen eine richtige Kalkulation ermöglichen. Ginge das wegen der jetzt so sprunghaft wechselnden Geldwerte für ein ganzes Jahr im voraus nicht, so sollte doch wenigstens auch während des Steuerjahres eine Erhöhung nur für den noch verbleibenden Rest, nicht aber rückwirkend, zulässig" sein. Im Sinne des Vorstehenden hielten sich auch die Vorschläge, die der Reichsverband des deutschen Handwerks sowohl dem Reichswirtschaftsrat wie auch dem - Reichswirtschaftsministerium und den Landesregierungen unterbreitet hat. Zahllose Ent schließungen der verschiedenen Handwerkerorganisationen zielen gleichfalls auf Abänderung dieser ganz unzeitgemäßen und stellen weise ungeheuerlich drückenden Gewerbesteuermaßnahmen hin. Es scheint ja, als wenn man sich infolgedessen auch an den maßgebenden Stellen davon überzeugt hat, daß eine Neuregelung der Gewerbesteuer vorgenommen werden muß. Die Verhandlun gen darüber sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Wie der Reichsverband des deutschen Handwerks mitteilt, nimmt aber ins besondere das Reichswirtschaftsministerium eine für das Hand werk günstige Stellung ein. Was also hier auf diesem Gebiete von den maßgebenden Zen tralvertretungen des Handwerks getan werden konnte, ist ge schehen, und es wird auch im gleichen Sinne weitergearbeitet. Es fragt sich nun, was insbesondere von den lokalen Organisationen noch geschehen kann. Deren Arbeit wird sich vor allem darauf zu erstrecken haben, daß unter der Herrschaft des gegenwärtigen Gesetzes die Gewerbesteuerschraube nicht allzu sehr angezogen wird. Aufgabe der Handwerkskammern ist es, sich gegen allzu hohe Gemeindezuschläge einzusetzen, während die Innungen und sonstigen lokalen Körperschaften sich vor allen Dingen bemühen müssen, auf die ihnen nahestehenden Mitglieder der Gemeindever tretungen einzuwirken, daß diese und mit ihnen besonders die bürgerlichen Parteien mit allen ihnen zu Gebote stehenden Macht mitteln eine etwaige Erdrosselungspolitik zu Fall bringen. Nach Lage der Verhältnisse, insbesondere in Anbetracht der gegenwärtig ungenügenden Versorgung der Gemeinden mit Reichszuschüssen, wird allerdings wohl die Arbeit der Zentralver tretung des Handwerks auf vollständige Umgestaltung des Ge werbesteuerwesens in mittelstandsfreundlicherem Sinne die meiste Aussicht auf Erfolg haben. Stellungnanme zur kontinuierlich erregten Schiefersteinschen Uhr (Fortsetzung- Die Erregung, welche die kontinuierlich erregte Uhr in Uhr macherfachkreisen hervorgerufen hat, im besonderen dadurch daß eine Erfindung von angeblicfi sehr weitgehender Bedeutung im Uhren! ach durch Tageszeitungen bekannt geworden ist ehe man in Fachzeitungen nur eine Ahnung davon hatte, wird wohl nicht kontinuierlich bleiben, sondern bald wieder abflauen. - Man hat des öfteren Hier Erfindungen im Uhrenfache berich tet ohne daß die alten „Schwarzwald-Säger“ sich dabei an- und , ütten ' so ^ dern s i e machen ruhig und gemächlich ihr it hunderten von Jahren den Menschen vertrautes „Tick-Tack" weiter und werden es auch fürderhin nicht aufzugeben bradchen Den Optimismus des Erfinders in Ehren! Aber ich halte meinen Skeptizismus doch auch für gerechtfertigt. Da die Vorzüge der neuen Erfindung vom Erfinder selbst genügend ins rechte Licht WÜ1 ^ 3lS alter Uhrmacher die ÄlchtUIe! vorheben bestimmt, teils als wahrscheinlich voraussehe, her- Mar E n Kurbelantrieb wurde schon vor sehr vielen Jahren von beschrieben ^ ^ P “ de [ md für Taschenuhren versucht; er im Handbuch für die Uhrmacher-Kunst von zu Seite 632) Em. Schreiber (1860). Die Kurbel wirkte aber damals auf einen starren Hebel ein, so daß die Anordnung mehr eine Hemmung war, bei der die Kurbel an Stelle eines sozusagen einzahnigen Steigrades trat. Noch nicht sehr lange Jahre ist es her, seit ein direkter Kurbelantrieb für kleine, leichte Pendel bekannt wurde, wobei die Verbindung zwischen Kurbel und Pendel durch ein dünnes Drähtchen hergestellt wurde. Als Zwischenstück zwischen Pendel und Kurbelstange ist ebenfalls ein kurzes Federchen ange wendet, welches demselben Zwecke dient, wie das Federchen am Schiefersteinschen Pendel. Dieses Federchen ist aber für den selben Zweck auch sonst nicht mehr etwas neues, denn es ist schon vor zwei Jahren für einen Kurbelantrieb einer Unruh für Weckeruhren durch Gebrauchsmuster bekannt geworden. Diese Anordnung werde ich später durch zwei kleine Abbildungen dar stellen; doch zunächst will ich beim Pendel bleiben. Um das Pendel mittels einer Kurbel anzutreiben, ist eine sehr große Räderübersetzung erforderlich, da die Kurbel bei jeder Dop- pelschwingung des Pendels eine ganze Umdrehung vollführen muß. Bei einem Sekundenpendel z. B. muß von der Sekunden- bezw. Steigradwelle aufwärts noch eine Übersetzung- von 1 : 30 eingefügt
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